P-Konto
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P-Konto
Guten morgen
Habe eine Frage zum P-Konto.
Kontostand 01.06. 377,45 Euro
Einahmen über den Monat 982,76 Euro
Kontostand heute 482,28 Euro
Die Bank gestattet mir die Verfügung über 224,11 Euro
Ich kann doch jeden Monat den Restbetrag des nicht verbrauchten Geldes in den Folgemonat übertragen,oder?
Habe eine Frage zum P-Konto.
Kontostand 01.06. 377,45 Euro
Einahmen über den Monat 982,76 Euro
Kontostand heute 482,28 Euro
Die Bank gestattet mir die Verfügung über 224,11 Euro
Ich kann doch jeden Monat den Restbetrag des nicht verbrauchten Geldes in den Folgemonat übertragen,oder?
Re: P-Konto
Nein, meines Wissens geht das nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: P-Konto
Habe das dazu gefunden.
Kann man auf dem P-Konto sparen?
Das P-Konto erlaubt es Kontoinhabern trotz Kontopfändung erstmals, Restguthaben aus dem nicht ausgeschöpften Freibetrag eines Monats einmalig in den nächsten Monat zu übertragen. Damit wird das Ansparen kleiner Rücklagen möglich. Wichtig: Im Folgemonat muss dann zunächst das angesparte Geld des Vormonats komplett verbraucht werden. Dafür kann das nicht verbrauchte neue Geld bis zur Höhe des nicht verbrauchten Freibetrags aus diesem Monat wieder in den nächsten Monat übertragen werden usw.
Kann man auf dem P-Konto sparen?
Das P-Konto erlaubt es Kontoinhabern trotz Kontopfändung erstmals, Restguthaben aus dem nicht ausgeschöpften Freibetrag eines Monats einmalig in den nächsten Monat zu übertragen. Damit wird das Ansparen kleiner Rücklagen möglich. Wichtig: Im Folgemonat muss dann zunächst das angesparte Geld des Vormonats komplett verbraucht werden. Dafür kann das nicht verbrauchte neue Geld bis zur Höhe des nicht verbrauchten Freibetrags aus diesem Monat wieder in den nächsten Monat übertragen werden usw.
Re: P-Konto
Hast Du mal die Quelle dazu?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: P-Konto
Danke, informative Seite
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: P-Konto
das stimmt und recht aktuell
Re: P-Konto
Wie bezahlen P-Konto-Inhaber eigentlich grosse Rechnungen? Da geht ja dann nur Raten- oder Barzahlung, oder?
Re: P-Konto
Ja das geht. Aber auch nur einmal. Das heißt, du kannst den nicht verbrauchten Betrag nicht über einen weiteren Monat retten sondernandreasaerdna hat geschrieben: ↑Fr 30. Jun 2017, 09:27 Ich kann doch jeden Monat den Restbetrag des nicht verbrauchten Geldes in den Folgemonat übertragen,oder?
eben nur über einen. Der Übertrag in den Folgemonat ergibt sich immer wieder neu in jedem Monat aus Differenz zwischen pfandfreiem Betrag und verbrauchten Betrag. Man sollte also einen Überhang spätestens im Folgemonat abheben oder eben verbrauchen.
- marsupilami
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Re: P-Konto
Warum läuft sowas OT?
Genauso der andere P-Konto-Fred?
Das kann man doch auch im Hilfebereich unter "Sonstige Hilfen" posten!
Dann haben auch Gastleser was von den Postings der Helfenden!
Genauso der andere P-Konto-Fred?
Das kann man doch auch im Hilfebereich unter "Sonstige Hilfen" posten!
Dann haben auch Gastleser was von den Postings der Helfenden!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: P-Konto
Lieber Marsu,
sorry, aber ich hatte nur 5 Stunden Schlaf in der Nacht, habe einen Schock bekommen, als ich die Katzenfutterrechnung heute in aller Herrgottsfrühe überweisen wollte und den Pfändungsbetrag sah - da kann ich nicht erst guggen wohin mit meinem Schock.
Außerdem finde ich es zu privat.
Ich hoffe das das deine Frage beantwortet.
sorry, aber ich hatte nur 5 Stunden Schlaf in der Nacht, habe einen Schock bekommen, als ich die Katzenfutterrechnung heute in aller Herrgottsfrühe überweisen wollte und den Pfändungsbetrag sah - da kann ich nicht erst guggen wohin mit meinem Schock.
Außerdem finde ich es zu privat.
Ich hoffe das das deine Frage beantwortet.
Re: P-Konto
Hast Du Dir bei der Postbank das Formular "Umwandlung Pfändungsschutzkonto" heruntergeladen, ausgefüllt und an die Postbank abgesandt?
Oder kannst Du das am Montag in einer Postbankfiliale abgeben? (Das wäre vermutlich die bessere Lösung)
Oder kannst Du das am Montag in einer Postbankfiliale abgeben? (Das wäre vermutlich die bessere Lösung)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: P-Konto
wo kann ich es runterladen, kölsch? Das wäre wunderbar.
Kann ich den Antrag auch faxen?
Bin ja Mo beim Arzt, aber die Postbank ist weiter weg und ich weiss nicht, ob ich die Frau von der Tafel bitten kann, mit mir auch da noch hinzufahren
Kann ich den Antrag auch faxen?
Bin ja Mo beim Arzt, aber die Postbank ist weiter weg und ich weiss nicht, ob ich die Frau von der Tafel bitten kann, mit mir auch da noch hinzufahren
- kleinchaos
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Re: P-Konto
https://www.postbank.de/privatkunden/pf ... chutzkonto
Soweit ich das verstanden habe muss man das bestehende Konto erst in ein Giro-Basis umwandeln und dann P-Konto dazubuchen
Soweit ich das verstanden habe muss man das bestehende Konto erst in ein Giro-Basis umwandeln und dann P-Konto dazubuchen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: P-Konto
Und das ist auf Guthaben-Basis zu führen.
Steht links auf der verlinkten Seite.
Außerdem hier:
https://www.postbank.de/privatkunden/do ... 161101.pdf
Steht links auf der verlinkten Seite.
Außerdem hier:
https://www.postbank.de/privatkunden/do ... 161101.pdf
1. Produktbeschreibung
Produktgattung Girokonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf Guthabenbasis, ohne bonitäre
Leistungen (z. B. Dispositionskredit) ab 18 Jahren (individuelle Ausnahmen möglich).
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: P-Konto
Giro Basis ist das zweitteuerste Konto gleich nach dem Extra-Plus-Konto mit allem Luxus.
- kleinchaos
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Re: P-Konto
Der Dispo wird von der Bank gekündigt werden. Damit ist der Weg frei zum Guthabenkonto. Der Dispo wird in einen normalen Ratenkredit umgewandelt mit fester Tilgung.
Der Dispo kann trotz Kündigung so stehen bleiben und ebenfalls mit fester Tilgung bis Null geführt werden. Kostet aber mehr Zinsen.
Egal wie: das Gespräch mit dem Kundenberater wird wohl unvermeidbar sein um aus dem Dilemma rauszukommen.
Die Bank wird den Dispo nicht gleich mit eintreffenden Guthaben verrechnen, das sind ja Sozialleistungen, da dürfen die auch bei P-Konto nicht so einfach ran. Also auf in die Stadt am Montag und mit der Bank reden.
Der Dispo kann trotz Kündigung so stehen bleiben und ebenfalls mit fester Tilgung bis Null geführt werden. Kostet aber mehr Zinsen.
Egal wie: das Gespräch mit dem Kundenberater wird wohl unvermeidbar sein um aus dem Dilemma rauszukommen.
Die Bank wird den Dispo nicht gleich mit eintreffenden Guthaben verrechnen, das sind ja Sozialleistungen, da dürfen die auch bei P-Konto nicht so einfach ran. Also auf in die Stadt am Montag und mit der Bank reden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: P-Konto
hi, ich habe ein Giro plus Konto und schon lange keinen Dispo mehr - also ist das ja schon sowas wie ein Guthabenkonto?
Und wo kann ich nun den Antrag runter laden?
Und wo kann ich nun den Antrag runter laden?
Re: P-Konto
Zitat "Die Zusatzvereinbarung zum Pfändungsschutz bieten wir Ihnen ausschließlich zum Konto Postbank Giro Basis. Verfügen Sie über ein solches Konto, können Sie auf der Produktseite unter dem Reiter „Downloads“ das entsprechende Formular „Umwandlung Pfändungsschutzkonto“ als PDF-Dokument herunterladen. Bitte schicken Sie uns dieses ausgefüllt und unterzeichnet auf dem Postweg zu oder reichen Sie es in einem Postbank Finanzcenter ein."
Wo in aller Welt ist diese Produktseite?
Wo in aller Welt ist diese Produktseite?
Re: P-Konto
Immerhin habe ich jetzt eine Tele-Nr. für Pfändungsfragen gefunden. Mo.-Fr. natürlich.
Re: P-Konto
Google "Pfandungsschutzkonto Antrag Postbank"
https://www.postbank.de/privatkunden/do ... 9_0112.pdf
https://www.postbank.de/privatkunden/do ... 9_0112.pdf
Re: P-Konto
du bist ein Schatz, Tester
Re: P-Konto
Dosi, die Gemeinheit lauert darin, dass das Giro Basis gegenüber Deinem Giro Plus mehr als anderthalb Mal so viel kostet. Du musst das Konto erst in ein Giro Basis zum erhöhtem Premiumpreis umwandeln, damit dann im Nachgang eine Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto stattfinden kann. Die direkte Umwandlung Deines bestehenden Giro Plus in ein Pfändungsschutzkonto ist nicht möglich.
Mit dem erhöhten Grundpreis soll bestimmt auch ausgeglichen werden, dass Du dann keine Dispokundin mehr sein wirst.
Mit dem erhöhten Grundpreis soll bestimmt auch ausgeglichen werden, dass Du dann keine Dispokundin mehr sein wirst.
Re: P-Konto
ok, ich rufe am Montag da an und nun muß ich ins Bett mit wieder Magenschmerzen - heftig.
Danke für eure Hilfe!!!
Danke für eure Hilfe!!!