Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

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Pegasus
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Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#1

Beitrag von Pegasus »

Heute hat mir der Lungen-Doc einen Inhalator und dazugehörende Tropfen verschrieben. Trotz Befreiung mußte ich für das Gerät und die Tropfen 22,70 EUR zuzahlen. Das Gerät ist eine einmalige Anschaffung aber die Medizin eben nicht. Ob ich das eventuell als Mehrbedarf beim Gruselamt beantragen kann? Okay beantragen ja aber habe ich überhaupt ne Chance das der monatliche Mehrbedarf anerkannt wird?

Ich habe seit etlichen Monaten Probleme bei leichter körperlicher Belastung mit der Luft. Fange sofort an zu "japsen". Die Gehstrecke wird auch immer kürzer. Alles Mist. COPD II / Lungenemphysem.
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Koelsch
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#2

Beitrag von Koelsch »

Beim Gerät sehe ich weniger Chancen, aber bei den Tropfen erscheint es mir denkbar.

Ich muss mal in der Rechtsprechung stöbern, ich meine, dazu gäb's schon was. Das ist ja ärztlich als notwendig anerkannt und verschrieben und nicht einmalig.

Aber heute stöber ich nicht mehr.
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kleinchaos
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab für den Inhalator nur 5€ zuzahlen müssen damals. Hab den seit 3 Jahren. Meine Krankenkasse zahlt den Pariboy nicht, da hätte ich auch mächtig drauflegen müssen. Hab ich halt einen anderen genommen und bin mit 5€ dabeigewesen. Die Tropfen sind in der Zuzahlungsbefreiung mit drin
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Pegasus
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#4

Beitrag von Pegasus »

Der Doc hat mir das verschrieben weil eben keine Rechtsherzbelastung vorliegt ( gut so!) ich aber bei jeder Kleinigkeit Luftprobleme habe. Gleichwohl sagt er die andre Medikation sollte eigentlich ausdreichen. Tut es aber nicht. Er hat dann noch mal die Lunge/Atmung getestet und das Ergebnis war eben nicht so toll. Deshalb eben den Vernebler und Salbutamol 12,5 Lösung für Vernebler

50 Amullen kosten18,24 / Zuzahlung 4,98 . Bei 3 x täglicher Anwendung reicht das knapp für 1/2 Monat. Gar nicht gut. Kann ja sein, das der Doc die Anwendung reduziert, aber vorläufig halt 3 x täglich.

Und ja habe jetzt 3 x eine Ampulle dampfen lassen und ich habe nicht so schnell Luftnot. Der Doc muss ja auch darauf achten ob sich das Zeiugs mit den anderen Medis "verträgt".
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Koelsch
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#5

Beitrag von Koelsch »

Also, wie kc meinte, ab zu KV und dort klar machen, das fällt unter die Zuzahlungsbefreiung.

Schon mal gut, dass die ersten "Probeverneblungen" anscheinend positive Effekte zeigen.
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Olivia
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#6

Beitrag von Olivia »

Die Überlastungsgrenze beträgt bei Chronikern 1% des Regelsatzes pro Jahr. Ab 49,08 € Zuzahlung im Kalenderjahr entfallen jegliche zusätzlichen Zuzahlungen.
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Pegasus
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#7

Beitrag von Pegasus »

Ich weiß Oli. Jedes Jahr im November wird geschätzt wie hoch das Einkommen ist und dann zahle ich gleich für`s nächste Jahr die 1 %. Somit erspare ich mir die Zelttelei. :-) Danke KC ich werde bei der Kasse schriftlich darauf hinweisen. Zumal die ja sehen wie "hoch" unser Einkommen ist.
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#8

Beitrag von Olivia »

Für die sonstigen Aufzahlungen würde ich auf jeden Fall einen Sonderbedarf beantragen und durchsetzen. Das ist nicht im Regelsatz enthalten, und Du kannst meiner Meinung nach auch nicht auf Deine Ersparnisse verwiesen werden, die Du Dir mühsam erarbeitet hast (Schonvermögen).
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Pegasus
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#9

Beitrag von Pegasus »

Ich werde niemanden offenbaren wie viel Bargeld wir angespart haben. Das ist für Notfälle wie WaMa, Herd, Kühli, Auto oder etwas für die Wohnung.
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#10

Beitrag von Pegasus »

Aktuelle Zuzahlungsbefreiungsliste für Medikamente
Die Zahl der zuzahlungsfreien Medikamente kann sich alle 14 Tage ändern. Die jeweils gültige Gesamtliste der im Handel erhältlichen zuzahlungsbefreiten Arzneimittel finden Sie nachfolgend.
Quelle: aponet.de
Und die ach so tollen Rabattveräge spielen hier auch eine große Rolle. Letzte Aktualisierung: 19.08.2017
Na klasse gerade erst wieder geändert. Und ja die 2,5 ml sind natürlich NICHT dabei. :motzki:
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kleinchaos
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#11

Beitrag von kleinchaos »

Im schlimmsten Fall beim JC als besonderen Bedarf geltend machen.
Was für ein Medikament hast du da bekommen? Salbutamol? Das geht immer auf rotem Rezept. Hab ich auch.
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Pegasus
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#12

Beitrag von Pegasus »

Wenn dann beim Gruselamt.
Ja Rezept war ein normales, also rot. Medi ist Salbutamol Fertiginhalt 1,25 mg/Einzeldosis - Lösung für einen Vernebler / 50 Kunststoffampullen mit je 2,5 ml Lösung f.e.Vernebler.
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Re: Zuzahlung für Medi trotz Befreiung

#13

Beitrag von kleinchaos »

Dann versteh ich nicht warum die Apotheke da Geld von dir haben will für das Salbutamol. Rotes Rezept: verschreibungspflichtig und erstattungsfähig.
Zuzahlungsbefreit: nix zuzahlen.

Wie gesagt, für das Gerät musste ich damals 10€ bezahlen. Der Pariboy hätte mehr gekostet, weil meine KK nur bis zu einem bestimmten Betrag zahlt, der Aufpreis für den Pariboy wäre mein eigenes Vergnügen gewesen.
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