Beerdigungskosten
Beerdigungskosten
Hallo,
ich habe gerade erfahren, das mein Vater gestern verstorben ist.
Nun habe ich das Problem, das er in NRW gelebt hat zusammen mit seiner Lebensgefährtin) und ich wohne als einzige Angehörige (sofern seine Schwester und Neffe nicht dazu zählen) in Sachsen.
Mein Cousin hat mich darüber informiert und mich gebeten, mich schnellstmöglich mit dem Krankenhaus und dem Bestatter in Verbindung zu setzen. Meine Anwältin ist natürlich telefonisch nicht erreichbar
Was muss ich jetzt tun ?
Was muss wo beantragt werden ?
Wie erfahre ich ob er Schulden hatte ?
Das habe ich gefunden http://www.caritas-nrw.de/rechtinformat ... ungskosten und da steeht, das der Lebenspartner zur Bestattung verpflichtet ist und erst danach (falls es den nicht gibt) volljährige Kinder.
Habt ihr Info´s für mich ?
Liebe Grüße
ich habe gerade erfahren, das mein Vater gestern verstorben ist.
Nun habe ich das Problem, das er in NRW gelebt hat zusammen mit seiner Lebensgefährtin) und ich wohne als einzige Angehörige (sofern seine Schwester und Neffe nicht dazu zählen) in Sachsen.
Mein Cousin hat mich darüber informiert und mich gebeten, mich schnellstmöglich mit dem Krankenhaus und dem Bestatter in Verbindung zu setzen. Meine Anwältin ist natürlich telefonisch nicht erreichbar
Was muss ich jetzt tun ?
Was muss wo beantragt werden ?
Wie erfahre ich ob er Schulden hatte ?
Das habe ich gefunden http://www.caritas-nrw.de/rechtinformat ... ungskosten und da steeht, das der Lebenspartner zur Bestattung verpflichtet ist und erst danach (falls es den nicht gibt) volljährige Kinder.
Habt ihr Info´s für mich ?
Liebe Grüße
Zuletzt geändert von Turtle39 am Di 20. Sep 2016, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beerdigungskosten
Mein aufrichtiges Beileid und ich wünsche Dir viel Kraft und Zuversicht.
Die Caritas beschreibt die gesetzliche Reihenfolge. Daher würde ich die Lebensgefährtin kontaktieren und das besprechen.
Bestattungsunternehmen geben Ratschläge und Informationen zum Ablauf und zu nötigen Unterlagen.
Gruß
Lackmeier
Die Caritas beschreibt die gesetzliche Reihenfolge. Daher würde ich die Lebensgefährtin kontaktieren und das besprechen.
Bestattungsunternehmen geben Ratschläge und Informationen zum Ablauf und zu nötigen Unterlagen.
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- kleinchaos
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Re: Beerdigungskosten
Grundsätzlich sind die Beerdigungskosten und alle weiteren Kosten, die durch sein Ableben fällig werden, aus seinem Nachlass zu bezahlen.
Mein Beileid
Mein Beileid
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Beerdigungskosten
Mein Beileid.
Re: Beerdigungskosten
Lies mal hier - http://www.anwaeltin-bramke.de/erbe-ausschlagen/
und natürlich auch von mir herzliches Beileid.
und natürlich auch von mir herzliches Beileid.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Beerdigungskosten
Mein aufrichtiges Beileid.
Re: Beerdigungskosten
Danke erst mal für eure Antworten.
Ich weis ehrlich gesagt noch nicht viel mehr als heute Mittag.
Mit dem Sozialamt aus dem Ort wo er verstorben ist habe ich telefoniert. Die senden mir den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu.
Die Bearbeiterin der Sozialstation im Krankenhaus war sehr unfreundlich und hat nicht verstanden (oder wollte es nicht) das ich nicht mal eben vorbei kommen kann um die Beerdigung zu veranlassen. Sie hat nun das Ordnungsamt eingeschaltet (was auch immer das bedeutet).
Das JC (hier bei mir) habe ich informiert das er gestorben ist und das ich ihnen kurz über lang wohl eine Ortsabwesenheit mitteilen werde.
Nun hätte ich noch eine Frage:
gibt es eine Pauschale für die Fahrkosten, Hotel und Grabschmuck und wenn ja auf welchen § berufe ich mich da bei Beantragung ?
Ich weis ehrlich gesagt noch nicht viel mehr als heute Mittag.
Mit dem Sozialamt aus dem Ort wo er verstorben ist habe ich telefoniert. Die senden mir den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu.
Die Bearbeiterin der Sozialstation im Krankenhaus war sehr unfreundlich und hat nicht verstanden (oder wollte es nicht) das ich nicht mal eben vorbei kommen kann um die Beerdigung zu veranlassen. Sie hat nun das Ordnungsamt eingeschaltet (was auch immer das bedeutet).
Das JC (hier bei mir) habe ich informiert das er gestorben ist und das ich ihnen kurz über lang wohl eine Ortsabwesenheit mitteilen werde.
Nun hätte ich noch eine Frage:
gibt es eine Pauschale für die Fahrkosten, Hotel und Grabschmuck und wenn ja auf welchen § berufe ich mich da bei Beantragung ?
Re: Beerdigungskosten
Ich befürchte, da gibt es allenfalls etwas als Darlehen vom JC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Beerdigungskosten
liebe Turtle,auch von mir mein herzliches Beileid.
Ich befürchte, dass du keine besonderen Vorschriften im Gesetz findest, das ist leider Euer "Privatvergnuegen".
Man hat dir schon das richtige gesagt ueber die Bestattungskosten und deren Tragungspflicht. Die Einzelheiten findest Du in § 8 BestG Nw. Allerdings ist mit "Lebenspartner " im allgemeinen stets der Lebenspartner im Sinne des Gesetzes gemeint, also der eingetragene Partner in einer Homo-Ehe. Der "Lebensabschnittspartner" jedoch nicht.
Also wärst du dann von Gesetzes wegen der naechst Verpflichtete, und in dieser Eigenschaft hast du dann einen Anspruch nach § 74 SGB XII auf uebernahme der eigentlichen Bestattungskosten, aber leider nicht auf mehr, insbesondere nicht auf eure Fahrtkosten etc.
Ich befürchte, dass du keine besonderen Vorschriften im Gesetz findest, das ist leider Euer "Privatvergnuegen".
Man hat dir schon das richtige gesagt ueber die Bestattungskosten und deren Tragungspflicht. Die Einzelheiten findest Du in § 8 BestG Nw. Allerdings ist mit "Lebenspartner " im allgemeinen stets der Lebenspartner im Sinne des Gesetzes gemeint, also der eingetragene Partner in einer Homo-Ehe. Der "Lebensabschnittspartner" jedoch nicht.
Also wärst du dann von Gesetzes wegen der naechst Verpflichtete, und in dieser Eigenschaft hast du dann einen Anspruch nach § 74 SGB XII auf uebernahme der eigentlichen Bestattungskosten, aber leider nicht auf mehr, insbesondere nicht auf eure Fahrtkosten etc.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Beerdigungskosten
Mein Beileid.
Re: Beerdigungskosten
Mein Beileid.
Das Ordnungsamt wird eingeschaltet, wenn sich die Bestattungsverpflichteten oder wie immer das heißt, zu lange Zeit lassen und die Behörden der Meinung sind der Leichnam wird nicht zügig beerdigt. Keine Panik, bei mir haben die damals auch damit gedroht, als sich das Sozialamt nach Meinung des Bestatters zu lange Zeit mit der Kostenübernahme ließ.
Wenn die Sozialstation der Meinung ist, du musst persönlich kommen, dann sollen sie dir eine Kostenübernahme schicken. Sollst mal sehen, wie schnell die Ruhe tuten.
Das Ordnungsamt wird eingeschaltet, wenn sich die Bestattungsverpflichteten oder wie immer das heißt, zu lange Zeit lassen und die Behörden der Meinung sind der Leichnam wird nicht zügig beerdigt. Keine Panik, bei mir haben die damals auch damit gedroht, als sich das Sozialamt nach Meinung des Bestatters zu lange Zeit mit der Kostenübernahme ließ.
Wenn die Sozialstation der Meinung ist, du musst persönlich kommen, dann sollen sie dir eine Kostenübernahme schicken. Sollst mal sehen, wie schnell die Ruhe tuten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Beerdigungskosten
Die von der Sozialstation im Krankenhaus war der Meinung ich hätte unverzüglich zu erscheinen und die Formalitäten zu erledigen und einen Bestatter zu beauftragen.Günter hat geschrieben:Mein Beileid.
Das Ordnungsamt wird eingeschaltet, wenn sich die Bestattungsverpflichteten oder wie immer das heißt, zu lange Zeit lassen und die Behörden der Meinung sind der Leichnam wird nicht zügig beerdigt. Keine Panik, bei mir haben die damals auch damit gedroht, als sich das Sozialamt nach Meinung des Bestatters zu lange Zeit mit der Kostenübernahme ließ.
Wenn die Sozialstation der Meinung ist, du musst persönlich kommen, dann sollen sie dir eine Kostenübernahme schicken. Sollst mal sehen, wie schnell die Ruhe tuten.
Ich frage mich, wie das gehen soll. Ich hab erstens gerade mal noch 100 € und einen Pflegebedürftigen Mann zu versorgen.
Ich weis ja nicht mal, welches Beerdigungsunternehmen und auf welcheen Friedhof er beerdigt werden soll.
Seine Lebensgefährtin teilte mir am Telefon mit das er wohl mal geäußert hat das er verbrannt und auf dem Friedhof in Köln-Kalk beerdigt werden möchte.
Das möchte aber die Lebensgefährtin nicht (der Friedhof ist ihr wohl zu weit weg).
Re: Beerdigungskosten
Ich würde ganz lapidar mitteilen. Mir fehlen die finanziellen Mittel um mich vor Ort um dienFormalitäten zu kümmern. Ich fordere sie daher auf mir die erforderlichen Unterlagen zuzusenden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Beerdigungskosten
Das spricht aber zumindest etwas dafür, dass die Lebensgefährtin sich etwas um das Grab kümmern möchte. Dann würde ich auch einen für sie gut erreichbaren Friedhof wählen, wenn das möglich ist.
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Re: Beerdigungskosten
Ja dem ist auch so. Sie hat auch schon mit der Sozialstation oder dem Ordnungsamt gesprochen.Koelsch hat geschrieben:Das spricht aber zumindest etwas dafür, dass die Lebensgefährtin sich etwas um das Grab kümmern möchte. Dann würde ich auch einen für sie gut erreichbaren Friedhof wählen, wenn das möglich ist.
Ich hab ihr gesagt, wenn die sie an mich verweisen, dann soll sie mir bitte sagen, welcher Bestatter/Friedhof in der Nähe ist, damit ich das dann (wie auch immer) veranlassen kann.
Re: Beerdigungskosten
Bin gerade etwas überfordert.
Heißt das (bezogen auf das Urteil) das ich das Erbe gar nicht ausschlagen darf ?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... n-muss.php
Heißt das (bezogen auf das Urteil) das ich das Erbe gar nicht ausschlagen darf ?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... n-muss.php
- kleinchaos
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Re: Beerdigungskosten
Nicht nur auf das Urteil bezogen: ja, du darfst nicht ausschlagen, wenn es was zu holen gibt und sei es noch so wenig. Ausschlagen darfst du nur, wenn das Erbe verschuldet ist, also der Erblasser Schulden hinterlassen hat bzw die Nachlasskosten nicht gedeckt sind (Wohnungsauflösung + 3 Monate Miete und evtl Renovierung und noch anderen Kram). Bestattungskosten kannst du beim Sozialamt beantragen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Beerdigungskosten
nochmal zur Verdeutlichung, Turtle: In jenem Urteil ging es um Pflichtteilsansprueche. Die können aber erst entstehen, wenn man enterbt worden ist (auch ein sog. Berliner Testament erhält automatisch eine (vorläufige) Enterbung der Kinder). Bei dir ist es anders, du bist vermutlich automatisch Erbin geworden, wenn dein Vater kein Testament geschrieben haben sollte.
Du hast insgesamt sechs Wochen Zeit, zu prüfen, ob der Nachlass überschuldet ist (wie KC schon schrieb: Beerdigungskosten und drei Mieten können bereits zur Ueberschuldung führen) und kannst in dieser Zeit das Erbe ausschlagen.
Keiner kann dir daraus einen Vorwurf machen!!
Du hast insgesamt sechs Wochen Zeit, zu prüfen, ob der Nachlass überschuldet ist (wie KC schon schrieb: Beerdigungskosten und drei Mieten können bereits zur Ueberschuldung führen) und kannst in dieser Zeit das Erbe ausschlagen.
Keiner kann dir daraus einen Vorwurf machen!!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Beerdigungskosten
Die Rechnung über die (Beerdigungs)kosten (ab Sterbeort bis Krematorium) erhalte wahrscheinlich diese Woche noch per Post.
Die Beerdigung selber will seine Freundin und meine Tante/Cousin auf eigene Kosten übernehmen.
Miete fällt keine an, da er wohl unentgeltlich bei seiner Freundin gelebt hat.
Die Beerdigung selber will seine Freundin und meine Tante/Cousin auf eigene Kosten übernehmen.
Miete fällt keine an, da er wohl unentgeltlich bei seiner Freundin gelebt hat.
Re: Beerdigungskosten
Wo kann ich das denn in Erfahrung bringen ? ich bin 500 km weit weg.tigerlaw hat geschrieben:Du hast insgesamt sechs Wochen Zeit, zu prüfen, ob der Nachlass überschuldet ist (wie KC schon schrieb: Beerdigungskosten und drei Mieten können bereits zur Ueberschuldung führen) und kannst in dieser Zeit das Erbe ausschlagen.
Keiner kann dir daraus einen Vorwurf machen!!
Re: Beerdigungskosten
Schuldnrverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzeichnis
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzeichnis
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Beerdigungskosten
Zumindest schon mal bei der Bank nachfragen, falls Du Bankverbindung kennst. Ob die aber ohne Erbschein was sagen? - Fragen kostet nix
Ansonsten mit der Lebensgefährtin sprechen, die sollte etwas Einblick haben.
Mehr fällt mir dazu nicht ein - außer vielleicht auch mal dringend mit Deiner Anwältin sprechen, was Du machen kannst.
Ansonsten mit der Lebensgefährtin sprechen, die sollte etwas Einblick haben.
Mehr fällt mir dazu nicht ein - außer vielleicht auch mal dringend mit Deiner Anwältin sprechen, was Du machen kannst.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Beerdigungskosten
- Bankverbindung kenne ich nichtKoelsch hat geschrieben:Zumindest schon mal bei der Bank nachfragen, falls Du Bankverbindung kennst. Ob die aber ohne Erbschein was sagen? - Fragen kostet nix
Ansonsten mit der Lebensgefährtin sprechen, die sollte etwas Einblick haben.
Mehr fällt mir dazu nicht ein - außer vielleicht auch mal dringend mit Deiner Anwältin sprechen, was Du machen kannst.
- Lebensgefährtin hat mir erzählt das er wohl 800 € Rente hatte, wovon er noch 250 € an seine Ex-Frau abgeben musste
- ansonsten hat mir die Lebensgefährtin nur berichten können, das sie ihm 2500 € geliehen hat, weil er wohl irgendwas falsches mit seinem Sauersstoffgerät gemacht hat (Bedienfehler ?)
Re: Beerdigungskosten
Da schon die Beerdigung eine mittlere 4 stellige Summe kostet, würde ich vorsorglich ausschlagen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Beerdigungskosten
Das sehe ich dann wie Günter. € 800 Rente = in etwa GruSi-Niveau und wenn er sich für die Reparatur des Sauerstoffgeräts bereits Geld leihen musste, spricht auch das für leere Tasche.
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