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Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 08:11
von angel6364
Ich steh auf der Leitung. Aus dem werde ich nicht schlau: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/26.html
(3) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt worden ist.
...
(5) Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.
Widersprechen sich 3. und 5. nicht? :kopfkratz:

Problem: JC hat Unterlagen für den Weiterbewilligungsantrag nachgefordert. Laut Schreiben sind diese bis 27.05. einzureichen. Das ist der kommende Samstag.
Nun hat die Tochter aber einen Kontoauszug verschlampt. Ein Ersatzauszug bei der Bank wurde beantragt, aber die kommt nicht in die Puschen. Wir warten auf deren Brief ...
Ist der entscheidende Werktag nun der Freitag oder der Montag? Meinem Verständnis nach der Montag, aber stimmts auch?

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 08:47
von Günter
Ist denn der zweite Satz von Punkt 3 erfüllt? Klartext steht in dem Schreiben mit der Frist drin: Gem. §26 Abs.5 SGB X ist die Frist einzuhalten!

Außerdem gilt immer noch der §67 SGB I
§ 67 SGB I Nachholung der Mitwirkung

Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.
Mit dem Nachreichen des Kontoauszugs gilt die Mitwirkung als nachgeholt.

Ich würde an eurer Stelle am Samstag die vorhandenen Unterlagen einreichen und reinschreiben der Kontoauszug ist abhanden gekommen, bei der Bank wurde am ... blah blah, sobald der Kontoauszug vorliegt wird er nachgereicht.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 08:49
von Christoph
Da der Einwurf Samstag und Sonntag nicht kontrolliert wird, reicht Montag früh.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 08:58
von Günter
Behörden mit Terminen haben einen Briefkasten mit Nachtklappe vorzuhalten. Der Einwurf kann also kontrolliert werden, ich hatte doch mal das Theater mit denen, da waren die zu dämlich den Sinn der §26 zu begreifen. Als ich mit Klage gedroht hatte sind die ganz schnell umgefallen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fristenbriefkasten

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 10:03
von angel6364
Es ist etwas verwirrend hier.
Der JC-Geschäftsführer sitzt an einem Ende der Nachbarstadt, zusammen mit der Vermittlung. Kein Nachtbriefkasten.
Die Leistungsabteilung gehört eigentlich ins Landratsamt am anderen Ende der Nachbarstadt. Kein Nachtbriefkasten.
Da ist sie aber seit längerem nicht mehr, sondern aufgrund von Umbauarbeiten in ein Dorf noch weiter weg ausgelagert. Kein Nachtbriefkasten.

Und so sieht die Aufforderung aus:

Bild

Die Lohnabrechnungen anzufordern ist ein wenig unsinnig, denn bereits aus den jeweiligen Arbeits-/Ausbildungsverträgen geht die gleichbleibende Lohnhöhe hervor, ebenso wie aus den Kontoauszügen.
Und der Aufforderung, meine Lohnabrechnung für Mai bis zum 27.05. einzureichen, ist hirnrissig, weil die erst - wie der Lohn - gegen Ende des Folgemonats, also Ende Juni, kommt.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 10:16
von angel6364
Das Problem beim Briefkasten ist ja auch, dass man keinen Beweis hat, es eingeworfen zu haben.
Bisher gab ich alles gegen Bestätigung beim hiesigen Bürgerbüro ab, die leiten dann weiter.
Aber das hat natürlich am Samstag auch zu.
Und die Weiterleitung dauert ja auch mindestens einen Tag, wäre am Montag auch zu spät.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 10:27
von Olivia
angel6364 hat geschrieben: Do 25. Mai 2017, 10:16 Das Problem beim Briefkasten ist ja auch, dass man keinen Beweis hat, es eingeworfen zu haben.
Manche Leute drehen einen kurzen Clip mit dem Einwurf des entsprechenden Schriftstückes in den JC-Briefkasten, wobei dann aber aber irgendwie das Schriftstück erkennbar sein sollte. Also auch die Kuvertierung des Schriftstückes dokumentieren. Einwurf unter Zeugen geht auch. Da würde ich dann einen Eigenbeleg zum dokumentierten Einwurf anfertigen. Die Zeugen sollten den Inhalt des Schriftstücks kennen. Was aber passiert, wenn jemand anderes den Brief wieder aus dem Briefkasten rauszieht - :ka:

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 10:43
von Koelsch
Reich doch ein, was Ihr habt, und kleines Anschreiben dazu Rest ist Quatsch bzw. kommt später da noch nicht vorhanden.

Und im Zweifel war doch eines der "Kinder" sicher dabei, als Du das in den Briefkasten geworfen hast. Dazu kommt, wenn Frist 27. ist und eine "Kann-Vorschrift" angedroht wird (Leistungseinstellung), dann wäre es absolut unverhältnismäßig, dies durchzuziehen, wenn die Sachen dann am 29. vorliegen/eingehen.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 11:05
von angel6364
Also gilt tatsächlich der Samstag, nicht der darauffolgende Werktag als Deadline?

Naja, dann fahr ich Samstag Nacht, wenn ichs Kind von der Arbeit hole, am Landratsamt vorbei und werfs mit Begleitschreiben ein.
Bin gespannt, ob die SB das dann als "nicht rechtzeitig" einstuft - sie sitzt ja woanders. Allerdings kann ich dort nachts keinesfalls was einwerfen. Das ist ein recht dunkles, abgelegenes Industriegebiet, Eingang im Hinterhof einer Firma - bin ja nicht lebensmüde.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 12:51
von Christoph
Der Einwurf am Wochenende wird nicht registriert, also kann man ohne Bedenken Montag vor Dienstbeginn einwerfen, grade bei einer einfachen Aufforderung zur Miwi, das ist doch nur eine Bürofrist.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 13:55
von angel6364
Montag vor Dienstbeginn würde mir nicht weiterhelfen, denn die Montagspost kommt erst gegen Mittag, und dann könnte ich erst frühestens halb vier Uhr dort sein, nach der Arbeit. Wenn der Brief von der Bank am Samstag nicht im Briefkasten ist, werf ichs am Wochenende ein - da kann ich beim Kind-Bringen-und-Abholen vorbeifahren, das sind weniger Kilometer extra.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 17:22
von Günter
Ich verstehe das Problem immer noch nicht, ich zitiere mich mal wieder selber
ch würde an eurer Stelle am Samstag die vorhandenen Unterlagen einreichen und reinschreiben der Kontoauszug ist abhanden gekommen, bei der Bank wurde am ... blah blah, sobald der Kontoauszug vorliegt wird er nachgereicht.
Die Kopie des Auszugs dann per Post nachsenden und um Empfangsbestätigung bitten. Die 70 ct Porto sind bestimmt billiger als die Rumfahrerei.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Do 25. Mai 2017, 17:36
von angel6364
Aber was anderes mach ich doch nicht.

Aber ich werf den Krempl mit Begleitschreiben ("Auszug fehlt noch, blabla") halt selber am Wochenende ein, denn per Post wäre es erst am Montag da. Das sind zwei Kilometer Umweg, ist billiger als Porto.
Den fehlenden Auszug geb ich dann gegen Stempel hier am Bürgerbüro ab.
Es wäre halt einfacher gewesen, wenn die Frist erst ab dem folgenden Werktag gelten würde, weil bis Montag die Chance, dass der Brief von der Bank kommt, größer gewesen wäre.
Die Leistungs-SB wird definitiv die Zahlung für Juni stoppen, ich kenn die :zensur: ja nun schon ein Weilchen. Das wollte ich verhindern.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 00:20
von Olivia
Was ich nicht in Ordnung finde: den WBA liegen lassen und dann erst zur Mitwirkung auffordern ein paar Tage vor Beginn des neuen BWZ.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 00:33
von Günter
Die kann die Zahlung nicht mehr stoppen. Das geht nur bis zum 25. des Monats.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 02:10
von angel6364
Wenn sie nicht schon gestoppt hat - der :zensur: trau ich alles zu. Die macht, was sie will, und kommt damit durch. :kotz:
Egal, wir werden sehen.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 07:38
von Günter
:Daumen: :Daumen: :Daumen:

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 08:51
von Christoph
Das wäre aber völlig unverhältnismäßig, normalerweise gibt es bei solchen nicht ganz so wichtigen Unterlagen erst noch eine Erinnerung. Hat die nichts zu tun? Eine Einstellung und Wiederaufnahme der Leistungszahlung macht doch nur zusätzliche Arbeit. Das Kind ist in Ausbildung, da sind die Daten doch bekannt. :1:

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 09:08
von kleinchaos
Bei uns werden Anträge, die nach Meinung von SB nicht vollständig sind, immer zurückgeschickt. Auch wenn nur die von unserem JC selbstgebastelten und nicht erforderlichen Formulare fehlen, wird zurückgeschickt. Viele Menschen denken, damit wäre der Antrag abgelehnt und verziehen sich ins Schuldenaufbauschneckenhaus. Das ist Absicht!

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Fr 26. Mai 2017, 09:16
von marsupilami
Außer :Daumen: kann ich nichts beitragen.
Aber vielleicht bringt's ja was.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Mo 29. Mai 2017, 19:08
von tigerlaw
neulich hatte ich an das JC geschrieben:
(...)
Noch etwas: Samstags mag man ja vielleicht noch arbeiten (ich habe neulich auch Bescheide vom 25.03.2017 erhalten) – aber Sonntagsarbeit? Und das sogar am Os-tersonntag? Sie haben aber die Frist auf den 16.04. gesetzt!
(...)
Als Antwort erhielt ich dann die Anlage.

Also, liebe Angela: Nicht sich selber kirre machen!!!

:knutsch:

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Mo 29. Mai 2017, 19:26
von angel6364
Zugegeben, ich bin grad ein bisserl zu dünnhäutig.
Gestern Nacht auf der Heimfahrt vom Töchterleinholen hab ichs beim Landratsamt eingeworfen, mit Briefle dabei
Meine Lohnabrechnung für Mai 2017 kann ich nicht beifügen, denn sowohl Lohn als auch Abrechnung kommen regelmäßig erst Ende des Folgemonats, wie den Auszügen unschwer zu entnehmen ist.
Der Kontoauszug Nr. 10 meiner Tochter fehlt. Er wird nachgereicht, sobald die Postbank uns den Ersatzausdruck zugeschickt hat. Er wurde vor zwei Wochen beantragt, aber die Bank konnte uns keine Zeitangaben über die Dauer machen.
.
Nun ratet mal, was heute im Briefkasten war ...
Den Auszug hab ich dann hier beim Bürgerbüro zur Weiterleitung abgegeben. Nun hoffe ich bloß, dass die den Zahlungslauf nicht gestoppt hat.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Mo 29. Mai 2017, 19:28
von marsupilami
:Daumen:

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Mo 29. Mai 2017, 19:53
von Günter
Wird schon klappen, denn um den Zahlungslauf zu stoppen hätte die vor Fristablauf mit beiden Hufen auf der Bremse stehen müssen.

Re: Abgabefrist endet am Wochenende

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 17:30
von angel6364
Hab die Tussi richtig eingeschätzt: Kein Alg II auf dem Konto. :Fränkin:
Ich bin grad sowas von fuchsteufelswild, muss mich erst mal abregen.