Verhaltensregeln für Begleiter/innen

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Frauentreff-Elmshorn
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Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#1

Beitrag von Frauentreff-Elmshorn »

Guten morgen,

meine Kollegin sprach mich drauf an, das wir gerne für unsere Ehrenamtlichen Begleiterinnen für die Arge Besuche einige Verhaltensregeln aufstellen wollen.
Sowas wie:
1. Alle Anträge sollen schriftl. abgelehnt werden
einfach um zu erreichen das die Frauen, die zu uns kommen eine kompetentere Hilfe bekommen und auch eine echte Unterstützung.
Könnt Ihr uns helfen an die wichtigsten Regeln zu denken?

LG Nicole
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Günter
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#2

Beitrag von Günter »

Den rechtlichen Hintergrund für Beistände findet ihr im §13 SGB X

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

daraus ergibt sich:

1. die Begleitperson ist ein Beistand, kein Zeuge, denn Zeugen können zurückgewiesen werden.

2. der Beistand sollte fähig sein zu schweigen, siehe Abs.4

3. der Beistand sollte deutlich sichtbar ein Protokoll mitschreiben und am Ende der Verhandlung dem SB eine Kopie übergeben und eine Unterschrift verlangen.

4. der Beistand ist nicht verpflichtet Auskunft über seine Identität zu geben, aber es entspannt die Atmosphäre, wenn man simple Regeln des Anstandes bewahrt.

5. aus dem §33 Abs2 Satz 2 SGB X http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html ergibt sich alle Äußerungen einer Amtsperson über Ablehnung oder Annahme von Anträgen sind mündliche Verwaltungsakte, die unverzüglich schriftlich zu bestätigen sind.

6 aus dem §35 SGB X http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/35.html ergibt sich ein VA ist hinreichend zu begründen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#3

Beitrag von kleinchaos »

Alle Anträge vorher schriftlich ausarbeiten und gegen Quittung abgeben. Dann müssen die zwingend schriftlich abgelehnt oder bewilligt werden.

Fragenkatalog vorher ausarbeiten, dann mitschreiben. Und zum Schluss unterschreiben lassen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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torta
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#4

Beitrag von torta »

Bei Punkt vier wurde ich mal gefragt, gleich am Empfang:

Und wer sind Sie? (Es wurde mal wieder vermutet... hab aber nur was abgeben müssen.)

Ich bin die Frau ..... . :mrgreen:
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
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marsupilami
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#5

Beitrag von marsupilami »

Gefunden bei elo-forum:
1x1_beistaende.pdf
beim googeln gefunden:
Beistand Infos 03_2009.pdf
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kleinchaos
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#6

Beitrag von kleinchaos »

Sehr schön geschrieben. Weiterverbreiten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Frauentreff-Elmshorn
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#7

Beitrag von Frauentreff-Elmshorn »

Prima!!! Ich danke Euch, dann können wir das ja nun mal zusammen schreiben, wir müssen ja auch gucken, was wir den Ehrenamtlichen wirklich zumuten können. Auf jeden Fall werden wir uns bemühen!
Schönes Wochenende Euch, ich mach nämlich gleich mal Feierabend.

LG Nicole
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marsupilami
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#8

Beitrag von marsupilami »

Evtl. könnte dieses Buch hilfreich sein als tragbares Nachschlagewerk ohne gleich mit dem Läppi rumzufummeln:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/lite ... faden.html


Sorry, das hier wollte ich auch noch unterbringen:

Kurze, knackige Zusammenfassung:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 980889.php
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Günter
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#9

Beitrag von Günter »

Die Beistände können nicht abgewiesen werden.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... -78881.php
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#10

Beitrag von marsupilami »

Entweder sind solche Leute absolut merkbefreit oder unter einem solchen Druck, daß sie sich nicht anders zu helfen wissen.
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Robur

Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#11

Beitrag von Robur »

Ääääh - seit wann scheren sich Jcs oder SBs oder Paps immer um die Gesetzeslage?
Aurora
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#12

Beitrag von Aurora »

marsupilami hat geschrieben:
beim googeln gefunden:
Beistand Infos 03_2009.pdf
Das ursprüngliche Dokument kann ich beim googeln nicht finden. Dafür einen Hinweis auf unser Forum, logisch.

Wer von Euch hat das Dokument gespeichert und kann es mir schicken?
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marsupilami
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#13

Beitrag von marsupilami »

Das olle Ding?
Hast Du nix Neueres gefunden?
Beistand Infos 03_2009.pdf

In dem Zusammenhang:
beistaende_rechtsgrundlagen.pdf
Ist das hier noch so gültig?
Kann da mal jemand von den Mods reinschauen?
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Koelsch
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#14

Beitrag von Koelsch »

Ja, 13 SGB X ist noch gültig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#15

Beitrag von marsupilami »

Ich hab die alten Beistands-Infos von 2009 gefunden und lad' sie eben aus gegebenem Anlaß nochmal hoch.
Beistand Infos 03_2009.pdf
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Wehdorn
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#16

Beitrag von Wehdorn »

Die aktuelle Rechtslage findet sich hier:

http://www.bag-plesa.de/themen/rdg-beis ... ermann.php
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Günter
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#17

Beitrag von Günter »

Muss der Beistand sich ausweisen?

http://www.juraforum.de/ratgeber/sozial ... -jobcenter

Die Frage wurde nicht endgültig geklärt. Ich bezweifle, dass die Begründung
. Nach der Auffassung des Gerichtes darf das Jobcenter allerdings verlangen, dass der Beistand seinen Ausweis vorzeigt. Dies ergebe sich daraus, dass der Sachbearbeiter überprüfen muss, ob der Beistand überhaupt rechtmäßig Rechtsdienstleistungen erbringt. Diese dürfen beispielsweise nicht gegen Vergütung erbracht werden.
stichhaltig ist, denn wie will der SB am Ausweis ablesen, ob der Beistand rechtswidrig Geld fordert.

Ich denke das muss das BSG oder noch besser der Gesetzgeber klarstellen.
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marsupilami
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#18

Beitrag von marsupilami »

Seit wann steht im Perso eine Berufsbezeichnung?

Also kann SB doch nicht per Perso kontrollieren, ob Begleitung RA ist oder nicht bzw. für die Begleitung/Beratung Geld verlangt oder nicht!
Das ist lächerlich!
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marsupilami
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#19

Beitrag von marsupilami »

Hier wird das etwas anders dargestellt:
Begleitperson muss nach Aufforderung Personalien preisgeben
Im konkreten Fall hatte eine Hartz IV-Bezieherin eine Begleitperson als Zeugin zum Jobcenter mitgenommen. Die Zweigstellenleitung forderte den Beistand auf, sich auszuweisen oder sich namentlich vorzustellen. Das verweigerte die Begleitperson jedoch, worauf die Zweigstellenleitung das Gespräch beendeteund die Antragstellerin darauf hinwies, dass sie alle ihre Fragen schriftlich beantworten würde. Zudem händigte sie der Frau ein Protokoll über den Gesprächsverlauf aus und verwies die beiden unter Berufung auf das Hausrecht aus dem Büro.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 361672.php

Was spricht dagegen, dass die Begleitung sich selbst vorstellt:
Guten Tag, mein Name ist Marsupilami, ich bin die Begleitung von .... wem auch immer.

Oder das der/die DeliquentIn die Begleitung namentlich vorstellt?
Das ist Herr/Frau Marsupilami, meine Begleitung.

Einfach als Akt der Höflichkeit.


Meine ganz persönliche Meinung: mit dieser absoluten Verweigerungshaltung richtet man mehr Schaden an als mit etwas Höflichkeit.


Andererseits gibt der § 13 SGB X ja auch nichts her zum Thema Ausweispflicht.
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marsupilami
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#20

Beitrag von marsupilami »

Ich lad hier nochmal die beiden alten Dinger hoch, besseres, neueres hab ich nicht:
Beistand Infos 03_2009.pdf
1x1_beistaende.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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kleinchaos
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#21

Beitrag von kleinchaos »

Ausweis muss ich selten zeigen, meinen Namen sagen aber öfter. Und oft kommt dann ein Erkennen, ich bin zumindest namentlich recht bekannt im JC. Ob das nun gut ist?

Der SB hat jedenfalls so die Möglichkeit zu prüfen, ob da nicht ein Hausverbot oder so vorliegt
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Günter
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#22

Beitrag von Günter »

Ob die Verweigerung des Namens sinnvoll ist, ist nicht von Bedeutung. Fakt ist der Name des eLB ist dem SB bekannt. Der Beistand ist passiv im Raum anwesend. Wozu ist die Namensfeststellung erforderlich?

Im Sinne der Datensparsamkeit ubnd Datenvermeidung nicht erforderlich.

Für die gesetzlichen Aufgaben des JC ist die Kenntnis der Personalien des Beistands auch nicht erforderlich. Es ist keine Frage der Höflichkeit sondern eine Frage der Legalität.
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Re: Verhaltensregeln für Begleiter/innen

#23

Beitrag von sleepy5580 »

Nach der Auffassung des Gerichtes darf das Jobcenter allerdings verlangen, dass der Beistand seinen Ausweis vorzeigt. Dies ergebe sich daraus, dass der Sachbearbeiter überprüfen muss, ob der Beistand überhaupt rechtmäßig Rechtsdienstleistungen erbringt. Diese dürfen beispielsweise nicht gegen Vergütung erbracht werden.
Welcher Beistand macht denn Rechtsdienstleistungen? Ich hoffe hier ausm Forum keiner ausser Tigerlaw. Da keine Rechtsdienstleistung erbracht werden, sondern nur eine Schreibkraft mitgenommen wird als Begleitung, ist denn dann noch ein Ausweiß nötig. (ok Vorstellen aus Höflichkeit gerne, aber einen Ausweis?!?)
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