Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Hallo,
mein GöGa (EU-Rentner mit aufstockender GruSi) benötigt DRINGEND eine neue Brille.
Der Kostenvoranschlag - für die günstigste Variante - beläuft sich auf knapp 570 € (uns liegt ein Kostenvoranschlag vor)
Eigentlich trifft bei ihm die Härtefallregelung zu (zumindest bei der Krankenkasse bekommt er sämtliche Kosten z.B. bei Zahnersatz bezahlt) aber anscheined gilt das nicht für eine Brille.
Nun habe ich im www folgendes gefunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für eine Brille.
Die Notwendigkeit für den Bedarf einer Brille entnehmen Sie bitte der beigefügten Bescheinigung meines behandelnden Arztes. Ich weise vorbeugend daraufhin, dass es nach der aktuellen Fassung des Sozialgesetzbuch V keine ärztlichen Rezepte mehr für Brillen gibt, so dass dies auch nicht von mir als Nachweis des Bedarfs geführt werden kann und muss.
Laut aktuellstem Kenntnisstand der Rechtslage wird die Kostenübernahme für eine Brille durch das Leisungsrecht der Grundsicherung garantiert. Dies stellte Karl Schiewerling, Mitglied des deutschen Bunestages (CDU), ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, auf der Fachtagung „Ein menschenwürdiges Leben kommt nicht von allein“ am 18. Februar 2013 in Berlin (Veranstalter: „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“) in aller Deutlichkeit fest. „Einmalige Beihilfen“ für Brillen bei LeistungsempfängerInnen sind demnach im Sozialgesetzbuch II verankert. Auch auf wiederholte Nachfragen untermauerte Schiewerling seine Feststellung. Er gilt als „der Experte für «Hartz IV» seiner Fraktion“ (http://www.karl-schiewerling.de/statisc ... ionen.html).
Sollte Ihnen die entsprechende Rechtsgrundlage gerade nicht geläufig sein, bitte ich Sie, sich zur Abkürzung der Verwaltungswege direkt an Karl Schiewerling zu wenden. Seine Kontaktdaten lauten:
BÜRO BERLIN: Karl Schiewerling, MdB, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: (030) 22777538, Telefax: (030) 22776538, E-Mail: karl.schiewerling@bundestag.de
WAHLKREISBÜRO: Politikom – das Wahlkreisbüro, Münsterstraße 23, 48249 Dülmen, Telefon: (02594) 7827131
In vollstem Vertrauen auf unsere Volksvertreter erwarte ich, dass meinem Anliegen umgehend entsprochen, meinem Antrag in vollem Umfang stattgegeben und der mit der Rechnung nachgewiesene Betrag auf mein Ihnen bekanntes Konto überwiesen
Da die Lebensbewältigung allein mit den regelmäßigen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II recht schwierig ist, freue ich mich, dass mir die erhebliche Kostenbelastung durch die Brille nun abgenommen wird.
Wir möchten nun beim GruSi Amt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Können wir das so schreiben und wenn ja sollten wir da noch eine Frist (er sieht mit der alten Brille fast nichts mehr) zur Bearbeitung mit angeben ?
Liebe Grüße und danke für die Tips
mein GöGa (EU-Rentner mit aufstockender GruSi) benötigt DRINGEND eine neue Brille.
Der Kostenvoranschlag - für die günstigste Variante - beläuft sich auf knapp 570 € (uns liegt ein Kostenvoranschlag vor)
Eigentlich trifft bei ihm die Härtefallregelung zu (zumindest bei der Krankenkasse bekommt er sämtliche Kosten z.B. bei Zahnersatz bezahlt) aber anscheined gilt das nicht für eine Brille.
Nun habe ich im www folgendes gefunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für eine Brille.
Die Notwendigkeit für den Bedarf einer Brille entnehmen Sie bitte der beigefügten Bescheinigung meines behandelnden Arztes. Ich weise vorbeugend daraufhin, dass es nach der aktuellen Fassung des Sozialgesetzbuch V keine ärztlichen Rezepte mehr für Brillen gibt, so dass dies auch nicht von mir als Nachweis des Bedarfs geführt werden kann und muss.
Laut aktuellstem Kenntnisstand der Rechtslage wird die Kostenübernahme für eine Brille durch das Leisungsrecht der Grundsicherung garantiert. Dies stellte Karl Schiewerling, Mitglied des deutschen Bunestages (CDU), ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, auf der Fachtagung „Ein menschenwürdiges Leben kommt nicht von allein“ am 18. Februar 2013 in Berlin (Veranstalter: „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“) in aller Deutlichkeit fest. „Einmalige Beihilfen“ für Brillen bei LeistungsempfängerInnen sind demnach im Sozialgesetzbuch II verankert. Auch auf wiederholte Nachfragen untermauerte Schiewerling seine Feststellung. Er gilt als „der Experte für «Hartz IV» seiner Fraktion“ (http://www.karl-schiewerling.de/statisc ... ionen.html).
Sollte Ihnen die entsprechende Rechtsgrundlage gerade nicht geläufig sein, bitte ich Sie, sich zur Abkürzung der Verwaltungswege direkt an Karl Schiewerling zu wenden. Seine Kontaktdaten lauten:
BÜRO BERLIN: Karl Schiewerling, MdB, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: (030) 22777538, Telefax: (030) 22776538, E-Mail: karl.schiewerling@bundestag.de
WAHLKREISBÜRO: Politikom – das Wahlkreisbüro, Münsterstraße 23, 48249 Dülmen, Telefon: (02594) 7827131
In vollstem Vertrauen auf unsere Volksvertreter erwarte ich, dass meinem Anliegen umgehend entsprochen, meinem Antrag in vollem Umfang stattgegeben und der mit der Rechnung nachgewiesene Betrag auf mein Ihnen bekanntes Konto überwiesen
Da die Lebensbewältigung allein mit den regelmäßigen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II recht schwierig ist, freue ich mich, dass mir die erhebliche Kostenbelastung durch die Brille nun abgenommen wird.
Wir möchten nun beim GruSi Amt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Können wir das so schreiben und wenn ja sollten wir da noch eine Frist (er sieht mit der alten Brille fast nichts mehr) zur Bearbeitung mit angeben ?
Liebe Grüße und danke für die Tips
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Ich vermute, das gibt eine Bauchlandung. Wer hört schon auf einen Bundestagsabgeordneten "mit ohne einen Hauch von Ahnung", wie er mit seinen Äußerungen eindeutig bewiesen hat.
Aussichtsreicher, der Weg über die Reparatur:
http://www.alg-ratgeber.de/f50t11178-br ... gb-ii.html
oder auch hier http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... -nach.html findet man Argumente
Aussichtsreicher, der Weg über die Reparatur:
http://www.alg-ratgeber.de/f50t11178-br ... gb-ii.html
oder auch hier http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... -nach.html findet man Argumente
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Hier ist zu beachten, dass SGB XII gilt. Den Sonderbedarf beim Grundsicherungsamt beantragen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Wie formuliere ich das am besten ?Emmaly hat geschrieben:Hier ist zu beachten, dass SGB XII gilt. Den Sonderbedarf beim Grundsicherungsamt beantragen.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Kein Wort von irgendwelchen Euronen zu diesem Zeitpunkt. Erst mal schaun, was die dazu sagen. Und wenn die Zahlen sehen wollen, nur die Gläser. Gestell gibt's ja vermutlich für wenige Euronen bei einem Optiker.Leider verschlechtert sich mein Sehvermögen ständig, und meine vorhandene Brille muss daher dringen auf die geänderten Sehverhältnisse im Wege der Reparatur angepasst werden. Hierzu beantrage ich die Übernahme der notwendigen Reparaturkosten. Diese sind ein leider wiederkehrender Bedarf.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Also beantragt er keine Brille sondern eine Reparatur ?
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Antrag abgelehnt
Ich hänge euch das mal an ... lustig finde ich, das GöGa keine neue Brille, sondern eine Reparatur beantragt hat.
Was meint ihr dazu WIDERSPRUCH ?
Danke im voraus.
Liebe Grüße
Ich hänge euch das mal an ... lustig finde ich, das GöGa keine neue Brille, sondern eine Reparatur beantragt hat.
Was meint ihr dazu WIDERSPRUCH ?
Danke im voraus.
Liebe Grüße
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Viel Aussicht auf Erfolg sehe ich da leider wenig. Lies auch mal hier: http://www.also-zentrum.de/seiten/posts ... uro-80.php
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Ich gucke mal, ob ich über's Wochenende zu dem Thema doch mal einen Musterwiderspruch zusammenstückeln kann, denn das Thema betriff ja vermutlich etliche Leute. Und wenn man es nicht probiert, dann gibt es garantiert nix.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Danke ... ich denke jedoch, die werden ihm sagen sie sind ja eh voll EU Rentner, was wollen sie da noch mit einer neuen Brille.
Und das er grünen (oder war es grauer ?) Star und Diabetis hat, düfte das GruSi-Amt auch nicht wirklich interessieren ... oder ?
Und das er grünen (oder war es grauer ?) Star und Diabetis hat, düfte das GruSi-Amt auch nicht wirklich interessieren ... oder ?
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Eben doch, es geht ja in der Argumentation um "Teilhabe", und teilhaben kann man besser, wenn man einigermaßen sehen kann. Übermäßige Hoffnung würde ich mir zwar nicht machen, aber Versuch macht kluch. Ich bastel da mal was in den nächsten Tagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Diabetes jedenfalls in aller Regel wohl tatsächlich "Nein", seitdem der "Deutsche Verein" vor wenigen Jahren neue Empfehlungen herausgegeben hat, wonach auch mit dem "Warenkorb" der Regelleistungen eine diabetesangepasste Ernährung möglich ist.Turtle39 hat geschrieben:Danke ... ich denke jedoch, die werden ihm sagen sie sind ja eh voll EU Rentner, was wollen sie da noch mit einer neuen Brille.
Und das er grünen (oder war es grauer ?) Star und Diabetis hat, düfte das GruSi-Amt auch nicht wirklich interessieren ... oder ?
"Grauer" Star ist eine Linseneintrübung und wird so behandelt, dass eine neue künstliche Linse in das Auge eingesetzt wird. Die ist natürlich speziell für dieses Auge angefertigt und zwar so, dass sie auf "unendlich" eingestellt ist. Zum Lesen (oder anderen Tätigkeiten im Nahbereich) ist dann eine Lesebrille erforderlich, da die Augenmuskeln eine solche Kunstlinse nicht entsprechend zusammenquetschen können.
"Grüner Star" ist eine andere Erkrankung. Da schau am besten mal in Wikipedia als erste Orientierung herein, das scheint eine gute Erläuterung zu sein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Hallo zusammen,
vorab erst mal allen ein frohes neues Jahr.
Das leidige Thema ist noch immer nicht vom Tisch.
Habe gerade (an anderer Stelle) folgendes dazu gefunden
Brillengläser sind anlassbezogener widerkehrender Bedarf und sind daher als atypischer Sonderbedarf nach § 21,6 SGB II (LSG NRW v. 12.06.2013 - L 7 AS 138/13 B). Das wird von Beschluss des BVerfG (Beschluss v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua) unterstützt, dort Gefahr der Unterdeckung <RN120> wegen fehlender anderweitiger Anspruchsgrundlage.
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 2.2014.pdf
Seite 24
Wenn ich das richtig verstehe, heisst das also das meinem GöGa "neue Brillengläser" bezahlt werden müssen ?
Liebe Grüße
vorab erst mal allen ein frohes neues Jahr.
Das leidige Thema ist noch immer nicht vom Tisch.
Habe gerade (an anderer Stelle) folgendes dazu gefunden
Brillengläser sind anlassbezogener widerkehrender Bedarf und sind daher als atypischer Sonderbedarf nach § 21,6 SGB II (LSG NRW v. 12.06.2013 - L 7 AS 138/13 B). Das wird von Beschluss des BVerfG (Beschluss v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua) unterstützt, dort Gefahr der Unterdeckung <RN120> wegen fehlender anderweitiger Anspruchsgrundlage.
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 2.2014.pdf
Seite 24
Wenn ich das richtig verstehe, heisst das also das meinem GöGa "neue Brillengläser" bezahlt werden müssen ?
Liebe Grüße
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Richtig, das kann man daraus schließen. Also ggf. genau so argumentieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Und das gilt auch bei Grundsicherung ? Und wenn ja was schreiben wir denen da jetzt "als Antrag" genau ?
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Ganz einfach neuen formlosen Antrag auf Übernahme der Kosten für neue Brillengläser
Bitte beim Optiker derzeitige Brille vermessen lassen und neue Sehschärfe bestimmen lassen und den "Befund" beilegen.Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für neue Brillengläser. Mein Sehvermögen hat sich erheblich verschlechtert, wie sich aus beiliegender Sehschärfenfestsstellung zweifelsfrei ergibt.
Brillengläser sind anlassbezogener wiederkehrender Bedarf und sind daher als atypischer Sonderbedarf von Ihnen zu Übernehmen. Das wird vom Beschluss des BVerfG (Beschluss v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua) unterstützt, dort Gefahr der Unterdeckung <RN120> wegen fehlender anderweitiger Anspruchsgrundlage.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Danke Koelsch ... was würde ich nur ohne Dich machen ?
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
GöGa war natürlich noch nicht beim Optiker und kraucht nach wie vor (fast Blind wie ein Maulwurf) durch die Gegend.
Heute fand ich dieses Urteil http://www.hartziv.org/news/20150602-ur ... ahlen.html und wollte mal fragen wie ich den Antrag auf eine neue Brille (in Bezugnahme auf dieses Urteil) am besten formuliere.
Heute fand ich dieses Urteil http://www.hartziv.org/news/20150602-ur ... ahlen.html und wollte mal fragen wie ich den Antrag auf eine neue Brille (in Bezugnahme auf dieses Urteil) am besten formuliere.
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Ich frage mich gerade, was daraus geworden ist, da ich hier einen ähnlichen Sachverhalt habe ....Turtle39 hat geschrieben:GöGa war natürlich noch nicht beim Optiker und kraucht nach wie vor (fast Blind wie ein Maulwurf) durch die Gegend.
Heute fand ich dieses Urteil http://www.hartziv.org/news/20150602-ur ... ahlen.html und wollte mal fragen wie ich den Antrag auf eine neue Brille (in Bezugnahme auf dieses Urteil) am besten formuliere.
Gibt es dazu Neuigkeiten?
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Keiner eine Idee, ob ein Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid erfolg hat?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Er dürfte Erfolg haben. Begründung: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... rat-ab.pdf
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
? Den link verstehe ich jetzt nicht, bzw wie leitest du da heraus, das eine Sehhilfe nun doch erstattet wird?kleinchaos hat geschrieben:Er dürfte Erfolg haben. Begründung: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... rat-ab.pdf
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Die Bundesregierung hat das abgelehnt, obwohl die Länder dafür waren. Es ist eine der Hausaufgaben, die das BVerfG gestellt hat. Ich denke, da wird eine Klage erfolgreich sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Antrag auf Kostenübernahme für eine Brille
Nein, wohl nicht sofort: Der gültige Gesetzeswortlaut dürfte dagegen sprechen. D.h. man muss erst durchklagen (bzw. hoffen, dass ein Richter so viel sportlichen Ehrgeiz entwickelt, die formalen Klippen zu einer Richtervorlage zu umschiffen). Und eine Vorlage gibt es ja auch nur, wenn das Gericht der übezeugung ist, dass die konkrete REchtsnorm verfassungswidrig ist. Wenn es eine verfassungskonforme Auslegung geben sollte, muss diese vorgezogen werden.kleinchaos hat geschrieben:Die Bundesregierung hat das abgelehnt, obwohl die Länder dafür waren. Es ist eine der Hausaufgaben, die das BVerfG gestellt hat. Ich denke, da wird eine Klage erfolgreich sein
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!