Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Das hier lässt das LSG außer Acht:
http://alg-ratgeber.de/topic18158.html
http://alg-ratgeber.de/topic17560.html
und macht eröffnet einem monetären Ansatz.
Selbst wenn der Leistungsbezieher ein einigermaßen Schlauer ist, so ist er doch ein Laie.
Er kann via Internet viele Informationen recherchieren.
Einige Informationen, die den Entscheidern vorliegen, werden fehlen.
Bei den Entscheiden handelt es sich um Teams die aus Fachleuten bestehen.
Denen alle notwendigen Infos vorliegen und die sich dazu regelmäßig 1 Jahr lang Zeit dafür nehmen, die Erhöhung der Regelsätze zu ermitteln.
1 Jahr um mitzuteilen 2017 wird es beispielsweise 5,--Euro geben.
Regelsatzhöhe über den sich Fachleute aus Wohlfahrtsverbänden, aus den Parteien seit Jahren uneinig sind. Ein Betrag für dessen Berechnungsmethode sogar vom Bundesverfassungs-gericht angezweifelt wird.
Da soll eine Laie centgenaue Stellung beziehen?!
Wie sinnvoll kann es sein nicht konkret zu werden. Also keinen Betrag zu nennen?
Auf die Unstimmigkeiten und Zweifel hinzuweisen.
Auf Nahles zweifelhafte Kehrtwende hinzuweisen
Bei Zahlen auf Wohlfahrtsverbände zu zeigen
Und sagen das ich als Laie noch dazu ohne Anwalt mit der Aufgabenstellung überfordert bin.
Das es sich meiner Meinung nach um eine allgemein bedeutende Forderung handelt.
Und nochmals auf die PKH-Urteile aufzuzeigen.
Und nun Eure Meinung bitte.
http://alg-ratgeber.de/topic18158.html
http://alg-ratgeber.de/topic17560.html
und macht eröffnet einem monetären Ansatz.
Selbst wenn der Leistungsbezieher ein einigermaßen Schlauer ist, so ist er doch ein Laie.
Er kann via Internet viele Informationen recherchieren.
Einige Informationen, die den Entscheidern vorliegen, werden fehlen.
Bei den Entscheiden handelt es sich um Teams die aus Fachleuten bestehen.
Denen alle notwendigen Infos vorliegen und die sich dazu regelmäßig 1 Jahr lang Zeit dafür nehmen, die Erhöhung der Regelsätze zu ermitteln.
1 Jahr um mitzuteilen 2017 wird es beispielsweise 5,--Euro geben.
Regelsatzhöhe über den sich Fachleute aus Wohlfahrtsverbänden, aus den Parteien seit Jahren uneinig sind. Ein Betrag für dessen Berechnungsmethode sogar vom Bundesverfassungs-gericht angezweifelt wird.
Da soll eine Laie centgenaue Stellung beziehen?!
Wie sinnvoll kann es sein nicht konkret zu werden. Also keinen Betrag zu nennen?
Auf die Unstimmigkeiten und Zweifel hinzuweisen.
Auf Nahles zweifelhafte Kehrtwende hinzuweisen
Bei Zahlen auf Wohlfahrtsverbände zu zeigen
Und sagen das ich als Laie noch dazu ohne Anwalt mit der Aufgabenstellung überfordert bin.
Das es sich meiner Meinung nach um eine allgemein bedeutende Forderung handelt.
Und nochmals auf die PKH-Urteile aufzuzeigen.
Und nun Eure Meinung bitte.
Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Dann würde ich auf die beiden BVerfG Sachen hinweisen und erklären - grundsätzliche Bedeutung, daher keine € 750, aber mit ohne Anwalt kann ich als Laie das nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Richtig.
Sich nicht auf diese genau Zahl festnageln lassen.
Woher hat der SG-Richter diesen Betrag? Wie begründet er die Berechnung dieses Betrages?
Als juristischer Laie sehe ich mich überfordert, das Zustandekommen dieses Betrages zu ermitteln und zu begründen.
Als Laie sehe ich mich überfordert, die statistischen und mathematischen Methoden der Regelsatzerhöhung bzw. Neu-Berechnung zu ermitteln, zu analysieren und im Ergebnis dem SG bzw. LSG mitzuteilen, um welchen Streitwert es letztendlich geht.
Mir ist auch unverständlich, wie die aktuelle Führung des Arbeitsmysteriums auf den genau gleichen Erhöhungsbetrag in der Neu-Berechnung kommt, wie die vorangegangene.
Wo doch die aktuelle Führung dieses Mysteriums die vorangegangene Führung doch genau wg. dieser Undurchsichtigkeit und Unzulänglichkeit heftig kritisiert hat.
Und wie Koelsch schon schrub.
Sich nicht auf diese genau Zahl festnageln lassen.
Woher hat der SG-Richter diesen Betrag? Wie begründet er die Berechnung dieses Betrages?
Als juristischer Laie sehe ich mich überfordert, das Zustandekommen dieses Betrages zu ermitteln und zu begründen.
Als Laie sehe ich mich überfordert, die statistischen und mathematischen Methoden der Regelsatzerhöhung bzw. Neu-Berechnung zu ermitteln, zu analysieren und im Ergebnis dem SG bzw. LSG mitzuteilen, um welchen Streitwert es letztendlich geht.
Mir ist auch unverständlich, wie die aktuelle Führung des Arbeitsmysteriums auf den genau gleichen Erhöhungsbetrag in der Neu-Berechnung kommt, wie die vorangegangene.
Wo doch die aktuelle Führung dieses Mysteriums die vorangegangene Führung doch genau wg. dieser Undurchsichtigkeit und Unzulänglichkeit heftig kritisiert hat.
Und wie Koelsch schon schrub.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
sorry, Aurora, zumindest die BVerfG-Entscheidung topic18158.html ist wohl (leider) nicht einschlägig:
Dort hieß es, dass dann, wenn die Gegenseite ein Rechtsmittel ergreift, der PKH-Inhaber, der in der 1. Instanz obsiegt hatte, auch für die 2. Instanz PKH bekommen muss, damit er sich gegen das Rechtsmittel verteidigen kann. Dies gilt erst recht, wenn das konkrete Rechtsmittel nur sehr selten erfolgreich sein kann.
Aus der anderen Entscheidung könnte vielleicht noch etwas Nektar gesaugt werden mit der Argumentation, dass die Erfolgssaussichten nicht ganz aussichtslos sind. Mir ist dezeit keine (LSG-) Entscheidung bekannt, wo es "materiell" hieß, dass die Regelsatzermittlung zu lange gedauert hätte.
Du hast hier also nacheinander zwei Hürden zu überwinden: Zum einen die Zulässigkeit der Beschwerde, die parallel zur Zulässigkeit einer Berufung zu bewerten ist, und dann die Frage, ob die Klage selber nicht aussichtslos ist.
Die Zulässigkeit der Berufung ist nach § 144 SGG gegeben:
1. Wenn der Streitwert mindestens 750 € beträgt, oder
2. Sie vom SG zugelassen wurde (das LSG wäre dann an diese Zulassung gebunden), oder
3. eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich ist.
DIe Zulassung ist auszusprechen, wenn
1. die Sache grundsätzliche Bedeutung hat, oder
2. Von einem anderen LSG oder dem BSG oder anderen Obergerichten abgewichen wurde, oder
3. Verfahrensfehler gerügt werden, die sich auf die Entscheidung ausgewirkt haben könnten.
Der 3. Punkt ist bei Dir sicherlich nicht erfüllt, der 2. Punkt wohl auch nicht (es sei denn, dass es noch noch ein anderes LSG-Urteil gibt), also bleibt nur die grundsätzliche Bedeutung.
In der Frage der grundsätzlichen Bedeutung kann dann dargelegt werden, dass das Gesetz von den Berechnungen z.B. des Paritätischen eklatant abweicht, dass Püppi damals die Klappe riesig groß aufgerissen hat, etc.
Und dadurch bist Du unmittelbar in Deinen eigenen Rechten betroffen (das ist ganz wichtig, eine "Popularklage" gab es früher absolut nicht [inzwischen aber schon im Bereich des Umweltrechts, und vielleicht auch des Verbraucherschutzes]).
Dort hieß es, dass dann, wenn die Gegenseite ein Rechtsmittel ergreift, der PKH-Inhaber, der in der 1. Instanz obsiegt hatte, auch für die 2. Instanz PKH bekommen muss, damit er sich gegen das Rechtsmittel verteidigen kann. Dies gilt erst recht, wenn das konkrete Rechtsmittel nur sehr selten erfolgreich sein kann.
Aus der anderen Entscheidung könnte vielleicht noch etwas Nektar gesaugt werden mit der Argumentation, dass die Erfolgssaussichten nicht ganz aussichtslos sind. Mir ist dezeit keine (LSG-) Entscheidung bekannt, wo es "materiell" hieß, dass die Regelsatzermittlung zu lange gedauert hätte.
Du hast hier also nacheinander zwei Hürden zu überwinden: Zum einen die Zulässigkeit der Beschwerde, die parallel zur Zulässigkeit einer Berufung zu bewerten ist, und dann die Frage, ob die Klage selber nicht aussichtslos ist.
Die Zulässigkeit der Berufung ist nach § 144 SGG gegeben:
1. Wenn der Streitwert mindestens 750 € beträgt, oder
2. Sie vom SG zugelassen wurde (das LSG wäre dann an diese Zulassung gebunden), oder
3. eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich ist.
DIe Zulassung ist auszusprechen, wenn
1. die Sache grundsätzliche Bedeutung hat, oder
2. Von einem anderen LSG oder dem BSG oder anderen Obergerichten abgewichen wurde, oder
3. Verfahrensfehler gerügt werden, die sich auf die Entscheidung ausgewirkt haben könnten.
Der 3. Punkt ist bei Dir sicherlich nicht erfüllt, der 2. Punkt wohl auch nicht (es sei denn, dass es noch noch ein anderes LSG-Urteil gibt), also bleibt nur die grundsätzliche Bedeutung.
In der Frage der grundsätzlichen Bedeutung kann dann dargelegt werden, dass das Gesetz von den Berechnungen z.B. des Paritätischen eklatant abweicht, dass Püppi damals die Klappe riesig groß aufgerissen hat, etc.
Und dadurch bist Du unmittelbar in Deinen eigenen Rechten betroffen (das ist ganz wichtig, eine "Popularklage" gab es früher absolut nicht [inzwischen aber schon im Bereich des Umweltrechts, und vielleicht auch des Verbraucherschutzes]).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Das LSG erachtet die Beschwerde in Sachen PKH für unzulässig, weil der den Umfang bestimmende Beschwerdewert nicht erreicht so.
Auf Nachfrage keine Zahlen benannt, hat das LSG sie mir zugleich in den Mund bzw. mit dem Beschluss zugrundegelegt und Angaben des Paritätischen angenommen. Bei 3 Monaten (Jan-März 2017) logischerweise keine 750 Tacken zusammen.
Die vom LSG selbst aufgestellte These einer Erhöhung von mehr als 250 Tacken sei nicht realistisch.
Nur ging es ja die ganze Zeit über nicht um einen konkreten Betrag X, sondern und die ungebührlich lange Zeit, die sich der Gesetzgeber lies. Die undurchsichtige Ermittlung des Regelsatzen und das Nahles jetzt alles wie die von kritsierte Uschi weitermachte.
Nach Ablehnung der Bescherde zog das SG umgehnd nach, indem es einen Termin für die mündliche Verhandlung benannte.
Aus der PKH-Ablehnung ging damals ja ganz klar hervor, dass es keine Chancen sieht und empfahl zeitgleich die Klage zurück zu ziehen.
Hochmotiviert von einer genielen Ausbildung zurück, ist noch unklar ob die den Termin wahrnehmen werde.
Elan und Kraft der vergangenen Tag, sind mit der Rückkehr in die JC-und Gerichtegeschwängerte Realität wie weggeblesen. Was schade ist.
Auf Nachfrage keine Zahlen benannt, hat das LSG sie mir zugleich in den Mund bzw. mit dem Beschluss zugrundegelegt und Angaben des Paritätischen angenommen. Bei 3 Monaten (Jan-März 2017) logischerweise keine 750 Tacken zusammen.
Die vom LSG selbst aufgestellte These einer Erhöhung von mehr als 250 Tacken sei nicht realistisch.
Nur ging es ja die ganze Zeit über nicht um einen konkreten Betrag X, sondern und die ungebührlich lange Zeit, die sich der Gesetzgeber lies. Die undurchsichtige Ermittlung des Regelsatzen und das Nahles jetzt alles wie die von kritsierte Uschi weitermachte.
Nach Ablehnung der Bescherde zog das SG umgehnd nach, indem es einen Termin für die mündliche Verhandlung benannte.
Aus der PKH-Ablehnung ging damals ja ganz klar hervor, dass es keine Chancen sieht und empfahl zeitgleich die Klage zurück zu ziehen.
Hochmotiviert von einer genielen Ausbildung zurück, ist noch unklar ob die den Termin wahrnehmen werde.
Elan und Kraft der vergangenen Tag, sind mit der Rückkehr in die JC-und Gerichtegeschwängerte Realität wie weggeblesen. Was schade ist.
- marsupilami
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Und wie lautet nun die konkrete Frage?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Muss das nicht senilen heißen????Hochmotiviert von einergenielen Ausbildung zurück,
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Geh zum Termin, maxch aber vorher schon 'nen Haken an die Sache - oder, das würde das SG sehr gerne sehen, zieh die Klage zurück. Deine Chancen sind offensichtlich Null, warum sich also weiter damit belasten?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Hin gehen mit einer ordentlichen Agenda:
Es geht nicht um definierte Beträge.
Wie der RichterIn daher auf irgendeinen Streit-/Klagewert kommt ist rätselhaft.
Auf die Auslegung des LSG in diese Richtung ist so nicht gewollt und schlicht weg falsch.
Die Erwähnung der Beträge des Paritätischen sind nur beispielhaft zu sehen.
Es geht darum, dass sich der Gesetzgeber über die Gebühr Zeit läßt, ein Gesetz zu formulieren bzw. das Gesetzgebungsverfahren über ein Jahr lang zu führen, das in seinem Wesen, Durchführung, Details, .... bereits bekannt und kein Neuland ist und somit hätte bereits Mitte 2016 wirksam sein und umgesetzt werden können.
Es geht darum, dass offenbar die aktuelle Leitung des Minischtrums sich der gleichen Werkzeuge und Methoden bedient, die von genau dieser Leitung des Minischtrums öffentlich bemängelt wurden, als die Vorgängerin Uschi das Minischtrum leitete.
Es mutet mehr als seltsam an, dass genau wie bei der Vorgängerin bei der Neu-Berechnung ebenfalls gerade mal 5 € Erhöhung "ausgerechnet" wurden.
So würde ich.
Es geht nicht um definierte Beträge.
Wie der RichterIn daher auf irgendeinen Streit-/Klagewert kommt ist rätselhaft.
Auf die Auslegung des LSG in diese Richtung ist so nicht gewollt und schlicht weg falsch.
Die Erwähnung der Beträge des Paritätischen sind nur beispielhaft zu sehen.
Es geht darum, dass sich der Gesetzgeber über die Gebühr Zeit läßt, ein Gesetz zu formulieren bzw. das Gesetzgebungsverfahren über ein Jahr lang zu führen, das in seinem Wesen, Durchführung, Details, .... bereits bekannt und kein Neuland ist und somit hätte bereits Mitte 2016 wirksam sein und umgesetzt werden können.
Es geht darum, dass offenbar die aktuelle Leitung des Minischtrums sich der gleichen Werkzeuge und Methoden bedient, die von genau dieser Leitung des Minischtrums öffentlich bemängelt wurden, als die Vorgängerin Uschi das Minischtrum leitete.
Es mutet mehr als seltsam an, dass genau wie bei der Vorgängerin bei der Neu-Berechnung ebenfalls gerade mal 5 € Erhöhung "ausgerechnet" wurden.
So würde ich.
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Nicht Mitte 2016, sondern Ende 2015
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Mein PKH Antrag soll abgelehnt werden
Jep, da hab ich misstverständlich formuliert.
"bereits bekannt und kein Neuland ist und somit hätte bereits Ende 2015, spätestens aber Mitte 2016 wirksam sein und umgesetzt werden können."
"bereits bekannt und kein Neuland ist und somit hätte bereits Ende 2015, spätestens aber Mitte 2016 wirksam sein und umgesetzt werden können."
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?