Frage zum Arbeitsrecht
Frage zum Arbeitsrecht
Leute ich hab mal ne Frage zum AR.
AG ruft AN an: Morgen fahren sie für Firma XY. Arbeitsbeginn 19 Uhr, Ende nach ca. 10-12 Stunden. Ich rufe Sie aber morgen Nachmittag gegen 16 Uhr noch mal an und gebe alles durch.
AN wartet nun zu Hause auf Anruf vom AG. Gegen 16.30 ruft An dann selber an und fragt nach was nun ist . AG wir warten noch auf Rückruf der Firma XY. In einer Stunde wissen wir mehr. Gegen 18 Uhr kommt Anruf vom AG: Nein sie brauchen heute doch keine Nachtfahrt machen, morgen früh fahren sie wieder für Firma YZ.
Auf die Frage wie der Tag jetzt verrechnet wird kommt vom AG, das müssen wir erst sehen.
Nun meine Frage darf AG einfach Urlaub eintragen, wenn der AN es nicht möchte?
AG ruft AN an: Morgen fahren sie für Firma XY. Arbeitsbeginn 19 Uhr, Ende nach ca. 10-12 Stunden. Ich rufe Sie aber morgen Nachmittag gegen 16 Uhr noch mal an und gebe alles durch.
AN wartet nun zu Hause auf Anruf vom AG. Gegen 16.30 ruft An dann selber an und fragt nach was nun ist . AG wir warten noch auf Rückruf der Firma XY. In einer Stunde wissen wir mehr. Gegen 18 Uhr kommt Anruf vom AG: Nein sie brauchen heute doch keine Nachtfahrt machen, morgen früh fahren sie wieder für Firma YZ.
Auf die Frage wie der Tag jetzt verrechnet wird kommt vom AG, das müssen wir erst sehen.
Nun meine Frage darf AG einfach Urlaub eintragen, wenn der AN es nicht möchte?
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Ich würde es als zu bezahlende Rufbereitschaft werten.
Da gab es Arbeitsgerichtsurteile zu, ich suche nachher mal, das kann etwas dauern.
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Frage zum Arbeitsrecht
Urlaub darf nicht eingetragen werden. Dies gilt auch für andere Tage, an denen kein Auftrag da ist.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Habt Ihr auch den §§§ dazu. Es wird mir eine Freude sein dies diesem Menschen mitzuteilen.
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Auf die Schnelle gefunden
http://www.datentransfer24.de/Arbeitsrecht33.html
http://www.fz-juelich.de/gp/datapool/pa ... chaft1.pdf
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Frage zum Arbeitsrecht
Wie so Vieles wird auch die Rufbereitschaft im Regelfall in Tarifverträgen geregelt. Daher ist es schwer den Paragrafen zu nennen.
Eindeutig ist aber in der Rechtsprechung:
Eindeutig ist aber in der Rechtsprechung:
- Rufbereitschaft ist kein Urlaub, sondern Ruhezeit
- Rufbereitschaft ist gesondert zu entlohnen
- Wird aus der Rufbereitschaft ein Arbeitseinsatz, so besteht der Anspruch auf Entlohnung der Ruhezeit weiter
- Die während der Rufbereitschaft geleistete Arbeit ist auf die Gesamtarbeitszeit anzurechnen und zu berücksichtigen (z.B. bei den Überstunden)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Frage zum Arbeitsrecht
Urlaub beantragt der AN aktiv, das hat er im vorliegenden Fall nicht gemacht, also kann hier niemals ein Urlaubstag eingetragen werden.
Sitten sind das.
Sitten sind das.
Re: Frage zum Arbeitsrecht
Danke
@ Christoph leider nimmt dieser AG es nicht so genau , haben schon tolle Sachen erlebt
@ Christoph leider nimmt dieser AG es nicht so genau , haben schon tolle Sachen erlebt
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Hallo Seti,
Sollte er tatsächlich Urlaub eintragen, so muß das ja auf deiner Lohnabrechnung erwähnt sein.Sollte dies so sein, würde ich, so er das mehrfach in einem oder zwei Arbeitsmonaten tut, vors Arbeitsgericht ziehen, und klagen, denn Rufbereitschaft ist - wie schon geschrieben wurde - ein gesonderter Arbeitstag, der gesondert oder anders gesagt extra entlohnt werden muß.
In der 1. Instanz kannst Du das sogar ohne Anwalt tun.
Gruß Robert
Sollte er tatsächlich Urlaub eintragen, so muß das ja auf deiner Lohnabrechnung erwähnt sein.Sollte dies so sein, würde ich, so er das mehrfach in einem oder zwei Arbeitsmonaten tut, vors Arbeitsgericht ziehen, und klagen, denn Rufbereitschaft ist - wie schon geschrieben wurde - ein gesonderter Arbeitstag, der gesondert oder anders gesagt extra entlohnt werden muß.
In der 1. Instanz kannst Du das sogar ohne Anwalt tun.
Gruß Robert
Alle von mir geschrieben Beiträge, sind keine Rechtsratschläge, sondern entsprechen meiner persönlichen Meinung
- angel6364
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Ist bei unseren AGs leider auch gang und gäbe, solches Gebaren.Seti hat geschrieben:Danke
@ Christoph leider nimmt dieser AG es nicht so genau , haben schon tolle Sachen erlebt
Und unfehlbar kommt beim leisesten Widerspruch das Totschlagargument: "Wenns Ihnen nicht passt: draußen warten hundert Arbeitslose - ein Anruf beim Arbeitsamt genügt ..."
Das Schlimme ist: sie haben recht. Und das macht mich tobsüchtig vor Wut.
Das Arbeitsamt arbeitet solchen Dreckschw... zu.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Frage zum Arbeitsrecht
@ angel,
die machen diese Drohungen so, dass du es nicht beweisen kannst?
Sonst würde ich es durchziehen. Denn wenn sich niemand findet, der sich gängeln läßt, dann ziehen die ZAFs den kürzeren.
die machen diese Drohungen so, dass du es nicht beweisen kannst?
Sonst würde ich es durchziehen. Denn wenn sich niemand findet, der sich gängeln läßt, dann ziehen die ZAFs den kürzeren.
LG Emmaly
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- angel6364
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Sicher.Emmaly hat geschrieben:@ angel,
die machen diese Drohungen so, dass du es nicht beweisen kannst?
Sind die Angeschissenen halbwegs klug, wird auf "Einzelgespräch" geachtet - keine Zeugen.
Sind sie es nicht, kann die Sekretärin auch mal mithören, nützt aber auch nichts. Die Leute wehren sich nicht, und wenn Du Dich auf den Kopf stellst.
ZAFs sind noch ein ganz anderes Kaliber.Sonst würde ich es durchziehen. Denn wenn sich niemand findet, der sich gängeln läßt, dann ziehen die ZAFs den kürzeren.
Die brauchen mit solchen Sachen garnicht zu drohen. Hier reicht das ominöse "Zeitkonto". Eine illegale, von den Gerichten bislang (zumindest hier in der Gegend) nicht bestrafte miese Taktik: Das volle Risiko der vorübergehenden Nichtbeschäftigung mangels Aufträgen wird auf den AN abgewälzt.
Anfangs arbeitet er massiv Überstunden, bekommt aber nur einen Minimallohn ausbezahlt. Bleiben die Aufträge dann aus, werden die "Gutstunden" verrechnet - sonst nichts.
Zweite ZA-Taktik: verlockende, weil normal bezahlte Arbeitsstellen stehen in der Zeitung. Dumme schreiben Bewerbungen. Es kommt unfehlbar eine Mitteilung, leider wäre die Stelle bereits vergeben. Ganz zufällig kommt kurz danach ein Stellenvorschlag inkl. Rechtsbelehrung vom Arbeitsamt für eine miese Drecksabzockerstelle bei eben dieser ZA - bei Nicht- oder Schlechtbewerbung ist einem die Sanktion sicher. "Schlecht" ist hier Auslegungssache der ZA: passt Ihr das Duckmäusertum nicht recht, wird man angeschwärzt.
So suchen sich die ZAs hochqualifizierte Arbeitslose für mies bezahlte Jobs.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Frage zum Arbeitsrecht
Und dies ist möglich weil AN in Leiharbeit schlechter bezahlt werden als Festangestellte. Die könnte durch Gesetz und oder Verordnung geändert werden. Da an Leiharbeiter oft hohe Anforderungen gestellt werden, müßten die besser bezahlt werden. Und Leiharbeit sollte die Ausnahme sein.
Sch**** P****, die das möglich gemacht haben.
Ich hätte da eine Lösung dieser Probleme, BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) und schon wäre der Druck weg. Nur der Weg dahin scheint sehr lang zu sein.
Sch**** P****, die das möglich gemacht haben.
Ich hätte da eine Lösung dieser Probleme, BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) und schon wäre der Druck weg. Nur der Weg dahin scheint sehr lang zu sein.
LG Emmaly
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Beginnen könnten wir mit der Stilllegungsprämie für Arbeitnehmer, welche sich freiwillig vom Arbeitsmarkt zurückziehen, damit die Löhne und Arbeitsbedingungen der anderen nicht noch mehr unter Druck geraten. Halte ich für eine sehr gute Idee.
- angel6364
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Der Weg ist wirklich noch lang.Emmaly hat geschrieben:
Ich hätte da eine Lösung dieser Probleme, BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) und schon wäre der Druck weg. Nur der Weg dahin scheint sehr lang zu sein.
Und jeder, aber wirklich jeder, ist dazu aufgerufen, auf eine ihm zusagende Art mitzuarbeiten.
Ausreden wie "ich bin im Stress", "dazu sind andere besser geeignet", "ich kann ja die Welt nicht verändern", "was kann ich schon bewirken", usw., usw., ...kann ich für mich persönlich nicht akzeptieren.
Es gibt genug Möglichkeiten, sich zu informieren - sofern man will ...
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- angel6364
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Christoph hat geschrieben:Beginnen könnten wir mit der Stilllegungsprämie für Arbeitnehmer, welche sich freiwillig vom Arbeitsmarkt zurückziehen, damit die Löhne und Arbeitsbedingungen der anderen nicht noch mehr unter Druck geraten. Halte ich für eine sehr gute Idee.
So viel Abwrackprämie kann doch gar keiner zahlen: für 2500 € läuft da nix!
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Die Idee rechnet sich, aber sogar in angeblichen Hilfeforen werden von "Steuerzahlern" hirnrissige Thesen vertreten. Dabei zahlen grade die Empfänger von Transferleistungen den höchsten Steuersatz von allen.
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Gemeint war doch diese Stilllegungsprämie.angel6364 hat geschrieben:Christoph hat geschrieben:Beginnen könnten wir mit der Stilllegungsprämie für Arbeitnehmer, welche sich freiwillig vom Arbeitsmarkt zurückziehen, damit die Löhne und Arbeitsbedingungen der anderen nicht noch mehr unter Druck geraten. Halte ich für eine sehr gute Idee.
So viel Abwrackprämie kann doch gar keiner zahlen: für 2500 € läuft da nix!
http://www.alg-ratgeber.de/f12t1126-arb ... eform.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
- angel6364
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Re: Frage zum Arbeitsrecht
Aus dem Thread geht aber nur hervor, dass sich mein armer, kleiner PC böse aufgehängt hat beim Versuch, dem Link nachzugehen, und dass ich Schlaraffenland im Monopoly abgezockt habe.Günter hat geschrieben:Gemeint war doch diese Stilllegungsprämie.angel6364 hat geschrieben:Christoph hat geschrieben:Beginnen könnten wir mit der Stilllegungsprämie für Arbeitnehmer, welche sich freiwillig vom Arbeitsmarkt zurückziehen, damit die Löhne und Arbeitsbedingungen der anderen nicht noch mehr unter Druck geraten. Halte ich für eine sehr gute Idee.
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