Das elo-Forum rät zum Widerspruch
- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Kommt auf die Begründung an mit der sie ablehnen.
Wobei ich von einer Ablehnung ausgehe.
Erstmal abwarten.
Nicht schon jetzt den Kopf zerbrechen mit "was wäre wenn...".
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Muss das sein?
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Im schlimmsten Fall muss Marsu den Klageweg beschreiten, nämlich dann, wenn das JC die Leistungen bis zur Klärung der Rechtsfrage "vorsichtshalber" einstellt. Man kann ja nie wissen. Ein Restrisiko gibt es.schimmy hat geschrieben:Und wirst du für den Fall das der Widerspruch keinen Erfolg hat den Klageweg bestreiten?
- angel6364
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Mit welcher Begründung sollten sie denn die Leistung einstellen??
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Die werden nicht einstellen, die werden allenfalls den Widerspruch als unbegründet ablehnen. Und dann muss man eben klagen. Das ist ja (auch) Ziel der Sache, "tonnenweise" Klagen wegen dieser Rechtswidrigkeit unserer Regierung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Falls die Klage von Marsu gewonnen wird - bekommen wir dann alle eine Nachzahlung oder nur Marsu?
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Urteile sind Einzelfallentscheidungen.
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Mich würde auch wg. der Problematik nicht wundern, wenn das in der 1. Instanz nicht durchgeht.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Und die 2. Instanz müsste ja zugelassen werden, da die "Beschwer" nur 5 Euro sind, richtig?
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Bangemachen gilt nicht. Es gibt keine Möglichkeit der Leistungseinstellung.Olivia Cole hat geschrieben:Im schlimmsten Fall muss Marsu den Klageweg beschreiten, nämlich dann, wenn das JC die Leistungen bis zur Klärung der Rechtsfrage "vorsichtshalber" einstellt. Man kann ja nie wissen. Ein Restrisiko gibt es.schimmy hat geschrieben:Und wirst du für den Fall das der Widerspruch keinen Erfolg hat den Klageweg bestreiten?
Mit dem Widerspruch ist der Leistungsgrund nicht weggefallen, sondern nur die Höhe der Leistung strittig.
Somit muss zwingend die Leistung in der bewilligten Höhe weitergezahlt werden.
Ich halte nix davon, die eLB vorsätzlich zu verunsichern.
Ich hoffe ich habe mich weihnachtlich friedlich ausgedrückt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Günter hat recht. Es gibt keinen Grund, sich ängstlich zu verhalten. Es geht ja "nur" um die Frage, ob mehr Geld ausgezahlt werden muss oder nicht. Weniger steht nicht zur Debatte.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
marsupilami hat geschrieben:Ich neige dazu, das mal so per Fax rauszuschicken:
und dann mal schauen, dass ich das nächste Woche nochmal schriftlich einreiche.Gegen Ihren Bescheid vom 29.11.2015 lege ich Widerspruch ein.
Begründung:
Die Berechnungsmethode - und damit die Höhe der Leistungen - der Bundesregierung widerspricht der einschl. Rechtsprechung des BVerfG.
Ich beantrage daher eine Neuberechnung der Leistungshöhe.
Bis zu der Neuberechnung der Regelleistung sind sie verpflichtet meine Leistung in der bisher bewilligten Höhe weiterzuzahlen.
Mein Beitrag kommt jetzt natürlich reichlich spät
Aber der letzte Satz der Begründung ist, vorsichtig formuliert, nicht so ganz zielführend. Denn, wörtlich interpretiert, willst Du doch nicht weiterhin 399,00 € RL haben, sondern mehr als 404,00 € RL. Deshalb sollten die zumindest die 404 € weiterzahlen. Dass Du mehr willst (und das ggf. durchklagst), steht auf einem anderen Blatt!
Wenn man jedoch Dein Begehren wörtlich interpretieren wollte, würdest Du vorerst auf monatlich 5 € verzichten wollen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ich lese da eher raus, dass sich der Widerspruchsführer gegen eine Leistungseinstellung absichern möchte. Denn selbstverständlich wird der Antrag abgelehnt werden.
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Juristen sind per se Krümelkacker, aber lesen sollten sie können.
Die bisher bewilligte Höhe zum Zeitpunkt des Widerspruchs sind 404 €, denn der Widerspruch richtet sich ja gegen den letzten Bescheid, bei dem 404 € bewilligt wurden.Bis zu der Neuberechnung der Regelleistung sind sie verpflichtet meine Leistung in der bisher bewilligten Höhe weiterzuzahlen.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Dann habe ich halt eine besondere Affinität zu den Griechen, na und?Günter hat geschrieben:Juristen sind per se Krümelkacker, aber lesen sollten sie können.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Es wird nun erwartet, dass die BA eine Dienstanweisung herausgibt zur Behandlung der Widersprüche gegen die Regelsatzhöhe: https://www.jungewelt.de/2015/12-24/015.php
- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Das wird eine Formulierungshilfe für das Abwimmeln der Widersprüche sein.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Am 2.1. hatte ich einen Widerspruch gegen die zu geringe Regelsatzerhöhung eingelegt, und bereits am 7.1. erging ein (ablehnender) Widerspruchsbescheid.
Ich stelle ihn mal zur allgemeinen Kentnisnahme ein.
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Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Also gehört - wie immer - nicht der Esel geprügelt, sondern der Herr.
In diesem Falle das BMAS, weil es nicht in die Puschen kommt und auch keine entsprechenden Hinweise veröffentlicht hat.
Denn wer - außer Fachleuten - liest solche Drucksachen?
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Es geht doch nicht um wer hat wann was, sondern die Regelsätze sind nicht nach den Vorgaben des BVerfG berechnet.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
marsupilami hat geschrieben:Also gehört - wie immer - nicht der Esel geprügelt, sondern der Herr.
In diesem Falle das BMAS, weil es nicht in die Puschen kommt und auch keine entsprechenden Hinweise veröffentlicht hat.
Denn wer - außer Fachleuten - liest solche Drucksachen?
Dennoch muss der eLB das durchklagen, um ggf. dann in Karlsruhe sagen zu können: "Nachdem ich den ganzen Instanzenweg durchlaufen habe, schlagt Ihr doch bitte dem Gesetzgeber auf die Pfoten!"
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Dann kann ich nur für alle ALG II Bezieher hoffen das dein Mandat das durchzieht bis zum schluss.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Der Mandant wird das finanziell nicht schaffen. Für Verfahren am Verfassungsgericht gibt es keine Prozesskostenhilfe!
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Das stimmt so nicht - http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec ... rde-394495
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Also wenn ein ALG-Empfänger hingeschickt wird von einem anderen Gericht, erfüllt er alle Vorraussetzungen, das hat doch was.Koelsch hat geschrieben:Das stimmt so nicht - http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec ... rde-394495
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