Klärung des Versicherungskontos (Rente)
Klärung des Versicherungskontos (Rente)
Grummel.... Sitze gerade vor einem Berg von Formularen und kriege glatt `ne "Depri".
Hat einer von euch in den letzten Wochen auch solche Post bekommen? Ich komme nicht weiter.
Vor etlichen Jahren habe ich z.B. denen per Einschreiben meine Geburtsurkunde ( ja bin doch tatsächlich geboren.....und lebe immer noch... tststst) etc. geschickt. Nun fordern die alles noch mal an.
Ungeklärte Zeiten:
A.) Jan. bis März 99 = da war ich Hausfrau - soll ich mir da einen Eigenbeleg ausstellen?
B.) Aha hier wird es interessant. Nov. 2006 - bis Dezember 2007 = Ab den 1.11.06 übe ich mein Kleingewerbe aus. Soll ich gezwungen werden, nachträglich Beiträge einzuzahlen?
Fragebogen zu Rechtsänderungen:
Waren Sie zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr krank? - hä ... gute Frage nächste Frage. Wer weiß das denn noch....
Auch die Anlage zur Prüfung der Vertrauenschutzregelungen hat für Otto-Normal-Bürger etliche Stolperfallen. Habe einen Behindertenausweis.
Und den Versicherungsverlauf muss ich jetzt auch verifizieren? Ganz oben steht Schulausbildung und nicht Berufsausbildung. Habe gelesen, das es ein großer Unterschied sein sein.
Fazit: Peg ist stinkesauer. Ich müßte nach Duisburg zur Rentenversicherung fahren, um die Original vorzulegen. Wer bezahlt die Fahrkarte. Ist ja nicht billig.
So das mußte ich mal loswerden....
Peg
Hat einer von euch in den letzten Wochen auch solche Post bekommen? Ich komme nicht weiter.
Vor etlichen Jahren habe ich z.B. denen per Einschreiben meine Geburtsurkunde ( ja bin doch tatsächlich geboren.....und lebe immer noch... tststst) etc. geschickt. Nun fordern die alles noch mal an.
Ungeklärte Zeiten:
A.) Jan. bis März 99 = da war ich Hausfrau - soll ich mir da einen Eigenbeleg ausstellen?
B.) Aha hier wird es interessant. Nov. 2006 - bis Dezember 2007 = Ab den 1.11.06 übe ich mein Kleingewerbe aus. Soll ich gezwungen werden, nachträglich Beiträge einzuzahlen?
Fragebogen zu Rechtsänderungen:
Waren Sie zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr krank? - hä ... gute Frage nächste Frage. Wer weiß das denn noch....
Auch die Anlage zur Prüfung der Vertrauenschutzregelungen hat für Otto-Normal-Bürger etliche Stolperfallen. Habe einen Behindertenausweis.
Und den Versicherungsverlauf muss ich jetzt auch verifizieren? Ganz oben steht Schulausbildung und nicht Berufsausbildung. Habe gelesen, das es ein großer Unterschied sein sein.
Fazit: Peg ist stinkesauer. Ich müßte nach Duisburg zur Rentenversicherung fahren, um die Original vorzulegen. Wer bezahlt die Fahrkarte. Ist ja nicht billig.
So das mußte ich mal loswerden....
Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Klärung des Versicherungskontos (Rente)
mindestens 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren bei den Renten wegen Erwerbsminderung.
Zu a und b:
Das sind doch die Zeiten, in denen du keine Beiträge eingezahlt hast.
Was ich weiß muß man in den letzten 5 Jahren 3 Jahre voll eingezahlt haben, bis es
die Rente gibt. Die sind da sehr genau. Eine Woche hin oder her, ist denen egal.
Zuletzt geändert von torta am Di 23. Jun 2009, 10:36, insgesamt 1-mal geändert.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!
Francoise Rosay
Francoise Rosay
Re: Klärung des Versicherungskontos (Rente)
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!
Francoise Rosay
Francoise Rosay
Re: Klärung des Versicherungskontos (Rente)
Danke torta.
Ich werde wohl oder übel einen Termin beim SOVD holen müssen. Mir stellen sich die Nackenhaare hoch, wenn ich all die die Fragen lese. Und dann den ganzen jahrealten vergilbten Papierkram raussuchen (Schulbesuch,Lehre,Umschulung, Belege über die Beitragszahlungen, Arbeitslosigkeit, Rehamaßnahmen,ALG und so weiter). Und letztendlich frage ich mich wofür? - gibt doch später eh nur eine Art "Mindest/Einheitsrente.
Bin nämlich auch dabei einen Folgeantrag auf Leistungen zu stellen. Und hier kämpfe ich mit der EKS. Dann die ganzen Buchungen für das Finanzamt, die Krankenkasse nervt mich. und wie soll ich bei all der ganzen Büroarbeit dann noch mein Gewerbe ausüben?
Na ja, wer keine Arbeit hat, dem wird durch die Behörden geholfen...
Peg
Ich werde wohl oder übel einen Termin beim SOVD holen müssen. Mir stellen sich die Nackenhaare hoch, wenn ich all die die Fragen lese. Und dann den ganzen jahrealten vergilbten Papierkram raussuchen (Schulbesuch,Lehre,Umschulung, Belege über die Beitragszahlungen, Arbeitslosigkeit, Rehamaßnahmen,ALG und so weiter). Und letztendlich frage ich mich wofür? - gibt doch später eh nur eine Art "Mindest/Einheitsrente.
Bin nämlich auch dabei einen Folgeantrag auf Leistungen zu stellen. Und hier kämpfe ich mit der EKS. Dann die ganzen Buchungen für das Finanzamt, die Krankenkasse nervt mich. und wie soll ich bei all der ganzen Büroarbeit dann noch mein Gewerbe ausüben?
Na ja, wer keine Arbeit hat, dem wird durch die Behörden geholfen...
Peg
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Klärung des Versicherungskontos (Rente)
Das kann ich verstehen.
Ich liebe indervergangenheitrumgegruschtel auch so.
Ich liebe indervergangenheitrumgegruschtel auch so.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!
Francoise Rosay
Francoise Rosay
Re: Klärung des Versicherungskontos (Rente)
Du kannst den ganzen Krempel auch bei der Krankenkasse oder ARGE vorlegen, die müssen a weiterleiten, das spart Fahrtkosten und Beglaubigungen
Ich verschiebe mal, das gehört nicht in OT
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
Ich verschiebe mal, das gehört nicht in OT
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Klärung des Versicherungskontos (Rente)
Einen wunderschönen guten Morgen Peg,Pegasus hat geschrieben:Grummel.... Sitze gerade vor einem Berg von Formularen und kriege glatt `ne "Depri".
Ungeklärte Zeiten:
A.) Jan. bis März 99 = da war ich Hausfrau - soll ich mir da einen Eigenbeleg ausstellen?
B.) Aha hier wird es interessant. Nov. 2006 - bis Dezember 2007 = Ab den 1.11.06 übe ich mein Kleingewerbe aus. Soll ich gezwungen werden, nachträglich Beiträge einzuzahlen?
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Waren Sie zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr krank? - hä ... gute Frage nächste Frage. Wer weiß das denn noch....
Da fällt mit doch schon gleich was auf! November 2006 bis Dezember 2007 - warst Du da schon im ALG II und/oder ALG I Bezug.
Ansonsten mein Mitgefühl Rentenversicherung macht genau so viel Freude wie ARGE! Ich hab diese ganze Kontenklärung Gott sei Dank schon hinter mir, warte jetzt nur noch auf einen neuen versicherungsverlauf, damit ich sehen kann, ob ARGE auch alles hübsch richtig korrigiert hat, die hatten da, wen wundert's, nämlich bei mir auch Mist gebaut. Einige ARGE Zeiten tauchten bei der RV als "Lücke" auf, also genau gucken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Klärung des Versicherungskontos (Rente)
Hallo Günter: *grins ich gehe mit Sicherheit nicht zu meiner ARGE. Aber es gibt hier ein sogenanntes Bürgercentrum. Werde mal anrufen und nachfragen. Früher war es so, dass man auch Ausfüllhilfe beim Ortsamt bekam. Denke ich werde mal das Bürgercentrum hier bemühen. Vielleicht machen die das jetzt. Null Ahnung.
Vorsorglich habe ich den Sozialverband angemailt.
Koelsch: danke für den Hinweis.
Peg
Vorsorglich habe ich den Sozialverband angemailt.
Koelsch: danke für den Hinweis.
Das stimmt also schon mal.Allgemeine Rentenversicherung
AFG 01.01.05 - 31.12.05 | 4.800,- € | Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit
AFG 01.01.06 - 31.10.06 | 4.000,- € | Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit
da war ich Hausfrau und Männe Selbstständig.
AFG 21.10.08 - 31.12.08 | 485,-€ | Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit
und ist es umgekehrt.
Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Klärung des Versicherungskontos (Rente)
Genau der gleiche Mist, wie bei mir. Da stimmt eben nix. Wieso kommt ARGE auf den Trichter, Du seist nicht arbeitslos gewesen? Ich habe mich dagegen gewehrt (kurzes Schreiben und den Versicherungsverlauf als Kopie dazu) und nach nur 1,5 Jahren Bearbeitungszeit, mehreren Mahnungen und 2-maliger Beschwerde beim Kundereaktionsmangement und 1-mal beim BMAS in Berlin wurde das jetzt angeblich korrigiert. Meines Wissens macht es nämlich einen Unterschied bei den Versicherungszeiten, ob Du dort als arbeitslos oder nicht arbeitslos geführt wirst. Bei arbeitslos stehst Du Dich besser.Pegasus hat geschrieben:Hallo Günter: *grins ich gehe mit Sicherheit nicht zu meiner ARGE. Aber es gibt hier ein sogenanntes Bürgercentrum. Werde mal anrufen und nachfragen. Früher war es so, dass man auch Ausfüllhilfe beim Ortsamt bekam. Denke ich werde mal das Bürgercentrum hier bemühen. Vielleicht machen die das jetzt. Null Ahnung.
Vorsorglich habe ich den Sozialverband angemailt.
Koelsch: danke für den Hinweis.
Das stimmt also schon mal.Allgemeine Rentenversicherung
AFG 01.01.05 - 31.12.05 | 4.800,- € | Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit
AFG 01.01.06 - 31.10.06 | 4.000,- € | Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit
da war ich Hausfrau und Männe Selbstständig.
AFG 21.10.08 - 31.12.08 | 485,-€ | Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit
und ist es umgekehrt.
Peg
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Klärung des Versicherungskontos (Rente)
Hallo Koelsch,
hast gleich ne PN
Peg
hast gleich ne PN
Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.