Änderungsbescheid

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Olivia
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Re: Änderungsbescheid

#26

Beitrag von Olivia »

Seltsam ist, dass die Aufforderung zur Mitwirkung im Bewilligungsbescheid "verpackt" ist, d.h. dass die Mitwirkungsaufforderung in den Bemerkungen zum Bescheid enthalten ist. Für eine Bewilligung von 6 statt 12 Monaten muss das Jobcenter Ermessen ausüben und die Gründe mitteilen, wieso vom gesetzlichen Regelbewilligungszeitraum abgewichen wird.
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid

#27

Beitrag von Koelsch »

Leider völlig normal, dass die nicht wissen, was bei denen vorliegtn. Um das zu wissen, müsste man doch in die Akte schauen und diese enorme Anstrengung spart man sich doch lieber.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid

#28

Beitrag von marsupilami »

Hast Du einen Nachweis darüber, dass die Gehaltsabrechnung(en) Deiner Frau abgegeben wurden?
Dann schreib denen, dass Du einen Nachweis hast, dass diese Unterlagen abgegeben wurden, die sollen in den Akten nachschauen.

Und wenn keine Gründe für nur 6 Monate genannt wurden, dann sollen sie das begründen.
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schimmy
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Re: Änderungsbescheid

#29

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Die Gehaltsabrechnung meiner Frau wurde am 9.2.18 gegen Empfangsbestätigung... Stempel abgegeben.

Der Kontoauszug des Darlehens liegt dem Jobcenter schon seit September 2017 vor, auch gegen Empfangsbestätigung abgegeben.
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid

#30

Beitrag von Koelsch »

Dann wie Marsu schrieb
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Änderungsbescheid

#31

Beitrag von schimmy »

Einmal bitte bemeckern das Schreiben.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit möchte ich auf ihr Schreiben vom... Stellung nehmen.

Ich habe die in ihrem Schreiben geforderten Unterlagen bereits bei ihnen im Jobcenter gegen Empfangsbestätigung (Stempel) abgegeben.

-Gehaltsabrechnung meiner Ehefrau am 9.2.18
-Kontoauszug Darlehen im September 2017

Schauen sie doch in die vorhandenen Akten in ihrem Hause nach,dort werden sie die Unterlagen mit Sicherheit finden.

Und bitte begründen sie mir warum sie den neuen Bewilligungsbescheid nur für 6 Monate statt wie bisher für 12 Monate bewilligen.

Mit freundlichen Grüßen
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid

#32

Beitrag von marsupilami »

Das ist ja ganz nett.
Aus dieser Zuckerwatte machen wir jetzt 'ne Frikadelle mit Senf.
Sehr geehrte Damen und Herren,

die in ihrem Schreiben/Bescheid vom [Datum] geforderten Unterlagen wurden bereits gegen Empfangsbestätigung (Stempel) abgegeben.
D.h.: ich bin im Besitz eines Dokumentes, in dem Ihr Haus bescheinigt, diese Unterlagen erhalten zu haben.

- Gehaltsabrechnung meiner Ehefrau am 9.2.2018
- Kontoauszug Darlehen liegt Ihnen seit September 2017 vor

Schauen sie doch in die vorhandenen Akten in ihrem Hause nach, dort werden sie die Unterlagen mit Sicherheit finden.

Weiter:
begründen Sie mir, warum sie den neuen Bewilligungsbescheid auf 6 Monate statt wie bisher für 12 Monate gekürzt haben.

Mit freundlichen Grüßen
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid

#33

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Änderungsbescheid

#34

Beitrag von Günter »

Gewöhnt euch bitte dran, wenn ihr Schreiben an die Nullen schickt, dann füllt auch Daten mit Nullen auf.

09.02.2018
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid

#35

Beitrag von marsupilami »

:arge:
:verlegen:
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schimmy
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Re: Änderungsbescheid

#36

Beitrag von schimmy »

Das Schreiben habe ich heute morgen an das Jobcenter gefaxt.

Nun warten wir mal ab.
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Re: Änderungsbescheid

#37

Beitrag von kleinchaos »

Vorläufig gilt immer nur für 6 Monate.
Der Kontoauszug vom Darlehen ist ja nun auch schon fast 6 Monate alt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Änderungsbescheid

#38

Beitrag von schimmy »

Das Ding ist die doppelte Datenerhebung, der Kontoauszug vom Darlehen wurde im September 2017 eingereicht gegen Empfangsbestätigung und daraufhin folgte ein Änderungsbescheid,das Darlehen ist seit August 2017 beendet, warum fordern die den Kontoauszug vom Darlehen nochmal?
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid

#39

Beitrag von Koelsch »

Deswegen ja Marsu's Schreiben
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schimmy
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Re: Änderungsbescheid

#40

Beitrag von schimmy »

Genau @Koelsch, deswegen ist das Schreiben ja auch an das Jobcenter gegangen.

Nur ist die doppelte Datenerhebung das Problem,dieses wiederum dürfe den Landesdatenschutzbeauftragten doch auch wohl interessieren oder?
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid

#41

Beitrag von Koelsch »

Durchaus, melde es dem ruhig auch mal
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Änderungsbescheid

#42

Beitrag von schimmy »

Bis zum heutigen Tage keine Reaktion auf das eingereichte schreiben.

Die Leistung war am 28.2 auf dem Konto, bisher gilt noch immer der vorläufige Bewilligungsbescheid.

Es fehlt auch noch die NK von 2017, die liegt uns noch nicht vor, bei Abgabe des WBA im Januar habe ich das auf einem extra Blatt Vermerkt mit der NK Abrechnung.

Kann es durchaus auch möglich sein das der vorläufige Bewilligungsbescheid weiter läuft bis auch die NK Abrechnung vorliegt und dann erst eine Neuberechnung vorgenommen wird mit dem erstellen eines neuen Bescheids?
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Re: Änderungsbescheid

#43

Beitrag von Koelsch »

:1:
NK kann was dauern, da sind die oftmals alles andere als schnell
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Re: Änderungsbescheid

#44

Beitrag von schimmy »

Kann es durchaus auch möglich sein das der vorläufige Bewilligungsbescheid weiter läuft bis auch die NK Abrechnung vorliegt und dann erst eine Neuberechnung vorgenommen wird mit dem erstellen eines neuen Bescheids?
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Re: Änderungsbescheid

#45

Beitrag von schimmy »

schimmy hat geschrieben: Do 8. Mär 2018, 18:19 Kann es durchaus auch möglich sein das der vorläufige Bewilligungsbescheid weiter läuft bis auch die NK Abrechnung vorliegt und dann erst eine Neuberechnung vorgenommen wird mit dem erstellen eines neuen Bescheids?
Was ist eure Meinung???
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Re: Änderungsbescheid

#46

Beitrag von Koelsch »

Möglich ist das. Aber üblich wäre das nicht. Ich würde aber nicht meckern, wenn die Leistung weiter läuft, denn im neuen Bescheid würde sich doch nix ändern, außer die NK-Vorauszahlung ändert sich.
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid

#47

Beitrag von marsupilami »

Woher soll JC wissen, wann die Hausverwaltung die NK zu verschicken gedenkt?
Da reagieren die dazu erst, wenn die vorliegt.
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schimmy
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Re: Änderungsbescheid

#48

Beitrag von schimmy »

Bis jetzt hat immer noch der vorläufige Bewilligungsbescheid Gültigkeit und es ist bei uns noch kein neuer Bewilligungsbescheid eingegangen.

Die geforderten Unterlagen bezüglich der Mitwirkung wurden am 16.2.18 gegen Empfangsbestätigung abgegeben, das sind morgen genau 4 Wochen.

Also heißt es weiterhin abwarten oder?
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid

#49

Beitrag von marsupilami »

:jojo:
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Re: Änderungsbescheid

#50

Beitrag von Koelsch »

Würde ich so sehen.
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