Probleme mit dem P-Konto

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angel6364
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Probleme mit dem P-Konto

#1

Beitrag von angel6364 »

Seit Oktober 2015 habe ich ein P-Konto.
Bisher ging das gut. Nun hat die Bank, Raiffeisen, aber trotzdem 111,61 € an den Gläubiger ausgekehrt.
Also ging ich hin, um mir das erklären zu lassen. Alle waren ratlos. Mein Einkommen ist weit niedriger als der Freibetrag, von Ansparen kann gar nicht die Rede sein - also so what? Noch in meinem Beisein haben sie mit der zuständigen Fachabteilung telefoniert. Die konnte sich das auch nicht erklären, man versprach, sich schlau zu machen und heute anzurufen. Taten sie auch. Und erzählten mir eine lange, wirre Geschichte von "zu wenig ausgegeben", "zu viel angespart", "alles zum Monatsende abheben müssen", "durch ihre Sparsamkeit haben sie zu viel Freibetrag", blablabla. Ich hab nix kapiert.
Aber ich hab gerechnet. Alle Kontobewegungen hab ich auch in übersichtlichen Exeltabellen.
Das Dilemma ist ja, dass Alg II am letzten des Vormonats kommt. Am ersten des Folgemonats geht dann der Dauerauftrag für Miete und NK weg, dann Überweisungen für Energieunternehmen und Telekom.
Soweit ich das verstanden habe, was ich selbst so über P-Konten finden konnte, kann man durchaus Geld ins Folgemonat übertragen - man muss es nur dann im Folgemonat auch ausgeben. Und dank meiner Tabellen kann ich das auch schnell nachvollziehen: Es gab in der ganzen Zeit keinen Monat, in dem ich nicht mehr als den Kontostand am letzten des Vormonats ausgegeben habe. All diese Beträge schwimmen noch weit unter dem Pegel des Freibetrages, wohlgemerkt.

Kann mir das irgend jemand erklären, der sich mit P-Konten auskennt?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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angel6364
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#2

Beitrag von angel6364 »

Nochmal geändert mit Gitternetzlinien, ist besser lesbar.

Bild
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kleinchaos
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#3

Beitrag von kleinchaos »

Das Problem hatte ich auch mal, da waren dann über 200 Tacken weg, die waren für ein Bett. Bank stellte sich quer, also hin zum Amtsgericht und Freigabe verlangt. Hat dann auch schnell geklappt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich hab davon leider keine Ahnung, meine aber gelesen/gehört zu haben, wenn Restsaldo plus Einnahmen im Monat höher sind als der Pfändungsfreibetrag, dann kann/muss Bank abbuchen. Kann das morgen noch mal bei den anonymen Insolvenzlern nachfragen, die haben da mehr Ahnung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#5

Beitrag von marsupilami »

Huch!
Ich hab ja P-Konto, aber sowas hatte ich noch nicht und mir ist auch eine "Obergrenze" nicht bekannt.
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kleinchaos
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#6

Beitrag von kleinchaos »

Ich heb seit damals immer alles ab zum Monatsende, bis auf die Bankgebühren. Dann können die mich mal kreuzweise. Und was unterm Kissen liegt geht die nix an
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Günter
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#7

Beitrag von Günter »

http://www.iww.de/ve/vollstreckungsprax ... ang-f83422

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/pf ... nat-388722

Ich such morgen mal, da war noch was wegen Sozialgelder unpfändbar etc.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#8

Beitrag von marsupilami »

Nicht pfändbare Leistungen

verbraucherhilfe-unpfaendbare-leistungen

Dagegen gelten alle Sachleistungen generell als unpfändbar (beispielsweise die von der Agentur für Arbeit finanzierte Erstausstattung der Wohnung). Außerdem sind auch die Sozialhilfe

das Arbeitslosengeld II
Ansprüche aus Erziehungs- und Elterngeld
das Mutterschaftsgeld
das Wohngeld
Leistungen der Pflegeversicherung

generell unpfändbar. Eine Ausnahme ist beim Wohngeld nur dann zu machen, wenn es sich bei dem Gläubiger um den Vermieter des Schuldners handelt und dieser anführt, mit der Pfändung solle die wirtschaftliche Sicherung von dessen Wohnraum bewirkt werden.
Quelle: https://verbraucherhilfe.de/schuldenrat ... eistungen/


http://www.zsb-stuttgart.de/index.php?article_id=24
http://www.zsb-stuttgart.de/index.php?article_id=23
http://www.zsb-stuttgart.de/index.php?article_id=87
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angel6364
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#9

Beitrag von angel6364 »

Ich werd immer wirrer im Kopf.

Sozialleistungen sind nicht mehr unpfändbar, das galt früher mal (14-Tage-Schutz).

Aber was mich grad umtreibt: was ist mit zurückzuzahlenden Überzahlungen? Den Fall hatten wir ja grad in den letzten Monaten zweimal: Mein erster Lohn kam leider zum Monatsende und das erste Kindergeld der Tochter zu Beginn ihrer Ausbildung Mitte des Monats. Beides ist zurückerstattet.
Auf dem Konto erscheinen die Überzahlungen ja aber als Einkommen und werden gegebenenfalls gepfändet, ganz egal, ob man die zurückzahlen muss.

Wenn einen ein SB nicht leiden kann, wäre es ein Leichtes, einfach zu wenig zu zahlen und dann in einem größeren Betrag nachzuzahlen: Schwupp, weg ist es, übersteigt in dem Monat den Freibetrag. Das könnte mir auch passieren, ich streite ja nach wie vor um die Ausbildungskosten der Tochter. Wenn die tatsächlich mal nachgezahlt werden, kann sich SB totlachen - wird ja weggepfändet.
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Günter
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#10

Beitrag von Günter »

Konto für die Tochter anlegen?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#11

Beitrag von angel6364 »

Hat sie für ihr bisschen Lohn. Aber das aufstockende Alg II kommt auf mein Konto.
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Günter
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#12

Beitrag von Günter »

Aus dem ersten Link
Soweit der Schuldner trotz eines entsprechenden Guthabens den Freibetrag nicht ausschöpft, steht ihm dieses Guthaben im Folgemonat zusätzlich pfändungsfrei zur Verfügung (§ 850k Abs. 1 S. 3 ZPO).

Wichtig | Die durch § 850k Abs. 1 S. 3 ZPO geschaffene Möglichkeit, im Fall eines nicht ausgeschöpften Freibetrags das betreffende Guthaben pfändungsfrei in den folgenden Monat zu übernehmen, soll den Schuldner in die Lage versetzen, in begrenztem Umfang Guthaben anzusparen, um auch solche Leistungen der Daseinsvorsorge bezahlen zu können, die nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen zu vergüten sind (BT-Drucksache 16/7615, S. 13, 18 f.).

Der BGH stellt ausdrücklich klar: Wenn über ein solches übertragenes Guthaben im Folgemonat nicht verfügt wird, ist es an den Gläubiger auszuzahlen. Eine zweimalige Übertragung in einen weiteren Monat scheidet daher aus.
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Olivia
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#13

Beitrag von Olivia »

Hat man eigentlich auch Schonvermögen als Pfändungskontoinhaber?
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Günter
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#14

Beitrag von Günter »

Unterm Kopfkissen. Alles andere an Barwerten ist pfändbar.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#15

Beitrag von marsupilami »

Das eine hat doch mit dem anderen nix zu tun!

Schonvermögen ist SGB und Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ZPO

Der Witz ist nur der, dass man/vrau im Bezug von staatlichen Transferleistungen mit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ein wenig besser vor Pfändungen geschützt ist!

d.h. im Prinzip ganz grob - Ausnahmen bestätigen die Regel: wennste eh nur Existenzminimum kriegst, soll das nicht gepfändet werden dürfen.
Von wem auch immer.
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tigerlaw
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#16

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Mi 15. Feb 2017, 12:04 Hat man eigentlich auch Schonvermögen als Pfändungskontoinhaber?
Ja, schau mal in § 811 ZPO
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#17

Beitrag von marsupilami »

Schaff' Dir 'ne Bild oder 2 Bild an.
Die dürfen nicht gepfändet werden.

:lachen1:


Bild sind genehmigt, aber nur in begrenzter Anzahl!!
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Pegasus
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#18

Beitrag von Pegasus »

Angel genau aus diesen Grund hebe ich bis 3-6 Euro alles grundsätzlich ab. Für eventuelle Überweisungen zahle ich lieber für jede Überweisung/Lastschrift ein. Für Dich wäre es vielleicht wegen der Miete etc. besser am 1. des nächsten Monats wieder den Betrag einzuzahlen? .
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#19

Beitrag von Pegasus »

Die automatische Verlinkung klappt noch nicht -> Tigers Hinweis: § 811 ZPO
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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angel6364
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#20

Beitrag von angel6364 »

Pegasus hat geschrieben: Mi 15. Feb 2017, 12:48 Angel genau aus diesen Grund hebe ich bis 3-6 Euro alles grundsätzlich ab. Für eventuelle Überweisungen zahle ich lieber für jede Überweisung/Lastschrift ein. Für Dich wäre es vielleicht wegen der Miete etc. besser am 1. des nächsten Monats wieder den Betrag einzuzahlen? .
Ja, das wäre schon eine Möglichkeit. Nur ärgerts mich maßlos, denn der Übertrag von einem Monat zum nächsten wäre ja rechtlich möglich.
Erstens ist es zeitlich umständlich, immer zum Monatsletzten auf die Bank zu latschen und alles abzuheben, selbiges am Morgen danach, um wieder was einzuzahlen.
Zweitens kostet mich Abheben und Einzahlen je 50 Cent.
Und drittens freue ich mich dann schon auf das Jobcenter, wenn sie beim Kontoauszugsichten die Einzahlungen sehen. Das würde lustig, ich kenne die :zensur: dort ja mittlerweile ...
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#21

Beitrag von angel6364 »

Mann, bin ich jetzt stinkig. Hatte endlich den Termin beim zuständigen Sachbearbeiter der Bank.
Die kamen gleich zu zweit. Und kannten sich keinen Deut aus. Wozu hab ich mich eigentlich umgezogen und bin da hin gelatscht?
Nach langer, fruchtloser Diskussion stellte sich raus, dass diese Auskehrung vom Rechenzentrum veranlasst wird, und zwar ohne jede Berechnung oder Begründung.
Logik der zwei Schwarzgewandeten: Das Rechenzentrum macht nie Fehler, das geht zentral, und noch nie hat sich jemand beschwert. Deshalb stimmt immer alles.
:Fränkin:
Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so schlau als wie zuvor ...
Sie lassen sich nun die Berechnung schicken. Wie lange das dauert, wissen sie nicht, denn, wie oben: Noch nie dagewesen ...
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Koelsch
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#22

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht sollten die sich mal beim JC bewerben :unschuld:

Und was sagen die zu Günter's Hinwei in #12? Vermutlich :1:
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#23

Beitrag von angel6364 »

Die kannten sich beide nicht aus. Ich geb ja zu, es ist nicht einfach, das alles zu durchschauen. Aber von für P-Konten zuständigen SBs erwarte ich das trotzdem.
Ich wills erklärt haben, um sowas für die Zukunft zu vermeiden.
Und wenns unberechtigt war, will ichs zurück. Scheint beides zuviel verlangt zu sein.
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#24

Beitrag von Koelsch »

Mir ist gerade ein anderer Fall bekannt.

Da hatte Bank vom Konto einer Erbengemeinschaft Überweisungen teilweise sogar zu Gunsten eines der Erben zugelassen, obwohl ein anderer Erbe zuvor sehr klar erklärt hatte, welche Überweisungen ok gingen. Bei allen anderen Überweisungen sei unbedingt seine Zustimmung erforderlich.

Bank meinte: Das waren alles keine "ungewöhnlichen" Überweisungen, daher alles in Ordnung.

Nach viel hin und her und Bank beharrte auf ihrem Standpunkt erfolgte Beschwerde an die BaFin - tja und jetzt kam, längere Zeit nach dieser Beschwerde, lapidar von der Bank: Die "angemoserten" Beträge sind dem Konto wieder gutgeschrieben.

Von der BaFin hört man dann nix, die teilen nicht mit, wenn sie eine Bank in den A.... getreten haben. Die sagen nur, wenn die Bank alles reichtig gemacht hat und es nix zu meckern gab.
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Re: Probleme mit dem P-Konto

#25

Beitrag von Olivia »

Für P-Konten zuständige Bankmitarbeiter müssen sich zwingend mit der Thematik der P-Konten auskennen, schon allein um die gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten und um alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, vom Kundendienst mal ganz abgesehen.
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