Nachweis für das Jobcenter

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schimmy
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Nachweis für das Jobcenter

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Kurze Frage... Mein Klinik Aufenthalt ist ja jetzt beendet.

Meinen Klinik Aufenthalt hatte ich im Mai für den Monat Juni beim letzten Vorladungstermin meiner SB schon mündlich im Gespräch mitgeteilt, Beistand war dabei, und jetzt habe ich noch eine Bescheinigung über den Klinik Aufenthalt bekommen.

Reicht das als Nachweis aus?
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Koelsch
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Re: Nachweis für das Jobcenter

#2

Beitrag von Koelsch »

Vollkommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Nachweis für das Jobcenter

#3

Beitrag von marsupilami »

Mach Dir von der Bescheinigung von der Klinik eine Kopie für Deine eigenen Unterlagen, falls Du das Original beim JC abgibst.

Ansonsten wie Koelsch.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Nachweis für das Jobcenter

#4

Beitrag von Koelsch »

Niemals nicht Originale beim JC abgeben, steht doch inzwischen dort überall.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Nachweis für das Jobcenter

#5

Beitrag von schimmy »

@Koelsch...Es geht um die Bescheinigung im Original wo mir die Klinik den Aufenthalt für die drei Tage bestätigt, oben steht drauf zur Vorlage für den Arbeitgeber.
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Koelsch
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Re: Nachweis für das Jobcenter

#6

Beitrag von Koelsch »

ok, dann wie Marsu schrieb
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Nachweis für das Jobcenter

#7

Beitrag von schimmy »

Ich bin es nochmal...

War heute morgen im Jobcenter und habe meine Bescheinigung von meinem Klinik Aufenthalt gegen Empfangsbestätigung abgegeben, die Frau am Schalter wollte meine Original Bescheinigung nicht haben, sie dürfte keine Originale behalten, als Nachweis genügte ihr dann meine gemachte Kopie am Hauseigenen Kopierer des Jobcenters. Stempel auf meinem Orginal und ich war wieder draußen aus dem Gebäude.
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tigerlaw
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Re: Nachweis für das Jobcenter

#8

Beitrag von tigerlaw »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Nachweis für das Jobcenter

#9

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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marsupilami
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Re: Nachweis für das Jobcenter

#10

Beitrag von marsupilami »

"Stempel auf meinem Original" - sehr gut!!
Signatur?
Muss das sein?
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