Verfahrensanweisung bei Datenschutzpannen im Jobcenter

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Antworten
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22164
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Verfahrensanweisung bei Datenschutzpannen im Jobcenter

#1

Beitrag von Olivia »

Kommt es im Jobcenter zu einer Datenschutzpanne, greift nach einer Regelung im Bundesdatenschutzgesetz unter anderem eine Informationspflicht des Jobcenters gegenüber dem Betroffenen. Zusätzlich ist durch das Jobcenter ein genau definierter Massnahmekatalog einzuhalten.

Der Kunde kann eine Datenschutzpanne auch telefonisch an das Service-Center melden, welches über einen eigenen einzuhaltenden Massnahmekatalog verfügt.
Die Service Center

• nehmen Meldungen über Datenschutzpannen telefonisch entgegen und verfahren nach den Regelungen der FAQ-Beiträge „Kundenpost fehlgeleitet“.

• leiten Datenschutzpannen, die nicht durch das Service Center verursacht wurden, an die für die/den betroffene/n Kundin/Kunden zuständige AA, gE oder FamKa weiter.

• informieren unverzüglich den Datenschutzbeauftragten der BA über Datenschutzpannen, die durch das Service Center selbst verursacht wurden, anhand des Meldebogens. Dieser wird postalisch an den Datenschutzbeauftragten der BA oder per verschlüsselter E-Mail an das Postfach _BA-Zentrale-JDC-Datenschutz übersandt. Bei Einkauf der Dienstleistung durch eine gE erhält die Geschäftsführung der gE eine Information über die Datenschutzpanne zur Kenntnis.

• informieren die/den betroffene/n Kundin/Kunden schriftlich über die Datenschutzpanne, sofern diese durch das Service Center selbst verursacht wurde. Bei Einkauf der Dienstleistung durch eine gE erhält die Geschäftsführung der gE eine Abschrift des Schreibens an die/den betroffene/n Kundin/Kunden zur Kenntnis.

https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478796338613
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Verfahrensanweisung bei Datenschutzpannen im Jobcenter

#2

Beitrag von Koelsch »

Wie sagte es schon der olle Faust:
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Verfahrensanweisung bei Datenschutzpannen im Jobcenter

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ahja, der datensammelwütige SB, der da PA und KK-Karte und noch so einiges andere kopieren und zur Akte nehmen möchte, den Antragsteller mit Nichtbearbeitung seines Antrages zur Herausgabe dieser Daten erpresst, dieser SB zeigt sich dann selbst an? Kugelwitz, keine Ecke zum lachen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“