Das elo-Forum rät zum Widerspruch

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#151

Beitrag von kleinchaos »

Die Erinnerung macht man wenn die Beratungshilfe verweigert wird
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#152

Beitrag von tigerlaw »

Ich habe von Günter gelernt und erst mal gewikit: https://de.wikipedia.org/wiki/Erinnerung_%28Recht%29

KC hat auch recht: Der Rechtspfleger entscheidet über den Antrag auf PKH, gegen die Versagung legt man die "Erinnerung" ein, die geht dann zum Richter. Sollte dieser der Erinnerung nicht "abhelfen", dann kann man "Beschwerde" zur nächst höheren Instanz einlegen.

Bei PKH entscheidet aber sofort der Richter, so dass es kein Rechtsmittel "Erinnerung", sondern sofort die (sofortige) Beschwerde gibt. Wobei es umstritten ist, ob die Beschwerde auch dann zulässig ist, wenn in der Hauptsache keine Berufung möglich wäre (insbes. der Wert des Klgegegenstands unter 750 € liegt, vgl. LSG SH, L 5 KR 213/10 B PKH [https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=147060]).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#153

Beitrag von Günter »

Und ich habe gelernt erst mal zu widersprechen und dann das Gehirn einzuschalten.

Daher würde ich dem Gericht antworten.

Marsupilami gegen JC

Aktenzeichen ...

Beschwerde gegen den Beschluss zur Versagung der PHK vom ....

In seinem Beschluss nimmt das Gericht ein Urteil vorweg, ohne dass die Argumente des Klägers durch einen Juristen fachkundig vorgetragen wurden.

Es ist offenbar geplant, bei der Anhörung am .... den Kläger mit juristischen Argumenten, gegen die er ohne Rechtsbeistand mangels Fachwissen hilflos ist, zur Rücknahme der Klage aufzufordern.

Daher wird gleichzeitig eine Verlegung des Termins der Anhörung bis zur positiven Entscheidung des PKH Antrages beantragt.

Begründung Verletzung der Chancengleichheit und Verkürzung des rechtlichen Gehörs.

Mit freundlichen Grüßen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#154

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: Günters Text noch ein ganz klein wenig ergänzt bzw. umgestellt.
Günter hat geschrieben:Und ich habe gelernt erst mal zu widersprechen und dann das Gehirn einzuschalten.

Daher würde ich dem Gericht antworten.

Marsupilami gegen JC

Aktenzeichen ...

Beschwerde gegen den Beschluss zur Versagung der PHK vom ....

In seinem Beschluss nimmt das Gericht ein Urteil vorweg, ohne dass die Argumente des Klägers durch einen Juristen vorgetragen und fachkundig ergänzt wurden.

Es ist offenbar geplant, bei der Anhörung am .... den Kläger mit juristischen Argumenten, gegen die er ohne Rechtsbeistand mangels Fachwissen hilflos ist, zur Rücknahme der Klage aufzufordern.

Daher wird gleichzeitig eine Verlegung des Termins der Anhörung bis zur positiven Entscheidung des PKH Antrages beantragt.

Begründung Verletzung der Chancengleichheit und Verkürzung des rechtlichen Gehörs.

Mit freundlichen Grüßen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#155

Beitrag von marsupilami »

Ihr erlaubt, dass ich da doch nochmal drüber nachdenke.
Wahrscheinlich ja, aber im Moment bin ich mit meinem Kopp ganz woanders.
Mach nur kleines Päuschen, weil durchgängig stehend ist einfach nicht mehr.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#156

Beitrag von Koelsch »

Nachdenken ist hier im Forum (auch in weiten Teilen des realen Lebens) keineswegs unerwünscht - ganz im Gegenteil.

Leider ist es aber so, dass man genau dies im realen Leben bei gewissen Bevölkerungsgruppen (z.B. JC-SB's, Politiker ......) zunehmend selten beobachten kann. :heul:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#157

Beitrag von marsupilami »

Ich habe nachgedacht.
So zwischen und während Staubsaugen, Abwasch und Ablage.

Ich werde mich beschweren.
Und dafür den von Günter eingestellten Entwurf mit der Ergänzung von Koelsch verwenden.
Mach ich morgen fertig, dass das am Montag per Brief rauskann und dann schick ich das auch per Fax, damit das der/dem RichterIn rechtzeitig vor dem Erörterungstermin auf den Tisch kommt.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#158

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#159

Beitrag von angel6364 »

:Daumenhoch:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#160

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch: :bravo: :bravo:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#161

Beitrag von Olivia »

:bravo:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#162

Beitrag von marsupilami »

Ich hab das eben fertig gemacht und auch gefaxt.

Ein wenig gestöbert.

Offenbar hat das SG Ulm (S 14 AS 289/16) im Rahmen eines ähnlichen Verfahrens beim Ministrum angefragt: wann lagen die Zahlen vor, wie lange braucht sowas normalerweise, ....
Ministrum hat nicht geruht zu antworten.

https://www.elo-forum.org/widerspueche- ... ost2058304
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#163

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#164

Beitrag von marsupilami »

Nochmal eine gute Stunde lang an meiner Argumentation für Mittwoch rumgefeilt, warum ich doch PKH haben sollte, um der Tante / dem Onkel den Steigbügel zu halten um doch in das Verfahren einzusteigen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#165

Beitrag von Günter »

Du brauchst doch nur auf diverse Verfahren, wo für genau die gleiche Problematik PKH gewährt wurde hinweisen und gegen den Verstoß der Gleichbehandlung nach Art 33 GG hinweisen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#166

Beitrag von marsupilami »

Je nun, vielleicht schaffe ich es ja, ihn/sie ganz zu überzeugen.
Also nicht nur PKH zu gewähren, sondern das Verfahren ruhend zu stellen bis z.B. Ulm oder andere SG's Nachricht haben vom BMAS oder gar selber in die Geschichte einzusteigen und selber nachzufragen.

Das wäre dann für mich ein Traum-Ergebnis.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#167

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das lohnt den Versuch :Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#168

Beitrag von marsupilami »

Der Termin für die Erörterung heute um 11:00 (ja, die haben 2 Termine zusammengepackt) ist aufgrund meiner Beschwerde gecancelt worden.

Beschwerde liegt jetzt beim LSG.
Die werden sich dann wohl melden.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#169

Beitrag von Olivia »

Meine Prognose, die Beschwerde hat Erfolg und die Sache wird zugelassen.
sleepy5580
Benutzer
Beiträge: 1132
Registriert: Sa 8. Aug 2009, 20:28
Wohnort: Münsterland

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#170

Beitrag von sleepy5580 »

Olivia hat geschrieben:Meine Prognose, die Beschwerde hat Erfolg und die Sache wird zugelassen.

Meine Meinung dazu Richterlotterie, ob oder ob nicht.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#171

Beitrag von marsupilami »

So ganz nebenbei bemerkt:
Wer diese Regesatz-Fortschreibung per SG kritisiert, muss natürlich für die Dauer des Verfahrens allen Bescheiden widersprechen bzw. klagen.

D.h. wenn Bescheid ergangen ist von Jänner bis Juni 2016 und man/vrau widersprochen und geklagt hat, muß dem Bescheid Juli bis Dezember 2016 ebenfalls widersprochen und dagegen geklagt werden.

Für die Begründung reicht es, auf die Begründung der früheren Widersprüche/Klagen zu verweisen.

So lange eben, bis ein Gericht letztendlich und vermutlich letzt-instanzlich entschieden hat: es gibt mehr ab beklagten BW-Zeitraum oder aber es gibt nix bzw. erst ab 2017, weil die Vorgehensweise des Gesetzgebers rechtens ist.
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6390
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#172

Beitrag von schimmy »

Alles gute Marsu für den weiteren Verlauf!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#173

Beitrag von Olivia »

Kann man nicht schreiben:
"Hiermit widerspreche ich allen künftigen Bescheiden bereits jetzt im Hinblick auf die anhängige Regelsatzklage."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#174

Beitrag von Koelsch »

Nein, der Bescheid muss konkret benannt werden - also Bescheid vom xx.xx.xxxx
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#175

Beitrag von marsupilami »

Auf welche Regelsatzklage genau?

Und welche zukünftigen Bescheide?
Du kannst nur Bescheiden widersprechen, die Dich "beschweren", also auch tatsächlich ergangen und bei Dir eingetrudelt sind.


Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sicher, dass sowas bei Gericht abgeschmettert wird.


Gut, der Satz "Für die Begründung reicht es, auf die Begründung der früheren Widersprüche/Klagen zu verweisen." ist auch nicht wirklich präzise.

Ich hätte schreiben müssen: Für die Begründung reicht es, auf die Begründung des früheren Widerspruchs vom [Datum] bzw. Klage [Aktenzeichen] zu verweisen.
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“