Hallo zusammen, heute benötige ich wenn möglich Auskünfte von Euch.
Ich wollte für eine Bekannte ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das wurde per sofort erstmal abgelehnt mit den Begründungen:
1.) WENN ein Pfändungsbescheid eingeht, reicht es aus, innerhalb 4 Wochen das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, vorher würde die Bank KEINESFALLS die Pfändung bedienen. Ist das korrekt??
2.) Ein P-Konto würde monatlich 5€ Mehrkosten verursachen.
Ist das korrekt, das jede Bank für ein P-Konto Mehrkosten verlangen darf? Irgendwo habe ich gelesen, das der BGH entschieden hat, das keine Mehrkosten/Gebühren für ein P-Konto gegenüber einem normalen Girokonto verlangt werden dürfen.
3.) Eine weitere Behauptung ist: Grundsätzlich wird kein P-Konto eingerichtet, solange keine Pfändung vorliegt
Habt ihr Informationen/Gesetzesentscheidungen/Gerichtsentscheidungen über meine Fragen?
Vielen Dank
Gruß
Ernie
P-Konto
Re: P-Konto
Meines Erachtens alles falsch. Es ist allein Deine Entscheidung, wann Du P-Konto machst. Bank bedient Pfändung, Du kannst Dir aber, wenn kein P-Konto existierte, das Geld zurückholen, m.E. übers Amtsgericht. Mehrkosten, die liebe Bank einmal auf BGH XI ZR 145/12 und XI ZR 500/1 vom 14.11.2012 verweisen. Der BGH hält nämlich nix von Mehrkosten.
Und da man ja nett und freundlich ist, vielleicht einmal eine Mitarbeiterschulung anregen
Und da man ja nett und freundlich ist, vielleicht einmal eine Mitarbeiterschulung anregen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: P-Konto
Stimme Koelsch zu. Alles verkehrt. Ich bin auch hin und habe vorsorglich ein P-Konto beantragt. Wurde sofort umgestellt. Auf meine Frage ob ich eine Info erhalte wenn ein Pfändungsersuchen eingeht, sagte man mir: nein. Ebenso wurde, wohl weil keine Pfändung vorlag, nur der Grundbetrag der Pfändungsgrenze eingetragen. Das wird angeblich geändert wenn Pfändungsersuchen vorliegt. Keine Ahnung ob das so stimmt, aber ich habe viel Luft nach oben. :-)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- marsupilami
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Re: P-Konto
Wenn die Pfändung bzw. Pfändungsbeschluss vorliegt/vorgelegt wird, ist es doch zu spät.
Dann muss die Bank auskehren.
Das ist wie Deckel drauf, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt.
Was ist dass denn für eine Logik?
Wenn es die Kontostände (also kein Dispo, keine sonst. Kredite) erlauben, mal höflich nach Kündigungsfristen fragen, wenn da kein P-Konto eingerichtet werden kann.
Dann muss die Bank auskehren.
Das ist wie Deckel drauf, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt.
Was ist dass denn für eine Logik?
Wenn es die Kontostände (also kein Dispo, keine sonst. Kredite) erlauben, mal höflich nach Kündigungsfristen fragen, wenn da kein P-Konto eingerichtet werden kann.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: P-Konto
Nein, darf sie nicht
Allerdings ist das Guthaben bis zur Umwandlung in ein P-Konto auch für Überweisungen, Abbuchungen und Auszahlungen blockiert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndungAuszahlungssperre[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei einem Kreditinstitut gepfändete Guthaben einer natürlichen Person dürfen erst vier Wochen nach Zustellung (§ 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO, 1. Juli 2010) des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner zu Gunsten des Gläubigers vom Institut geleistet werden, damit der Schuldner gegebenenfalls noch rechtzeitig die gerichtliche Freigabe von unpfändbaren Lohneingängen beantragen kann (sog. Leistungssperre). Innerhalb dieser Frist dürfen Kreditinstitute an den Pfändungsgläubiger nicht auszahlen.
Allerdings ist das Guthaben bis zur Umwandlung in ein P-Konto auch für Überweisungen, Abbuchungen und Auszahlungen blockiert.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: P-Konto
Also ist das Kind doch im Brunnen und es lohnt sich, P-Konto rechtzeitig einzurichten.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: P-Konto
Danke für Eure Informationen, habe mich an die Zentrale der Bank gewendet und beschwert über die Falschinformationen der Zweigstelle. Mir wurde zugesagt, das man sich telefonisch melden würde.
Werde berichten, wie es ausgegangen ist.
Gruß
Ernie
Werde berichten, wie es ausgegangen ist.
Gruß
Ernie