Riester oder Rürup

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Koelsch
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Re: Riester oder Rürup

#26

Beitrag von Koelsch »

Richtig im Prinzip. Wenn nicht RV-Pflichtig, dann darfst Du 18,7% vom Gewinn als Einkommensbereinigung beim ALG II ansetzen. Und wenn Du eben nicht riestern kannst, weil nicht rv-pflichtig, dann musst Du Dir eben was Anderes für die Altersvorsorge suchen - z.B. die schon genannte LV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Riester oder Rürup

#27

Beitrag von Günter »

Frage, ist es sinnvoll oder ist es die etwas teure Eintrittskarte in die Klapse?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Riester oder Rürup

#28

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:Richtig im Prinzip. Wenn nicht RV-Pflichtig, dann darfst Du 18,7% vom Gewinn als Einkommensbereinigung beim ALG II ansetzen. Und wenn Du eben nicht riestern kannst, weil nicht rv-pflichtig, dann musst Du Dir eben was Anderes für die Altersvorsorge suchen - z.B. die schon genannte LV

Und was meinst Du, könnte man die vollen 18,7% vom Gewinn als Einkommensbereinigung ansetzen, oder fallen die 18,7% mit in den Grundfreibetrag rein?
Olivia
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Re: Riester oder Rürup

#29

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben:Frage, ist es sinnvoll oder ist es die etwas teure Eintrittskarte in die Klapse?
Das frage ich mich inzwischen auch. Ich frage mich auch, warum die BA bzw. das JC keine eindeutige Anleitung zum Riestern herausgegeben hat, sondern sich der Selbständige mühselig durch einen Berg an Paragraphen wühlen muss, die alle nicht richtig verständlich sind (es sei denn, man ist Jurist und hat die aktuelle Rechtsprechung vollständig mit im Kopf).
Olivia
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Re: Riester oder Rürup

#30

Beitrag von Olivia »

Habe gerade eben das hier gefunden:
Personen, die eine Anrechnungszeit nach § 58 Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der gesetzlichen RV erhalten und unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit einer der in Satz 1 oder der im ersten Halbsatz genannten begünstigten Personengruppen angehörten, werden versicherungspflichtigen gleichgestellt. Durch diese Anpassung der Zulagenberechtigung in § 10a Absatz 1 Satz 3 des EStG (Jahressteuergesetzes 2010) ist eine Absetzung der Beträge auch nach Wegfall der RV-Pflicht bei Arbeitslosengeld II-Beziehern weiterhin möglich.

Quelle: Rz. 11.135 in den FH zum § 11b SGB II, https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... 377935.pdf
Was bedeutet das denn nun wieder? Bin ich etwa versicherungspflichtigen Personen gleichgestellt und habe doch einen Riester-Anspruch? Denn eine Anrechnungszeit wird ja durch das Jobcenter an die DRV gemeldet.

:Fränkin:
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Günter
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Re: Riester oder Rürup

#31

Beitrag von Günter »

Liebe Oli, bevor du dir weiter dein hochintelligentes Köpfchen zerbrichst, denk dran Falten auf der Stirn machen reifer nicht älter ......

stell dir mal die folgende Fragen.

Wie hoch wird voraussichtlich mein derzeit erreichbares Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

Wie hoch ist das Grundsicherungsniveau?

Kann ich die Lücke mit selbstfinanzierbaren Rentenbeiträgen (entweder freiwillig in die gesetzliche oder der Versicherungsbrance in den Rachen geworfen) finanzieren. Wie hoch über dem GruSi liegst du dann?

Ist es sinnvoller die Knete unters Kopfkissen zu schieben und auf die Förderung zu verzichten, später GruSi beantragen und ab und zu unter das kissen zu greifen?

Wenn du darauf vernünftige Antworten findest ......


..... vorher klingt es so als ob du für deine Karriere trainierst

Mehr Erfolg durch Selbstgespräche

Dass der Dialog mit uns selbst real zu besseren Ergebnissen führt, konnten schon mehrere Studien zeigen.

So ließen etwa die Psychologen Dietrich Dörner von der Universität Bamberg und Ralph Reimann von der Universität Wien 17 Probanden eine Konstruktionsaufgabe jeweils allein lösen und beobachteten sie dabei per Video.

Und tatsächlich: Die besten Ergebnisse erzielten jene Studenten, die während der 100 Minuten Bearbeitungszeit sich selbst die knapp 60 Fragen laut denkend gestellt hatten. Allerdings merkten die Forscher zugleich an: Hilfreich waren nur analytische Fragen vom Typ "Wie befestige ich das jetzt hier?". Fragen oder Aussagen der Kategorie "Man bin ich blöd!" hatten dagegen keinerlei positiven Effekt.
http://karrierebibel.de/selbstgespraeche/
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Pegasus
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Re: Riester oder Rürup

#32

Beitrag von Pegasus »

und ab und zu unter das Kissen zu greifen
Ist ganz klar mein Favorit. Da braucht Mensch sich auch keinen Kopf machen da regelmäßig irgendwelche hirnrissigen Reformen jegliche Planung auf den Kopf stellen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Riester oder Rürup

#33

Beitrag von Olivia »

Ich habe die Lust am Riestern verloren.
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Günter
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Re: Riester oder Rürup

#34

Beitrag von Günter »

Das wiederum macht Sinn.
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quinky
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Re: Riester oder Rürup

#35

Beitrag von quinky »

Selbstverständlich kann JEDER ALGII-Empfänger, sofern er nicht selbständig war (dürfte eine schwierigere Situation sein), einen Riester-Vertrag abschließen!!
Begründung:
Laut § 2 SGBII ist jeder gesetzlich verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Allerdings kann NIEMAND!!! in eine Selbständigkeit gezwungen werden und somit nicht RV-Pflichtig sein. Da bei einer Arbeitsaufnahme jedoch (außer bei Selbständigkeit) AUTOMATISCH ein RV-Pflicht besteht, müssen ALGII-Empfänger genau so behandelt werden, wie abhängig Beschäftigte.

Gruß
Ernie
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Re: Riester oder Rürup

#36

Beitrag von Olivia »

Das dürfte aber schwer durchzusetzen sein. Ich vermute JC stellt sich dann quer.
quinky
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Re: Riester oder Rürup

#37

Beitrag von quinky »

Beim JC muss das akzeptiert werden, weil Riester laut Gesetz beim ALGII IMMER abzugsfähig ist (sofern restliche Bedingungen wie mehr als 400€ Verdienst und mehr als 100€ Grundfreibetrag)
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Koelsch
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Re: Riester oder Rürup

#38

Beitrag von Koelsch »

Nur um keinen falschen Eindruck zu erwecken - auch wenn man später auf GruSi angewiesen ist, bleibt die sogenannte Riesterrente bei der Berücksichtigung draußen vor (§ 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII). Da aber, wie ja hier gezeigt wurde, nur RV-pflichtige riestern können, ist bei ALG II Beziehern der Kreis der Nutzer recht klein. Und, um auch das klar zu stellen, RÜRUP-Ansparungen fallen definitiv nicht unter den Vermögensschutz nach dem SGB XII.
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Re: Riester oder Rürup

#39

Beitrag von Olivia »

Das sind neue Informationen. Ist es also so, dass die Riesterrente zusätzlich zur Grusi gezahlt werden würde? Bis zu welcher Höhe? Sind das die 3%, von denen im SGB immer wieder die Rede ist? Würde sich dann ein Mini-Riester lohnen, mit 50 oder 80 € Jahresbeitrag und der staatlichen Förderung? Was ist mit Selbständigen, können die auch ein Grusi-Zusatz-Riester abschliessen?
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Günter
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Re: Riester oder Rürup

#40

Beitrag von Günter »

Nein, nein, nein. Da steht dass beiorzeitigen Eintritt in die Erwerbsunfähigkeit (Sozialhilfe) das angesparte Riestervermögen geschützt ist. Wenn du AltersGruSi erhältst und zusätzlich zur Rente noch ein paar Sechser Riester, dann bist du in den Arsch gekniffen. Dann hast du dir die 50 € AScheine jetzt vom Mund abgespart und erhältst den mickrigen Ertrag vom GruSi abgezogen. Auf gut deutsch der Staat bedankt sich für deine Dämlichkeit und die schwarze Null jubelt im Grab über soviel ......


Liebe Oli, fang endlich an dein Leben zu genießen und mach dir keine Sorgen denn




Ich wünsch dir den Lottojackpott und ich wünsche dir endlich Erleuchtung über den Riesterbeschiss.
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Koelsch
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Re: Riester oder Rürup

#41

Beitrag von Koelsch »

Richtig, man muss da "sehr fein" unterscheiden und den in die Äuglein gestreuten Sand erkennen:

§ 90 SGB XII sagt - das Riestervermögen muss nicht verbraten werden, bevor GruSi überhaupt in Betracht kommt. Aber wenn Du dann hingehst und dieses Vermögen, so wie es ja geplant ist, so langsam auflöst, um Dein Alter tatsächlich zu sichern, dann werden diese Auszahlungen als Einkommen angerechnet. Genau das hat der Gesetzgeber auch so gewollt in seiner ach so sozialen Art.

So heißt es in der BT-Drucksache 14/4595 auf Seite 72 zu Nr. 4 "bewundernswert" klar :kotz:
Soweit das Kapital seiner Zweckbestimmung entsprechend im Alter aufgelöst wird, werden die daraus erzielten Einnahmen auf die Sozialhilfe angerechnet, während das Kapital im Übrigen weiter geschützt bleibt.
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Re: Riester oder Rürup

#42

Beitrag von Olivia »

Danke euch beiden. Das ist ja wohl nicht wahr, oder? Das Vermögen dürfte ungenutzt rumliegen, ohne dass die Grusi darauf Zugriff hätte oder die Grusi verweigern könnte. Aber sobald ich es nutze, wird es angerechnet. :arge: :arge: :arge:
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Koelsch
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Re: Riester oder Rürup

#43

Beitrag von Koelsch »

So isses, ist doch eine tolle Konstruktion, denn darauf kommt so ohne Weiteres ja niemand - und schon hat Herr Schäuble wieder an seiner schwarzen Null poliert. :zwinker:
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Re: Riester oder Rürup

#44

Beitrag von Olivia »

Ich bin sprachlos. Wirklich.
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Re: Riester oder Rürup

#45

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben:Ich bin sprachlos. Wirklich.
Das verstehe ich nicht, du siehst doch sonst immer so schwarz, da musst du doch mit solch Sauereien rechnen. Das nennt sich übrigens Realismus. :6:
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Re: Riester oder Rürup

#46

Beitrag von kleinchaos »

"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Riester oder Rürup

#47

Beitrag von Olivia »

Das Ansparen von Vermögen während eines laufenden Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Konsumverzicht, kann nicht dazu führen, dass ein so gebildetes Vermögen, dann wenn es die Freibetragsgrenzen übersteigt, wegen der Annahme einer besonderen Härte nicht zu berücksichtigen ist. Die Regelleistung ist darauf ausgerichtet, das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. Gleichwohl kann der Leistungsberechtigte ohne Vorgaben über den Einsatz der ihm zur Verfügung gestellten Mittel entscheiden. Es obliegt ihm sogar, eine bestimmte Summe für Ersatzbeschaffungen anzusparen. Der Verwertungsschutz ist dann durch die entsprechenden Freibeträge und den allgemeinen Freibetrag sichergestellt. Es ist nicht Sinn und Zweck der pauschalierten Leistungsgewährung, dass Vermögen über die Freibetragsgrenzen hinaus aufgebaut wird.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=188266
Das war es dann wohl auch gewesen mit einem erhöhten Schonvermögen, wenn dieses aus Ansparungen während des Leistungsbezuges stammt. Die Freibetragsgrenze gilt somit eigentlich immer.
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Re: Riester oder Rürup

#48

Beitrag von marsupilami »

Bloß gut, dass ich mir über Riester und Co keine Sorgen machen muss.
https://web.de/magazine/geld-karriere/r ... g-32882758
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Riester oder Rürup

#49

Beitrag von Olivia »

Natürlich gibt es diese Fälle, in denen Sparer kaum etwas einzahlen, aber hohe Zulagen bekommen. Gleichzeitig stehen diese Menschen aber häufig wirtschaftlich so schlecht da, dass – obwohl sie eine so hohe Förderquote haben – am Ende trotzdem nicht viel dabei herauskommt. Manch ein Versicherer rechnet die staatliche Förderung dann auch noch in die Rendite der Produkte mit ein. "Das bereitet uns dann richtig Bauchschmerzen." Die Riester-Rente wurde leider nicht aus Verbrauchersicht entwickelt, sondern es wurden von vornherein die verschiedenen Wirtschaftszweige wie Banken und Versicherer mitbedacht. Ein Problem ist auch, dass die deutschen Verbraucher selten starke Selbstentscheider seien. Stattdessen entscheide der Versicherungsvertreter, welches Produkt für den Verbraucher gut sei.
:ohnmacht:
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Günter
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Re: Riester oder Rürup

#50

Beitrag von Günter »

Kannste schütteln oder rühren, Beschiss bleibt Beschiss

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