Hilfe bei Freibetragsrechnung

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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blitzdings
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Hilfe bei Freibetragsrechnung

#1

Beitrag von blitzdings »

frieden1: Hallo.

Ich habe mir eine Exeltabelle mit Berechnungsformeln erstellt auf Grund derer ich die Bescheide vorab kontrollieren kann.
Gerade der Bereich Freibeträge ist jedoch so intransparent das ich hier mit meinem Wissen nicht mehr weiter komme.

Kan mir/Uns allen da jemand weiterhelfen?

Also mein Wissen ist:
BEK = Bruttoeinkommen
GFB = Grunsfreibetrag

1.) FB = 100€ Darin sind Werbungskosten, PKW Haftplicht und Altersvorsorge etc enthalten
2.) FB abzügl. Freibertrag auf das Erwerbseinkommen
( (FB) = (BEK-GFB)*10% minus 10% der Brutto-Einkünfte zwischen 101 Euro und 1000,01 Euro (maximal also 10% auf 1200 Euro = 120 Euro))
=SUMME(((BEK-100)*0,1)-(BEK*0,1))
3.)FB abzügl. Freibertrag auf das Erwerbseinkommen Mit Kind
(3. Freibetrag (FB) = (BEK-GFB)*10% minus 10% der Brutto-Einkünfte zwischen 1200,01 Euro und 1500 Euro
(maximal also 10% auf 1500 Euro = 150 Euro))
=SUMME(((BEK-100)*0,1)-(BEK*0,1))

Frage:
1.) Werden die jeweiligen FB (also FB2, FB3 ...) Addiert?
2.) Oder nur jeweils errechnet?

Wenn ich damit fertig bin, poste ich den Formalsatz unter diesem Post.

<3 Danke
Olivia
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Re: Hilfe bei Freibetragsrechnung

#2

Beitrag von Olivia »

Zu 1.) Wenn das Einkommen über 400 € liegt, dann können die tatsächlichen Aufwendungen abgezogen werden, d.h. entweder (je nach Rechtsauffassung) die private Versicherungspauschale in Höhe von 30 € monatlich oder die im BWZ geleisteten tatsächlichen Aufwendungen für angemessene private Versicherungen (nach einer anderen Rechtsauffassung) jeweils zuzüglich der Altersvorsorge in Höhe von derzeit 18,7% auf den tatsächlichen Gewinn.

Daneben müsste bei Selbständigen ein weiterer Freibetrag für die Altersvorsorge gewährt werden analog zu Angestellten, da die 18,7% nur die Grundvorsorge für das Alter sind. Angestellte können zusätzlich zur DRV riestern, und Selbständige dürfen eigentlich nicht schlechter gestellt werden als Angestellte.

Zu 2.) Die Freibeträge sind voneinander unabhängig vom Gewinn abzusetzen, d.h. die Beträge werden addiert. Sollten höhere Aufwendungen als 100 € im Grundfreibetrag geltend gemacht werden, so beträgt die Grenze bei der Ermittlung des Erwerbstätigenfreibetrages dennoch weiterhin 100 € (und nicht die tatsächlichen Aufwendungen zum Beispiel für die Altersvorsorge).
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kleinchaos
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Re: Hilfe bei Freibetragsrechnung

#3

Beitrag von kleinchaos »

Da unterliegst du einem grundsätzlichen Fehler:

Vom Brutoo EK werden erstmal alle gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge abgezogeb, also RV, KV, PV, AV, Steuern.

Vom Prinzip her kannst du zur Berechnung dein normales Netto-EK verwenden.

Aber du kannst es dir auch einfacher machen, indem du unseren ALG2-Rechner als Excel oder odt runterlädtst
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Hilfe bei Freibetragsrechnung

#4

Beitrag von kleinchaos »

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Olivia
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Re: Hilfe bei Freibetragsrechnung

#5

Beitrag von Olivia »

Geht es nicht um die Einkommensermittlung bei Selbständigen?
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Koelsch
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Re: Hilfe bei Freibetragsrechnung

#6

Beitrag von Koelsch »

Lad doch einfach mal Deine Exceltabelle hier hoch, dann sieht man klar, was Du da gemacht hast
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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