Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Latuda
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Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#1

Beitrag von Latuda »

Hallo,

Meine ALGII-Probleme kann ich meistens schon durch hier mitlesen lösen...
Da ich dabei Euren juristischen Sachverstand schätzen gelernt hab,
(ultimative Lobudelei off;-)
mal eine aktuelle OT-Frage von mir:

imho läuft es darauf hinaus: Ab wann kommt ein gültiger Vertrag zustande?
und falls ja: Unter welchen Umständen darf ein Verkäufer davon zurücktreten?

Zum Fall:
ich bestelle in einem Online-Shop ein Produkt, der Preis ist recht günstig, 58 Euro, in anderen Shops müsste ich um die 80 bezahlen...

Mail direkt nach Bestellung im Onlineshop:

Vielen Dank für Ihre Bestellung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf unser Konto: Ag... unter Angabe der Auftragsnummer ... als Verwendungszweck.
Auftragsnummer: ...
Bestelldatum: ...
Bestellzeit: ...

Rechnungsadresse:...

Lieferadresse Wie Rechnungsadresse

Meine persönlichen Daten:
E-Mail: ...
Festnetznummer: 0000000000
Mobil:
Fax:
Geburtsdatum:
KD-Nummer (falls vorhanden):


Bestelldetails
Gesamtgewicht: 11,70 kg
Gewünschte Versandart: versicherte(s) Paket(e) Deutschland (innerhalb)
Gewünschte Zahlungsweise: Vorauskasse per Überweisung

Anzahl Bezeichnung USt. Einzelpreis Gesamtpreis
1 Eimer ...
[KB299555] 19,00% 51,89 EUR 51,89 EUR

Zwischensumme: 51,89 EUR
Versandkosten: 6,90 EUR
Endsumme: 58,79 EUR

Enthaltene Mehrwertsteuer
19,00% USt.: 9,39 EUR

Widerrufsbelehrung
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung
...
das verstehe ich als Bestätigung, dass das Geschäft abgeschlossen ist. Immerhin werde ich konkret zur Überweisung aufgefordert, die ich nicht mehr so einfach zurückholen kann...


ich überweise die Summe,
nächster Morgen:
Sehr geehrte(r) Herr ...

leider ist uns bei der Preisberechnung ein Fehler unterlaufen,
daher können wir Ihren Auftrag .... nicht ausführen.

Bitte überweisen Sie den Betrag nicht auf unser Konto und
bestellen neu.

Falls Sie bereits überwiesen haben wurde für Sie ein Gutschein in
Höhe Ihrer Zahlung hinterlegt.
Diesen können Sie mit folgendem Code abrufen:
...

Mit freundlichen Grüßen
im Shop steht inzwschen beim Produkt der ca doppelte Preis (in der Übersicht übrigenz noch der alte;-)

ich antworte:
...
> daher können wir Ihren Auftrag ... nicht ausführen.

Wir haben einen gültigen Vertrag, ich habe meinen Teil erfüllt und
erwarte, dass Sie den Ihrigen erfüllen.


>
> Bitte überweisen Sie den Betrag nicht auf unser Konto und
> bestellen neu.

Der Betrag ist bereits überwiesen.
...
schnelle Antwort:
3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Unser Angebot ist bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.

3.2 Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware auszuliefern bzw. bereitzustellen.

3.3 Unsere Kataloge und Listen (einschließlich Gewichts- und Maßangaben sowie Aufwandsmengen) sind sorgfältig erstellt, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Das Selbe gilt für alle Daten unserer Verkaufsunterlagen. Solche Angaben stellen jedoch keine Garantiezusagen dar. Dies gilt insbesondere für Empfehlungen und Zusagen des Herstellers sowie für eigene Anwendungsempfehlungen. Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns.
3.2 heißt dann also, wenn der sich 12 Tage nicht meldet, ich inzwischen woanders bestelle und er dann am 13. Tag bestätigt, mus ich die Ware kaufen?

wieder ich:
...
(Zitat erste Mail)

das verstehe ich als ausdrückliche Auftragsbestätigung.
...
Das ist keine Auftragsbestätigung, sondern eine Bestellbestätigung.

Wenn Sie weiter diskutieren werden wir Sie der schwarzen Liste des Einzelhandels melden müssen.



ENDE
meine Antwort:

> Das ist keine Auftragsbestätigung, sondern eine Bestellbestätigung.

Da haben wir wohl unterschiedliche Ansichten.
Ich werde also wohl jemanden fragen müssen, der sich auf diesem Gebiet
auskennt. Sie hören dann von mir.
...was ich hiermit mache;-)

Als Erstes fangen wir damit an, dass Sie bei unserem und unseren Partnerunternehmen als Kunde gesperrt werden.
Querulanten sind bei keinem Händler erwünscht.
Zum Hintergrund (und, ja, Auskotzen für mich;-):
Ich hatte mit denen über Kleinanzeigen schon ne negative Geschichte, hab für 25Euro Feuerholz geholt für nen Kumpel in Notlage, das war zur Hälfte nasser, morscher Müll und ich hatte nich den Hintern in der Hose, das Geschäft rückgängig zu machen *grrr*

und auch online bestätigt sich das Bild, auf einem Bewertungsportal Note 2,1 von 5 Punkten, sie machen in Gästebüchern einschlägiger Seiten "Werbung" (ich hab nach 16 Seiten Google-Ergebnisse aufgehört;-)

was mir grad so für finstere Gedanken kommen, schreib ich lieber nicht;-)

ok, *auskotzen off*, juristisch hat das ja nun keinen Einfluß...

Für mich steht jetzt die Frage: "der Klügere gibt nach" und hat seine Ruhe (auch 80 Euro ist noch ein guter Preis und ich muss eh woanders bestellen, weil ichs bald brauche),
oder wie Günter schrieb: ... dann regieren die Dummen... (sinngemäß)

Sonnigen Gruß,

Latuda,
gespannt auf Eure Kommentare...
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Koelsch
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du nichts dagegen hast, verschiebe ich das mal in den Hilfebereich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Latuda
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#3

Beitrag von Latuda »

Hallo Kölsch,

ja, klar, hab ich nix dagegen...
ich hatte nur nix gefunden, wo es auch nur entfernt reinpasst;-)

Sonnigen Gruß,

Latuda
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marsupilami
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#4

Beitrag von marsupilami »

Nach meiner Ansicht kommt er - teilweise - damit durch.

Begründung:
Er bietet an. (wie im Schaufenster)
Durch Bestellung und Überweisung sagst Du:
Ja, ich will zu diesem Preis kaufen.

Nun sagt er aber sofort:
Irrtum! Falscher Preis!
-> Geschäft kommt nicht zustande.

Ich frage mich allerdings: wie lange steht das Angebot mit dem falschen Preis schon so im Internet?
Hätte er nicht schon früher erkennen können oder gar müssen, daß das ein falscher Preis ist und entsprechend zurückziehen bzw. Preis ändern müssen?


Außerdem müsste er nach meiner Auffassung das Geld zurück überweisen und nicht als Gutschein quasi einbehalten.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich bin da skeptischer. Er schreibt ja zunächst mal, danke für die Bestellung. Das ist nach meiner Meinung eine Auftragsannahme. Zusätzlich sagt er: Kohle her.

Kohle geht rüber, also hat Latuda seinen Teil des Vertrages erfüllt und da kann der Typ nach meiner Meinung nicht mehr ankommen und sagen :baeh: - aber Deine Kohle ist nicht ganz verloren, dafür erhältst Du einen optisch und grafisch hübsch gestalteten Gutschein.

Wenn er in den AGB was anderes schreibt, dann ist die Frage, ob das Bestand haben kann, denn für meine Begriffe ist es eine überraschende, ungewöhnliche AGB Regel, wenn der Verkäufer mittem Kopp schütteln kann, nachdem er schriftlich die Bestellung angenommen, Geld eingefordert und Geld erhalten hat.

Eine theoretische Chance für ihn: Er kann sagen und beweisen, die Bestellannahme ist ein automatisierter Vorgang und keine "Willensäußerung". Ob er damit durchkommt? :ka:
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#6

Beitrag von Olivia Cole »

Irrtum bei Preisangabe: Händler darf abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten
"Eine automatisch erzeugte Bestätigungsmail sei nicht als "Bestätigung im Rechtssinne zu qualifizieren", sondern nur als reine Bestätigung des Auftrags aufzufassen."
Latuda
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#7

Beitrag von Latuda »

Hallo Marsu,
marsupilami hat geschrieben: Begründung:
Er bietet an. (wie im Schaufenster)
Durch Bestellung und Überweisung sagst Du:
Ja, ich will zu diesem Preis kaufen.

Nun sagt er aber sofort:
Irrtum! Falscher Preis!
-> Geschäft kommt nicht zustande.
nur so mein Gerechtigkeits-Gefühl: vor der Überweisung ok,
aber ich hab das Geld schon aus der Hand gegeben,
auf seine konkrete Mail hin: "Überweise bitte...", mit genauem Preis, Bankverbindung, Wiederrufsbelehrung etc.pp.
Wenn ich das so annheme, müsste ich auf eine weitere Mail warten: "Ja, jetzt wirklich..." ...
ich mach viel online, sowas hab ich noch nie bekommen...
Vermutung: Wenn ich darauf warte, kommt das Geschäft nie zustande, weil soeine Mail nicht kommt...
Ich frage mich allerdings: wie lange steht das Angebot mit dem falschen Preis schon so im Internet?
Hätte er nicht schon früher erkennen können oder gar müssen, daß das ein falscher Preis ist und entsprechend zurückziehen bzw. Preis ändern müssen?
mindestens zwei Wochen, solange kenn ich das Angebot...
Außerdem müsste er nach meiner Auffassung das Geld zurück überweisen und nicht als Gutschein quasi einbehalten.
ha, super, das ist mir noch garnicht aufgefallen, naja, passt zum Gesamtbild *grrr*

Danke, Sonnigen Gruß,

Latuda
Latuda
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#8

Beitrag von Latuda »

Hallo Olivia,
Olivia Cole hat geschrieben:Irrtum bei Preisangabe: Händler darf abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten
"Eine automatisch erzeugte Bestätigungsmail sei nicht als "Bestätigung im Rechtssinne zu qualifizieren", sondern nur als reine Bestätigung des Auftrags aufzufassen."
von welchem Händler bekommste denn heute noch eine handgeschriebene Mail??
dann muss ich also immer auf diese Bestätigung antworten und fragen, ob das jetzt automatisch war oder ein Mensch dahintersitzt?

Mit Captcha am besten :ironiea:
und zur Sicherheit noch doppel-Opt-In, man weiss ja nie...
Tatsächlich hat aber das Landgericht (LG) Osnabrück in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Az. 12 S 497/05) einem Web-Shop-Betreiber genau das zugestanden – nämlich die wirksame Anfechtung eines bereits bestätigten Verkaufs aufgrund eines gravierenden Preisirrtums.
Ist die Hälfte des Preises "gravierend"?
Ich vermute mal, der EK ist was um die 40€...
Ein Tippfehler, der zu 1/10 des Preises (zitiertes Urteil) oder Null führt (gibts genug Beispiele) ist da imho was anderes.
Ich könnte auch vermuten, dass das Methode hat ...

Es geht mir weniger um die 20 Euro, obwohl ichs als gerechten Ausgleich für die Sache vorher empfinde;-)
Aber sonen A**** mit soner fiesen Masche durchkommen zu lassen, das versaut mir den ganzen Tag, also ärger ich mich wieder mal nur über mich selbst;-)

Sonnigen Gruß,

Latuda
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marsupilami
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#9

Beitrag von marsupilami »

Dies Dir mal den Link von Olivia durch.

Ich denke, das trift 1:1 auf Deinen Fall zu.

Allerdings sehe ich immer noch 2 Hebelpunkte für Dich:

Zum einen, daß das Angebot mit dem Preis bereits so lange schon im Internet steht.
Da kann man von einem Händler schon verlangen, daß der mal öfter die Preise seiner Angebote kontrolliert und zum anderen selbst wenn das Geschäft tatsächlich nicht zustande kommt wg. Irrtum, daß er dann Dein Geld per Gutschein einfriert.

Letzteres geht nach meiner Ansicht nach gar nicht.
Und ich würde ihn damit auch nicht durchkommen lassen.

1mal Verhandlungsangebot machen:
Okay, Geschäft ist nicht zustandegekommen, aber dafür will ich Geld zurück.
1:1, ohne jeglichen, wie auch immer begründeten Abzug.

Ansonsten doch Anwalt.
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Pegasus
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#10

Beitrag von Pegasus »

1mal Verhandlungsangebot machen:
Okay, Geschäft ist nicht zustandegekommen, aber dafür will ich Geld zurück.
1:1, ohne jeglichen, wie auch immer begründeten Abzug.

Ansonsten doch Anwalt.
Ist auch meine Auffassung. Stichwort Gutschein - steht da was von in seinen AGB ? Wenn Auftrag nicht zustande gekommen ist hat er das Geld zu erstatten. Basta.
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#11

Beitrag von Latuda »

Hallo,

danke für den Hinweis, mal die AGB insgesamt zu lesen, war mir wohl zu naheliegend, um selber drauf zu kommen :arge:

aus den AGB auf der Shop-Seite:
8. Zahlung

8.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Nachnahme, Rechnung (für geprüfte Kunden), Überweisung, oder Paypal.

8.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

8.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
Muss ich nicht aus 8.2 schließen, dass, wenn mir eine Bankverbindung geschickt wird, das dann wohl nach dieser AGB eine Auftragsbestätigung ist?


Sonnigen Gruß,

Latuda
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Pegasus
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#12

Beitrag von Pegasus »

8.2 AGB = Auftragbestätigung.
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Koelsch
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#13

Beitrag von Koelsch »

:arge: Peg, ich muss schamerrötend gestehen, Deine Brille war eindeutig besser geputzt als meine. :verlegen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#14

Beitrag von marsupilami »

Also, dann den Knülch auf seine eigenen AGB hinweisen und entweder Lieferung zum entsprechenden Preis oder Geld zurück.
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#15

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben:Also, dann den Knülch auf seine eigenen AGB hinweisen und entweder Lieferung zum entsprechenden Preis oder Geld zurück.

Nein, nicht Geld zurück, sondern Schadensersatz wegen anderweitiger Beschaffung zu höherem Preis.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#16

Beitrag von marsupilami »

Oh und nicht vergessen:
Schnell einen Ausdruck / Screenshot der AGB's mit irgendwie aktuellem Datum drauf (Datum aus der Taskleiste einblenden).
Nicht das der kommt und meint: die jetzt, gültigen AGB's .... überarbeitet ....
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#17

Beitrag von tigerlaw »

Schaut aber erst noch mal ins BGB:

1. Der Händler ist zur "Anfechtung" berechtigt, wegen Erklärungsirrtums, er wollte nicht zum niedrigen Preis verkaufen. Das steht in § 119 BGB.
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) ...
2. Dee Anfechtung zerschießt den Vertrag.
3. Der Käufer hat aber viellecht einen Schaden Das ist dann in § 122 BGB geregelt:
§ 122
Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).
Hier ist die Frage, ob Latuda den Grund der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte. Konkret: Muss man bei einem "Preisvorteil" von ca. 25 % gegenüber den Mitbewerbern davon ausgehen, dass ein Tippfehler/Kalkulationsirrtum vorliegen muss, oder ist das noch innerhalb der Bandbreite, dass dieser Händler vielleicht einen besonders tollen Preisnachlass bei seinem Vorlieferanten hat herausschlagen können und dies an den Kunden weiterreicht.
Auch ist zu fragen, wie hoch denn der normale Aufschlag ist. Ein Verkauf unterhalb des Einstandspreises wäre jedenfalls nicht mehr realistisch.

Schlussendlich: Anfechtung macht den Vertrag kaputt, die Parteien haben sich das gegenseitig Gewährte zurückzugeben, der Händler also das Geld an Latuda.

:tiger:
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#18

Beitrag von marsupilami »

Nein, Tiger.

Der Deal ist durch und gültig!
Aufgrund der Händler-eigenen AGB's.

Er hat eine Auftragsbestätigung geschickt und das war's.

Siehe Posting von Peg.
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#19

Beitrag von tigerlaw »

Gegenrede, Marsu:
§ 121
Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

(2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.
Die Erklärung bereits am nächsten Tag dürfte noch "unverzüglich" im Sinne dieser Definition sein!
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#20

Beitrag von tigerlaw »

Zum evtl. "kennenmüssen" noch ein Auszug aus einem Kommentar (BeckOK BGB/Wendtland BGB § 122 Rn. 10)
2. Ausschluss.

Der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens ist nach Abs 2 ausgeschlossen, wenn der Geschädigte den Grund der Nichtigkeit bzw Anfechtbarkeit der Erklärung kannte oder kennen musste, weil sein Vertrauen auf die Wirksamkeit des Geschäfts in diesen Fällen nicht schutzwürdig ist. Die in Abs 2 enthaltene Legaldefinition des Kennenmüssens als auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gilt für das gesamte Privatrecht (Palandt/Ellenberger Rn 5). Grobe Fahrlässigkeit ist nicht erforderlich (hM); jede Fahrlässigkeit genügt (Palandt/Ellenberger Rn 5). Es reicht, wenn der Berechtigte den Nichtigkeits- bzw Anfechtungsgrund bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen. Das ist zB dann der Fall, wenn der zur Anfechtung berechtigende Irrtum nach den konkreten Umständen derart nahe liegt, dass sich ein vernünftiger Erklärungsempfänger wenigstens zu einer Rückfrage beim Erklärenden veranlasst sehen würde (BGH NJW-RR 1992, 1005, 1006). Die Kenntnis bzw das Kennenmüssen muss sich auf den Nichtigkeits- bzw Anfechtungsgrund beziehen, im Falle von § 119 also auf den Irrtum, nicht hingegen auch auf den wahren Willen des Erklärenden. Hat der Empfänger (auch) den wahren Willen des irrtümlich Erklärenden erkannt, bleibt für eine Anfechtung, die einen Anspruch nach § 122 nach sich ziehen könnte, ohnehin kein Raum (§ 119 Rn 18). Liegen die Voraussetzungen von Abs 2 vor, ist eine (entspr) Anwendbarkeit von § 254 ausgeschlossen; die Bestimmung in Abs 2 geht den Regelungen in § 254 insoweit als lex specialis vor (Palandt/Ellenberger Rn 5).
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#21

Beitrag von marsupilami »

Außerdem hat er das Teil schon etliche Tage so im Angebot!!
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#22

Beitrag von kleinchaos »

Das nennt man Lockvogelangebot
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#23

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du mir schon meinen "Rentenwiderspruch" http://www.alg-ratgeber.de/post348062.html#p348062 vermiesest, dann muss ich das hier nachholen.

Nach meiner Meinung meint der Verkäufer hier wegen eines sog. verdeckten Kalkulationsirrtums aus dem Vertrag rauskommen zu können. Da aber irrt er nach meiner Meinung.
Beim verdeckten Kalkulationsirrtum ist dem Erklärenden gemäß den vorstehenden Erörterungen ein Irrtum bei der Willensbildung im Vorfeld der Erklärungshandlung unterlaufen. Ein solcher Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB. Der verdeckte Kalkulationsirrtum geht also einseitig zu Lasten des Erklärenden.
Quelle: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003 ... lkirrt.htm
Ausführlicher:
Bei dem verdeckten Kalkulationsirrtum wird dem Vertragspartner vom Erklärenden lediglich das Ergebnis seiner intern durchgeführten Berechnung mitgeteilt, nicht aber die für das Ergebnis maßgebliche Kalkulation.4 Dieser berechtigt den Erklärenden nicht zur Anfechtung, da grundsätzlich derjenige, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden Berechnungsgrundlage einen bestimmten Preis oder eine Vergütungsforderung ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt, auch das Risiko dafür trägt, dass seine Kalkulation zutrifft – es handelt sich vielmehr um einen unbeachtlichen Irrtum im Beweggrund, der bereits im Stadium der Willensbildung und nicht erst der Äußerung zu Tage getreten ist.5 Eine Anfechtung soll hierbei auch dann nicht möglich sei, wenn der Erklärungsempfänger den Irrtum erkannt oder die Kenntnisnahme treuwidrig vereitelt hat, wobei dann der Erklärungsempfänger unter den Gesichtspunkten des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder der unzulässigen Rechtsausübung verpflichtet sein kann, den Erklärenden auf seinen Kalkulationsfehler hinzuweisen.6 Auch macht es keinen wesentlichen Unterschied, wenn die falsche Berechnung auf Fehlern einer vom Erklärenden verwendeten Software beruht.7


4. Palandt/Ellenberger § 119 Rn. 18f.
5. BGH NJW-RR 1986, 569 (570); NJW 1998, 3192 (3193); Palandt/Ellenberger § 119 Rn. 18f.; Bamberger/Roth/Wendtland § 119 Rn. 33; Rüthers/Stadler § 25 Rn. 41; Cziupka JuS 2009, 890.
6. BGH NJW 1998, 3192.
7. BGH NJW 1998, 3192 (3193)

Quelle: http://www.iurastudent.de/content/3-der ... ionsirrtum
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#24

Beitrag von tigerlaw »

Also: Auf zum Gericht! Latuda soll alle e-mails ausdrucken, ihren aktuellen H-4-Bescheid und Mietvertrag mitnehmen. Und zwar zum für ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.

Denn da es um eine "Rückgewähr" geht, ist "Erfüllungsort" dort, wo der gewünschte Erfolg eintreten soll, nämlich sie entweder die Ware oder das Geld wiederbekommt, vgl. § 29 ZPO.

Dort soll sie ihre Klage zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklären und PKH beantragen. Wenn ihr PKH bewilligt wird, dann hat sie keinen eigenen Gerichts- (und Anwalts-) Kosten zu tragen, im Unterliegensfall aber doch die Kosten für den Gegenanwalt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Online-Recht: was ist eine Auftragsbestätigung?

#25

Beitrag von Koelsch »

Zum Gericht würde ich noch nicht, aber dem lieben Verkäufer eine erneute, nette kleine Mail senden:
Herzallerliebster Verkäufer,
  1. Es ist zwischen uns ein Vertrag zustande gekommen.
    Vgl. Pkt. 8.2 Ihrer AGB: Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
    Sie haben mir die Bankverbindung in Ihrer Auftragsbestätigung genannt, Sie haben die Zahlung erhalten, also haben wir einen gültigen Vertrag.
  2. Sie meinen anscheinend, den wegen eines verdeckten Kalkulationsirrtums anfechten zu können. Eine derartige Anfechtung ist aber nach herrschender Rechtsmeinung einschl. BGH ausgeschlossen
  3. Ich habe meine vertraglichen Pflichten erfüllt und erwarte Ihre Vertragserfüllung bis zum ..... (10 Tage dürfte ausreichend sein).
    Sollte diese nicht erfolgen gehe ich davon aus, dass Sie mit einer Ersatzvornahme einverstanden sind und mir den durch Ihr vertragswidriges Verhalten entstehenden Schaden ersetzen werden.
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