Behörde muss Zustellnachweis erbringen

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Olivia
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Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#1

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter muss den Zugang von Schriftstücken nachweisen.

https://detlefnolde.wordpress.com/2014/ ... erbringen/
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Koelsch
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#2

Beitrag von Koelsch »

Das ist nicht neu. Im Normalfall (bei Normalbrief mit der "gelben" Post) kann JC weder die Aufgabe bei der Post noch die Zustellung nachweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#3

Beitrag von marsupilami »

Das hiesige JC liefert hier bei uns schon lange nicht mehr mit der "gelben" Post aus.

Das ist ein anderer privater Briefzustell-Dienst.
Genauso SG.

Die persönlichen Zustellungen des Gerichts im gelben Umschlag nochmal ein anderer.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#4

Beitrag von Koelsch »

Und bei den Privaten weiß man nicht, ob die nicht Zustellnachweise haben - und was die taugen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#5

Beitrag von Günter »

Selbst wenn der Briefträger den Brief vor dem Einwerfen scannt, das ist kein Beweis, denn gerade bei den Privaten liegen die Löhne so hoch, dass die Postboten die Post im nächsten Papiercontainer entsorgen. Ein Zustellnachweis erfordert die Unterschrift des Empfängers.

Es hat schon Gründe, dass Gerichte per Zustellurkunde und nicht per Einschreiben zustellen.

http://www.mk-rechtsanwaelte.de/mk/der- ... g/?cpage=1
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#6

Beitrag von schimmy »

Und die Jobcenter streichen dem Leistungsempfänger die Kohle wenn man einen angeblichen Brief der durch das Jobcenter versendet wurde nicht erhalten hat.
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Koelsch
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#7

Beitrag von Koelsch »

Und genau das dürfen sie eben nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#8

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben:Es hat schon Gründe, dass Gerichte per Zustellurkunde und nicht per Einschreiben zustellen.
Aber selbst Schriftstücke mit PZU landen manchmal im falschen Briefkasten! Es war einmal ein solches Schreiben eines kürzlich verzogenen Hausnachbarn in meinem Briefkasten, gelber Umschlag, mit Behördenabsender. Zustellvermerk mit Datum und Uhrzeit waren drauf, aber im vollkommen falschen Briefkasten. Habe dann die Telefonnummer des Absenders, einem Gericht, herausgefunden und dort angerufen. Dort sei aber keiner dafür zuständig. Also beim Bürgeramt angerufen. Die meinten, nochmal beim Gericht anrufen und die Dringlichkeit erklären. Also nochmal dort angerufen. Nach langer Wartezeit zur Poststelle verbunden. Dort war aber Mittagspause, bitte später nochmal anrufen. Also später erneut angerufen. Die meinten dann schlussendlich, ich solle das einfach in den nächsten Postbriefkasten einwerfen, dann gehe das schon seinen Gang. Auf den Einwand, dass der gelbe Brief aber mit der PIN-Post gekommen sei, wurde entgegnet, dann solle ich eben den verzogenen Nachbarn irgendwie benachrichtigen und das Schriftstück solange zum Empfang bereithalten. Habe dann gesagt, dass ich vom Nachbarn doch keinerlei Daten habe. Daraufhin die Reaktion: dann fangen sie halt den PIN-Boten ab und geben ihm das ganze wieder mit. Habe ich dann versucht und einen Zettel im Hausflur angebracht. Keine Reaktion. Dann nach einer Woche tatsächlich den PIN-Boten abgepasst, der meinte, das interessiere ihn nicht, da es ein Kollege gewesen sei und er dafür nicht verantwortlich sei. Ich müsse mich an den Absender wenden. Ich dann nochmal beim Gericht angerufen. Die fragten dann, ob es mir möglich sei, das Schriftstück in einem neutralen Umschlag als Einschreiben adressiert an die Poststelle des Gerichts zurückzusenden, es sei für den Adressaten sehr wichtig und die Frist laufe bereits. Das käme gelegentlich mal vor und die meisten Irrläufer wären bisher noch wieder zum Gericht zurückgekommen. Das habe ich dann auch tatsächlich so gemacht. Das Rückporto habe ich dann in die Betriebskosten mit reingenommen, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Aber ob das jeder so gemacht hätte?
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Koelsch
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#9

Beitrag von Koelsch »

Kann ich mir gut vorstellen, dass bei so was eine Odyssee von "nicht zuständig" zu "nicht zuständig" startet. Aber wie Günter ja schon verlinkte, letztlich wirklich gerichtsfest ist wohl nur der Einwurf per Bote, oder eben per Gerichtsvollzieher.
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#10

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Kann ich mir gut vorstellen, dass bei so was eine Odyssee von "nicht zuständig" zu "nicht zuständig" startet. Aber wie Günter ja schon verlinkte, letztlich wirklich gerichtsfest ist wohl nur der Einwurf per Bote, oder eben per Gerichtsvollzieher.
Na ja, wenn der Einwurf des gelben Briefes durch einen PIN-Boten in dem Empfängerbriefkasten zwar auf der Postzustellurkunde durch Unterschrift bestätigt wird, das Schriftstück dann aber in einen falschen Hausbriefkasten eingeworfen wird, hat der Empfänger die A*****karte!
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Koelsch
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#11

Beitrag von Koelsch »

Leicht wird's dann nicht, aber auch der werfende Briefträger kann nur bestätigen, da war ein gelber Brief mit Adresse ......
er kann nicht bestätigen, was im Brief drin war.

So hat man's Sohnemann seinerzeit auch auf der BLS beigebracht.
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#12

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

schimmy hat geschrieben: Di 24. Jan 2017, 21:27 Und die Jobcenter streichen dem Leistungsempfänger die Kohle wenn man einen angeblichen Brief der durch das Jobcenter versendet wurde nicht erhalten hat.
Wer mit Sanktion beschieden wird und dagegen keinen Widerspruch einlegt, dem kann nicht geholfen werden, selbst hier nicht, im ALG-Ratgeber - Hilfe zur Selbsthilfe.

Und wer so unterwegs ist …
Olivia hat geschrieben: Sa 21. Jan 2017, 15:19 Es ist vollkommen sinnlos, sich über das Jobcenter und seine Abläufe zu ärgern. Damit verschwendet man Zeit und Nerven.
der wird von den Leuten der Jobcenter vernascht und über kurz oder lang gefressen.
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Günter
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#13

Beitrag von Günter »

Nee, nee Oli hat völlig Recht. Ärgern frisst unnötige Energie, sinnvolle Gegenwehr muss eiskalt geplant werden und dem Teufel genau mang die Hörner gehauen werden. Immer dahin, wo es am meisten weh tut.
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#14

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Recht hat, wer Recht bekommt. (alte Weisheit der Lawyer).
Auf ihr Recht bestehen allerdings nur wenige ALG2ler, wie die BA Statistik : Sanktionen / Widersprüche und Klagen [Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)] zeigt.
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#15

Beitrag von Olivia »

@abwgi: Sich sinnlos aufzuregen bringt nichts ausser Energieverschleiss. Stecke Deine Energie lieber in einen sachlich begründeten Widerspruch, Du hast da was falsch verstanden!
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#16

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

#15 Energie hab' ich reichlich, trotz meines Alters. Hab' 'n Tiger im Tank. ┌∩┐(◣_◢)┌∩┐

Meine Widersprüche gegen Bescheide waren innerhalb der letzten 12 Monate umfassend erfolgreich - ob Krankenkasse, Jobcenter oder ZBFS Bayern. Da bin ich absolut zufriedengestellt. Und das Fass wegen dem Wort »Widerspruch« im laufenden Text mach' nicht nochmals auf.

Die deutsche Sprache bietet reichlich Interpretationen. Eine andere Sichtweise ist deshalb nicht zwangsläufig falsch!
schimmy
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#17

Beitrag von schimmy »

Also ich habe es schon von einigen Leuten gehört das seitens des Jobcenters Sanktioniert wurde, da wird nicht gefragt ob sie es dürfen oder nicht, für irgendwelche Schreiben, seien es VV oder Vorladungstermine die man angeblich erhalten haben soll aber nicht bekommen hat wird die Leistung eingestellt.
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marsupilami
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#18

Beitrag von marsupilami »

Vor eine Sanktion ist aber auch - normalerweise - eine Anhörung geschaltet.
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schimmy
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#19

Beitrag von schimmy »

Das mit der Anhörung ist ja auch die normale Vorgehensweise, aber die Leistung wird auch des öfteren so eingestellt.
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marsupilami
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#20

Beitrag von marsupilami »

Das ist ein Grund direkt zum SG zu marschieren.

Keine Einstellung ohne Anhörung bzw. Bescheid!
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Behörde muss Zustellnachweis erbringen

#21

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

#19 Genau. Besonders JC schert es einen Kehricht, ob ihr handeln oder ihre Sanktionen rechtwidrig sind. Und wenn sich das JC vor dem Sozialgericht geschlagen geben muss, zieht es einfach seine Bewerde zurück oder zahlt eben doch. Da steckt Methode dahinter.

Doch bis zum endgültigen Erfolg gegen diese Willkür muss der potentielle Leistungsempfänger von Luft & Liebe leben, oder von seine Reserven, also bspw. von finanziellen Rücklagen im Rahmen des sog. Schonvermögen.

Wer 24/7 am Tropf des ALG2 hängt, steht sofort mit dem Rücken an der Wand. Recht hat, wer Recht bekommt. Aber welche Seite sitzt wohl i.d.R. am längern Hebel?
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