Änderungsbescheid

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
schimmy
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Änderungsbescheid

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Ein Darlehen bezüglich der Finanzierung für die Eigentumswohnung ist beendet, der Kontoauszug wurde am Freitag den 1.9.17 gegen Empfangsbestätigung beim Jobcenter eingereicht, bis jetzt erfolgte noch kein Änderungsbescheid und es sind schon 11 Tage Rum, wie lange noch warten?
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid

#2

Beitrag von Koelsch »

Der Änderungsbescheid kann doch nur für Dich bedeuten: Weniger Geld vom JC, warum hast Du es da so eilig?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Änderungsbescheid

#3

Beitrag von schimmy »

@Koelsch...

eilig habe ich es keineswegs, ich habe nur keine Lust auf eine Überzahlung die wir denn später zurück bezahlen dürfen nur weil das Jobcenter sich bei der Bearbeitung unendlich Zeit nimmt.
schimmy
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Re: Änderungsbescheid

#4

Beitrag von schimmy »

Oder wie seht ihr das?
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid

#5

Beitrag von Koelsch »

Zurückzahlen aber nur mit 10% vom Regelbedarf monatlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Änderungsbescheid

#6

Beitrag von Olivia »

Dazu darf aber kein Schonvermögen vorhanden sein, oder?
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich lese im § 43 SGB II nix von Schonvermögen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid

#8

Beitrag von marsupilami »

Schonvermögen und Rückzahlung bzw. Rückzahlungsrate haben nix miteinander zu tun.
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Re: Änderungsbescheid

#9

Beitrag von Olivia »

Ich dachte bisher immer, dass im Fall der Fälle eine Rückzahlung immer sofort aus etwaigem Schonvermögen erfolgen muss.
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid

#10

Beitrag von Koelsch »

Nee, Marsu hat da Recht, das hat nix miteinander zu tun
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid

#11

Beitrag von marsupilami »

Sonst wäre das ja kein Schonvermögen mehr.
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Re: Änderungsbescheid

#12

Beitrag von schimmy »

Ich hoffe ja das der Änderungsbescheid in der nächsten Zeit jetzt noch eintrudelt.
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Re: Änderungsbescheid

#13

Beitrag von Olivia »

Ruf doch mal beim Callcenter an und mache da Druck.
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Re: Änderungsbescheid

#14

Beitrag von schimmy »

Telefonisch ist auch nur Schall und Rauch.
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Re: Änderungsbescheid

#15

Beitrag von schimmy »

Die letzten drei Tage blieb der Briefkasten leer, keine Post vom Jobcenter.
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid

#16

Beitrag von marsupilami »

Cool down.
Ich hab denen gleich als der Rentenbescheid kam (01.09.) ein Fax geschickt und ich rechne auf gar keinen Fall vor Ende des Monats mit irgend einer Reaktion.

Okay, die Warterei zerrt auch bei mir an den Nerven.
Aber es ändert nichts.
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Re: Änderungsbescheid

#17

Beitrag von schimmy »

Unser Jobcenter ist da speziell, gut das sind andere Jobcenter auch.

Letzt endlich geht es mir auch darum bekommen wir als BG am 29.9.17 unsere Leistung auf's Konto überwiesen,da ja noch immer die kdu Änderung im Raum steht und kein neuer Änderungsbescheid bis jetzt erlassen wurde.

Mir sind schon einige Fälle bekannt wo es seitens des Jobcenters nicht rechtzeitig geschafft wurde Änderungsbescheide zu erlassen und die Hilfeempfänger am Monatsanfang ohne Geld da standen und dann erst das Theater los ging und man trotz gültigem Bescheid sein Geld hinterher laufen durfte,da wurde auch vorher kein Aufhebungsbescheide erlassen.

Oder wie seht ihr das?
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Re: Änderungsbescheid

#18

Beitrag von kleinchaos »

Die Angst ist schon begründet. Zumindest aus der Erfahrung heraus. Jedoch hab ich auch schon mehrfach erlebt, dass kurz vor Toresschluss noch schnell die dringendsten Fälle bearbeitet wurden um pünktlich zahlen zu können
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Änderungsbescheid

#19

Beitrag von tigerlaw »

Bei dir sehe ich das anders: allenfalls reduzieren sich die KdU, und wenn die Bajuffen nicht in die Gange kommen, überweisen sie erst einmal zu viel. Euch kann nichts passieren, dass ihr ja rechtzeitig Mitteilung gemacht habt.
Eine Überzahlungen können sie nur mit 10 % Eurer Regelleistung verrechnen.

Mach dir also nicht ins Hemd!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Änderungsbescheid

#20

Beitrag von schimmy »

Kurzes Feedback...

Erst einmal ein Dankeschön an alle für eure Antworten.

Heute lag der Änderungsbescheid im Briefkasten,alle Aufregung war wie immer mal umsonst. :5:

Den Kontoauszug am 1.9 abgegeben und bearbeitet wurde das ganze dann erst am 13.9, aber gut Strich drunter.
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Re: Änderungsbescheid

#21

Beitrag von Koelsch »

Na siehst Du - Lebensmotto in den VAE und bei den Beamten beim JC

Inshallah bukra mumkin

Damit hab ich 3 Jahre dort gelebt - und in Libyen war's nicht anders.
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Re: Änderungsbescheid

#22

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Wir haben am Freitag den 26.1.2018 unseren WBA beim Jobcenter gegen Empfangsbestätigung abgegeben.

Der Bewilligungsbescheid läuft aktuell bis zum 28.2.2018.

Bis zum heutigen Tage ist noch kein neuer Bewilligungsbescheid der ab dem 1.3.2018 läuft bei uns eingetroffen.

Am kommenden Freitag sind es drei Wochen her seit Abgabe des Antrags.

Wie würdet ihr Vorgehen, weiter abwarten, die Leistung wird ja am 21.2.18 angewiesen,so das sie am 28.2.18 auf dem Konto der Kunden eingeht?
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid

#23

Beitrag von marsupilami »

Wenn am Mittwoch 28. kein Geld da ist, am Donnerstag dort aufschlagen und Vorschuss verlangen.
Aber vorher nochmal kurz kukken.

Es kann durchaus sein, dass das Geld vor dem Bescheid kommt.
Hatte ich auch schon.

Ist zwar blöd und nervig, aber normalerweise klappt das, wenn keine bzw. keine großen Änderungen gegenüber dem letzten Antrag passiert sind bzw. vorzunehmen sind.
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Re: Änderungsbescheid

#24

Beitrag von schimmy »

@Marsu...

Alle uns vorliegenden Unterlagen haben wir mit Abgabe des Antrags eingereicht.

NK Abrechnung für 2017 ist noch nicht vorhanden, dieses wiederum wird auch vor April meistens nichts.
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Re: Änderungsbescheid

#25

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Heute erreichte mich der neue vorläufige Bewilligungsbescheid für den 1.03.2018-31.08.2018.

Ich möchte doch bitte noch Unterlagen nachreichen (Mitwirkungspflicht)...

Gehaltsabrechnung von meiner Ehefrau, liegt dem Jobcenter seit dem 9.02.2018 vor.
Kontoauszug Darlehen, liegt dem Jobcenter seit September 2017 vor.

Da weiß mal wieder die Rechte Hand nicht was die Linke Hand macht,doppelte Datenerhebung.

Was mich ja noch gewundert hat,das nur für 6 Monate statt wie zuletzt für 12 Monate bewilligt wurde.

GEZ Befreiung auch für 6 Monate befreit.

Was haltet ihr davon?
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