Härtefallregelung Zahnersatz
- Katharina2006
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- Registriert: Mi 8. Okt 2008, 14:19
Härtefallregelung Zahnersatz
bei Seiten zu diesem Thema habe ich immer nur Angaben zum Bruttoeinkommen gefunden als Grenze für die Härtefallklausel. Da ich Rentnerin bin möchte ich gerne wissen, wieviel Rente ich haben darf, um die Härtfallregelung für mich geltend zu machen. Weiß da jemand was Genaues oder kann mir vielleicht angeben, wo ich das finden kann?
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich
Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
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Re: Härtefallregelung Zahnersatz
Ich vermute mal Rente = Bruttoeinkommen, also € 1078
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Härtefallregelung Zahnersatz
"Bruttoeinkommen" ist die Rente VOR den SV-Abzügen. Dies geht aus dem aktuellen Rentenerhöhungsbescheid hervor, der Dir vor kurzem zugegangen sein muss. Ob und welche Steuern Du zahlen musst, kann die RV natürlich nicht feststellen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- Katharina2006
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- Registriert: Mi 8. Okt 2008, 14:19
Re: Härtefallregelung Zahnersatz
vielen Dank für eure Auskünfte. Von meiner Rente wird nur der Beitrag für die Krankenversicherung abgezogen - aufgrund der geringen Rentenhöhe keine Steuern. Damit liege ich klar unter der von angegebenen Grenze.
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich
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