Nachweis für das Jobcenter
Nachweis für das Jobcenter
Hallo zusammen,
Kurze Frage... Mein Klinik Aufenthalt ist ja jetzt beendet.
Meinen Klinik Aufenthalt hatte ich im Mai für den Monat Juni beim letzten Vorladungstermin meiner SB schon mündlich im Gespräch mitgeteilt, Beistand war dabei, und jetzt habe ich noch eine Bescheinigung über den Klinik Aufenthalt bekommen.
Reicht das als Nachweis aus?
Kurze Frage... Mein Klinik Aufenthalt ist ja jetzt beendet.
Meinen Klinik Aufenthalt hatte ich im Mai für den Monat Juni beim letzten Vorladungstermin meiner SB schon mündlich im Gespräch mitgeteilt, Beistand war dabei, und jetzt habe ich noch eine Bescheinigung über den Klinik Aufenthalt bekommen.
Reicht das als Nachweis aus?
Re: Nachweis für das Jobcenter
Vollkommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Nachweis für das Jobcenter
Mach Dir von der Bescheinigung von der Klinik eine Kopie für Deine eigenen Unterlagen, falls Du das Original beim JC abgibst.
Ansonsten wie Koelsch.
Ansonsten wie Koelsch.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Nachweis für das Jobcenter
Niemals nicht Originale beim JC abgeben, steht doch inzwischen dort überall.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nachweis für das Jobcenter
@Koelsch...Es geht um die Bescheinigung im Original wo mir die Klinik den Aufenthalt für die drei Tage bestätigt, oben steht drauf zur Vorlage für den Arbeitgeber.
Re: Nachweis für das Jobcenter
ok, dann wie Marsu schrieb
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nachweis für das Jobcenter
Ich bin es nochmal...
War heute morgen im Jobcenter und habe meine Bescheinigung von meinem Klinik Aufenthalt gegen Empfangsbestätigung abgegeben, die Frau am Schalter wollte meine Original Bescheinigung nicht haben, sie dürfte keine Originale behalten, als Nachweis genügte ihr dann meine gemachte Kopie am Hauseigenen Kopierer des Jobcenters. Stempel auf meinem Orginal und ich war wieder draußen aus dem Gebäude.
War heute morgen im Jobcenter und habe meine Bescheinigung von meinem Klinik Aufenthalt gegen Empfangsbestätigung abgegeben, die Frau am Schalter wollte meine Original Bescheinigung nicht haben, sie dürfte keine Originale behalten, als Nachweis genügte ihr dann meine gemachte Kopie am Hauseigenen Kopierer des Jobcenters. Stempel auf meinem Orginal und ich war wieder draußen aus dem Gebäude.
- marsupilami
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