Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Wieso wurden die 312 € Spesen in den Nettolohn eingerechnet?
Spesen sind kein Einkommen
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktue ... chtswidrig
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Supi, gerade noch rechtzeitig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Sodele, 26 Seite Faxen sind auf dem Weg
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- marsupilami
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Hast Du gekukkt, ob die auch genügend Papier im Schacht haben?
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Muss das sein?
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
...war abgeschlossen
also
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Faxe werden inzwischen in der Regel nicht mehr sofort ausgedruckt, nur noch bei Bedarf.marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 17. Apr 2017, 12:37 Hast Du gekukkt, ob die auch genügend Papier im Schacht haben?
- kleinchaos
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Ich finds echt toll, dass ihr euch so bemüht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Ich dachte immer, genau dafür sei ein solches Internet-Forum da.
Dass jeder, der will, soweit wie er kann und mag, das Seine dazu beisteuert.
Aber trotzdem Danke.
Ich fühle mich ausreichend gebauchpinselt.
Echt!
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Aber trotzdem Danke.
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Beschluss des SG ist da
- Kind darf nicht klagen, Papa muss zustimmtn. (Tut er nicht, denn sein Ziel ist, Kindern und Ex-Frau das Leben zu Hölle zu machen)
- Antragstellerin verdient genug, um sich Brötchen zu kaufen. Brötchen für Kinder sind nicht nötig, weil Kinder sind nicht bei ihr. (Dass Kinder nicht bei ihr sind, weil JC kein Geld für notwendige Wohnungsrenovierung zahlt - wen juckt's, den Herrn Richter T* offenbar nicht)
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- kleinchaos
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Das befürchte ich auch. Nochzumal sie seit paar Tagen auf Tauchstation ist :(
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- marsupilami
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Oh man das heißt noch länger getrennt bleiben, Mutter und Kind sehen sich dann wann.
- kleinchaos
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Es gibt da eine sehr bescheidene Umgangsvereinbarung, zu ihrem Nachteil
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Wie sagte Prof. Damrau damals so schön:
Zu ergänzen ist: Bevor er als Prof. an die Uni ging, wa er Richter am Landgericht, er kannte also das Geschäft!Das ist doch klar, meine Damen und Herren Kommilitonen: Man schielt aufs Ergebnis und argumentiert entsprechend!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Mal sehn, wie's weiter geht
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Frage: Wurde seinzerzeit (optimal bereits 23.02., spätestens aber 31.03.) auch Antrag auf originäres ALG-II gestellt?
Dann nur noch einmal am das JC schreiben:
Dann nur noch einmal am das JC schreiben:
Liebes JC, das SG hat in seiner unergründlichen Weisheit entschieden, dass die Sache nicht eilig sei. Gleichwohl ist der Antrag immer noch anhängig. Ich bitte um nunmehr unvezügliche Bescheidung, oder aber um Mitteilung, welche Unterlagen noch fehlen sollten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Es wurde am 23.2. "normal" ALG II beantragt und darauf gab's 'nen Ablehnungsbescheid. Gegen den läuft(!) Widerspruch und parallel lief eA
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Der war ja am 15.3. erlassen worden. Den Widerspruch habe ich aber nicht in den nachfolgenden Postings entdeckt (kann aber auch sein, dass ich nur zu flüchtig drüber hinweg gelesen habe).
Schade, dass für eine Untätigkeitsklage noch 4-6 Wochen ins Land gehen müssen!
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Ich guck morgen mal, den Widerspruch hab ich im Büro auf dem Rechner ..... und als Rentner bin ich schon zu Hause
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- marsupilami
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Ich hab der Antragstellerin noch mal 'ne Mail geschickt in der Hoffnung, dass sie nicht aufgibt:
Guten Abend,
zu dem Sch... Beschluss des Sozialgerichts möchte ich Dir noch einige Erläuterungen geben, die hoffentlich verständlich sind, wenn auch juristisch nicht bis in's letzte ausgefeilt.
Nach meiner Meinung hast Du einen recht erheblichen Anspruch - wenn Du derzeit 2-mal im Monat Dein Umgangsrecht wahrnimmst. Das musst Du machen (die Kinder wollen ja schließlich Dich sehen und umgekehrt). Und Du musst versuchen, auch dazu musst Du unbedingt nach Leipzig, eine bessere Umgangsvereinbarung durchzuboxen. Das geht ja nur beim Familiengericht und da musst Du persönlich erscheinen. Da ist es eben wichtig, dem Gericht klar zu machen - ich hab 'nen ordentlichen Job und für Sohn ist mit Schwester abgesprochen, dass sie sich um ihn in Eschweiler kümmert, wenn ich beruflich unterwegs bin.
- Sohn's "Klage" wurde nicht zugelassen. Der wesentlich Grund dafür - und der ist leider korrekt:
Wenn Sohn einen ALG II Antrag stellt, dann besteht die Möglichkeit, dass das JC irgendwann von Sohn Geld zurück haben will, z.B. weil im Antrag falsche Angaben gemacht wurden. Er geht also damit das Risiko ein, Schulden zu machen. Das aber kann er natürlich nicht, es müssen beide Elternteile zustimmen. Papa hat nicht zugestimmt, deshalb ist sowohl sein ALG II Antrag als eben auch die "Klage" nicht zulässig.
Sch.. aber rechtlich nach meiner Meinung leider korrekt.- Damit stehst Du also allein mit dem Eilantrag.
Hier sagt das Sozialgericht - es ist kein Anordnungsgrund vorhanden. Auf gut Deutsch heißt das, das SG hat das ja etwas erläutert, ab 1.3. verdienst Du für Dich alleine ausreichend Geld um Miete zu zahlen und Brötchen zu kaufen. Damit ist die Sache nicht mehr eilig, juristisch: Es ist kein Anordnungsgrund gegeben.- Das SG hat aber nicht darüber entschieden, ob ein Anordnungsanspruch besteht. Das heißt, das Gericht hat überhaupt nicht geprüft, ob unsere Rechnungen korrekt sind und ob Du auch allein einen ALG II Anspruch hast. Darüber ist also überhaupt nicht entschieden, in dem Punkt ist alles offen.
Also ran - und eben auch unbedingt die Umgangsfahrten nach Leipzig machen. Das Geld wollen wir dem JC doch nicht schenken - und nur dann können wir auch mit einigermaßen Aussicht auf Erfolg versuchen, Geld für die Renovierung durchzuboxen.
Das ist ja auch der einzige Punkt, bei dem das Gericht etwas zum ALG II-Anspruch gesagt hat: Sohn ist ja nicht da und es ist nicht ganz klar, wie das geregelt werden soll.
Das ist an dem ganzen Beschluss für mich das einzig wirklich Positive: Das Gericht hätte dazu eigentlich keinen Ton sagen müssen. Wenn es das doch tut, dann verstehe ich das als recht deutlichen Hinweis: Da hat Dein ALG II-Anspruch eine Schwäche, bring das in Ordnung. Mehr und deutlicher kann und darf das Gericht dazu nichts sagen, es ist schon ungewöhnlich, dass es überhaupt darauf hingewiesen hat.
Ich weiß, das kostet Kraft, aber es muss nach meiner Meinung sein.
Also auf
Koelsch
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
MM nach greift das SG auch in den Schutz der Familie nach Art 6 GG ein, denn es verhindert ja den Umgang der Mutter mit dem Kind.
Den Gedanken sollte man vielleicht mal ausfeilen.-
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Ich sehe hier nicht, dass eLB Beschwerde gegen den Beschluss einlegen wird. Halte ich auch für richtig, auch das LSG wird hier keinen Anordnungsgrund sehen wollen.
Bleibt also nur, Widerspruchsbescheid abwarten und dann "normal" klagen
Bleibt also nur, Widerspruchsbescheid abwarten und dann "normal" klagen
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
So langsam drehe ich am Rad:
Es erging anno dazumals ja ALG II - Ablehnungsbescheid.
Dagegen gab's Widerspruch, dem wurde heute in vollem Umfang stattgegeben, der angefochtene Bescheid wird aufgehoben und es ergeht ....... neuer Ablehnungsbescheid.
Also Rechtsmittel nur erneuter Widerspruch, keine Klage und wieder vergeht, Zeit, Zeit, Zeit, Zeit
Es erging anno dazumals ja ALG II - Ablehnungsbescheid.
Dagegen gab's Widerspruch, dem wurde heute in vollem Umfang stattgegeben, der angefochtene Bescheid wird aufgehoben und es ergeht ....... neuer Ablehnungsbescheid.
Also Rechtsmittel nur erneuter Widerspruch, keine Klage und wieder vergeht, Zeit, Zeit, Zeit, Zeit
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Re: Umzugshelfer Eschweiler gesucht
Das JC ist voll auf Zeit und Zermürbungstaktik.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.