Das elo-Forum rät zum Widerspruch
- kleinchaos
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Die Erinnerung macht man wenn die Beratungshilfe verweigert wird
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ich habe von Günter gelernt und erst mal gewikit: https://de.wikipedia.org/wiki/Erinnerung_%28Recht%29
KC hat auch recht: Der Rechtspfleger entscheidet über den Antrag auf PKH, gegen die Versagung legt man die "Erinnerung" ein, die geht dann zum Richter. Sollte dieser der Erinnerung nicht "abhelfen", dann kann man "Beschwerde" zur nächst höheren Instanz einlegen.
Bei PKH entscheidet aber sofort der Richter, so dass es kein Rechtsmittel "Erinnerung", sondern sofort die (sofortige) Beschwerde gibt. Wobei es umstritten ist, ob die Beschwerde auch dann zulässig ist, wenn in der Hauptsache keine Berufung möglich wäre (insbes. der Wert des Klgegegenstands unter 750 € liegt, vgl. LSG SH, L 5 KR 213/10 B PKH [https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=147060]).
KC hat auch recht: Der Rechtspfleger entscheidet über den Antrag auf PKH, gegen die Versagung legt man die "Erinnerung" ein, die geht dann zum Richter. Sollte dieser der Erinnerung nicht "abhelfen", dann kann man "Beschwerde" zur nächst höheren Instanz einlegen.
Bei PKH entscheidet aber sofort der Richter, so dass es kein Rechtsmittel "Erinnerung", sondern sofort die (sofortige) Beschwerde gibt. Wobei es umstritten ist, ob die Beschwerde auch dann zulässig ist, wenn in der Hauptsache keine Berufung möglich wäre (insbes. der Wert des Klgegegenstands unter 750 € liegt, vgl. LSG SH, L 5 KR 213/10 B PKH [https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=147060]).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Und ich habe gelernt erst mal zu widersprechen und dann das Gehirn einzuschalten.
Daher würde ich dem Gericht antworten.
Marsupilami gegen JC
Aktenzeichen ...
Beschwerde gegen den Beschluss zur Versagung der PHK vom ....
In seinem Beschluss nimmt das Gericht ein Urteil vorweg, ohne dass die Argumente des Klägers durch einen Juristen fachkundig vorgetragen wurden.
Es ist offenbar geplant, bei der Anhörung am .... den Kläger mit juristischen Argumenten, gegen die er ohne Rechtsbeistand mangels Fachwissen hilflos ist, zur Rücknahme der Klage aufzufordern.
Daher wird gleichzeitig eine Verlegung des Termins der Anhörung bis zur positiven Entscheidung des PKH Antrages beantragt.
Begründung Verletzung der Chancengleichheit und Verkürzung des rechtlichen Gehörs.
Mit freundlichen Grüßen.
Daher würde ich dem Gericht antworten.
Marsupilami gegen JC
Aktenzeichen ...
Beschwerde gegen den Beschluss zur Versagung der PHK vom ....
In seinem Beschluss nimmt das Gericht ein Urteil vorweg, ohne dass die Argumente des Klägers durch einen Juristen fachkundig vorgetragen wurden.
Es ist offenbar geplant, bei der Anhörung am .... den Kläger mit juristischen Argumenten, gegen die er ohne Rechtsbeistand mangels Fachwissen hilflos ist, zur Rücknahme der Klage aufzufordern.
Daher wird gleichzeitig eine Verlegung des Termins der Anhörung bis zur positiven Entscheidung des PKH Antrages beantragt.
Begründung Verletzung der Chancengleichheit und Verkürzung des rechtlichen Gehörs.
Mit freundlichen Grüßen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Günters Text noch ein ganz klein wenig ergänzt bzw. umgestellt.
Günter hat geschrieben:Und ich habe gelernt erst mal zu widersprechen und dann das Gehirn einzuschalten.
Daher würde ich dem Gericht antworten.
Marsupilami gegen JC
Aktenzeichen ...
Beschwerde gegen den Beschluss zur Versagung der PHK vom ....
In seinem Beschluss nimmt das Gericht ein Urteil vorweg, ohne dass die Argumente des Klägers durch einen Juristen vorgetragen und fachkundig ergänzt wurden.
Es ist offenbar geplant, bei der Anhörung am .... den Kläger mit juristischen Argumenten, gegen die er ohne Rechtsbeistand mangels Fachwissen hilflos ist, zur Rücknahme der Klage aufzufordern.
Daher wird gleichzeitig eine Verlegung des Termins der Anhörung bis zur positiven Entscheidung des PKH Antrages beantragt.
Begründung Verletzung der Chancengleichheit und Verkürzung des rechtlichen Gehörs.
Mit freundlichen Grüßen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ihr erlaubt, dass ich da doch nochmal drüber nachdenke.
Wahrscheinlich ja, aber im Moment bin ich mit meinem Kopp ganz woanders.
Mach nur kleines Päuschen, weil durchgängig stehend ist einfach nicht mehr.
Wahrscheinlich ja, aber im Moment bin ich mit meinem Kopp ganz woanders.
Mach nur kleines Päuschen, weil durchgängig stehend ist einfach nicht mehr.
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Muss das sein?
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Nachdenken ist hier im Forum (auch in weiten Teilen des realen Lebens) keineswegs unerwünscht - ganz im Gegenteil.
Leider ist es aber so, dass man genau dies im realen Leben bei gewissen Bevölkerungsgruppen (z.B. JC-SB's, Politiker ......) zunehmend selten beobachten kann.
Leider ist es aber so, dass man genau dies im realen Leben bei gewissen Bevölkerungsgruppen (z.B. JC-SB's, Politiker ......) zunehmend selten beobachten kann.
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ich habe nachgedacht.
So zwischen und während Staubsaugen, Abwasch und Ablage.
Ich werde mich beschweren.
Und dafür den von Günter eingestellten Entwurf mit der Ergänzung von Koelsch verwenden.
Mach ich morgen fertig, dass das am Montag per Brief rauskann und dann schick ich das auch per Fax, damit das der/dem RichterIn rechtzeitig vor dem Erörterungstermin auf den Tisch kommt.
So zwischen und während Staubsaugen, Abwasch und Ablage.
Ich werde mich beschweren.
Und dafür den von Günter eingestellten Entwurf mit der Ergänzung von Koelsch verwenden.
Mach ich morgen fertig, dass das am Montag per Brief rauskann und dann schick ich das auch per Fax, damit das der/dem RichterIn rechtzeitig vor dem Erörterungstermin auf den Tisch kommt.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
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- angel6364
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Ich hab das eben fertig gemacht und auch gefaxt.
Ein wenig gestöbert.
Offenbar hat das SG Ulm (S 14 AS 289/16) im Rahmen eines ähnlichen Verfahrens beim Ministrum angefragt: wann lagen die Zahlen vor, wie lange braucht sowas normalerweise, ....
Ministrum hat nicht geruht zu antworten.
https://www.elo-forum.org/widerspueche- ... ost2058304
Ein wenig gestöbert.
Offenbar hat das SG Ulm (S 14 AS 289/16) im Rahmen eines ähnlichen Verfahrens beim Ministrum angefragt: wann lagen die Zahlen vor, wie lange braucht sowas normalerweise, ....
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Nochmal eine gute Stunde lang an meiner Argumentation für Mittwoch rumgefeilt, warum ich doch PKH haben sollte, um der Tante / dem Onkel den Steigbügel zu halten um doch in das Verfahren einzusteigen.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Du brauchst doch nur auf diverse Verfahren, wo für genau die gleiche Problematik PKH gewährt wurde hinweisen und gegen den Verstoß der Gleichbehandlung nach Art 33 GG hinweisen.
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Je nun, vielleicht schaffe ich es ja, ihn/sie ganz zu überzeugen.
Also nicht nur PKH zu gewähren, sondern das Verfahren ruhend zu stellen bis z.B. Ulm oder andere SG's Nachricht haben vom BMAS oder gar selber in die Geschichte einzusteigen und selber nachzufragen.
Das wäre dann für mich ein Traum-Ergebnis.
Also nicht nur PKH zu gewähren, sondern das Verfahren ruhend zu stellen bis z.B. Ulm oder andere SG's Nachricht haben vom BMAS oder gar selber in die Geschichte einzusteigen und selber nachzufragen.
Das wäre dann für mich ein Traum-Ergebnis.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Richtig, das lohnt den Versuch
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Der Termin für die Erörterung heute um 11:00 (ja, die haben 2 Termine zusammengepackt) ist aufgrund meiner Beschwerde gecancelt worden.
Beschwerde liegt jetzt beim LSG.
Die werden sich dann wohl melden.
Beschwerde liegt jetzt beim LSG.
Die werden sich dann wohl melden.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Meine Prognose, die Beschwerde hat Erfolg und die Sache wird zugelassen.
-
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Olivia hat geschrieben:Meine Prognose, die Beschwerde hat Erfolg und die Sache wird zugelassen.
Meine Meinung dazu Richterlotterie, ob oder ob nicht.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
So ganz nebenbei bemerkt:
Wer diese Regesatz-Fortschreibung per SG kritisiert, muss natürlich für die Dauer des Verfahrens allen Bescheiden widersprechen bzw. klagen.
D.h. wenn Bescheid ergangen ist von Jänner bis Juni 2016 und man/vrau widersprochen und geklagt hat, muß dem Bescheid Juli bis Dezember 2016 ebenfalls widersprochen und dagegen geklagt werden.
Für die Begründung reicht es, auf die Begründung der früheren Widersprüche/Klagen zu verweisen.
So lange eben, bis ein Gericht letztendlich und vermutlich letzt-instanzlich entschieden hat: es gibt mehr ab beklagten BW-Zeitraum oder aber es gibt nix bzw. erst ab 2017, weil die Vorgehensweise des Gesetzgebers rechtens ist.
Wer diese Regesatz-Fortschreibung per SG kritisiert, muss natürlich für die Dauer des Verfahrens allen Bescheiden widersprechen bzw. klagen.
D.h. wenn Bescheid ergangen ist von Jänner bis Juni 2016 und man/vrau widersprochen und geklagt hat, muß dem Bescheid Juli bis Dezember 2016 ebenfalls widersprochen und dagegen geklagt werden.
Für die Begründung reicht es, auf die Begründung der früheren Widersprüche/Klagen zu verweisen.
So lange eben, bis ein Gericht letztendlich und vermutlich letzt-instanzlich entschieden hat: es gibt mehr ab beklagten BW-Zeitraum oder aber es gibt nix bzw. erst ab 2017, weil die Vorgehensweise des Gesetzgebers rechtens ist.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Alles gute Marsu für den weiteren Verlauf!
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Kann man nicht schreiben:
"Hiermit widerspreche ich allen künftigen Bescheiden bereits jetzt im Hinblick auf die anhängige Regelsatzklage."
Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Nein, der Bescheid muss konkret benannt werden - also Bescheid vom xx.xx.xxxx
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- marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch
Auf welche Regelsatzklage genau?
Und welche zukünftigen Bescheide?
Du kannst nur Bescheiden widersprechen, die Dich "beschweren", also auch tatsächlich ergangen und bei Dir eingetrudelt sind.
Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sicher, dass sowas bei Gericht abgeschmettert wird.
Gut, der Satz "Für die Begründung reicht es, auf die Begründung der früheren Widersprüche/Klagen zu verweisen." ist auch nicht wirklich präzise.
Ich hätte schreiben müssen: Für die Begründung reicht es, auf die Begründung des früheren Widerspruchs vom [Datum] bzw. Klage [Aktenzeichen] zu verweisen.
Und welche zukünftigen Bescheide?
Du kannst nur Bescheiden widersprechen, die Dich "beschweren", also auch tatsächlich ergangen und bei Dir eingetrudelt sind.
Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sicher, dass sowas bei Gericht abgeschmettert wird.
Gut, der Satz "Für die Begründung reicht es, auf die Begründung der früheren Widersprüche/Klagen zu verweisen." ist auch nicht wirklich präzise.
Ich hätte schreiben müssen: Für die Begründung reicht es, auf die Begründung des früheren Widerspruchs vom [Datum] bzw. Klage [Aktenzeichen] zu verweisen.
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