Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

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Koelsch
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Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB streitet (seit Langem) mit JC über die Höhe der Nachhilfekosten für's Kind, dass wegen einer endlich diagnostizierten auditiven kognitiven Wahrnehmungsstörung Nachhilfe benötigt. Die seit langem beauftragte Fachlehrerin ist freundlicherweise schon von € 35 auf € 25/Stunde herunter gegangen, JC sagt: € 20 ist genug.

Sache liegt beim SG, jetzt jhat der Kreis als zuständiger Träger sich auch geäußert:
Guten Tag Herr SB,
Bezug nehmend auf unser Telefonat bestätige ich Ihnen hiermit, dass ein Betrag in
Höhe von 20 € pro Stunde anerkannt werden kann.
' Hierbei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Lehrerln Lernförderung
zur Behebung eines vorübergehenden Defizits bei der Erarbeitung des
schulischen Lehrstoffes erteilt. Dies ist Sinn und Zweck der Lernförderung.
Therapeutische Angebote sind dag.egen grundsätzlich nicht Gegenstand von
Lernförderung. Dies folgt aus der Überlegung, dass der Gesetzgeber durch die
Einführung des Bildungs- und teilhabepaketes der Aufforderung des
Bundesverfassungsgerichtes Kindern und Jugendlichen gewisse zusätzliche
Leistungen zum Lebensunterhalt zur Verfügung zu stellen, nachgekommen ist.
Behandlung oder Therapie gehören nicht zu den Leistungen des Abschnitts 2 des SGB
II.

Es liegen keinerlei Erkenntnisse darüber vor, dass der Stundensatz von 20 € nicht
ausreichend ist. Insbesonders gibt es bislang keinerlei Rückmeldungen aus dem jc oder
seitens der Städte und Gemelnden darüber, dass zu diesem Stundensatz keine
Lernförderung durch pädagogische Fachkräfte gefunden werden könnte. Von
daher wird davon ausgegangen, dass der Satz nach wie vor marktüblich ist. Wenn
seitens der Nachhilfelehrerin damit argumentiert wird, dass Tariferhöhungen nicht
berücksichtigt wurden, so muss dem entgegengehalten werden, dass die
Konkurrenzsituation auf dem ,,Nachhilfemarkt" dergestalt ist, dass slch
Stundensatzerhöhungen nicht durchsetzen lassen.
Im Übrigen wird den Besonderheiten dieses Falles dadurch Rechnung getragen, dass
hier die Lernförderung durch eine professionelle Kraft finanziert wird,
Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen.
Ich denke, darauf kann man nur recht lapidar antworten:
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der ***-Kreis sehr bewusst verschweigt, auf welche Datenbasis sich seine angeblich angemessenen € 20,00/Stunde stützen, sondern statt dessen argumentiert: So lange sich kaum jemand beschwert, ist für uns alles in Ordnung und wir machen weiter so.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#2

Beitrag von marsupilami »

Du könntest vielleicht in der Anrede folgende Formulierung anwenden:

"Sehr geehrte Schmutzbehältnisse aus grobgewebtem Leinenstoff."

Oder vielleicht: "Sehr geehrte Behältnisse von alternativen Fakten."


Bildungsoffensive, Inklusion, .... , gerechter Lohn, alles nur leere Worthülsen?
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marsupilami
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#3

Beitrag von marsupilami »

Was machen solche ..... ähhhhh .... unbedarften Menschen am Heilig Abend, wenn die Heizung ausfällt?
Sagen die da der Heizungsfachkraft mit Zusatzausbildungen /-kenntnissen zu einem Dutzend und mehr Heizungsanlagen, Kesseln, ....
Das geht auch billiger?

Das sind so die Momente wo ich es bedauere, damals meinen Wehrdienst bei den schwimmenden Einheiten dieses Vereins abgeleistet zu haben.
Da wären mir Kenntnisse im Führen eines gepanzerten, sich auf Ketten bewegenden Kfz und die Handhabung einer Vorrichtung zur Abgabe von Projektilen in sehr schneller Abfolge unter zu Hilfenahme von Kordit vielleicht doch nützlicher.
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Günter
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#4

Beitrag von Günter »

Vielleicht solltest du deine Gewaltfantasien in einem Computerspiel ausleben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Ist diese Nachhilfelehrerin freiberuflich tätig? Dann muss der Stundensatz auch eine angemessene Altersvorsorge zulasssen/ermöglichen.
Ok, das galt für freiberufliche Lehrer an Schulen, hier aber auch. Im Übrigen hat weder der Landkreis (lass mich raten: der Märkische?) noch das JC die Befugnis, sich über die unternehmerische Kalkulation hinwegzusetzzen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#6

Beitrag von Koelsch »

Falsch geraten, es gibt auch andere schräg tickende Kreise
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kleinchaos
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#7

Beitrag von kleinchaos »

Das ist bekannt. Naja, bundesweit schräg
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Koelsch
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#8

Beitrag von Koelsch »

Marsu hat mich angesteckt, mich packt da auch mehr und mehr der Zorn, die Wut. Daher Version "scharf"
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der ***-Kreis sehr bewusst verschweigt, auf welche Datenbasis sich seine angeblich angemessenen € 20,00/Stunde stützen, sondern statt dessen argumentiert: So lange sich kaum jemand beschwert, ist für uns alles in Ordnung und wir machen weiter so.
Beachtlich auch, die ohne jeden Zweife auf tiefschürfende medizinische Kenntnisse gestützte "Ferndiagnose" - hier handele es sich dann ja nicht mehr um Nachhilfe zur Beseitigung eines Lerndefizits, wie das z.B. bei "nur" an leichter Legasthenie oder Dyskalklulie leidenden Kindern der Fall ist, nein bei so etwas Seltenem, da ist das ja Therapie im Rahmen des § 35a SGB VIII zu sehen. Auch das natürlich basierend auf den erwähnten tiefschürfenden medizinischen Kenntnissen. Ergänzend sei vielleicht darauf hingewiesen, dass offensichtlich das Fachpersonal des **-**-Kreises und des JC nicht die Absicht haben, der Ansicht des Hessischen LSG (L 9 AS 192/14) zu folgen, wonach förderwürdige Lernziele nach Ansicht des Gerichts etwa sein könnten, die Note zu verbessern, wenn das Kind Legasthenie habe.
Zu guter Letzt muss erwähnt werden, dass der **-**-Kreis sich zwar, z.B. auf seiner Homepage vollmundig zur Inklusion bekennt und diese intensiv fördern will, dies aber offenbar nur gilt, wenn das Kind nicht Hartz IV bezieht.
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marsupilami
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#9

Beitrag von marsupilami »

Das auch noch als "offenen Brief" an Schulleitung, Kreisräte, Fraktionsvorsitzende der regierenden Parteien und Zeitung.

Nach dem Motto: die Worte der Politik sind nix als hohle Sprechblasen.
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angel6364
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#10

Beitrag von angel6364 »

Richtig, sowas sollte an die Öffentlichkeit.
Solch menschenverachtende Praktiken gehen nur so leicht durch, weil sie kaum jemand kennt. Nur unmittelbar Betroffene können davon erzählen, und man glaubt ihnen kaum.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#11

Beitrag von Koelsch »

Schaun mer mal, ich hätte nix dagegen. Muss aber eLB entscheiden.
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#12

Beitrag von Koelsch »

Nächster Akt - Nachhilfelehrerin rief soeben bei eLB an, der Nachwuchs solle gefälligst dort bleiben, wo das bekannte Scharfgewürz wächst. Sie sei nicht mehr bereit Nachhilfe zu leisten - ihre Rechnungen aus Mai und Juni seien bis heute nicht vom JC bezahl - trotz Zusage! :motzki: :motzki: :Fränkin:
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Re: Nachilfestunden - wie viel darf's kosten?

#13

Beitrag von tigerlaw »

Zusage war nur mündlich? Dann ER-Antrag.

Ansonsten Eilantrag mit Leistungsbegehren!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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