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Re: P-Konto

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 22:55
von Dosi
tut mir leid, aber ich hatte solche Angst vorm Arzt, dass ich nicht richtig denken konnte.

Ich hätte die Frage aber auch morgen oder später stellen können.

:frieden1:

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 08:39
von Olivia
Hast Du die Antwort denn jetzt verstanden?

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 09:50
von kleinchaos
Oli, sie kann doch nicht lesen, schrieb sie. Du musst es ihr schon vorlesen

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 22:45
von Dosi
das wäre natürlich noch besser :jojo:

ich versuchs mal

z.B.

Januar: Regelsatz = 788,50 Euro und davon 200.- Euro übrig (wow)

Februar: Regelsatz = 788,50 Euro und die 200.- Euro übrig = 988,50 Euro. Darf ich so lassen und brauch sie in dem Monat auch nicht ausgeben, weil Pfändungsgrenze nicht erreicht.

März: Regelsatz = 788,50 Euro und die 200.- Euro übrig... muss ich nun zügig verbrauchen.

Heißt verbrauchen auch, dass ich das Geld vom Konto abhebe?

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 22:50
von tigerlaw
Ja, und wenn Du es nur in den Sparstrumpf unter dem Kopfkissen legst. Hauptsache, das Konto ist entsprechend leerer!

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 23:23
von angel6364
Du hast es noch nicht verstanden.

Du darfst für den nächsten Monat etwas ansparen.
Länger als bis Ende des nächsten Monats allerdings nicht!

Ich nehme jetzt der Einfachheit halber fiktive Beträge, hübsch rund.
Annahme: Pfändungsfreibetrag 1000 €
(Ja, ich weiß, es sind 1133,80 €, ich vereinfache)

Juli: Du hast 900 € Gutschriften auf dem Konto, ganz egal, ob Alg II, Lohn, Krankengeld, Verkaufserlöse von Ebay oder sonst was. Nix wird von der Bank ausgekehrt, weil das innerhalb des Pfändungsfreibetrages liegt, alles paletti.
Am 31. Juli sind noch 400 € übrig, weil Du sparsam warst.
Das Geld lässt Du auf dem Konto, weil am 1. August die Miete abgebucht wird. Die beträgt 300 €.
Nun kommen im Lauf des Monats August wieder 900 € Gutschriften aufs Konto.
Da einige Geräte kaputt gegangen sind, gibst Du alles aus.
Insgesamt hast Du diesen Monat also 1300 € ausgegeben, die auch auf dem Konto waren, davon 400 € vom Juli.
300 € mehr als die Pfändungsgrenze! Und das geht!

Jetzt das zweite Beispiel, um Dir das mit dem nächsten bzw. übernächsten Monat zu erklären.

Die gleiche Ausgangslage wie oben: Juli, 900 € Gutschrift, 400 € übrig.
Aber nun nehmen wir mal an, Du bist diesen August nicht zu Hause, sondern irgendwo eingeladen. Dir entstehen also keinerlei Kosten für irgendwas. Die Miete in Höhe von 300 € wird abgebucht wie im Beispiel oben. Auch hier kommen im August 900 € Gutschriften. Die hebst Du aber nicht ab. So hast Du am 31. August sowohl die 900 € aktuelle Gutschriften auf dem Konto als auch die 100 € Rest vom Übertrag vom Juli (die Miete betrug ja nur 300 €).
Die Bank wird am 1. September die 100 € an Deine Gläubiger auskehren, denn die stammen vom Juli - und das geht nicht. Obwohl der übrig gebliebene Gesamtbetrag ja genau der Pfändungsgrenze entsprechen würde!
Ansparen geht nur bis zum Folgemonat!

Du musst Übertrag vom Vormonat im Folgemonat ganz ausgeben.
Wenn Du Dir das weiter überlegst, kommst Du vielleicht von selbst auf die maximale Ansparhöhe: Bei meinem Beispiel 1800 €, nämlich alle Gutschriften vom Vormonat und alle vom laufenden, sofern sie jeden Monat innerhalb des Pfändungsfreibetrags liegen.

Keine Ahnung, ob Du es jetzt verstanden hast oder ob ichs zu kompliziert geschrieben hab, aber ich muss jetzt los, meine Tochter abholen.

Re: P-Konto

Verfasst: Sa 15. Jul 2017, 19:47
von Dosi
Danke Angel für deine Geduld :freunde:

Ich habs kapiert - dann wäre bei meinem Beispiel oben schon der Februar dran, in dem ich die 200.- ausgeben müßte.

Und der Zeitfaktor ist der gleiche - also im nächsten Monat alles ausgeben - beim Überschreiten der Pfändungsgrenze, die ich aber für diesen einen Monat haben durfte.

Re: P-Konto

Verfasst: Sa 15. Jul 2017, 19:55
von Koelsch
:jojo: :jojo: so seh ich das

Re: P-Konto

Verfasst: Sa 15. Jul 2017, 19:57
von Günter
Ich habs kapiert
Bild

Re: P-Konto

Verfasst: Sa 15. Jul 2017, 19:58
von marsupilami
Aber Günter!

Re: P-Konto

Verfasst: Sa 15. Jul 2017, 20:19
von angel6364
Dosi hat geschrieben: Sa 15. Jul 2017, 19:47
Ich habs kapiert - dann wäre bei meinem Beispiel oben schon der Februar dran, in dem ich die 200.- ausgeben müßte.

:jojo: Richtig, Du müsstest im Februar mindestens 200 € ausgeben.

Re: P-Konto

Verfasst: So 16. Jul 2017, 08:58
von marsupilami
z.B. für Katzenfutter.

Re: P-Konto

Verfasst: So 16. Jul 2017, 10:48
von Olivia
Oder Ingwerstäbchen mit Schoko.

Re: P-Konto

Verfasst: So 16. Jul 2017, 11:02
von Dosi
Letzeres latürlich.

Re: P-Konto

Verfasst: So 16. Jul 2017, 11:03
von Olivia
Für die Katzen? Die fressen sowas?

Re: P-Konto

Verfasst: So 16. Jul 2017, 11:53
von Günter
Viel wichtiger als die Schokolade vom Ingwer zu kratzen ist es das Konto jeden Monat bis zum letzten Cent leer zu räumen.

Nur so kannst du wirksam verhindern, dass deine Gläubiger und die Bank rumtricksen.

Schon Lattenjupp sagte: "Und führe sie nicht in Versuchung, denn dein ist die Rente und die GruSi, die Gläubiger gehen leer aus."


Oder so ähnlich.

Re: P-Konto

Verfasst: So 16. Jul 2017, 20:58
von angel6364
Kann man machen, keine Frage.
Nur - Alg II kommt am Monatsletzten. Was ist, wenn man nicht in der Lage ist, grad an dem Tag auf die Bank zu gehen und das Geld alles abzuheben? Unverhofft kommt oft, ich bin auch schon des Öfteren überraschend schnell im Krankenhaus gelandet oder oder auch einfach nur mit der früher bei mir obligatorischen Keramiksucht zu Hause gefangen gewesen.
Dann sollte man über diese Dinge Bescheid wissen, um Schäden zu vermeiden.

Re: P-Konto

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 08:17
von Olivia
Neuer Pfändungsfreibetrag ab Juli 2017: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... t-2017.php

Re: P-Konto

Verfasst: Mi 13. Sep 2017, 23:30
von tigerlaw
Sparkassen dürfen keine 7 € / Monat für P-Konto verlangen!

Der BGH hat am 12.09.2017 (XI ZR 590/15) u.a. entschieden, dass diese Klausel der Inhaltskontrolle unterliege, weil sie für die Führung des Pfändungsschutzkontos ein Entgelt i.H.v. 7 Euro vorsehe, das nach den Vorgaben der Senatsurteile vom 13.11.2012 (XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) eine kontrollfähige Preisnebenabrede darstelle.

Ebenfalls sei die Berechnung von 5 € "Benachrichtigungsentgelt" für geplatzte Abbuchungen und Daueraufträge unangemessen hoch.

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 12. Jan 2018, 10:22
von Tester
Ich hol den Thread mal wieder hoch ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aber am 4. Dezember 2014 (Az. IX ZR 115/14) entschieden, dass auch in solchen Konstellationen, in denen das Geld am Monatsende für den nächsten Monat auf dem Konto eingeht, das Ansparen möglich sein soll.
Was ist den, wenn eine Sparkasse trotzdem einen kleinen Überhang aus dem ALGII pfändet? Die pfänden als öffentliche Anstalt, es gibt kein AG Beschluss.

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 12. Jan 2018, 11:15
von Koelsch
Ich denke, dann kann man der Spasskasse heftig dahin treten, wo's weh tut.

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 12. Jan 2018, 12:40
von Tester
Koelsch hat geschrieben: Fr 12. Jan 2018, 11:15 Ich denke, dann kann man der Spasskasse heftig dahin treten, wo's weh tut.
Dürfen die den einfach so pfänden (gerade geggooglet, ja dürfen sie da öffentlich-rechtlich)?

Formulierungsbeispiele für den Tritt? :-)

Also Einfach Mahnung mit Fristsetzung würde reichen!?

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 12. Jan 2018, 12:50
von Koelsch
Ich denke ja - die dürfen meines Wissens nicht einfach pfänden, die haben nicht mehr Rechte als die Abzockbank GmbH & Co. KG auch

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 12. Jan 2018, 13:13
von Tester
Koelsch hat geschrieben: Fr 12. Jan 2018, 12:50 Ich denke ja - die dürfen meines Wissens nicht einfach pfänden, die haben nicht mehr Rechte als die Abzockbank GmbH & Co. KG auch
Ne, Sparkasse ist doch öffentlich-rechtlich, oder irre ich?
Im öffentlichen Recht können Behörden für öffentlich-rechtliche Forderungen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen selbst, d. h. ohne Anrufung des Gerichts erlassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4n ... sbeschluss

Re: P-Konto

Verfasst: Fr 12. Jan 2018, 13:19
von Koelsch
Ja, aber das gilt m.E. für z.B. Finanzamt etc. Die Spasskasse ist keine Behörde