Das elo-Forum rät zum Widerspruch

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marsupilami
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Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#1

Beitrag von marsupilami »

Hab vom elo-Forum folgende Mail erhalten:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freundinnen und Freunde des ErwerbslosenForum Deutschland,

Wir möchten Euch darauf aufmerksm machen, dass man gegen die Bescheide der Jobcenter bzw. auch der Sozialämter ab dem 01.01.2016 Widerspruch einlegen sollte. Einen Musterwiderspruch findet Ihr hier: http://www.erwerbslosenforum.de/neueste ... more-78554

**Widerspruch gegen Bescheide ab dem 01.01.2016 einlegen, da nicht gesetzeskonform**

Die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu be-rechnen.

Deshalb halten wir es für ratsam, gegen die Bescheide ab dem 01.01.2016 Widerspruch einzulegen.

Den Regelsätzen für die Jahre 2011 bis 2015 lagen Einkommens- und Verbrauchs-Konsum-Daten aus dem Jahr 2008 zugrunde. Um Inflation auszugleichen, ist es der Regierung erlaubt, pauschale Regelsatzerhöhungen vorzunehmen, solange bis eine neue Verbrauchsstatistik vorliegt, was regelmäßig alle fünf Jahre geschieht.

Am 10.9.2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013. Damit wäre jetzt die Bundesregierung in der Pflicht gewesen, die Regelsätze neu zu ermitteln.
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) den Gesetzgeber ver¬pflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen An¬passung der Regelsätze gewartet werden dürfe. Das war bereits im Sommer 2014.

Aus diesen Gründen sollten alle, die Sozialleistungen (Hartz IV oder Sozialhilfe) Widerspruch gegen die Bescheide ab dem 01.01.2016 einlegen. Bitte beachtet aber die Fristen. Einen Widerspruch kann man innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides einlegen. Sollte diese Frist verstrichen sein, benennt man den Widerspruch in Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X um. Sollte der Überprüfungsantrag nicht erfolgreich sein, kann man dann wiederum Widerspruch einlegen.

Soweit für heute
Die Redaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland

Macht das wirklich Sinn?
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich hab das auch erhalten und grübel schon seit einiger Zeit. Das Problem ist nach meiner Meinung - im zitierten § 28 SGB XII steht eben keine fester Termin in der Vorgängerversion war das anders, da stand
Die Festsetzung erfolgt erstmals zum 1. Januar 2007 und dann zum 1. Juli eines jeden Jahres, in dem eine Neubemessung der Regelsätze nach Absatz 3 Satz 5 erfolgt oder in dem sich der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#3

Beitrag von schimmy »

Überlegt habe ich auch schon, aber ist es denn wirklich das Papier und die Tinte wert.
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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#4

Beitrag von marsupilami »

Aber die können sich doch nicht bis zum St. Nimmerleinstag Zeit lassen, die Stromkosten anzupassen und auch die Grundlagen der Regelsatzermittlung schleifen lassen.
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angel6364
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#5

Beitrag von angel6364 »

Doch, können die. Siehst Du doch. Wer sollte ihnen denn auf die Finger klopfen? Das Bundesverfassungsgericht? Da kommen doch auch nur hohle Phrasen, die nicht genau genug definiert sind.

Ich hatte mir auch schon überlegt, das Thema hier zur Diskussion zu stellen, habs auf Facebook gelesen.
Was mir auffiel: wenn jemand schon einen diesbezüglichen Widerspruch einlegen bzw. Überprüfungsantrag stellen will, müsste es dann nicht heißen:
"gegen die für Zeiträume ab 01.01.2016 geltenden Bescheide Widerspruch einzulegen"
statt "gegen die Bescheide ab dem 01.01.2016 Widerspruch einzulegen"?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#6

Beitrag von Koelsch »

Wie lässt Christian Morgenstern seinen Palmström folgern: ...so schließt er messerscharf,
»nicht sein kann, was nicht sein darf!«

Also großer Faulpelz würde ich sagen - vergiß es, bringt nix.

JC wir natürlich sagen, alles i.O.
SG wird mit großer Wahrscheinlichkeit sagen, alles i.O.
Weiter wird das SG sagen, Berufungswert von € 750 nicht erreicht, also keine Berufung. Ob man dann mit einer Nichtzulassungsbeschwerde durchkommt :kristall_defekt:
usw.
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Christoph
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#7

Beitrag von Christoph »

Sehe ich ähnlich, bringt nix.
sleepy5580
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#8

Beitrag von sleepy5580 »

Das einzige was Sinn machen würde sich quasi an nen laufenden Verfahren versuchen dran zu hängen (also ruhend stellen bis Urteil durch), wenn das irgendwie nach oben kommt, denn im Zweifelsfall bekommen nur die nachbezahlt die auch geklagt haben (muss nicht so sein kann aber). Das einzige Problem wie bekommt man das zum LSG?
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich bin dabei, meine Ansicht noch mal zu überdenken. Komme aber erst morgen dazu.

Lest einfach mal selbst zwei Postings, auf die mich Willy Voigt aufmerksam machte:

http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2107176

und

http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2107314

so beim ersten überfliegen hab ich "am denken gefangen" wie man im Ruhrpott sagt.
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sleepy5580
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#10

Beitrag von sleepy5580 »

Wenn man sich den ersten Post anschaut ausm Tacheles und rechnet Eltern mit Kind dann schafft man auch das LSG :zwinker:, also könnte es auch Sinn machen. Zum anderen mag es die Judikative überhaupt nicht wenn sie von der Legislativen ignoriert wird.
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mir das jetzt noch mal alles zu Gemüte geführt und ich stimme inzwischen zu - was Frau Nahles da treibt ist gesetzeswidrig. Allein schon aus dem Grund sollte man gegen alle Bescheide ab BWZ 1.1.2016 Widerspruch einlegen und ggf klagen.
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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#12

Beitrag von marsupilami »

Und die Mustervorlage vom elo-Forum ist ausreichend?

Denn wenn ich widerspreche und die stellen die Zahlungen ein, bin ich an der Sitzfläche.
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Günter
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#13

Beitrag von Günter »

Es reicht doch zu schreiben

Widerspruch gegen den Bescheid vom ........


Die Höhe der Leistung und die Berechnungsmethode der Bundesregierung widerspricht der einschl. Rechtsprechung des BVerfG.



Ich beantrage daher eine Neuberechnung der Leistungshöhe.

Bis zu der Neuberechnung der Regelleistung sind sie verpflichtet meine Leistung in der bisher bewilligten Höhe weiterzuzahlen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#14

Beitrag von marsupilami »

1. Satz umdrehen:

Die Berechnungsmethode - und damit die Höhe der Leistungen - der Bundesregierung widerspricht der einschl. Rechtsprechung des BVerfG.
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#15

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Günter
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#16

Beitrag von Günter »

Mal so ganz generell gesprochen, wenn ich als Laie einem Bescheid in dieser Form widerspreche, dann möglichst allgemein halten, die schreiben dann irgendwas in der Art

Der widerspruch ist unbegründet, weil wir in der uns verliehenen göttlichen Allmacht so entscheiden dürfen.

Und dann kann der Anwalt anfangen Korinthen zu kacken picken.

Wenn ich aber schreibe, dieses und jenes und nochwas sei falsch, dann ist es meist ein Leichtes für das JC dem zu widersprechen. Z.B. Befreiung von der EEG-Umlage ...... im, Gesetz steht jeder Privat-Verbraucher muss die zahlen, also auch du und ich ... usw.

Lass die begründen und dann wird zerpflückt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#17

Beitrag von marsupilami »

Ich neige dazu, das mal so per Fax rauszuschicken:
Gegen Ihren Bescheid vom 29.11.2015 lege ich Widerspruch ein.

Begründung:
Die Berechnungsmethode - und damit die Höhe der Leistungen - der Bundesregierung widerspricht der einschl. Rechtsprechung des BVerfG.

Ich beantrage daher eine Neuberechnung der Leistungshöhe.

Bis zu der Neuberechnung der Regelleistung sind sie verpflichtet meine Leistung in der bisher bewilligten Höhe weiterzuzahlen.
und dann mal schauen, dass ich das nächste Woche nochmal schriftlich einreiche.
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Günter
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#18

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#19

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: Schreib noch einschlägig aus, sonst versteht SB'chen das vielleicht nicht
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#20

Beitrag von schimmy »

@Marsu...das hört sich gut an mit dem Widerspruch :bravo: .

Hätte das Jobcenter denn jetzt auf Grund des Widerspruch die Möglichkeit die Leistung einzustellen?
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#21

Beitrag von Koelsch »

Nein, deswegen können und dürfen die nicht einstellen
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#22

Beitrag von schimmy »

@Koelsch gut zu wissen, danke für die info.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#23

Beitrag von Koelsch »

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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#24

Beitrag von marsupilami »

So, Fax ist raus, Brief ausgedruckt.

Kann ich am Montag morgen zum JC fahren und abgeben und den Empfang auf meiner Kopie bestätigen lassen.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#25

Beitrag von schimmy »

@marsu...dann hilft nur noch abwarten.

Und wirst du für den Fall das der Widerspruch keinen Erfolg hat den Klageweg bestreiten?
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