Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Stimmt, sonst könnte man ja auch formulieren:
"Ich widerspreche allen künftigen Bescheiden bis zum Ende meines Leistungsbezugs. Gerade im Hinblick auf künftige Rechtsvereinfachungen und eventuelle Einschränkungen von Ü-Anträgen will ich mir bereits jetzt alle Möglichkeiten offenhalten."
"Ich widerspreche allen künftigen Bescheiden bis zum Ende meines Leistungsbezugs. Gerade im Hinblick auf künftige Rechtsvereinfachungen und eventuelle Einschränkungen von Ü-Anträgen will ich mir bereits jetzt alle Möglichkeiten offenhalten."
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
http://alg-ratgeber.de/topic17560.html Passt wie Faust aufs Augemarsupilami hat geschrieben:So, da hab' ich's:
2016_05_04 PKH Ablehnung Regelsatzklage nur Text.doc
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ha!
Hab Aktenzeichen vom LSG!
Kann ich eigentlich schon jetzt das eine oder andere Argument für die PKH unaufgefordert nachschieben oder macht es Sinn zu warten, bis der/die RichterIn sich von dort meldet?
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Kann ich eigentlich schon jetzt das eine oder andere Argument für die PKH unaufgefordert nachschieben oder macht es Sinn zu warten, bis der/die RichterIn sich von dort meldet?
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Muss das sein?
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ich würde schieben, denn über PKH wird nicht groß diskutiert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
So, ich hab da mal was fermentiert und ausgedünstet.
Ich bitte um Korrektur-Vorschläge.
Ich bitte um Korrektur-Vorschläge.
Aktenzeichen xyz, Nachtrag zur Beschwerde gegen Verweigerung der PKH.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen nachträglicher Recherchen zu meiner Klage vor dem Sozialgericht und der angestrebten Prozeßkostenhilfe bin ich auf den Beschluss 2 BvR 1267/15 des Bundesverfassungsgerichtes vom 02. Mai 2016 aufmerksam gemacht worden.
Grob vereinfacht besagt dieser Beschluß:
Wäre Maßstab des Tatbestandsmerkmals „Aussicht auf Erfolg“ der tatsächliche Erfolg der Prozessführung in der Hauptsache, so könnte Prozesskostenhilfe regelmäßig nur bewilligt werden, wenn der Unbemittelte ihrer gar nicht bedarf.
Weiter verweist Herr/Frau RichterIn H. in der Begründung für die Ablehnung darauf, dass keine zeitliche Regelung für die Neufestsetzung der Regelsätze vorliegt und somit - noch - keine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Regelbedarfe mittels Gesetz neu zu ermitteln.
Das mag richtig sein, weckt aber in mir die Frage: welche Gründe es gibt, die den Gesetzgeber dazu bewegen, sich über ein Jahr lang Zeit zu lassen für ein Verfahren, das bereits bekannt und mehrfach angewandt wurde?
Welche(r) der Einzelschritte bedürfen einer so besonderen Sorgfalt bzw. bedingen einen solchen Zeitaufwand, dass eine Neufestsetzung der Regelsätze mehr als 12 Monate benötigt?
Einer solchen Fragestellung muss wohl das Sozialgericht in Ulm nachgegangen sein, als es im Rahmen eines ähnlichen Verfahrens ( S 14 AS 289/16) Anfragen an das Statistische Bundesamt und das Bundesministerium für Arbeit zum zeitlichen Ablauf zur Neufestsetzung der Regelsätze richtete.
Letzteres hat es nach meinem Wissensstand nicht geschafft, die Fragen des genannten Gerichtes im gegebenen Zeitraum zu beantworten; aus welchen Gründen auch immer.
Wenn ich zuletzt auf einer polemischen Ebene darüber nachdenke, in welchem Zeitraum die Gesetze für die Bankenrettung im Rahmen der Finanzkrise durch die Gremien gepeitscht wurden, in neuerer Zeit die Änderungen des Asylrechts vorgenommen wurden, kommt mir der Verdacht, dass diese Verzögerung bewußt durchgesetzt werden soll, um Einsparungen am Budget des BMAS zu erzielen.
Wie sie an diesem Elaborat erkennen können, bin ich zu sehr juristischer – und politischer – Laie, um ohne fachkundigen Beistand mein Begehr zu formulieren und form- und sachgerecht vor Gericht vorzutragen und bitte daher zu entscheiden, mir Prozesskostenhilfe zu gewähren.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
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Weiter verweist Herr/Frau RichterIn H. in der Begründung für die Ablehnung darauf, dass keine zeitliche Regelung für die Neufestsetzung der Regelsätze vorliegt und somit - noch - keine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Regelbedarfe mittels Gesetz neu zu ermitteln.
Wenn es keine Verpflichtung geben sollte, die Regelsätze anzupassen, stellt sich mir die Frage, warum die Regelsätze seit Einführung des ALG II jährlich angepasst wurden. Das deckt sich meiner Meinung nach nicht mit der Auffassung des Gerichtes und genau das ist doch die Fragestellung in diesem Verfahren. Die Richterin nimmt ein potentielles Urteil als Begründung für die Ablehnung des PKH Antrages vorweg, ohne das der Kläger Fall mit juristisch Hilfe korrekt darlegen konnte. Das verstößt gegen die Chancengleichheit.
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Anstatt von
Das mag richtig sein, weckt aber in mir die Frage: welche Gründe es gibt, die den Gesetzgeber dazu bewegen, sich über ein Jahr lang Zeit zu lassen für ein Verfahren, das bereits bekannt und mehrfach angewandt wurde?
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
raus damit in der "Günterversion"
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Bis andere sich dem Inhalt gewidmet haben, noch die Frage: reicht morgen per Post oder heute noch per Fax vorab, dann ist das morgen auf dem Schreibtisch und morgen nochmal als ganz normale Post raus.?
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ähhhh ..... aber SG schreibt doch in seiner Ablehnung:
Hier geht es aber um die zeitliche Komponente bzw. Frage: es gibt nur eine Regelung, dass neu ermittelt werden muss.
Wie schnell das gehen soll, muss, darf, ist nicht eben geregelt.
Und da will ich einhaken mit der Begründung, dass der Gesetzgeber sich eben nicht so lange Zeit lassen kann, darf, sollte, ....
Also gibt es doch eine gesetzliche Regelung für die Neuermittlung und Fortschreibung.Gem. § 20 Abs. 5 S. l Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden die Regelbedarfe nach den Absätzen 2 bis 4 sowie nach § 23 Nummer l jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend § 28 a des Zwölfen Buches (SGB XII) in Verbindung mit der Verordnung nach § 40 S. l Nr. l des SGB XII angepasst. Für die Neuermittlung der Regelbedarfe findet § 28 SGB XII in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) entsprechende Anwendung.
Hier geht es aber um die zeitliche Komponente bzw. Frage: es gibt nur eine Regelung, dass neu ermittelt werden muss.
Wie schnell das gehen soll, muss, darf, ist nicht eben geregelt.
Und da will ich einhaken mit der Begründung, dass der Gesetzgeber sich eben nicht so lange Zeit lassen kann, darf, sollte, ....
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
So isses, aber genau das soll ja ein PKH-Anwalt dann "vernünftig" begründen. Dein jetziger Schrieb dient ja nur dazu, die PKH zu bekommen.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
So geht das jetzt raus:
Dank für Eure Unterstützung.Aktenzeichen xyz, Nachtrag zur Beschwerde gegen Verweigerung der PKH.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen nachträglicher Recherchen zu meiner Klage vor dem Sozialgericht und der angestrebten Prozeßkostenhilfe bin ich auf den Beschluss 2 BvR 1267/15 des Bundesverfassungsgerichtes vom 02. Mai 2016 aufmerksam gemacht worden.
Grob vereinfacht besagt dieser Beschluß:
Wäre Maßstab des Tatbestandsmerkmals „Aussicht auf Erfolg“ der tatsächliche Erfolg der Prozessführung in der Hauptsache, so könnte Prozesskostenhilfe regelmäßig nur bewilligt werden, wenn der Unbemittelte ihrer gar nicht bedarf.
Weiter verweist Herr/Frau RichterIn in Ihrer Begründung für die Ablehnung darauf, dass keine zeitliche Regelung für die Neufestsetzung der Regelsätze vorliegt und somit - noch - keine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Regelbedarfe mittels Gesetz neu zu ermitteln.
Wenn es keine solche zeitliche Verpflichtung geben sollte, die Regelsätze anzupassen, stellt sich mir die Frage, warum die Regelsätze seit Einführung des ALG II jährlich fortgeschrieben bzw. regelmäßig neu berechnet wurden. Das deckt sich meiner Meinung nach nicht mit der Auffassung des Gerichtes und ist doch genau die Fragestellung in diesem Verfahren.
Welche(r) der Einzelschritte bedürfen einer so besonderen Sorgfalt bzw. bedingen einen solchen Zeitaufwand, dass eine Neufestsetzung der Regelsätze mehr als 12 Monate benötigt?
Ein Verfahren, das im Prinzip ja wohl bereits mehrfach praktiziert wurde und nicht komplett neu erfunden werden muss.
Einer solchen Fragestellung muss wohl das Sozialgericht in Ulm nachgegangen sein, als es im Rahmen eines ähnlichen Verfahrens ( S 14 AS 289/16) Anfragen an das Statistische Bundesamt und das Bundesministerium für Arbeit zum zeitlichen Ablauf zur Neufestsetzung der Regelsätze richtete.
Letzteres hat es nach meinem Wissensstand nicht geschafft, die Fragen des genannten Gerichtes im gegebenen Zeitraum zu beantworten; aus welchen Gründen auch immer.
Wenn ich zuletzt auf einer polemischen Ebene darüber nachdenke, in welchem Zeitraum die Gesetze für die Bankenrettung im Rahmen der Finanzkrise durch die Gremien gepeitscht wurden, in neuerer Zeit die Änderungen des Asylrechts vorgenommen wurden, kommt mir der Verdacht, dass diese Verzögerung bewußt durchgesetzt werden soll, um Einsparungen am Budget des BMAS zu erzielen.
Herr/Frau RichterIn nimmt ein potentielles Urteil als Begründung für die Ablehnung des PKH Antrages vorweg, ohne das der Kläger den Fall mit juristisch Hilfe korrekt darlegen konnte.
Das verstößt nach meiner Auffassung gegen die Chancengleichheit.
Wie sie an diesem Elaborat erkennen können, bin ich zu sehr juristischer – und politischer – Laie, um ohne fachkundigen Beistand mein Begehr zu formulieren und form- und sachgerecht vor Gericht vorzutragen und bitte daher zu entscheiden, mir doch Prozesskostenhilfe zu gewähren.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Viel Erfolg
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Danke.
Schau'nmermal was bei rumkommt.
Ihr hätte aber auch ruhig genauer hinschauen können.
Das muss nämlich heißen: " .... ohne das der Kläger den Fall mit juristischer Hilfe korrekt darlegen konnte.
grummelbrummelmurmelfrotzelmaulallesmussmanselbermachenfirmamentgesässundnähzwirn
Schau'nmermal was bei rumkommt.
Ihr hätte aber auch ruhig genauer hinschauen können.
Das muss nämlich heißen: " .... ohne das der Kläger den Fall mit juristischer Hilfe korrekt darlegen konnte.
grummelbrummelmurmelfrotzelmaulallesmussmanselbermachenfirmamentgesässundnähzwirn
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
"...ohne dass..."
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ham wer docxh ganz bewusst nich gemacht und einfach vorgebeugt. Nich das der LSG Roichter den naheliegenden Schluss zieht: Wer fehlerfrei Deutsch schreiben kann, der kann auch fehlerfrei §§ und braaucht keine PKH. So abwer sacht der, der arme Kerl kann ja nich mal richtig Deutsch, dem armen Kerl muss geholfen werden.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Der neue Leistungsbescheid für ab Juli ist ja schon ein paar Tage in digitaler Form im Rechner und das Original abgeheftet im Leitz-Ordner.
Dem muß ich ja konsequenterweise auch widersprechen und vermutlich auch Klage erheben.
Reicht es da, in der Begründung einfach auf den Widerspruch und Klage gegen den vorangegangenen Leistungs- bzw. Änderungsbescheid hinzuweisen oder muss ich da sowohl beim Widerspruch als auch später bei der Klage den kompletten Sermon erneut aufführen?
Dem muß ich ja konsequenterweise auch widersprechen und vermutlich auch Klage erheben.
Reicht es da, in der Begründung einfach auf den Widerspruch und Klage gegen den vorangegangenen Leistungs- bzw. Änderungsbescheid hinzuweisen oder muss ich da sowohl beim Widerspruch als auch später bei der Klage den kompletten Sermon erneut aufführen?
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ich denke das reicht auf "das Frühere" hinzuweisen und zu beantragen, dass die Verfahren zusammengeführt werden.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ah!
Danke.
Das Zusammenführen werde ich dann bei der wohl fälligen Klage beim SG beantragen.
Dann mach ich den Widerspruch fertig und dann geht der morgen an's JC.
Danke.
Das Zusammenführen werde ich dann bei der wohl fälligen Klage beim SG beantragen.
Dann mach ich den Widerspruch fertig und dann geht der morgen an's JC.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Das Zusammenführen werde ich dann bei der wohl fälligen Klage beim SG beantragen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Alles gute Marsu.