Neues vom Jobcenter
Re: Neues vom Jobcenter
Hallo zusammen,
Morgen früh um 10 Uhr ist wieder einmal Vorladungstermin im Jobcenter...
Ich möchte mit ihnen ihre berufliche Situation besprechen
Beistand habe ich für den Termin.
Morgen früh um 10 Uhr ist wieder einmal Vorladungstermin im Jobcenter...
Ich möchte mit ihnen ihre berufliche Situation besprechen
Beistand habe ich für den Termin.
Re: Neues vom Jobcenter
Ich möchte mit ihnen über ihre aktuelle berufliche Situation sprechen.
Mal was ganz Neues
Mal was ganz Neues
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35563
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Neues vom Jobcenter
Frag doch mal, ob man nicht zur Abwechslung mal über Deine gesundheitliche Situation sprechen könnte.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Neues vom Jobcenter
Die gesundheitliche Situation könnte bei Vermittlungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum eventuell Anlass geben, dass bestimmte Überlegungen zum Übergang ins SGB XII angestellt werden.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30889
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Neues vom Jobcenter
Na und? Ändert sich für ihn doch nix. Er bleibt ja beim JC. Die Frau ist arbeitsfähig, also ist das JC weiter zuständig
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Neues vom Jobcenter
"Ich möchte mit ihnen über ihre aktuelle berufliche Situation sprechen." Dieser schlichte Satz ist für die Jobcenter wie eine Eierlegende-Wollmilchsau.
Im SGB II gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht des SGB III entsprechend (vgl. § 59 SGB II). Die Meldeaufforderung kann zu folgenden Zwecken erfolgen (vgl. § 309 SGB III):
1. Berufsberatung,
2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen, Arbeitshilfe Sanktionen (§§ 31-32 SGB II)
4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
Bei jeder Meldeaufforderung hat der SGB II-Träger sein Ermessen auszuüben.
Im SGB II gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht des SGB III entsprechend (vgl. § 59 SGB II). Die Meldeaufforderung kann zu folgenden Zwecken erfolgen (vgl. § 309 SGB III):
1. Berufsberatung,
2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen, Arbeitshilfe Sanktionen (§§ 31-32 SGB II)
4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
Bei jeder Meldeaufforderung hat der SGB II-Träger sein Ermessen auszuüben.
Re: Neues vom Jobcenter
Punkt 2 ist erfüllt - berufliche Situation der Vermittlung in Arbeit
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35563
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Neues vom Jobcenter
Ich werde sehen was kommt. Das mit dem Beistand habe ich schon geklärt, mein Beistand wird mit kulli und einem Schreibblock ausgestattet und kann fleißig mit schreiben.
Die SB wechseln auch wie nichts gutes, diesmal ist es ein Herr..., vorher waren es zwei Frauen...
Die SB wechseln auch wie nichts gutes, diesmal ist es ein Herr..., vorher waren es zwei Frauen...
Re: Neues vom Jobcenter
Der gestrige Termin im Jobcenter ist gut verlaufen, erst einmal die Kontrolle anhand meines Personalausweises, ob ich die besagte Person denn auch bin und dann ging er los,der allgemeine Smalltalk.
Der neue SB ist der Meinung ich würde die 16i Förderung erfüllen, worauf ich fragte ob es freiwillig sei,der SB sagte es sei freiwillig, worauf ich ihm zu verstehen gab das ich die Förderung doch nicht in Anspruch nehmen möchte und somit war das Thema auch schon wieder beendet,was dann noch folgte war die Sichtung meiner Eigenbemühungen,4 an der Zahl Pro Monat die leider alle ins leere Laufen sei es das man gar nichts hört oder nur Absagen bekommt. Der SB machte sich nicht die Mühe die EGV neu fortzuschreiben, also bleibt es bei dem Inhalt..
Das Gespräch dauerte gute 30 Minuten und endete ohne einer neuen EGV und Zuweisung für eine Maßnahme, VV wurden mir auch nicht ausgehändigt.
Also alles so wie vorher!
Der neue SB ist der Meinung ich würde die 16i Förderung erfüllen, worauf ich fragte ob es freiwillig sei,der SB sagte es sei freiwillig, worauf ich ihm zu verstehen gab das ich die Förderung doch nicht in Anspruch nehmen möchte und somit war das Thema auch schon wieder beendet,was dann noch folgte war die Sichtung meiner Eigenbemühungen,4 an der Zahl Pro Monat die leider alle ins leere Laufen sei es das man gar nichts hört oder nur Absagen bekommt. Der SB machte sich nicht die Mühe die EGV neu fortzuschreiben, also bleibt es bei dem Inhalt..
Das Gespräch dauerte gute 30 Minuten und endete ohne einer neuen EGV und Zuweisung für eine Maßnahme, VV wurden mir auch nicht ausgehändigt.
Also alles so wie vorher!
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35563
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Neues vom Jobcenter
Find ich auch ok
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Neues vom Jobcenter
Hört sich doch ganz gut an.
Die §16i-Förderung läuft ja auch nicht davon. Wenn Du selber eine Stelle findest, die zu Dir passt, kannst Du ja den Antrag immer noch stellen. Oder?
Die §16i-Förderung läuft ja auch nicht davon. Wenn Du selber eine Stelle findest, die zu Dir passt, kannst Du ja den Antrag immer noch stellen. Oder?
Re: Neues vom Jobcenter
Ist "Also alles so wie vorher!" für Dich eine akzeptable Situation oder eine nicht zufrieden stellende?schimmy hat geschrieben: ↑Di 29. Jan 2019, 17:39 [...]
Der neue SB ist der Meinung ich würde die 16i Förderung erfüllen, worauf ich fragte ob es freiwillig sei,der SB sagte es sei freiwillig, worauf ich ihm zu verstehen gab das ich die Förderung doch nicht in Anspruch nehmen möchte [...]
Also alles so wie vorher!
Re: Neues vom Jobcenter
@friys... für mich ist das eine akzeptable Situation, die 4 Eigenbemühungen Pro Monat sind kein großer Aufwand und schnell erledigt und zu mehr verpflichtet mich meine EGV nicht.friys hat geschrieben: ↑Mi 30. Jan 2019, 09:48Ist "Also alles so wie vorher!" für Dich eine akzeptable Situation oder eine nicht zufrieden stellende?schimmy hat geschrieben: ↑Di 29. Jan 2019, 17:39 [...]
Der neue SB ist der Meinung ich würde die 16i Förderung erfüllen, worauf ich fragte ob es freiwillig sei,der SB sagte es sei freiwillig, worauf ich ihm zu verstehen gab das ich die Förderung doch nicht in Anspruch nehmen möchte [...]
Also alles so wie vorher!
Da kenne ich andere Eingliederungsvereinbarungen aus dem Freundes/Bekanntenkreis wo mehr unangenehmer Inhalt drin steht, zb. 6,8,10 Eigenbemühungen Pro Monat mit Maßnahmen wie Bewerbungstraining, AGH usw.
Re: Neues vom Jobcenter
Der Hintergrund meiner Frage ist, ob Du wie seit 2012 so weiterleben möchtest oder Dir auch eine Veränderung in ein unabhängigeres Leben vorstellen kannst.
Auch wenn es für keinen Langzeitarbeitslosen einfach ist, wieder Fuß im normalen Arbeitsleben zu fassen, bietet das entgegen der Land auf Land ab schwarzmalenden Kritik am 10. SGB II - ÄndG -Teilhabechancengesetz auch Chancen für einzelne eLB. Da Du wohl zum erlauchten Kreis zählst, die die Bedingungen nach § 16i SGB II Förderung erfüllen, besteht auch die Möglichkeit, nicht zu warten, bis sich der Wind dreht, und die jetzt noch "freiwillige" Teilnahme am Förderprogramm in eine „bürokratische Zuweisung“ übergeht. Vgl. hierzu den von Dir eröffneten Thread Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Re: Neues vom Jobcenter
@friys...wer hat denn was von 2012 gesagt oder geschrieben?friys hat geschrieben: ↑Mi 30. Jan 2019, 13:31Der Hintergrund meiner Frage ist, ob Du wie seit 2012 so weiterleben möchtest oder Dir auch eine Veränderung in ein unabhängigeres Leben vorstellen kannst.
Auch wenn es für keinen Langzeitarbeitslosen einfach ist, wieder Fuß im normalen Arbeitsleben zu fassen, bietet das entgegen der Land auf Land ab schwarzmalenden Kritik am 10. SGB II - ÄndG -Teilhabechancengesetz auch Chancen für einzelne eLB. Da Du wohl zum erlauchten Kreis zählst, die die Bedingungen nach § 16i SGB II Förderung erfüllen, besteht auch die Möglichkeit, nicht zu warten, bis sich der Wind dreht, und die jetzt noch "freiwillige" Teilnahme am Förderprogramm in eine „bürokratische Zuweisung“ übergeht. Vgl. hierzu den von Dir eröffneten Thread Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Veränderungen kann ich mir immer vorstellen, nur ist es mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht so einfach eine passende Stelle zu finden.
Re: Neues vom Jobcenter
Du selbst ...
Gewiss. Meine eigene Erfahrungen belegen das. Und die Erkenntnis ist nicht neu. Die Gesundheitliche Situation von langzeitarbeitslosen Menschen ist eine gravierende Größe innerhalb der knapp 1 Mio. Langzeitarbeitslosen. Ein vergleichsweise hohes Risiko langzeitarbeitslos zu sein, haben jedoch auch ältere Menschen und Geringqualifizierte.
"Große Metaanalysen und systematische Reviews zeigen, dass Langzeitarbeitslose ein mindestens verdoppeltes Risiko für psychische Erkrankungen, insbesondere Depression und Angststörungen, haben gegenüber erwerbstätigen Personen. Die Mortalität ist um das 1,6-fache erhöht. Arbeitslosigkeit scheint nicht nur Folge (Selektionseffekt), sondern auch Ursache (Kausalitätseffekt) für Erkrankungen zu sein.
Erlernte Hilflosigkeit ist ein wesentlicher psychologischer Erklärungsmechanismus.", so die Verfasser rund um Prof. Dr. med. Peter Angerer, Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin, Medizinische Fakultät Heinrich-Heine-Universität, 40225 Düsseldorf, im Deutsches Ärzteblatt.