Der Kunde kann eine Datenschutzpanne auch telefonisch an das Service-Center melden, welches über einen eigenen einzuhaltenden Massnahmekatalog verfügt.
Die Service Center
• nehmen Meldungen über Datenschutzpannen telefonisch entgegen und verfahren nach den Regelungen der FAQ-Beiträge „Kundenpost fehlgeleitet“.
• leiten Datenschutzpannen, die nicht durch das Service Center verursacht wurden, an die für die/den betroffene/n Kundin/Kunden zuständige AA, gE oder FamKa weiter.
• informieren unverzüglich den Datenschutzbeauftragten der BA über Datenschutzpannen, die durch das Service Center selbst verursacht wurden, anhand des Meldebogens. Dieser wird postalisch an den Datenschutzbeauftragten der BA oder per verschlüsselter E-Mail an das Postfach _BA-Zentrale-JDC-Datenschutz übersandt. Bei Einkauf der Dienstleistung durch eine gE erhält die Geschäftsführung der gE eine Information über die Datenschutzpanne zur Kenntnis.
• informieren die/den betroffene/n Kundin/Kunden schriftlich über die Datenschutzpanne, sofern diese durch das Service Center selbst verursacht wurde. Bei Einkauf der Dienstleistung durch eine gE erhält die Geschäftsführung der gE eine Abschrift des Schreibens an die/den betroffene/n Kundin/Kunden zur Kenntnis.
https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478796338613