Abgabefrist endet am Wochenende
- marsupilami
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Zeig ihnen wo der Hammer hängt und der Barthel den Most holt!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Ich denke da braut sich einiges an Unheil für die SB zusammen
http://www.infranken.de/regional/bamber ... o_accepted
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- angel6364
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Hat sich erledigt mit dem Termin am Dienstag: Gestern war ein vorläufiger Bescheid im Briefkasten. Also wird aufs Konto überwiesen. Wenn ich dafür am Amtsgericht keinen Pfändungsschutz bekomme, ist hier der Teufel los!
Der monatliche Zahlbetrag ist zwar um 20 € niedriger als bisher, aber das Nachrechnen verschiebe ich auf morgen, heute hab ich keinen Kopf dafür.
Der monatliche Zahlbetrag ist zwar um 20 € niedriger als bisher, aber das Nachrechnen verschiebe ich auf morgen, heute hab ich keinen Kopf dafür.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Immerhin schon mal was Positives
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Wo ich noch nicht ganz durchsteige: warum Pfändungsschutz bei Gericht?
Warum nicht bei der Bank?
Warum nicht bei der Bank?
Signatur?
Muss das sein?
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- angel6364
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Weil der gesamte Geldeingang die Pfändungsfreigrenze diesen Monat übersteigen wird. Es kommt noch eine Erstattung für Arbeitsklamotten dazu, das machts nicht besser.
Woher und wofür Geld auf dem Konto eingeht, ist der Bank shitegal - sobald die Grenze überschritten wird, zahlen sie an den Gläubiger aus. Das wäre diesen Monat beim Alg II am Monatsletzten der Fall.
Sozialleistungen sind nicht mehr grundsätzlich geschützt wie früher, leider.
Also beantrage ich am Amtsgericht zusätzlichen Pfändungsschutz für diese einmalige Überschreitung.
Woher und wofür Geld auf dem Konto eingeht, ist der Bank shitegal - sobald die Grenze überschritten wird, zahlen sie an den Gläubiger aus. Das wäre diesen Monat beim Alg II am Monatsletzten der Fall.
Sozialleistungen sind nicht mehr grundsätzlich geschützt wie früher, leider.
Also beantrage ich am Amtsgericht zusätzlichen Pfändungsschutz für diese einmalige Überschreitung.
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
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- marsupilami
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Wird schon klappen
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Hierzu auch noch recht passend
Zur Freigabe von Rentennachzahlungen bei Kontopfändung
Wird eine Rentennachzahlung auf einem Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO gutgeschrieben, die über dem pfändungsfreien Betrag liegt (hier 3.949,49 € für rund 19 Monate), kann das zuständige Amtsgericht die Rentennachzahlung durch Beschluss nach § 850k Abs. 4 ZPO freigeben, wenn die monatliche Rente (hier rund 287,00 €) innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Denn Nachzahlungen sind für den Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den sie geleistet werden (Beschluss AG Kiel vom 19.05.2017 unter Bezugnahme auf Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl. Rn. 1042).
Quelle: http://sozialberatung-kiel.de/2017/06/0 ... pfaendung/
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- angel6364
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
Danke schön!
Geld war heute auf dem Konto, morgen gehts aufs Gericht.
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"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: Abgabefrist endet am Wochenende
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