- Einstellungsbescheid nach § 66 SGB I wegen fehlender Mitwirkung
- Widerspruch dagegen
- eA-Antrag, weil eben keine Leistungen fließen
- eA-Antrag ging in's Höschen, SG meinte, wirk mal mit, dann fließt auch Geld
- Mitwirkung ist jetzt (weitestgehend) erfolgt
- Heute kommt Widerspruchsbescheid, so weit ok, aber in dem Bescheid werden angebliche Aussagen des Widerspruchsführers behauptet, die diesem später durchaus noch mal "um die Ohren fliegen" könnten.
Frage: Müssen wir deswegen klagen, oder reicht es, diesen Behauptungen schriftlich zu widersprechen, ohne den Widerspruchsbescheid an sich anzufechten?