Hallo,
folgender Fall: der betreffende beantragt die Übernahme von Beerdigungskosten beim Sozialamt. Der Verstorbene bekam vom Ausland eine kleine Betriebsrente. Ein Schreiben in ausländischer Sprache (versteht weder der Betreffende noch das Sozialamt) steht eine Summe X drauf. Sozialamt sagt mal locker da beseht ein Anspruch auf X, dass ziehen wir mal locker ab und der Betreffende soll doch bitte das Dokument übersetzen (lassen). Für Übersetzungen fehlt das Geld.
Kann das Sozialamt fiktives nicht vorhandenes evtl. Vermögen anrechnen? Es ist ja fraglich, ob da überhaupt noch Geld kommt.
Wer soll die Übersetzung machen, wenn kein Geld dafür vorhanden ist?
Sozialhilfe verrechnet ausstehende Forderung
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Sozialhilfe verrechnet ausstehende Forderung
Nur meine Meinung, nein kann es nicht anrechnen.
Re: Sozialhilfe verrechnet ausstehende Forderung
Ich gehe mal davon aus, auch im Ausland pflegt der Rentenanspruch zu erlöschen, wenn man stirbt. Schon allein von daher ist die Verrechnung nicht möglich. Im Zweifel vielleicht das SG bemühen. Die werden dann "von Gericvhts wegen" das Briefle auf Staatskosten übersetzen lassen - und dann sieht man weiter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Sozialhilfe verrechnet ausstehende Forderung
Also: Widerspruch gegen "Aufrechnung", mit der Maßgabe, dass kein Geld für Übersetzung da ist. Wenn ablehnender Widerspruchs-VA, dann Klage.
Und das Gericht muss "von Amts wegen" alle Entscheidungstatsachen erheben.
Und das Gericht muss "von Amts wegen" alle Entscheidungstatsachen erheben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Sozialhilfe verrechnet ausstehende Forderung
Danke euch!
Hab zwischenzeitlich schon den Widerspruch rausgehauen. Ich denke mit der identischen Begründung wie Du geschrieben hast.
Gilt da nicht auch § 93 SGB XII Übergang von Ansprüchen? Die können ja gerne ihre Ansprüche im Ausland geltend machen, vielleicht bekommen die da eher was.
Danke Tigerlaw!
Hab zwischenzeitlich schon den Widerspruch rausgehauen. Ich denke mit der identischen Begründung wie Du geschrieben hast.
Gilt da nicht auch § 93 SGB XII Übergang von Ansprüchen? Die können ja gerne ihre Ansprüche im Ausland geltend machen, vielleicht bekommen die da eher was.
Re: Sozialhilfe verrechnet ausstehende Forderung
Doch, der dürfte da gelten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Sozialhilfe verrechnet ausstehende Forderung
, das habe ich übersehen!Tester hat geschrieben: ↑Do 27. Jul 2017, 15:45 Danke euch!
Danke Tigerlaw!
Hab zwischenzeitlich schon den Widerspruch rausgehauen. Ich denke mit der identischen Begründung wie Du geschrieben hast.
Gilt da nicht auch § 93 SGB XII Übergang von Ansprüchen? Die können ja gerne ihre Ansprüche im Ausland geltend machen, vielleicht bekommen die da eher was.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!