Abgabefrist endet am Wochenende
- marsupilami
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
... und vermutlich kannst Du auch nicht morgen früh hin und Vorschuss verlangen wg. Arbeit.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Anwalt - Eilantrag?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Denke ich auch.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- angel6364
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Sodderle, bei der Wasserschlacht beim Gräbergießen ein bisserl abgeregt.
Anwalt macht wenig Sinn, die Schlafmütze kommt eh wieder nicht in die Puschen. Aber das ist ein anderes Thema.
Also selbst ist die Frau. Die Ausgangslage ist gar nicht mal so schlecht, ich hab noch rund 400 € auf dem Konto vom Gehalt. Das reicht jetzt erst mal für die Miete und die Kontogebühren. Das ist alles, was automatisch heute Nacht bzw. morgen früh abgebucht wird.
Der Rest, Gas, Strom, Telekom, sonstige Rechnungen, hat noch eine Woche bis zehn Tage Zeit, bevor Mahngebühren anfallen könnten. Essensvorräte sind reichlich vorhanden, der Tank noch halb voll.
Und morgen ist der letzte Arbeitstag vor den Ferien, ich hab also dann Zeit, der Tussi auf die Pelle zu rücken. Das allerdings nur mit einem guten Beistand. Da muss ich erst mal gucken, wer Zeit hat.
Anwalt macht wenig Sinn, die Schlafmütze kommt eh wieder nicht in die Puschen. Aber das ist ein anderes Thema.
Also selbst ist die Frau. Die Ausgangslage ist gar nicht mal so schlecht, ich hab noch rund 400 € auf dem Konto vom Gehalt. Das reicht jetzt erst mal für die Miete und die Kontogebühren. Das ist alles, was automatisch heute Nacht bzw. morgen früh abgebucht wird.
Der Rest, Gas, Strom, Telekom, sonstige Rechnungen, hat noch eine Woche bis zehn Tage Zeit, bevor Mahngebühren anfallen könnten. Essensvorräte sind reichlich vorhanden, der Tank noch halb voll.
Und morgen ist der letzte Arbeitstag vor den Ferien, ich hab also dann Zeit, der Tussi auf die Pelle zu rücken. Das allerdings nur mit einem guten Beistand. Da muss ich erst mal gucken, wer Zeit hat.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Dann drück ich mal die verfügbaren Däumchen
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Halt! Will auch an dir rumdrücken ....... äh Daumendrücken meine ich
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- angel6364
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Ich guck heute Nacht, wenn ichs Kind abhole, sicherheitshalber noch mal aufs Konto, ob immer noch nix drauf ist. Ich kann mir zwar kaum vorstellen, dass nach 16 Uhr noch was gebucht wird, aber das wäre gefährlich (zu viel Geld ins Folgemonat bei P-Konto).
Und dann start ich mal Anfragen bei potentiellen Beiständen. Naja, bei den beiden, die eventuell mitgehen würden, mehr sinds nicht.
Und sammel Paragraphen.
Bis dahin freu ich mich über den sicher vorhandenen Ärger bei der Tussi, wenn sie auf meinen Kontoauszügen sieht, dass noch genug Geld drauf ist, um größere Probleme für mich zu vermeiden.
Und dann start ich mal Anfragen bei potentiellen Beiständen. Naja, bei den beiden, die eventuell mitgehen würden, mehr sinds nicht.
Und sammel Paragraphen.
Bis dahin freu ich mich über den sicher vorhandenen Ärger bei der Tussi, wenn sie auf meinen Kontoauszügen sieht, dass noch genug Geld drauf ist, um größere Probleme für mich zu vermeiden.
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- angel6364
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Nächtlicher Bankenbesuch: Nix. War eh klar.
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- marsupilami
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- angel6364
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Iiiiich? Du wohnst weit weg!
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- angel6364
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Boah, jetzt ist mir was Übles eingefallen.
Wenn die Tussi diesen Monat nachzahlt, komme ich über die Pfändungsgrenze - und weg ist ein großer Teil der Nachzahlung.
Kennt jemand schlagende Argumente, sie zur Barauszahlung zu zwingen?
Wenn die Tussi diesen Monat nachzahlt, komme ich über die Pfändungsgrenze - und weg ist ein großer Teil der Nachzahlung.
Kennt jemand schlagende Argumente, sie zur Barauszahlung zu zwingen?
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Die Nachzahlung unterliegt nicht dem Pfändungsschutz, aber mM nach ist es egal ob es am 31. oder am 5 des Folgemionats eingeht
http://www.iww.de/ve/vollstreckungsprax ... eht-f89012
Es dient dem Lebensunterhalt für den Juni und kann nicht im Juni gepfändet werden.
http://www.iww.de/ve/vollstreckungsprax ... eht-f89012
Es dient dem Lebensunterhalt für den Juni und kann nicht im Juni gepfändet werden.
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- angel6364
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Also zum Amtsgericht und Pfändungsschutz beantragen?
Mannomann, ich hab ja sonst nix zu tun ...
Und das nur wegen dieser dämlichen Ziege!
Mannomann, ich hab ja sonst nix zu tun ...
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Ich würde erst mal zu ihr hin und Sofortige Ausszahlung sonst Klage und eA beantragen. Vorgesetzte nach Wirtschaftlichkeit und Vernunft fragen. Das ist willkürliche und vorsätzliche Schikane.
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Günters Link sagt nach meinem Verständnis folgendes:
a) Nur das LSG Bayern hat entschieden, dass man am Vollstreckungsgericht einen Antrag auf (einmalig) erhöhten Freibetrag stellen kann. Sofern aber in der Zwischenzeit das Geld vom Jobcenter eingeht und die Gläubiger bedient wurden, ist das Geld definitiv weg! Es darf dann auch kein weiterer Antrag beim Jobcenter auf Barauszahlung gestellt werden. Sprich, man hätte dann Pech gehabt.
b) Die Gerichte LG Koblenz und LG Berlin verneinen den Schutz von Nachzahlungen generell, sofern diese für mehrere Monate erfolgen. Keiner kann wissen, wie lange sich die Zahlsperre noch hinziehen wird. Die Gerichte entscheiden also uneinheitlich, ob Nachzahlungen dem Pfändungsschutz unterliegen. Man kann auch nicht wissen, ob alle beteiligten Banken über die Rechtslage komplett Beschied wissen und ob jeder Bankmitarbeiter diese korrekt anwendet. Daraus folgert der Artikel dann als Zusammenfassung am Ende: "Nachzahlungen unterliegen keinem Schutz nach § 850k Abs. 4 ZPO, VE 15, 45."
Daraus folgt eigentlich nur eines: sofort beim Jobcenter unter Hinweis auf diese Rechtslage die Barauszahlung der laufenden Zahlung beantragen! Eine entsprechende Kopie des Schreibens zur Beweissicherung abstempeln lassen. Gleichzeitig ein Schreiben fertig machen, dass sich das Jobcenter ansonsten schadensersatzpflichtig macht, falls die Nachzahlung dann futsch sein sollte. Zusätzlich sollte man die Kosten beantragen, die das alles zusätzlich kostet (Bareinzahlungsgebühren, Benzinkosten für zusätzliche Fahrten usw.). Es empfiehlt sich, den Vorgesetzten zu verlangen, da es ja hier um einen ziemlichen Betrag Geld geht und die Sache eilt!
Davon abgesehen ist es wirklich nicht in Ordnung, dass der TE durch das Vorgehen des Jobcenters solche Probleme bereitet werden.
a) Nur das LSG Bayern hat entschieden, dass man am Vollstreckungsgericht einen Antrag auf (einmalig) erhöhten Freibetrag stellen kann. Sofern aber in der Zwischenzeit das Geld vom Jobcenter eingeht und die Gläubiger bedient wurden, ist das Geld definitiv weg! Es darf dann auch kein weiterer Antrag beim Jobcenter auf Barauszahlung gestellt werden. Sprich, man hätte dann Pech gehabt.
b) Die Gerichte LG Koblenz und LG Berlin verneinen den Schutz von Nachzahlungen generell, sofern diese für mehrere Monate erfolgen. Keiner kann wissen, wie lange sich die Zahlsperre noch hinziehen wird. Die Gerichte entscheiden also uneinheitlich, ob Nachzahlungen dem Pfändungsschutz unterliegen. Man kann auch nicht wissen, ob alle beteiligten Banken über die Rechtslage komplett Beschied wissen und ob jeder Bankmitarbeiter diese korrekt anwendet. Daraus folgert der Artikel dann als Zusammenfassung am Ende: "Nachzahlungen unterliegen keinem Schutz nach § 850k Abs. 4 ZPO, VE 15, 45."
Daraus folgt eigentlich nur eines: sofort beim Jobcenter unter Hinweis auf diese Rechtslage die Barauszahlung der laufenden Zahlung beantragen! Eine entsprechende Kopie des Schreibens zur Beweissicherung abstempeln lassen. Gleichzeitig ein Schreiben fertig machen, dass sich das Jobcenter ansonsten schadensersatzpflichtig macht, falls die Nachzahlung dann futsch sein sollte. Zusätzlich sollte man die Kosten beantragen, die das alles zusätzlich kostet (Bareinzahlungsgebühren, Benzinkosten für zusätzliche Fahrten usw.). Es empfiehlt sich, den Vorgesetzten zu verlangen, da es ja hier um einen ziemlichen Betrag Geld geht und die Sache eilt!
Davon abgesehen ist es wirklich nicht in Ordnung, dass der TE durch das Vorgehen des Jobcenters solche Probleme bereitet werden.
Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Angel wohnt aber in Bayern, passt also
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Nicht in Bayern, sondern in der bayrisch beherrschten (un)Freien Republik Franken.
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Wie konnt ich das vergessen
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- angel6364
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Dienstag hab ich wahrscheinlich einen Beistand, und auch noch den besten, den es gibt.
Dann auf in die Schlacht!
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Nein, die ist bestimmt im Markt-Stress bei dem Wetter.
Der beste Freund, den man überhaupt haben kann, geht mit. Er war früher schon oft dabei und hat schon so manche SB erzogen ...
Der beste Freund, den man überhaupt haben kann, geht mit. Er war früher schon oft dabei und hat schon so manche SB erzogen ...
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Viel Erfolg.
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- kleinchaos
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Abgabefrist endet am Wochenende
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