Meine ALGII-Probleme kann ich meistens schon durch hier mitlesen lösen...
Da ich dabei Euren juristischen Sachverstand schätzen gelernt hab,
(ultimative Lobudelei off;-)
mal eine aktuelle OT-Frage von mir:
imho läuft es darauf hinaus: Ab wann kommt ein gültiger Vertrag zustande?
und falls ja: Unter welchen Umständen darf ein Verkäufer davon zurücktreten?
Zum Fall:
ich bestelle in einem Online-Shop ein Produkt, der Preis ist recht günstig, 58 Euro, in anderen Shops müsste ich um die 80 bezahlen...
Mail direkt nach Bestellung im Onlineshop:
das verstehe ich als Bestätigung, dass das Geschäft abgeschlossen ist. Immerhin werde ich konkret zur Überweisung aufgefordert, die ich nicht mehr so einfach zurückholen kann...
Vielen Dank für Ihre Bestellung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf unser Konto: Ag... unter Angabe der Auftragsnummer ... als Verwendungszweck.
Auftragsnummer: ...
Bestelldatum: ...
Bestellzeit: ...
Rechnungsadresse:...
Lieferadresse Wie Rechnungsadresse
Meine persönlichen Daten:
E-Mail: ...
Festnetznummer: 0000000000
Mobil:
Fax:
Geburtsdatum:
KD-Nummer (falls vorhanden):
Bestelldetails
Gesamtgewicht: 11,70 kg
Gewünschte Versandart: versicherte(s) Paket(e) Deutschland (innerhalb)
Gewünschte Zahlungsweise: Vorauskasse per Überweisung
Anzahl Bezeichnung USt. Einzelpreis Gesamtpreis
1 Eimer ...
[KB299555] 19,00% 51,89 EUR 51,89 EUR
Zwischensumme: 51,89 EUR
Versandkosten: 6,90 EUR
Endsumme: 58,79 EUR
Enthaltene Mehrwertsteuer
19,00% USt.: 9,39 EUR
Widerrufsbelehrung
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
...
ich überweise die Summe,
nächster Morgen:
im Shop steht inzwschen beim Produkt der ca doppelte Preis (in der Übersicht übrigenz noch der alte;-)Sehr geehrte(r) Herr ...
leider ist uns bei der Preisberechnung ein Fehler unterlaufen,
daher können wir Ihren Auftrag .... nicht ausführen.
Bitte überweisen Sie den Betrag nicht auf unser Konto und
bestellen neu.
Falls Sie bereits überwiesen haben wurde für Sie ein Gutschein in
Höhe Ihrer Zahlung hinterlegt.
Diesen können Sie mit folgendem Code abrufen:
...
Mit freundlichen Grüßen
ich antworte:
schnelle Antwort:...
> daher können wir Ihren Auftrag ... nicht ausführen.
Wir haben einen gültigen Vertrag, ich habe meinen Teil erfüllt und
erwarte, dass Sie den Ihrigen erfüllen.
>
> Bitte überweisen Sie den Betrag nicht auf unser Konto und
> bestellen neu.
Der Betrag ist bereits überwiesen.
...
3.2 heißt dann also, wenn der sich 12 Tage nicht meldet, ich inzwischen woanders bestelle und er dann am 13. Tag bestätigt, mus ich die Ware kaufen?3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Unser Angebot ist bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.
3.2 Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware auszuliefern bzw. bereitzustellen.
3.3 Unsere Kataloge und Listen (einschließlich Gewichts- und Maßangaben sowie Aufwandsmengen) sind sorgfältig erstellt, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Das Selbe gilt für alle Daten unserer Verkaufsunterlagen. Solche Angaben stellen jedoch keine Garantiezusagen dar. Dies gilt insbesondere für Empfehlungen und Zusagen des Herstellers sowie für eigene Anwendungsempfehlungen. Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns.
wieder ich:
...
(Zitat erste Mail)
das verstehe ich als ausdrückliche Auftragsbestätigung.
...
meine Antwort:Das ist keine Auftragsbestätigung, sondern eine Bestellbestätigung.
Wenn Sie weiter diskutieren werden wir Sie der schwarzen Liste des Einzelhandels melden müssen.
ENDE
...was ich hiermit mache;-)
> Das ist keine Auftragsbestätigung, sondern eine Bestellbestätigung.
Da haben wir wohl unterschiedliche Ansichten.
Ich werde also wohl jemanden fragen müssen, der sich auf diesem Gebiet
auskennt. Sie hören dann von mir.
Zum Hintergrund (und, ja, Auskotzen für mich;-):Als Erstes fangen wir damit an, dass Sie bei unserem und unseren Partnerunternehmen als Kunde gesperrt werden.
Querulanten sind bei keinem Händler erwünscht.
Ich hatte mit denen über Kleinanzeigen schon ne negative Geschichte, hab für 25Euro Feuerholz geholt für nen Kumpel in Notlage, das war zur Hälfte nasser, morscher Müll und ich hatte nich den Hintern in der Hose, das Geschäft rückgängig zu machen *grrr*
und auch online bestätigt sich das Bild, auf einem Bewertungsportal Note 2,1 von 5 Punkten, sie machen in Gästebüchern einschlägiger Seiten "Werbung" (ich hab nach 16 Seiten Google-Ergebnisse aufgehört;-)
was mir grad so für finstere Gedanken kommen, schreib ich lieber nicht;-)
ok, *auskotzen off*, juristisch hat das ja nun keinen Einfluß...
Für mich steht jetzt die Frage: "der Klügere gibt nach" und hat seine Ruhe (auch 80 Euro ist noch ein guter Preis und ich muss eh woanders bestellen, weil ichs bald brauche),
oder wie Günter schrieb: ... dann regieren die Dummen... (sinngemäß)
Sonnigen Gruß,
Latuda,
gespannt auf Eure Kommentare...