Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Aurora
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Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#1

Beitrag von Aurora »

Guten Morgen,

in gleicher Sache nutze ich maru's Fred, denn auch hier wurde der PKH-Antrag abgelent. Mit Blick auf die Ausführungen im PKH-Beschluss "regt" das Gericht die Rücknahme der Klage(n) an.
Rechtsfolgebelehrungen - Hinweis auf eine Beschwerde beim LSG - fehlen, sofern sie überhaupt aufgeführt sein müssten.


Was bitte ist der Unterschied zwischen einer Aufforderung und "regt" an? Keine Ahnung, die Missachtung einer Anregung automatisch zu einer Missachtungsgebühr führen kann.

Außerdem gäbe es noch div. Bescheide aufgrund von Änderungen, denen ebenfalls zu widersprechen bzw. Klage einzureichen wäre.

Wat also machen?
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Günter
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#2

Beitrag von Günter »

Als erstes mal ´nen neuen Fred aufmachen, da sonst alles durcheinander gerät.

Und dann dieses Urteil lesen

http://alg-ratgeber.de/topic18158.html




http://alg-ratgeber.de/topic18159.html

Und dann klug den Antrag auf PKH mit dem Hinweis auf dieses Urteil versehen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#3

Beitrag von marsupilami »

Und das hier nicht vergessen:

http://alg-ratgeber.de/topic17560.html

Ist an der "Anregung" eine RFB mit dranne?
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Günter
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#4

Beitrag von Günter »

Kann nicht dran sein, ist weder ein Beschluss noch ein Urteil. Daher ist eine RFB nicht möglich.
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Günter
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#5

Beitrag von Günter »

Mal so untr uns, ein Link auf die Vorgeschichte ist manchmal recht hilfreich, dann weiß der geneigte Leser wenigstens so halbwegs worum es geht.

Wie soll man denn vernünftig auf die frage nach dem Sinn oder Unsinn eines Festhaltens an der Klage und dem PKH Antrag beantworten wenn man nicht weiß ob dir Unrecht geschah, oder ob du nur eine Tüte Zuckerwatte zusätzlich beantragt hast.
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Olivia
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#6

Beitrag von Olivia »

Ja, das wäre hilfreich. Geht es denn auch um eine Regelsatzklage?
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marsupilami
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#7

Beitrag von marsupilami »

Jep!
Steht doch im Eingangsposting!!
in gleicher Sache nutze ich maru's Fred, denn auch hier wurde der PKH-Antrag abgelent.
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Aurora
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#8

Beitrag von Aurora »

Mia culpa ...da bitte ich doch glatt mal für falsche Fred Auswahl, Teilhinweise und was sonst noch angeregt wurde um Entschuldigung.
Und füs's Fred-teilen, herzlichen Dank!

Ja, mit den Regelsatzklagen wurde auch PKH beantragt.

PKH wurde abgehnt.
Ein Beschluss liegt hierzu vor u. kann gerne eingestellt werden. U. a. enthält er die Aussage, die Fortschreibung der Regelsätze würde genügen, die Datenfreigabe der EVS sei nicht entscheidung, dem Gesetzgeber sei vielmehr ein Zeitaum zur Auswertung und Gestaltung zu billigen; das BVferfG wäre auch nicht der Meinung Leistungsbeziehern einen zus. Stromkostenanteil zu gewähren.
Wegen Nichterreichung des Beschwerdewertes in Höhe von 750 Euro, erging die Entscheidung nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 Ziff b SGG, endgültig.

Dazu gab es mehrere Schreiben.
Das Wichstigste, weil es sich auf den Beschluss bezieht, hier: " ... das Gericht regt mit Blick auf die Ausführungen im PKH-Beschluss die Rücknahme der Klage an." Freundlicherweise wurde Rücknahmeformular beigefügt.
Aurora
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#9

Beitrag von Aurora »

Soweit so gut. Die von Günter und Marsu angeführten Beiträge habe ich gelesen.
Einige Fragen bleiben nachwievor unbeantwortet.

Muss der Beschluss einen RFB beinhalten? Oder ist er aufgrund der Begründung "Wegen Nichterreichung des Beschwerdewertes in Höhe von 750 Euro, erging die Entscheidung nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 Ziff b SGG, endgültig." unnötig.
Es könnte sich beim Fehlen dessen auch um einen Formfehler halten.

Alles in allem verstehe ich die Aussage so, das in Sachen PKH laut Meinung der Richter das Ende der Fahnenstange erreicht sei.



Was ist der Unterschied zwischen einer Aufforderung eine Klage zurückzunhemen, deren Missachtung wohl zu einer Missachtungsgebühr führen kann und der gewählten Formulierung" ... das Gericht regt mit Blick auf die Ausführungen im PKH-Beschluss die Rücknahme der Klage an."
Zu welchen Konsequenzen wird wohl die Missachtung einer Anregung führen?
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marsupilami
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#10

Beitrag von marsupilami »

Setz doch einfach mal eine "Beschwerde" auf mit folgenden Fragen - ungefähr so:
Liebes Gericht,
da ihr entschieden habt, mir keine PKH zuzugestehen, kann ich keinen Anwalt nicht fragen.
Daher stelle ich Euch folgende Fragen und bitte um Antwort:

1.) Der Beschluss der Ablehnung der PKH beinhaltet keine RFB - warum nicht?
2.) Auf welcher Grundlage wird der Beschwerdewert berechnet, angenommen, ausgewürfelt,...? Denn es geht ja nicht nur um 1mal 5 Euro Erhöhung, sondern um mindestens 12mal (Jänner 2016 bis mind. Dez 2016) sondern auch darum, dass der genaue Betrag der möglichen Erhöhung ja noch gar nicht per Gesetz festgelegt wurde. Abgesehen davon ist der Betrag der möglichen Erhöhung nicht Kern der Klage.
3.) Gibt es einen Unterschied zwischen der Formulierung " ... das Gericht regt mit Blick auf die Ausführungen im PKH-Beschluss die Rücknahme der Klage an." und einer förmlichen Aufforderung zur Rücknahme? Wenn ja, welchen genau und man möge bitte die Konsequenzen in jedem Fall aufzeigen.

Und wenn das Gericht die Ablehnung der PKH an der Beschwerdehöhe festmacht, hat das Gericht den eigentlichen Klagegrund nicht verstanden:
Weder die Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes, noch die Höhe an sich steht zur Debatte, sondern die Frage, ob der Gesetzgeber berechtigt ist, die Neuberechnung des Regelsatzes so lange - nach meiner Auffassung ungebührlich und ohne Notwendigkeit lange - nämlich bis Dez. 2016 hinauszuzögern.

Grüße
So ungefähr.
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Koelsch
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#11

Beitrag von Koelsch »

Richtig, und dann siehst Du schon, ob das i.O. war mit "Ende der Fahnenstange" oder nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#12

Beitrag von Günter »

Ich würde den Satz
Außerdem verstößt die Ablehnung meiner PKH gegen die Grundsätze des Beschlusses vom 04. August 2016 - 1 BvR 380/16 des BVerfG.

noch anfügen.

Und jetzt stellt sich mir die Frage, wann wurde der PKH Antrag abgelehnt, sind gegen den Ablehnungsbeschluss noch Rechtsmittel möglich?
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Aurora
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#13

Beitrag von Aurora »

Der Beschluss wurde am 08.09.16 zugestellt, damit liegen wir noch innerhalb der Frist 14-tägigen Beschwerdefrist beim LSG.

Stellungnahme / Klagerücknahme wird bis zum 28.d. M. bei Gericht eingehend erwartet.

Der Schriftverkehr sollte somit am besten heute noch nachweisbar zugestellt werden.
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Günter
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#14

Beitrag von Günter »

Also zwei Schreiben

1. Beschwerde beim LSG

Gegen den Bescheid des SG jenseits der Zivilisation lege ich Beschwerde ein.

Ich werde durch die Ablehnung des PKH Antrages im Verfahren um die verfassungswidrige Höhe des Regelsatzes ALG II AZ: ... in meinem Recht auf anwaltliche Vertretung gem. Beschluss vom 04. August 2016 - 1 BvR 380/16 des BVerfG verletzt. Ich beantrage den Beschluss AZ .... des SG jenseits der Zivilisation aufzuheben und PKH laut Antrag vom ..... (Kopie anbei) zu gewähren.


2. Schreiben an das SG

Gegen ihren Beschluss zur Nichtgewährung der PKH hate ich bein zuständigen LSG Beschwerde eingereicht. Ich beantrage das Verfahren bis zum Beschluss zu dieser Beschwerde auszusetzen.
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#15

Beitrag von Olivia »

Aurora
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#16

Beitrag von Aurora »

Wie von Günter in Posting #14 vorgeschlagen wurde Beschwerde beim LSG eingereicht.

Zur Prüfung auf Zulassung der Beschwerde, will das LSG wissen, um welchen Betrag konkret gestritten wird. Gefordert wird also die Angabe der konkreten Höhe des Regelsatzes, der für den streitgegenständlichen Zeitraum meiner Meinung nach gewährt hätte werden müssen.

Oha! Der erste Gedanke war, da soll wohl der ahnungslose Leistungsbezieher mehr als Nahles und von der Leyen Wissen?! Wo diese Damen Fakten im Dunkeln lassen, soll ein Leistungsbezieher Licht in eben dieses Dunkel bringen? Seltsam.
Und was hat das wieder mit der Beschwerde zu tun, die anders begründet wurde.

Strategisch war die Regelsatzklage an maru's Strategie angelegt, die Entscheider haben sich zuviel Zeit gelassen. Es ginge weniger um die konkrete Höhe, etc.

Die Ablehnung der PKH hat das SG mit Hinweisen nach dem Motto Strom ist ausreichend berücksichtigt, da gibt es nix zu klagen, das JC hat alles richtig gemacht (was ja stimmt) u. hat als Grund für die Ablehnung die Nichterreichung des Streitwertes von 750 Euro angeführt.

Das SG wurde über die Einreichung der Beschwerde informiert.

Wie kann hier eine sinnvolle Stategie aussehen?

Alternative 1:
Auf das bisherige Pferd, konkret gesagt die zu lange Bearbeitungszeit setzen. Da wird der Antrag aller Wahrscheinlichkeit schnellsten abgelehnt werden.

Alternative 2:
Ein kleines Schreiben nach dem Motto, natürlich gerne! Lassen sie mir dafür alle notwendigen Unterlagen und Hinweise die dem Gesetzgeber vorliegen zukommen und ich dann ermittle ich.
Ohne diese Angaben, das verstehen sie sicherlich, die die Benennung der Regelsatzhöhe für mich schlichtweg unmöglich. Spekulieren, wie an der Börse, sollten wir hier nicht.

Altenative 3:
Da mir völlig Rechenweise des SG völlig schleierhaft ist, wäre es sinnvoll diese vorab durch das SG darzulegen.

Alternative 4:
Regelsatzhöhe(n) wie beispeilweise der Paritätische Angen. Hinweise auf Differenzbeträge zwischen Regelsatzanteil und realen Stromkosten, Fahrtkarten öffentlicher Verkehrsmittel, etc - viel zu umständlich denke ich.

Lasst uns dies bitte gemeinsam und aus unterschiedlichsten Perspektiven diskutieren, damit wir vielleicht wir vielleicht doch noch den Fuß in die Tür der Regelsatzklage kriegen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#17

Beitrag von Koelsch »

Das einzige, was mir zielführend erscheit oist die Heranziehung der Regelsatzermittlung des Paritätischen, verbunden mit dem freundlichen Hinweis, dass diese Rechenweise ja in der Vergangenheit von der verehrten Frau Ministerin vehement als richtig verfochten wurde.

Meine Anfrage an die SPD Abgeordneten Köln in der Sache:
vielleicht können Sie mir Auskunft geben, welche z.B. dem Paritätischen Wohlfahrtsverband offenbar nicht vorliegenden, gravierenden Daten die neuerliche Anhebung der genannten Regelsätze nur um € 5,00 / Monat begründen.

Diese Minimalanhebung verwundert um so mehr, als es doch die heutige zuständige Ministerin Frau Nahles war, die noch im Jahr 2010 vertrat, dass nach ihren Berechnungen der Regelsatz damals bereit über € 400 liegen müsse, der derzeitige Regelsatz (damals € 359) sei künstlich herunter gerechnet. Dies entsprach schon damals auch dem Standpunkt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Welche gravierenden Erkenntnisse führen heute dazu, dass der Regelsatz praktisch auf dem bereits 2010 geforderten Niveau verharrt, allein der Blick auf den Index der Verbraucherpreise seit 2010 zeigt – da kann etwas nicht stimmen, auch da muss künstlich herunter gerechnet worden sein.

Bitte erläutern Sie mir dann doch auch, wie dies mit dem angeblich noch vorhandenen sozialen Anspruch Ihrer Partei in Übereinklang zu bringen ist.
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#18

Beitrag von marsupilami »

2-gleisig?
1mal fragen, wie das SG auf diese 750 Tacken kommt, das ist ja offenbar nicht begründet.

und dann beim Paritätischen kukken, wie koelsch schon schrub zusammen mit seinem Hinweis.
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#19

Beitrag von tigerlaw »

Ich hatte hier auch noch eine Regelsatzklage anhängig gehabt, sie aber heute zurückgenommen (man sitzt auf einem toten Gaul). Die Begründung:
In Sachen

p.p.

ist ja inzwischen am 21.09.2016 der Gesetzentwurf zur Änderung der Regelsätze ab 01.01.2017 in das parlamentarische Verfahren gegeben worden. Die dort vorgeschlagenen Sätze verwundern mich schon etwas, weil einige Komponenten des Regelbedarfs nach meiner Kenntnis erheblich stärker gestiegen sind. Diese (methodischen) Fragen lasse ich allerdings hier auf sich beruhen.
Andererseits ist auch die jetzige Regelsatzänderung ähnlich hoch wie die letztjährige zum Wechsel 2015/2016. Deshalb ist es – unter der Voraussetzung, dass die Bemessung anhand der neuen EVS zutreffend erfolgt – für den Kläger nicht mehr relevant, ob der letzten Regelsatzänderung bereits die neue EVS 2013 zugrunde zu legen gewesen wäre.
Deshalb nehme ich hiermit für ihn die Klage zurück.

:tiger:
Ich denke, Aurora sollte nicht noch weitere Energie hier hinein stecken, sie sollte sie lieber in Ihre eigentliche Tätigkeit investieren.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#20

Beitrag von marsupilami »

Aber vielleicht könnte man ja über diese Frage des LSG doch noch einen Fuß in die Türe kriegen?
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#21

Beitrag von Aurora »

Kann mir einer sagen wieviel Zeit ich mir für das Beantworten der Anfrage lassen darf? Im Schreiben selbst ist keine Frist erwähnt.

Wahrscheinlich wird über's Wochenende ein Antwortschreiben aufgesetzt.
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Koelsch
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#22

Beitrag von Koelsch »

Das reicht mit Sicherheit, so schrecklich dringend ist so was normalerweise nicht
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#23

Beitrag von marsupilami »

Mehr als 14 Tage nicht.


Schon aus eigenem Interesse!
Erstens: dass die Geschichte überhaupt vorwärts geht
Zweitens: je länger man/vrau sowas vor sich herschiebt, desto mehr verliert es an Wichtigkeit und schläft dann im Laufe der Zeit von alleine ein.

Und ich glaube nicht, dass da vom LSG großartig nachgefragt wird: wie sieht's aus?
Das Schreiben, das dann nach Monaten kommt, lautet dann:
Entweder Antwort bis [kurzfristig] oder Einstellung! Entscheiden Sie sich.
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#24

Beitrag von Aurora »

Koelsch hat geschrieben:Das einzige, was mir zielführend erscheit oist die Heranziehung der Regelsatzermittlung des Paritätischen, verbunden mit dem freundlichen Hinweis, dass diese Rechenweise ja in der Vergangenheit von der verehrten Frau Ministerin vehement als richtig verfochten wurde.
Der Paritätische fordert für 2017 einen Regelsatz in Höhe von 520,-- Euro für einen Single. Die Regierung erhöhe von 404,-- auf 409,-- Euro.
Selbst mit der monatlichen Differenz 111,--/116,-- Euro x 6 Monate unterschreitet der Gesamtbetrag den Streitwert von 750,-- Euro :heul:

Inwieweit es hilfreich ist die noch immer nicht umgesetzten Strom-Vorgaben anzuführen :1: .
Selbige lassen sich ja rückblickend über belegbare Daten aus 2015 auswerten.
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kleinchaos
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden

#25

Beitrag von kleinchaos »

Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde kann man die 750 aushebeln. Begründung: allgemeine Bedeutung der Forderung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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