Das elo-Forum rät zum Widerspruch

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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#201

Beitrag von marsupilami »

Müsst so doch eigentlich genügen:
Klage


des Marsupilami Kläger

./.

Jobcenter Palumbien
Geschäftszeichen: hier auf korrekte Übernahme der Daten aus dem WSB achten! Beklagter

Es wird beantragt,
1. den Bescheid vom 08.06.2016 in der Form des Widerspruchsbescheides vom 29.06.2016 - Zugang am 30.06.2016 - aufzuheben.
2. dem Kläger einen gesetzeskonformen Regelsatz im Sinne des Paragraphen
von § 20 Abs. 5 Satz 2 SGB II i. V. m. § 28 Abs. 1 SGB XII  bzw. § 28 SGB XII ab dem 01.07.2016 zu gewähren.
3. einen zusätzlichen Stromkostenanteil gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) zu gewähren.
4. dem Beklagten die außergerichtlichen Kosten des Klägers des Verfahrens aufzuerlegen.
5. Dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt
HMH
Palumbien
zu gewähren.

Begründung:

Zur Begründung verweise ich auf meine Klage vom 04.02.2016, die bereits bei Gericht unter dem Aktenzeichen S 28 AS 638/16 geführt wird.

Ich beantrage außerdem die Zusammenführung beider Verfahren.

Weiterer Vortrag bleibt vorbehalten.


Mit freundlichem Gruß


Anlage:
Kopie Widerspruchsbescheid vom 29.06.2016

Klageschrift doppelt?
Kopie Widerspruchsbescheid 1fach?
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tigerlaw
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#202

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben:Müsst so doch eigentlich genügen:
Klage


des Marsupilami Kläger
(...)
Kopie Widerspruchsbescheid vom 29.06.2016

Klageschrift doppelt?
Kopie Widerspruchsbescheid 1fach?
Genau, denn JC hat ja bereits den Widerspruchsbescheid!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#203

Beitrag von marsupilami »

Antwort bzw. Beschluß vom LSG ist da.

Nein, keine PKH, da der gewährte Regelbedarf den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und der Senat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs hat, weshalb die Rechtsverfolgung in der Hauptsache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und deshalb die Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH nicht vorliegen.

Keine Kosten.

Dieser Beschluß ist nicht mit Beschwerde anfechtbar.


Die haben den Kern meiner Beschwerde entweder nicht kapiert oder ignoriert.
Es geht mir nicht um die Regelsatzhöhe per se oder deren Verfassungsmäßigkeit, sondern die Kernfrage ist doch gewesen:
Warum läßt sich das Minischtrum so lange Zeit für eine Neu-Berechnung der selbigen?


Ich nehme an, dass das SG mich demnächst auffordern wird, die Klage zurückzuziehen bzw. die Klage gleich abweisen wird.
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Günter
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#204

Beitrag von Günter »

Die soll der Blitz beim ..... treffen. Die wissen genau was du meinst, aber die sind feige und .....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#205

Beitrag von Olivia »

Gibt es die Möglichkeit, das Verfahren dann eben ohne Rechtsanwalt fortzuführen?
der Senat hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs
Ist das nicht eine Vorwegnahme der Entscheidung?
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kleinchaos
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#206

Beitrag von kleinchaos »

Das ist zumindest die grobe Kurzform.
Denn der die PKH ablehnende Senat ist ja auch der, der das Verfahren verhandelt. Irgendwann.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#207

Beitrag von Koelsch »

Ist das ein Beschluss in der Sache oder "nur" ein Beschluss zur PKH. Sprich mal mit Deinen Anwalt, vielleicht hat er Lust, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG zu verfassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#208

Beitrag von Günter »

Ich würde in dem Fall beantragen das Verfahren ruhen zu lassen, bis eins der hoffentlich vielen Parallelverfahren durch das BVerfG entschieden wird.

Das hat den Vorteil, dass marsu im Falle eines positiven Urteils der erhöhte Regelsatz zusteht. Die Nichtkläger gehen dann vermutlich leer aus, bzw haben erst mit dem Urteil des BVerfG Anspruch auf Mehrleistung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#209

Beitrag von marsupilami »

Nur Beschluss zur PKH!

Mal abwarten, was vom SG kommt.


Ich will das eigentlich nicht ruhen lassen, sondern mein Verfahren voranbringen.
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Günter
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#210

Beitrag von Günter »

Es war nur ein Gedanke, falls die dich energisch auffordern die Klage zurückznehmen. Im Übrigen bin ich der Meinung mit der Begründung zum Beschluss zur PKH haben die das Urteil in der Hauptsache vorweggenommen und das kann nicht korrekt sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#211

Beitrag von schimmy »

@Marsu... da wirst du deinen Anwalt wohl in die Spur bringen müssen was?

Von den Kosten für den Anwalt mal ganz abgesehen.
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tigerlaw
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#212

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben:Das ist zumindest die grobe Kurzform.
Denn der die PKH ablehnende Senat ist ja auch der, der das Verfahren verhandelt. Irgendwann.
Nein, nicht unbedingt, das kommt auf den jeweiligen Geschäftsverteilungsplan an. Es könnte auch in absolutem Reihumlauf erfolgen (wie z.B. am SG Berlin), oder modifiziert (eine Kammer/Senat bleibt solange für diesen Kläger zuständig, wie auch nur eine Sache aus diesem Sachgebiet anhängig ist [so z.B. beim SG Aachen und SG Düsseldorf]).
Wenn allerdings jedes JC genau einen Senat haben sollte, der für es zuständig wäre, dann geht die Wahrscheinlichkeit dafür in Richtung 100 %.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#213

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben:Es war nur ein Gedanke, falls die dich energisch auffordern die Klage zurückznehmen. Im Übrigen bin ich der Meinung mit der Begründung zum Beschluss zur PKH haben die das Urteil in der Hauptsache vorweggenommen und das kann nicht korrekt sein.
Doch, im Zivirecht gibt es z.B auch die Vorschrift, dass eine Berufung ohne Verhandlung zurückgewiesen werden kann, wenn sie offenkundig chancenlos ist, vgl. § 522 II ZPO.
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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#214

Beitrag von marsupilami »

@ schimmy: das hab ich ganz alleine verbockt, da es ja keine PKH gibt.
Keine PKH = kein Anwalt.

Die PKH beantragt man ja, um den Anwalt bezahlen zu können bzw. dass der Staat die Anwaltskosten trägt.

In der Sache selber ist ja noch nicht entschieden.
Da sagte ich ja schon: mal schau'n, was vom SG kommt.



Andererseits überlege ich, ob ich nicht in die Offensive gehe und beim SG eine Erörterungstermin beantrage, um selber mündlich vortragen zu können, um was es mir geht, vielleicht kapiert der/die RichterIn es dann.
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#215

Beitrag von Koelsch »

Versuch macht kluch, ich würde zumindest in diesem Fall dann nicht mit einer Entscheidung nur auf Grund der Akten einverstanden sein und das dem SG auch mitteilen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#216

Beitrag von marsupilami »

Ich habe ein wenig gebrütet und folgendes ausgedünstet:

Anfrage Erörterungstermin, AZ: xyz


Sehr geehrte(r) Frau/Herr RichterIn,

aufgrund der Begründung in der Zurückweisung der Beschwerde zum Antrag auf PKH durch das LSG komme ich zu dem Schluss, dass es mir nicht gelungen ist, sowohl Ihnen als auch dem LSG den eigentlichen Kern meiner Klage nahe zu bringen.

Ich bitte daher um einen Erörterungstermin, um mündlich zu versuchen, Ihnen den eigentlichen Grund für meine Klage(n) zu erläutern, bevor Sie eine Entscheidung treffen bzw. ein Urteil fällen.

Denn genau wie Sie und auch die Richter des LSG habe ich keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des bis 31.12.2015 geltenden Regelbedarfes.

Ich habe allerdings erheblich Zweifel an der Notwendigkeit eines derartig ausgedehnten Zeitbedarfs, der den Gesetzgeber dazu veranlaßt, die Neuberechnung des Regelsatzes erst ab 2017 wirksam werden zu lassen.

Und ich habe erhebliche Zweifel, dass es für den Gesetzgeber notwendig ist, mehr als zwei Jahre untätig verstreichen zu lassen, ohne die vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) geforderte Anpassung des Stromkostenanteils zu berücksichtigen.

Da ich keinen anderen Verfahrensweg kenne bzw. eine persönliche Anfrage von mir an das BMAS gerichtete Nachfrage für wenig ergiebig halte, habe ich den Klageweg beschritten und erhoffe mir davon eine Beseitigung meiner oben genannten Zweifel.



Mit freundlichem Gruß
Ich bitte um Verbesserungsvorschläge.

("aufgrund der Begründung" gefällt mir selber noch nicht ganz, aber ich hab im Moment noch nix besseres)


Zusatzfrage:
Per Fax, damit das morgen früh gleich auf den Schreibtisch hat, bevor RichterIn Gelegenheit hat, ein negatives Urteil zu sprechen oder sollte normale Post reichen?
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#217

Beitrag von Koelsch »

Gefällt mir gut, statt "aufgrund der Begründung" einfach "nach der Begründung" oder besser noch "nach der Zurückweisung".

Faxen machen ist gut und ok
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#218

Beitrag von schimmy »

Das Schreiben finde ich gut und verständlich, das sollte dem Richter/Richterin auch bewusst sein.
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angel6364
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#219

Beitrag von angel6364 »

Ich finds auch gut. :Daumenhoch:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#220

Beitrag von Günter »

Bin sauer, ich finde auch nix zu sabbeln. :2: :2: :2:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#221

Beitrag von marsupilami »

Dank für die Kommentare.

ich werde Koelsch's letzten Vorschlag "nach der Zurückweisung" noch einbauen und dann schick ich das raus per Fax, dann haben die das gleich morgen früh, noch bevor die da auch nur eine Bürotüre aufschließen können.
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#222

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben:....dann haben die das gleich morgen früh, noch bevor die da auch nur eine Bürotüre aufschließen können.
:kopfkratz: und Du meinst, die können das durch die gschlossene Bürotüre zur Kenntnis nehmen? :1:
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#223

Beitrag von Olivia »

:pssst: Marsu geht davon aus, dass noch Papier im Fax von letzter Woche drin ist.
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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#224

Beitrag von marsupilami »

Pfalsch!

Dass genügend freie Speicherkluster auffer Festplatte von deren Fax-Server.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#225

Beitrag von marsupilami »

Die Regelsatzklage vor dem SG Ulm ist wohl gelaufen.

https://www.elo-forum.org/widerspueche- ... ost2098489


Denn offenbar hat sich das Minischtrum doch zu einer Antwort bequemt.

Im selben Thread wird diese Stellungnahme des Minischtrums veröffentlicht
https://www.elo-forum.org/widerspueche- ... ost2099492


Es bleibt wohl nur noch die Frage zu stellen:
Damals - 2010/11 - dauerte offenbar der gleiche Vorgang ca. 2 Monate (26.10.2010 - 31.12.2010), so dass rechtzeitig zum 01.01.2011 ein neuer Regelsatz berechnet war und ausgezahlt werden konnte.

Wieso brauchen die also dieses Mal für die Nacherhebungen der Sonderauswertungen EIN GANZES JAHR länger??
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