Bewerben trotz längerer AU

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Olivia
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Re: Bewerben trotz längerer AU

#76

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: Super Fundstelle!

Zumal Du in Deinem Fall sofort reagiert hast und die Antwortbögen postwendend beim JC ausgefüllt zurückgereicht hast. Bestünde seitens des JC der dringende Wunsch, dass Du Dich trotz Krankheit auf die Stellen bewirbst, könnte ja das JC umgehend die Bewerbung nochmals nachfordern. Sollte dies nicht geschehen (wovon auszugehen ist), wäre eine Sanktion erst recht nicht erlaubt.
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Koelsch
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Re: Bewerben trotz längerer AU

#77

Beitrag von Koelsch »

Jep, das Urteil passt :bravo: :bravo:

hier auch noch der Link zum Beschluss des LSG Essen vom 12.03.2009 - L 7 B 414/08 AS

http://dejure.org/2009,16658


denn gegen-hartz schreibt zwar oft und gerne, ist aber ebenso oft und gerne zurückhaltend, die Quelle seiner Weisheit zu benennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Bewerben trotz längerer AU

#78

Beitrag von schimmy »

Das ist der Text bezüglich der Rückantwort an das Jobcenter.

Weil ich AU bin, bis 10.4.16, die AU liegt ihnen nachweislich vor.

Ich würde bei dem Kreuzchen hinschreiben , Entwurf von Günter...

Da es mir unmöglich ist, mich während der unbestimmten Länge der AU zu bewerben, bitte ich erst nach Ablauf meiner AU um neue VV.




Das sollte wohl ausreichend sein als Rückantwort.
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Koelsch
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Re: Bewerben trotz längerer AU

#79

Beitrag von Koelsch »

Reicht völlig aus
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Bewerben trotz längerer AU

#80

Beitrag von schimmy »

http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/ ... beschn.pdf

Auszug aus der 8. Ausgabe, S. 614

"Während der Urlaubszeit oder während einer Erkrankung muss sich der/die Leistungsberechtigte nicht bewerben und diese Bewerbungen auch nicht nachholen.

Könnte sehr interesant sein für das weitere vorgehen mit dem Jobcenter

Oder wie seht ihr das bitte ?
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Günter
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Re: Bewerben trotz längerer AU

#81

Beitrag von Günter »

Ich meine, dass du dir viel zu viel Sorgen machst.

Die Aussage: Bin unbestimmte Zeit krank, meine Leistungsfähigkeit nach Beendigung der AU kann ich nicht abschätzen reicht als Schutz völlig aus. Der Rest ist doppelter Gürtel und dreifacher Hosenträger. Es kommt immer aufs selbe raus. Die können dich da, wo du schön bist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Bewerben trotz längerer AU

#82

Beitrag von Koelsch »

Richtig, entspann Dich, werd gesund. Das steht im Vordergrund - und sollte JC doch spinnen, dann, aber nicht früher, ist es an der Zeit sich darüber Sorgen zu machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Pegasus
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Re: Bewerben trotz längerer AU

#83

Beitrag von Pegasus »

Auch dann braucht Schimmy sich wohl keine Sorgen machen. Schließlich sind wir hier sehr wehrhaft gell!
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Bewerben trotz längerer AU

#84

Beitrag von schimmy »

Danke schön für eure Meinung.

Ich werde mich wieder melden wenn es in der Sache was neues gibt.

Gesundheitlich braucht es alles seine Zeit.
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