Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
schimmy
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Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

ich bräuchte da mal euren Rat zu folgendem Fall...

Wir sind eine WEG mit 10 Parteien,mit unter alles selbstgenutztes Wohneigentum. Nun kam es zur Lärmbelästigung unserer Nachbarin in der Nachtruhe,wo überwiegend das ganze Haus durch wach geworden ist,also Zeugen genug die die Lärmbelästigung mitbekommen haben. Darauf hin bin ich eines besagten Morgens runter zur meiner Nachbarin und habe dort geklingelt um sie höflich zu bitten die Lärmbelästigung zu unterlassen,sie fragte mich dann noch so komisch welche Lärmbelästigung ich denn meinen würde,also gut ein Wort gab das andere bis zu beleidigungen ihrerseits.

Unser Haus ist von 1974,also auch etwas Hellhörig. Nun kam ein schöner Brief vom Anwalt unserer Nachbarin an mich gerichtet,wo drin sie die Lärmbelästigung bestreitet,sie sei nicht von ihr ausgegangen,obwohl es genug Zeugen gibt die dieses mitbekommen haben.

Habe mal folgenden Anwaltsbrief meiner Nachbarin angehängt mit einer fetten Unterlassungserklärung.

Lest mal bitte selbst und Schreibt eure Meinung dazu.
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Emmaly
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#2

Beitrag von Emmaly »

Ich würde nix unterschreiben und zahlen schon gar nicht.

Wichtig wäre es, dass die Zeugen auch als solche zur Verfügung stehen.

Bei Ruhestörung gleich aktiv werden und notfalls die Polizei rufen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
schimmy
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#3

Beitrag von schimmy »

@Emmaly, es gibt insgesamt 4 Zeugen, die stehen auch bezüglich einer Gerichtsverhandlung zur Verfügung.

Der Inhalt in dem Brief ist ja auch falsch,das Datum und die Uhrzeit stimmen schon mal nicht.

Merkwürdig ist auch,die Nachbarin war am 8.11.13 beim Anwalt und der Brief wurde am 17.12.13 geschrieben und mir am 18.12.13 per normaler Briefpost (0,90 Cent ) zugestellt.
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Günter
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#4

Beitrag von Günter »

Dann schreib doch zurück, es wird bestritten, dass ich am .... um ..... bei ihrer Mandantin geklingelt habe. Damit ist ihr Schreiben gegenstandslos. Ich werde keinerlei Kosten für die Falschbehauptungen ihrer mandatin übernehmen und keinerlei Erklärungen unterschreiben.


Selbst wenn Datum und Uhrzeit stimmen würden, sie hat keine Zeugen, denn die ganze Sippe ist Partei. Es steht Aussage gegen Aussage. Ende aus Krause. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#5

Beitrag von marsupilami »

Gibt es nicht grundsätzlich die "Vorgabe" bei solchen Auseinandersetzungen erst mal die Kosten so gering wie möglich zu halten?
d.h. daß der/die Partei gleich zum Anwalt rennt und der gleich erstmal Kosten geltend macht.
Das scheint mir der erste Punkt zu sein.

Dann:
Sie haben zudem das Eigentum meiner Mandantin nicht unerheblich beeinträchtigt.
Welches Eigentum genau wurde wie beeinträchtigt?


Und wenn nach Deiner Darstellung Datum und Uhrzeit des Vorgangs in der Schilderung des Anwaltes nicht stimmen, wirst Du nach meiner Ansicht nach nicht um anwaltliche Hilfe herumkommen.



OT:
Das nächste Mal fotografierst Du bitte die Schriftstücke komplett im Hochformat ohne Streichungen (damit bleiben die Originale erhalten) vor einem Fenster auf hellem Untergrund bei Tageslicht und außerdem senkrecht von oben.
Dann die Bilder in den Rechner und erst dan z.b. mit IrfanView (gibt es kostenlos im Netz) oder anderem Bildbearbeitungsprogramm anonymisieren.

Dann mußt Du die Original-Seiten nicht zerschneiden und mit dem Filzer darauf rummalen.

Kukkst Du auch hier:
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-u ... 11217.html
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-u ... t6150.html
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Koelsch
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#6

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#7

Beitrag von Günter »

Wozu denn einen Anwalt? Die behaupten, also sind sie beweispflichtig. Die ganze Sippe ist eine Partei, also steht Aussage gegen Aussage. Das geht aus wie das Hornberger Rumgeknalle. :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#8

Beitrag von marsupilami »

Mach Dir auch selber ein Protokoll:
Wann: Datum, Uhrzeit.
Den Vorgang nach Gedächtnis so genau und vor allem objektiv wie möglich.

Wer von den weiteren Bewohnern tatsächlich als Zeuge zur Verfügung steht.


Nach etwas Nachdenken neige ich dazu, es einmal wie Günter schrieb, zu riskieren.
Genauso knapp.
Nichts von eigenen Zeugen, keinerlei Details von Dir zu dem Vorgang.

Allerdings:
Wenn der Anwalt dann wieder kontert, sofort zum eigenen Anwalt.
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Christoph
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#9

Beitrag von Christoph »

Wurde nach dem Klingen und Klopfen und dem Öffen der Wohnungstür der Lärm beendet?
schimmy
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#10

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

@marsu, mit dem Eigentum ist wohl ihre Eigentumswohnung gemeint,die sie vor drei Jahren hier im Haus erworben hat.

Das mit dem anhängen von Schrifstücken werde ich beim nächsten mal anders machen.

Ob ich jetzt zwischen Weihnachten und Neujahr noch einen Anwalt finde weiß ich auch nicht,da ja auch am 31.12.13 die frist des Anwalts endet.
schimmy
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#11

Beitrag von schimmy »

@Christoph, der Lärm war danach vorbei.

Der Lärm ging unter anderem von 3 Smartfons aus die Viebrierten und das rumschreien der Sippe ,das war sehr gut zuhören da unser Haus sehr hellhörig ist,darüber läßt sich die Sippe Wecken,nur stehen die zur besagten Zeit nicht auf.
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marsupilami
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#12

Beitrag von marsupilami »

schimmy hat geschrieben:Ob ich jetzt zwischen Weihnachten und Neujahr noch einen Anwalt finde weiß ich auch nicht,da ja auch am 31.12.13 die frist des Anwalts endet.
Vermutlich genau deswegen hat der Anwalt so spät geschrieben und genau diese Frist gesetzt.

Also so wie Günter schrieb zurückschreiben.
Aber auch nicht ein Jota mehr in dem Brief unterbringen.



Was anderes:
Ich hab kein Smartphone und auch keines mit Vibration.
Aber ich hätte nie gedacht dass die Dinger sooo laut sind, daß deren Lärm gar die Wohnung verläßt und in anderen Wohnungen zu hören ist.
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Koelsch
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#13

Beitrag von Koelsch »

Ich würde auch ein internes Schreiben aufsetzen mit genauer Schilderung und Zeitangabe der Belästigung, dass von den anderen Zeugen unterschrieben wird.

Wie man ja z.B. im Falle Wulff sehen kann, neigen Zeugen zu Gedächtnisverlust, :unschuld:
da ist es besser, eine schriftliche Erinnerungsstütze zu haben.
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#14

Beitrag von Christoph »

Der Lärm ging unter anderem von 3 Smartfons aus die Viebrierten
Hmm :kopfkratz:

Ob man dies schon als Lärmbelästigung ansehen kann? Ist das nicht eher Alltagslärm, welchen man tolerieren muss?
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#15

Beitrag von schimmy »

@marsu,mann wundert sich des öfteren über dinge,wo mann meint das sie es nicht gibt.
Aber auch nicht ein Jota mehr in dem Brief unterbringen.
Was ist ein Jota marsu ?

Smartfons sind kleine Computer,wenn mann die Lautstärke dem entsprechend hochzieht und sei es nur über Vibrationsalarm und dann noch der passende Untergrund dazu,Tisch oder Fensterbank,dann drönt das wie hölle,und da es sich bei uns um ein hellhöriges Haus handelt,ist dieses in der Nachtruhe gut zuhören.
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Günter
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#16

Beitrag von Günter »

Etwas winzig Kleines.
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#17

Beitrag von schimmy »

@christof, die smartfone sind die hölle,wenn die Vibrieren und das bei Nacht muß nicht sein,und denn auch noch dazu das geschreie in der Nacht und das über einen Zeitraum von knapp einer Stunde finde ich ist nicht hinnehmbar.
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Günter
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#18

Beitrag von Günter »

Um solche Dinge kümmert sich die Polizei.
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#19

Beitrag von Christoph »

Wenn es sich ausvibriert hat, dann wäre der Lärm vorbei, gänzlich ohne Klopfen und Klingeln an der Wohnungstür?

Darum bringt der Rat mit der Polizei nichts, die kommen doch erst nach der Vibration.
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Günter
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#20

Beitrag von Günter »

Wenn der Vibrator eine Stunde läuft, bevor er wirkt, dann besteht die Chance, dass die rechtzeitig kommen. Außerdem wirkt auch ein Schuß vor den Bug manchmal Wunder.
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#21

Beitrag von Christoph »

Zuerst mal versuchen, einen Beratungshilfeschein beim AG zu bekommen.

Bei mir geht um 5 auch der Wecker und dies hört man garantiert auch in den umliegenden Wohnungen.
schimmy
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#22

Beitrag von schimmy »

@christof,dir viellicht auch bekannt,das mann die Weckvibration dem entsprechend einstellen kann,dieses auch über einen längeren Zeitpunkt.

polizei war auch schon des öfteren hier,weil andere nachbarn sie gerufen haben.

Ohne jetzt ausfallend zu werden,handelt es sich bei der Nachbarin um eine T... Mitbewohnerin,die sich schnell in ihre Ehre angegangen fühlt.
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Günter
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#23

Beitrag von Günter »

Im übrigen ist ein Anwaltschreiben kein Gerichtsurteil, die schreiben in der Regel etwas passendes zur Aussage des Mandanten, wohlwissend dass die meisten Leute Schiss bekommen, obwohl nix beweisbar ist.

Was könnten die denn machen? Vor Gericht gehen mit dem Müll? Und was einklagen? Bitte nicht mehr am .... um .... bei meinem Mandaten klingeln? Lächerlich.

Zurückschreiben wie ich oben vorschlug, der kann sich seine Korrespondenz in den ..... stecken. Da kommt nix bei rum.

Wenn es im Haus brennt, darfst du dann auch nicht beim Nachbarn klingeln? Du wolltest doch nur höflich fragen, ob die sich auch durch den Lärm im Haus gestört fühlen. :Steinbrueck:
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#24

Beitrag von Christoph »

polizei war auch schon des öfteren hier,weil andere nachbarn sie gerufen haben.
Das ist natürlich ein sehr wichtiges Detail, darauf kann man aufbauen.
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin

#25

Beitrag von schimmy »

@christof...
Zuerst mal versuchen, einen Beratungshilfeschein beim AG zu bekommen.
Diesen besagten Schein bekomme ich in unserem Bundesland leider nicht.
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