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Re: P-Konto

Verfasst: Fr 30. Jun 2017, 23:52
von Olivia
Ein Pfändungsschutzkonto schützt nicht vor einer Pfändung.

Der Kunde hat für ein ausreichendes Guthaben zur Belastung der zu zahlenden Kontoführungsentgelte zu sorgen.

Die SCHUFA wird ohne Zustimmung des Kunden informiert und nimmt das P-Konto in ihre Unterlagen auf.

Alle Vergünstigungen in anderen Kontomodellen fallen weg.

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 30. Jun 2017, 23:54
von Olivia
Durch einen Vergleich der Gebühren von P-Konten lassen sich 100 € und mehr pro Jahr einsparen.

http://www.pkonto.org/vergleich/

Günter wird wahrscheinlich wieder mecken.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 13:44
von Dosi
huhu, ich hab nochmal eine dumme Frage.

Ich habe jeden Monat meine Rente + Sozialamt = 788,50 Euro. Sonst keine weiteren Einnahmen, weil zu krank.

Wenn ich nun am Ende des Monats z.B. noch 20 Euro auf meinem P-Konto habe, darf das gepfändet werden, wenn ich es da stehen lasse und in den nächsten Monat mit rübernehme?

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 13:50
von marsupilami
Gegenfrage: - jaaaaa, ich weiß: Frage mit Gegenfrage zu beantworten ist unhöflich und nach den neuesten Kommunikationsregeln verpönt.

Aber: Du bist Dir schon über den Sinn und Zweck eines P-Kontos und die (Un-)Möglichkeiten Dritter darauf zuzugreifen im Klaren?

Denn wozu gehen diese Sozialgelder auf ein P-Konto?
Damit eben nicht gepfändet werden kann.
Egal ob auf den Konto 20 oder gar 200 Tacken liegen.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 13:58
von Olivia
Andersrum gefragt, ist ein P-Konto auch zum Sparen geeignet?

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:05
von Dosi
was denn nun?

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:16
von marsupilami
@ Olivia: Nein.
Schon mal was von Negativ-Zinsen gehört?

@ Dosi: :1:

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:25
von Günter
Ich hab´s vergessen.

Aber wenn gnädigste diesen Fred von Anfang an durchliest, vielleicht geht ihr ´ne Latischte auf.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:43
von Dosi
Günni, ich bin krank !

Und ich freu mich über Hilfsbereitschaft !

Einfach nur eine einfache Antwort auf meine einfache Frage. Biiiiittttteeee

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:45
von Koelsch
Gucksu Posting #5, da ist das dargelegt.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:49
von Günter
Dosi hat geschrieben: Do 13. Jul 2017, 14:43 Günni, ich bin krank !

Und ich freu mich über Hilfsbereitschaft !

Einfach nur eine einfache Antwort auf meine einfache Frage. Biiiiittttteeee
Ich hab´s gelesen, du hast dir Alzheimer attestiert. http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?p=444180#p444180 Dann nutzt dir meine Antwort nix, denn du vergisst sie wieder.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:50
von Olivia
Nachdem Dosi die Links offenbar nicht anklickt und nicht liest, hier der Auszug aus dem entsprechenden Beitrag der Verbraucherzentrale:
Der Schutz auch von Beträgen unterhalb des Freibetrags ist in Gefahr, wenn sie über mehr als einen Monatswechsel auf dem gepfändeten Konto verbleiben!

Kann man auf dem P-Konto sparen?

Das P-Konto erlaubt es Kontoinhabern trotz Kontopfändung erstmals, Restguthaben aus dem nicht ausgeschöpften Freibetrag eines Monats einmalig in den nächsten Monat zu übertragen. Damit wird das Ansparen kleiner Rücklagen möglich. Wichtig: Im Folgemonat muss dann zunächst das angesparte Geld des Vormonats komplett verbraucht werden. Dafür kann das nicht verbrauchte neue Geld bis zur Höhe des nicht verbrauchten Freibetrags aus diesem Monat wieder in den nächsten Monat übertragen werden usw.

In der Praxis bedeutet das, dass längerfristige Ansparungen bei Einkünften unter dem Freibetrag auf die Einkommenshöhe des aktuellen Monats beschränkt sind. Bei Problemen mit dem Sparen auf dem P-Konto wenden Sie sich bitte an Ihre Verbraucherzentrale.

Änderung durch BGH-Urteil: Geht Ihr Geld, das sich innerhalb der Freibeträge bewegt, jeweils am Monatsende für den nächsten Monat ein, haben Sie damit nach bisheriger Praxis die einmalige Übertragung in den Folgemonat bereits verbraucht. Eine weitere Übertragung zwecks Ansparen in den übernächsten Monat war bei dieser Fallkonstellation nicht mehr möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aber am 4. Dezember 2014 (Az. IX ZR 115/14) entschieden, dass auch in solchen Konstellationen, in denen das Geld am Monatsende für den nächsten Monat auf dem Konto eingeht, das Ansparen möglich sein soll. Der Schuldner soll nicht dadurch schlechter stehen, dass ihm Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erst im Monat, für den die Leistungen gedacht sind, sondern bereits im Vormonat überwiesen werden. Geld, das daher in dem Monat, für den es bestimmt war, nicht verbraucht wurde, kann deshalb noch einen weiteren Monat übertragen werden. Erst dann gilt die oben beschriebene Pflicht zum Ausgeben.

Beispiel: Sozialleistungen gehen am 28. Juli auf das Konto ein. Sie sind für August bestimmt. Dieses Geld muss nun nicht mehr bis auf den letzten Cent im August verbraucht werden, sondern es kann auch noch im September ausgegeben werden.

Vorsicht: In der Praxis besteht teilweise Uneinigkeit, auf welche Fälle genau die Entscheidung des BGH anzuwenden ist. Trotz einer eindeutigen Zielrichtung des Urteils wird vertreten, dass die Entscheidung nur für Einkünfte gilt, die über dem Freibetrag des Vormonats liegen. Es besteht daher die Gefahr, dass Ihr Kreditinstitut hier anders als oben beschrieben vorgeht und dennoch Geld an den Gläubiger überweist. Eine Klärung kann letztendlich wiederum nur über die Gerichte erfolgen. Sie sollten daher weiterhin vorsichtig sein und versuchen, das aus dem Vormonat stammende Geld zu verbrauchen. Lassen Sie maximal die neuen Gutschriften (bis zum Freibetrag) auf dem Konto stehen.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:51
von Dosi
ok, ich darf also bis zum Pfändungsschutzbetrag von 1.133,80 Euro Guthaben auf meinem Konto haben?

Egal welcher Monat und egal aus welchen Monaten sich das angesammelt hat? Sind ja immerhin 335 Euros.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:52
von Olivia
Lies zuerst den Beitrag!!!!

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:52
von Dosi
Günter hat geschrieben: Do 13. Jul 2017, 14:49
Dosi hat geschrieben: Do 13. Jul 2017, 14:43 Günni, ich bin krank !

Und ich freu mich über Hilfsbereitschaft !

Einfach nur eine einfache Antwort auf meine einfache Frage. Biiiiittttteeee
Ich hab´s gelesen, du hast dir Alzheimer attestiert. http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?p=444180#p444180 Dann nutzt dir meine Antwort nix, denn du vergisst sie wieder.
Stimmt :jojo:

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:53
von Günter
Meine Meinung zum Thema ansparen auf irgend einem Konto ist bekannt, daher wiederhole ich nicht, dass ich sowas für bekloppt halte.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:54
von Dosi
Olivia hat geschrieben: Do 13. Jul 2017, 14:52 Lies zuerst den Beitrag!!!!

ich kann momentan nicht lesen :never: und wenn ihr das alles wisst, warum soll ich dann lesen :verwirrt:

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 14:57
von Günter
Willst du Hilfe oder wollen wir Hilfe.

Was nutzt dir unser Wissen, wenn du es nicht in deinen Schädel bekommst und immer wieder den selben Fehler machst. Ich kenne dich nun schon über 10 Jahre, in der Zeit hast du nix gelernt.

Gut, ich auch nicht, trotz besseren Wissens versuche ich ab und zu trotzdem dir zu helfen.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 15:04
von Dosi
ok, ich mach mich jetzt für den Arztbesuch ferddich und komm nachher wieder.

Dann können wir weiter diskutieren.....

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 15:10
von marsupilami
Nein!
Zuerst liest Du diesen Thread durch!

Ich bin der Auffassung das man das verlangen kann!

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 15:56
von kleinchaos
Ach, Madam können nicht lesen? Aber schreiben? Vor allem Blödsinn? Dann mach deinen Scheiß alleine und frag nicht mehr, wenn du eh keine Antworten willst.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 16:01
von angel6364
Ich versuchs nochmal.
Zwei wichtige Regeln, Dosi:
- Monatlich darf nicht mehr auf dem Konto eingehen, als Du Pfändungsfreibetrag hast.
- Wenn Du einen Betrag in den nächsten Monat mit nimmst, musst Du in diesem nächsten Monat mindestens diesen Übertrag verbrauchen.

Beispiel: Du hat am Monatsende Juli 200 € übrig, die bleiben auf dem Konto. Im August musst Du nun mindestens diesen Übertrag von 200 € verbrauchen.
Sollte im August der gesamte Pfändungsfreibetrag auf dem Konto eingehen, hast Du tatsächlich in diesem Monat 200 € mehr als den Pfändungsfreibetrag zur Verfügung. Das ist erlaubt.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 17:52
von Dosi
Danke :knutsch: Angel, nun hab ichs kapiert.

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 17:53
von Dosi
kleinchaos hat geschrieben: Do 13. Jul 2017, 15:56 Ach, Madam können nicht lesen? Aber schreiben? Vor allem Blödsinn? Dann mach deinen Scheiß alleine und frag nicht mehr, wenn du eh keine Antworten willst.
:brilleputzen1: ich wollte doch ne Antwort :1:

Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 17:59
von angel6364
Das hättest Du in diesem Thread auch gut und gerne selber nachlesen können, stand schon hier.
Sei froh, dass ich grad meine geduldigen fünf Minuten hatte.