Widerspruchsbescheid enthält Behauptungen

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Koelsch
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Widerspruchsbescheid enthält Behauptungen

#1

Beitrag von Koelsch »

Isch hätt do jään ens widder a Problemsche
  • Einstellungsbescheid nach § 66 SGB I wegen fehlender Mitwirkung
  • Widerspruch dagegen
  • eA-Antrag, weil eben keine Leistungen fließen
  • eA-Antrag ging in's Höschen, SG meinte, wirk mal mit, dann fließt auch Geld
  • Mitwirkung ist jetzt (weitestgehend) erfolgt
  • Heute kommt Widerspruchsbescheid, so weit ok, aber in dem Bescheid werden angebliche Aussagen des Widerspruchsführers behauptet, die diesem später durchaus noch mal "um die Ohren fliegen" könnten.
Diese Behauptungen würden wir nur sehr ungerne so stehen lassen.

Frage: Müssen wir deswegen klagen, oder reicht es, diesen Behauptungen schriftlich zu widersprechen, ohne den Widerspruchsbescheid an sich anzufechten?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Widerspruchsbescheid enthält Behauptungen

#2

Beitrag von marsupilami »

:ka:
Versuch mach kluch?
Signatur?
Muss das sein?
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Emmaly
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Re: Widerspruchsbescheid enthält Behauptungen

#3

Beitrag von Emmaly »

Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid geht nicht, hilft also nur klagen.

Vielleicht hat ein Gespräch bzw. Richtigstellung in der Widerspruchsstelle mit sehr kurzer Frist.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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tigerlaw
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Re: Widerspruchsbescheid enthält Behauptungen

#4

Beitrag von tigerlaw »

In §§ 51 bis 55 SGG finde ich keine mögliche Klageart.

Klage gegen Wid-VA wohl nicht möglich, wenn die Bescheidsformel keine Beschwer enthält.

Allenfalls den Tenor tragende Gründe dürften mit bestandskräftig werden.

Ansonsten dürfte wohl nur eine Art "Gegendarstellung für die Akte" möglich sein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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angel6364
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Re: Widerspruchsbescheid enthält Behauptungen

#5

Beitrag von angel6364 »

tigerlaw hat geschrieben:
Ansonsten dürfte wohl nur eine Art "Gegendarstellung für die Akte" möglich sein.
Nachdem der Widerspruchsbescheid ja so weit okay war, halte ich das auch für die sinnigste Möglichkeit.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Widerspruchsbescheid enthält Behauptungen

#6

Beitrag von Koelsch »

OK, dann machen wir das so. Wie gesagt, der Bescheid an sich ist einigermaßen ok, wenn SG schon sagt, nun wirk doch mit, kann man ohnehin kaum was machen. Aber eben die Behauptungen sind teilweise dreist. Ich muss mal gucken, meines Wissens gibt es für zumindest einige Gespräche sogar neutrale Zeugen/Beistände des ALZ Krefeld. Die Sachen hab ich aber im Büro und nicht im Kopp.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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