Riester oder Rürup
Riester oder Rürup
Was ist besser, Riester oder Rürup (mal abgesehen davon, dass beides sowieso keinen Sinn macht, weil man die Grundsicherung eh nicht erreicht)? Und zwar in der Situation selbständig und aufstockend.
- kleinchaos
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Re: Riester oder Rürup
Wenn du das vorher weist versteh ich die Frage nicht. Es ist egal ob du selbständiger oder angestellter oder gar kein Ausfstocker bist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Riester oder Rürup
Was soll ich vorher wissen?
Re: Riester oder Rürup
Mal angenommen, du legst jeden Monat etwas cash beiseite. Dann hast Du etwas für später. Aber nur wenn das Bargeld bis dahin nicht abgeschafft wurde.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Riester oder Rürup
Rürup ist doch nur was für Leute die "satt" Steuer zahlen, da gibt's doch nur Steuervorteile.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Riester oder Rürup
Also Rürup sein lassen und loslegen mit Riester.
Re: Riester oder Rürup
Poker oder Blackjack, das ist hier die Frage.
Mach ich die Banken reicher oder geb ich´s dem Maschmeyer. Mach ich nen Versicherungsvertreter glücklich oder schmeiß ich es in den Gully? Besorg dir Münzen, dann hörst du es klimpern.
Mach ich die Banken reicher oder geb ich´s dem Maschmeyer. Mach ich nen Versicherungsvertreter glücklich oder schmeiß ich es in den Gully? Besorg dir Münzen, dann hörst du es klimpern.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Riester oder Rürup
Beide Produkte sind Müll
Re: Riester oder Rürup
Wenn ich mich jetzt nicht komplett irre, ist die Riesterrente nur für Angestellte zugänglich, weil es daran gekoppelt ist das man schon in die gesetzliche RV einzahlt.
Re: Riester oder Rürup
Tatsache, Riestern ist für Selbständige gar nicht möglich.
Re: Riester oder Rürup
Falsch, ein recht großer Teil der Selbstständigen ist RV-pflichtig, und die könnten natürlich riestern - wenn sie denn unbedingt wollen täten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Riester oder Rürup
Bei mir im Bewilligungsbescheid steht: rentenversicherungspflichtversichert
Re: Riester oder Rürup
Trifft alles nicht zu. Und nun?Neben Künstlern sind weitere Selbstständige pflichtversichert und gehören damit zum unmittelbaren Riester-Förderkreis. Dazu gehören:
- Landwirte
- Lehrer
- Erzieher
- Heimarbeiter
- Handwerker
- Hebammen
- Pflegepersonal
- Küstenschiffer und -fischer
- sowie Seelotsen
https://www.hansemerkur24.de/renten-rat ... tstaendige
Re: Riester oder Rürup
Die Entscheidung ob pflichtversichert trifft nicht das JC sondern die DRV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Riester oder Rürup
Koelsch hat geschrieben:Die Entscheidung ob pflichtversichert trifft nicht das JC sondern die DRV
Da steht:
Ich bin also gar nicht pflichtversichert!Die gesetzliche Versicherungspflicht gilt nicht für:
Beamte
Richter
Berufssoldaten und Zeitsoldaten
Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften
Geringfügig Beschäftigte
Altersrentner
Selbstständige und Freiberufler, bei denen keine Pflichtversicherung besteht
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Re: Riester oder Rürup
Du bist doch laut Bescheid pflichtversichert.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Riester oder Rürup
Das ist der ALG II Bescheid, und als ALG II Bezieher bis Du nicht pflichtversichert - außer eben Du wärst Aufstocker mit den zuvor genannten Punkten.
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Re: Riester oder Rürup
Hab mich verlesen, da steht "pflichtversichert bei der Krankenkasse". Von Rentenkasse steht da nichts.
Re: Riester oder Rürup
Aber wer zahlt denn dann 18,7% von seinem Gewinn aus Selbständigkeit? Auf Richter, Beamte, Zeitsoldaten und Altersrenter trifft das doch gar nicht zu. Und geringfügig Beschäftigte sind nicht selbständig, sondern eben geringfügig angestellt.Koelsch hat geschrieben:Das ist der ALG II Bescheid, und als ALG II Bezieher bis Du nicht pflichtversichert - außer eben Du wärst Aufstocker mit den zuvor genannten Punkten.
Re: Riester oder Rürup
Werden die Rentenbeiträge von Selbständigen in Höhe von 18,7% (analog zum Beitrag für SV-pflichtige Festangestellte) eigentlich in C2 eingetragen oder in C4 a) ?
Re: Riester oder Rürup
Habe hier etwas gefunden. Gilt das in dieser Form noch seit den Rechtsvereinfachungen?
Abzug der Absetzbeträge:
Zu den Absetzbeträgen gehören:
- C1: Einkommensteuer
- C2, C3 und C8: Pflichtbeiträge zu Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
- C8: Einkommen, das bereits bei der Feststellung von Ansprüchen der Ausbildungsförderung
angerechnet wurde
- C9: Unterhaltsleistungen aufgrund eines Unterhaltstitels
Grundfreibetrag:
Grundsätzlich gewährt Ihnen das Jobcenter einen Grundfreibetrag von 100 €. Dieser ist eine pauschale Abgeltung von:
- Werbungskosten (fallen bei Selbständigen im Regelfall nicht an)
- Pauschaler Freibetrag für private Versicherungen in Höhe von 30 €
- C4: Private Altersvorsorge für bestimmte Personen, die von der Rentenversicherung befreit
sind
- C5: Kfz - Haftpflichtversicherung für ein überwiegend privat genutztes Kfz
- C6: Weitere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen z.B. Hundehalter-Haftpflicht in
Niedersachsen
- C7: Beiträge zur Riester-Rente in Höhe der steuerlich geförderten Beiträge
- C10: Privatfahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte mit einem eigenen Kfz (Fahrtkosten
für öffentliche Verkehrsmittel sind in der Anlage EK bzw. bei Weiterbewilligungsanträgen
in der Anlage WBA einzutragen).
- C11: Mehraufwendungen für Verpflegung bei betrieblich bedingter längerer Abwesenheit
(pauschal 6 € für tägliche Abwesenheitszeiten von mehr als 12 Stunden)
Haben Sie insgesamt höhere Kosten als 100 €?
Dann können Sie diese nur geltend machen, wenn Ihr Gewinn über 400 € liegt!
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... _AlgII.pdf
Re: Riester oder Rürup
Was hat das jetzt mit Riester oder Rürup zu tun?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Riester oder Rürup
Ich befürchte, dass ich das ganze Vorsorgesystem falsch oder gar nicht verstehe. Ich dachte eigentlich, dass Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, eben selbst vorsorgen sollen. Dazu brauchen sie einen Riester- oder Rürup-Vertrag. Maximal erlaubt sind 18,7% des BWZ-Gewinns (analog zum DRV-Beitrag in Höhe von 18,7% für Angestellte). Diese 18,7% des Gewinns überweist man dann in den Vertrag hinein. Und diese Summe, so dachte ich, kann man beim Jobcenter geltend machen. Von dieser Summe behält das Jobcenter pro BWZ 600 € ein (entspricht 6x den Grundfreibetrag). Den darüber hinaus gehenden Betrag zahlt das Jobcenter und bezuschusst somit den Rentenversicherungsvertrag. Warum sollte man sich diesen Zuschuss entgehen lassen, mal vorausgesetzt, die Entscheidung für Riester ja/nein, also ob überhaupt, ist positiv? Wenn die Beiträge in C2 eingetragen werden könnten, findet aber kein Abzug der 600 € pro BWZ statt. Das wäre der Unterschied.Koelsch hat geschrieben:Was hat das jetzt mit Riester oder Rürup zu tun?
Re: Riester oder Rürup
1. Gewinn aus Selbständigkeit wird erzielt
--> 2. Selbständige sind nicht rentenversichert
--> 3. Aufstockung zum Lebensunterhalt und zur Miete durch das Jobcenter wird gewährt
--> 4. Bestimmte Freibeträge können genutzt werden für eine freiwillige Rentenversicherung
--> 5. Dafür ist entweder ein Riester- oder Rürupvertrag vorgesehen (oder eine Kapitallebensversicherung)
--> 6. Vom Gewinn werden 18,7% in den Riester- oder Rürupvertrag eingezahlt
--> 7. Das Jobcenter übernimmt von diesen 18,7% den über 100 € Grundfreibetrag hinausgehenden Betrag (oder evtl. vollständig den gesamten freiwilligen Rentenbeitrag?)
So dachte ich wäre der Ablauf.
--> 2. Selbständige sind nicht rentenversichert
--> 3. Aufstockung zum Lebensunterhalt und zur Miete durch das Jobcenter wird gewährt
--> 4. Bestimmte Freibeträge können genutzt werden für eine freiwillige Rentenversicherung
--> 5. Dafür ist entweder ein Riester- oder Rürupvertrag vorgesehen (oder eine Kapitallebensversicherung)
--> 6. Vom Gewinn werden 18,7% in den Riester- oder Rürupvertrag eingezahlt
--> 7. Das Jobcenter übernimmt von diesen 18,7% den über 100 € Grundfreibetrag hinausgehenden Betrag (oder evtl. vollständig den gesamten freiwilligen Rentenbeitrag?)
So dachte ich wäre der Ablauf.
Re: Riester oder Rürup
Die DRV schreibt auf ihrer Webseite:
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Demnach findet keine Bezuschussung statt.Ihre Beiträge zu geförderten „Riester-Verträgen“ müssen Sie selbst von Ihrem verfügbaren Einkommen zahlen. Fehlen Ihnen hierzu die Mittel, sollten Sie den Vertrag ruhen lassen.
Und Neuverträge? Darf während des ALG II-Bezuges überhaupt ein Neuvertrag abgeschlossen werden?Sie können allerdings Ihre bestehenden Verträge noch vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II riesterfähig machen. Dann zählen diese nicht unbedingt als Vermögen und bleiben in der Regel unangetastet.
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html