Neues vom Jobcenter
Re: Neues vom Jobcenter
Am besten mal Günter fragen, was er von dem Fragebogen und der Erklärung hält und wie das bei ihm damals gelaufen war.
- marsupilami
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Re: Neues vom Jobcenter
Ich bin mir sicher, dass nicht nur Günter zum MD "durfte" bzw. Fragebögen ausfüllen und "Erklärungen" abliefern "durfte".
Der MD des JC wird voraussichtlich nach "Aktenlage" entscheiden, d.h. der MD fordert über die Schweigepflicht-Entbindung Unterlagen von den (Fach-)Ärzten an und wird dann an den Arbeitsvermittlungs-SB seine Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit weitergeben.
So war das zumindest bei mir.
Arbeitszeit fulltime, aber kein schweres Heben, Tragen, etc.
Aber auch nicht dauernd sitzend, damit die Kniegelenke ab und an mal Bewegung bekommen.
Der MD des JC wird voraussichtlich nach "Aktenlage" entscheiden, d.h. der MD fordert über die Schweigepflicht-Entbindung Unterlagen von den (Fach-)Ärzten an und wird dann an den Arbeitsvermittlungs-SB seine Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit weitergeben.
So war das zumindest bei mir.
Arbeitszeit fulltime, aber kein schweres Heben, Tragen, etc.
Aber auch nicht dauernd sitzend, damit die Kniegelenke ab und an mal Bewegung bekommen.
Zuletzt geändert von marsupilami am Di 17. Okt 2017, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Muss das sein?
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Re: Neues vom Jobcenter
So läuft das normalerweise
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Neues vom Jobcenter
Günter sollte Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Da die Tante mit Sanktionen drohte hatte Günter ne Schreibblockade. Die Dame vom MD hatte auch keinen Bock die notwendigen Untersuchungen, MRT, Belastungs-EKG, Katheder etc durchzuführen und meine 6 Monate Pause. Nach den 6 Monaten hab ich dann noch ein bisschen Späßchen mit der SB gehabt und dann die DRV und deren Gutachter wegen der EM Rente gequält.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Neues vom Jobcenter
Heute, wie sollte es auch anders sein, pünktlich zum Weihnachtsfest trudelt Post vom Jobcenter ein, die für mich zuständige SB ladet mich vor für Donnerstag den 18.1.18 um 11.00 Uhr, Beistand habe ich für den Termin.
Ich möchte mit ihnen ihre berufliche Situation besprechen
Meine zuständige SB hatte im Oktober das Bedürfnis mich zum ärztlichen Dienst zu schicken,dazu liegt das Gutachten jetzt vor.
Jetzt meine Frage, kann ich gegen das Gutachten vorgehen wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?
Ich möchte mit ihnen ihre berufliche Situation besprechen
Meine zuständige SB hatte im Oktober das Bedürfnis mich zum ärztlichen Dienst zu schicken,dazu liegt das Gutachten jetzt vor.
Jetzt meine Frage, kann ich gegen das Gutachten vorgehen wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?
Re: Neues vom Jobcenter
Ja.
Erst mal läßt du dir das vollständige Gutachten in Kopie geben. Wichtig die SB darf nur den Arbeitsrechtlichen Teil sehen. Der medizinische Teil des Gutachtens muss für das JC versiegelt sein.
Erst mal läßt du dir das vollständige Gutachten in Kopie geben. Wichtig die SB darf nur den Arbeitsrechtlichen Teil sehen. Der medizinische Teil des Gutachtens muss für das JC versiegelt sein.
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Re: Neues vom Jobcenter
@Günter... danke erst einmal für deine Antwort, das hilft mir schon.
- marsupilami
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Re: Neues vom Jobcenter
Wenn Du das Gutachten des MD des JC hast, zum Arzt Deines Vertrauens (Hausarzt?) gehen und Dir evtl. das eine oder andere erklären lassen oder auch mit ihm besprechen, was Dir nicht gefällt.
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Re: Neues vom Jobcenter
Was soll das, die Einladung vor Weihnachten zuzuschicken? Früher gab es Weihnachtsruhe. Zwischen Advent und Mitte Januar ging da keine solche Post raus.
Re: Neues vom Jobcenter
Ergänzend: Das Gutachten selber kannst Du nicht unmittelbar angreifen, es ist nur eine "behördeninterne Zuarbeit". Erst wenn aufgrund dieses Gutachtens ein Bescheid ergeht, mit dem Du nicht einverstanden bist und gegen den Du Widerspruch (und danach ggf. Klage) einreichst, wird im Zusamenhang damit auch das MD-Gutachten herangezogen und überprüft ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Neues vom Jobcenter
Ñ
Olivia... Das ist typisch für die Gott spielenden SB Tante, aber ich lasse mich da durch nicht beeindrucken.
Ich bekomme vom Mobbcenter doch nur den Teil B des Gutachtens, ist das denn der Bescheid gegen den ich vorgehen kann???tigerlaw hat geschrieben: ↑Sa 23. Dez 2017, 19:05 Ergänzend: Das Gutachten selber kannst Du nicht unmittelbar angreifen, es ist nur eine "behördeninterne Zuarbeit". Erst wenn aufgrund dieses Gutachtens ein Bescheid ergeht, mit dem Du nicht einverstanden bist und gegen den Du Widerspruch (und danach ggf. Klage) einreichst, wird im Zusamenhang damit auch das MD-Gutachten herangezogen und überprüft ...
- marsupilami
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Re: Neues vom Jobcenter
Nein.
Gutachten ist Gutachten - Bescheid ist Bescheid.
Achte darauf, was in der Betreffzeile steht!
Hat tigerlaw doch geschrieben: Gutachten ist die Grundlage, aufgrund derer ein Bescheid erstellt wird.
Untersuchung -> 2-teiliges Gutachten - 1 Teil für Dich und den MD - 1 anderer "verschlüsselter" Teil für den Vermittler.
Der "verschlüsselte" Teil gibt nur her, ob Du arbeiten kannst oder nicht, Vollzeit, oder nur Teilzeit bzw. unter welchen Voraussetzung (keine Zugluft, nicht schwer heben und tragen, nicht ständig stehen, .... etc.)
Gutachten ist Gutachten - Bescheid ist Bescheid.
Achte darauf, was in der Betreffzeile steht!
Hat tigerlaw doch geschrieben: Gutachten ist die Grundlage, aufgrund derer ein Bescheid erstellt wird.
Untersuchung -> 2-teiliges Gutachten - 1 Teil für Dich und den MD - 1 anderer "verschlüsselter" Teil für den Vermittler.
Der "verschlüsselte" Teil gibt nur her, ob Du arbeiten kannst oder nicht, Vollzeit, oder nur Teilzeit bzw. unter welchen Voraussetzung (keine Zugluft, nicht schwer heben und tragen, nicht ständig stehen, .... etc.)
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Re: Neues vom Jobcenter
Soweit so gut, aber wie komme ich an den Bescheid gegen den ich vorgehen kann?
Die SB wird mir ja nur Teil B aushändigen in Kopie.
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Re: Neues vom Jobcenter
Da kommst Du nicht so ohne weiteres ran. Warte erst mal den Bescheid ab, erst dann kannst Du überlegen, ob man was tun muss.
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Re: Neues vom Jobcenter
Wenn du VV für Jobs bekommst, von denen du meinst, du kannst die aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben, dann kannst du dagegen vorgehen. Du kannst nicht schwer heben, wegen Rücken, aber die wollen dich im Lager Bierfässer stapeln lassen ....
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Neues vom Jobcenter
OK, ich warte dann erst einmal ab und dann kann ich ja immer noch weiter sehen in wie fern ich weiter vorgehe.
Danke für eure Hilfe.
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Re: Neues vom Jobcenter
@tigerlaw... wünsche dir auch ein schönes Weihnachtsfest.
Re: Neues vom Jobcenter
Hallo zusammen,
Ich war heute morgen noch einmal im Jobcenter und habe Unterlagen die mir noch nicht Vorlagen nachgereicht. Dann habe ich mich noch nach dem Bearbeitungsstand unseres WBA erkundigt,da hieß es der Antrag wäre noch in Bearbeitung, Abgabe des WBA war am Freitag den 26.1.2018, also genau heute vor zwei Wochen,es würde jetzt bei allen Antragstellern zu Verzögerungen kommen da die elektronische Akte in den Jobcentern eingeführt wird, worauf hin Ich erwiederte das die Hilfeempfänger darunter nicht leiden dürften,da kam seitens des SB am Schnellschalter nur ein Achselzucken.
Ich war heute morgen noch einmal im Jobcenter und habe Unterlagen die mir noch nicht Vorlagen nachgereicht. Dann habe ich mich noch nach dem Bearbeitungsstand unseres WBA erkundigt,da hieß es der Antrag wäre noch in Bearbeitung, Abgabe des WBA war am Freitag den 26.1.2018, also genau heute vor zwei Wochen,es würde jetzt bei allen Antragstellern zu Verzögerungen kommen da die elektronische Akte in den Jobcentern eingeführt wird, worauf hin Ich erwiederte das die Hilfeempfänger darunter nicht leiden dürften,da kam seitens des SB am Schnellschalter nur ein Achselzucken.
Re: Neues vom Jobcenter
Tja, was sollen die dazu sagen? Die da oben bauen Mist und wir hören den Unmut der Kunden.
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- marsupilami
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Re: Neues vom Jobcenter
Wann läuft der alte BWZ aus?
Wenn dann zum nächsten 1. kein Geld auf dem Konto ist, sofort hin und Vorschuß verlangen.
Oder gleich eA beim SG.
Wenn dann zum nächsten 1. kein Geld auf dem Konto ist, sofort hin und Vorschuß verlangen.
Oder gleich eA beim SG.
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Re: Neues vom Jobcenter
Der BWZ läuft bis zum 28.2.2018. Das mit der Abgabe des WBA vier Wochen vor Ablauf hat immer gut geklappt.
Noch ist ja etwas Zeit,sollte bis zum 1 kein Geld auf dem Konto sein werde ich weitere Schritte einleiten.
Noch ist ja etwas Zeit,sollte bis zum 1 kein Geld auf dem Konto sein werde ich weitere Schritte einleiten.
- marsupilami
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Re: Neues vom Jobcenter
Genau!
Übrigens: nicht wundern, wenn doch Geld kommt, aber kein Bescheid.
Das kann passieren, dass der dann ein paar Tage später kommt.
Übrigens: nicht wundern, wenn doch Geld kommt, aber kein Bescheid.
Das kann passieren, dass der dann ein paar Tage später kommt.
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Re: Neues vom Jobcenter
Wichtig ist, dass das Existenzminimum pünktlich sichergestellt wird.