Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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7up
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Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#1

Beitrag von 7up »

Das Jahr ging leider schon wieder gut los für mich. Als ich vom Austragen der Zeitungen nach Hause kam, war irgendsoein Vollpfosten leider der Meinung, dass er aus seiner Parkposition vor einem Garagenkomplex ohne zu blinken einfach ausscheren müsste und mich zum Abbremsen zwingen müsste, um ein vor ihm parkendes Auto zu umfahren und vor dieses wieder einzuparken und anschließend wieder ohne zu blinken, mir mit Schwung in die Seite krachen zu müssen.
Leider ist jetzt mein Schweller, mein Radhaus und meine Tür kaputt. Das Rad und die Felge wurden erneuert und die Spur und der Sturz wieder eingestellt. Die Frau, die mit dabei war und auf dem Garagenvorplatz stand, während der Meister seine tollkühnen Einparkkünste vorgeführt hat und den Blick anscheinend unter Restalkohol vom Freitag nicht von seiner Geliebten lassen konnte, hat mich gleich beschimpft, nachdem die Polizei da gewesen war. Der Mann hätte geblinkt und ich wäre zu schnell gewesen und ihr Mann wäre Pendler und bräuchte das Auto zwingend, deswegen müsste ich meine Rechte abtreten, denn das hätte Priorität und was ich Harzer überhaupt Auto fahren würde usw. . Ich war nicht zu schnell. Ich kam von einem Bahnübergang in einer Kurve, da war ich schon langsam und das plötzliche Ausparken hat mich noch mehr verlangsamt. Der Mann hat mir gesagt, dass er nicht in den Spiegel geguckt hat, als er ausgestiegen ist. Ich habe bald den Verdacht, dass die auf mich gelauert haben, bis ich vorbei komme, um mir dann irgendwie zu schaden. Weil ich hier in einer Gegend wohne, wo ich denen das zutrauen würde, dass die sowas hier auch noch zustande bringen. Schade, dass ich nicht dran gedacht habe, auf einen Alkoholtest zu bestehen bei dem Typ.
Ich habe eine Abtretungserklärung gemacht und die Sache sicherheitshalber einem Anwalt übergeben. Leider habe ich bis heute nichts mehr davon gehört und habe den Verdacht, dass die gegnerische Versicherung alles im Sand verlaufen lässt und habe Angst, dass ich auf meinem Schaden sitzen bleibe und das Auto bald wegschmeißen kann. Das ist immerhin schon 4 Wochen her. Ich werde bei so einer Ungewissheit immer ziemlich schnell ungeduldig. Mein schönes Auto.
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Koelsch
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#2

Beitrag von Koelsch »

Was hast Du wem abgetreten?
Was steht im Polizeiprotokoll?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
7up
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#3

Beitrag von 7up »

Nichts, aber die Frau hat so getan, als hätte ich kein Recht, die Straße zu benutzen und Auto zu fahren, weil ich keine Arbeit hab und deswegen nicht unterwegs sein muss und weil ihr Mann Pendler ist und das absolute Priorität hätte. Nach der Gleichberechtigung im Straßenverkehr, dürfe er machen, was er wolle und ich soll deswegen meine Rechte für sie abtreten, weil sie Arbeit haben und ich soll wieder Nachsicht haben, also die A****karte. So sieht das bei denen hier aus. Die dürfen alles und alle anderen haben sich zu verkrümeln und nirgednwo blicken zu lassen und wenn sie Besitz haben, dann nur kaputt, alt und dreckig oder so.
Ich habe von der Polizei nur eine Personalienaustauschkarte bekommen. Auf der steht nur, mit Stempel vom Polizeirevier und Unterschrift vom Beamten, dass der Unfall unter einer Vorgangsnummer aufgenommen wurde und hat ein Feld, wo man seine Personalien mit dem Unfallgegner austauschen kann.
Zuletzt geändert von 7up am Fr 2. Feb 2018, 20:06, insgesamt 4-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#4

Beitrag von marsupilami »

In #3 steht wieder nur bla bla.
Beantworte die Fragen von Koelsch in #2!
Signatur?
Muss das sein?
7up
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#5

Beitrag von 7up »

Ich habe von der Polizei nur eine Personalienaustauschkarte bekommen. Auf der steht nur, mit Stempel vom Polizeirevier und Unterschrift vom Beamten, dass der Unfall unter einer Vorgangsnummer aufgenommen wurde und hat ein Feld, wo man seine Personalien mit dem Unfallgegner austauschen kann.
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Koelsch
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#6

Beitrag von Koelsch »

Du schreibst, es gäbe eine Abtretungserklärung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#7

Beitrag von Günter »

Ih vermute mal, dass zu deiner Führerscheinausbildung auch ein wenig Theorie-Unterricht gehörte. Also zu meiner Zeit ...... na gut, das war im letzten Jahrhundert des vorigen Jahrtausends, da hat man uns einiges zu dem Thema erzählt. Und auch wenn ich bereits etwas angegraut bin, erinnere ich mich gut daran, dass man uns was in der Art nie ein Kostenanerkenntnis, Schuldanerkenntnis, oder ähnliches zu unterschreiben, Polizeiprotokoll immer sofort einfordern .....

nach deinem diffusen Gestammel, welche Auskunft willst du von uns? Du hast doch mit Sicherheit die Versicherungsnummer des Unfallgegners, dann ruf die Versicherung an und frage. Wir können dir doch keine rechtsverbindliche Auskunft zu dem Geschwafel geben. Ich bin der Meinung mit dir muss man Klartext reden, damit du auch verstehst was gemeint ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
7up
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#8

Beitrag von 7up »

Ja es gibt eine solche Abtretungserklärung. Die habe ich bei dem Autohaus bzw. bei der Werkstatt gemacht, bei der ich den Unfall vorgeführt habe und die Reparatur machen lassen habe. Dort wurde ein Gutachten angefertigt und mir ein Anwalt empfohlen, für den ich eine Vollmacht unterschrieben habe. Dann war ich bei dem Anwalt und habe mit ihm besprochen, wie es weitergeht. Ich soll alles ihn machen lassen, nichts beantworten oder ausfüllen noch telefonieren. Aber was ist; wenn der sich nicht kümmert oder die gegnerische Versicherung alles im Sand verlaufen lässt und ich noch in 5 Jahren hier sitze und warte, dass sich mal jemand meldet. Ich will dem Anwalt ja auch nicht auf die Nerven gehen, mit dauernden Anrufen, ob sich schon was getan hat oder so.
Meine Frage ist, wer bezahlt eigentlich den Anwalt; wenn die gegnerische Versicherung die Übernahme der Anwaltskosten ablehnt?
Ich hoffe mal, dass er das hier erwähnte Protokoll auch angefordert hat und damit was anfangen kann. Wann hätte ich denn das Protokoll anfordern sollen? Gleich wo der Unfall aufgenommen wurde?
Was ist; wenn es zu einem Prozess kommt? Wäre es ratsam schon jetzt Prozesskostenhilfe zu beantragen? :1:
Zuletzt geändert von 7up am Fr 2. Feb 2018, 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
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angel6364
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#9

Beitrag von angel6364 »

Das sind alles Fragen, die Du dem Anwalt stellen solltest.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#10

Beitrag von Koelsch »

So ist es - und 4 Wochen ist so gut wie gar nix bei Versicherungsfällen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#11

Beitrag von tigerlaw »

Nach Deiner Schilderung müsste der Dummdösel die alleinige Schuld tragen.

Natürlich - der eine sagt "Hü", der andere sagt "Nein es war Hott", und heraus kommt ein "Kikeriki". Will sagen: Recht haben und Recht bekommen ist manchmal - leider - zweierlei.

Wenn die Alleinschuld beim Gegner bleibt, dann muss dessen Versicherung sowohl Deinen Schaden bezahlen, als auch die Kosten für Deinen Anwalt.

Die "Abtretung" bedeutet nur, dass Du die Ansprüche, die Du gegen den Dummdösel bzw. dessen Versicherung hast, an die Werkstatt abgetreten hast, damit die dann ihre Rechnung unmittelbar bei der Gegenseite einreichen kann.

Eine Versicherung zahlt aber erst dann, wenn ihr Versicherungsnehmer (hier: der Dummdösel) sie auch über den Unfall informiert hat. Und so wie Du es hier schilderst, könnte das schon einige Zeit gedauert haben.

Jedenfalls die Äußerungen, die seine Thusnelda geäußert hat von wegen Hartzi dürfte eigentlich gar kein Auto fahren usw., sind absoluter Bullshit, lass Dich davon nicht irre machen!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: Unfall gebaut - wann kommt eine Meldung der gegnerischen Versicherung auf Übernhame der Schadenskosten?

#12

Beitrag von kleinchaos »

Wichtig ist, wer bei der Unfallmeldung der Polizei als erster steht. Der ist nämlich der "Schuldige".

Abtretung an die Werkstatt ist soweit ok, die rechnet dann mit der gegnerischen Versicherung ab. Der Kostenvoranschlag wird an die Versicherung geschickt und die Werkstatt wartet auf Reparaturfreigabe. Du kannst bei der gegnerischen Versicherung Schadenersatz in Form eines Leihwagens geltend machen. Gibt da auch Pauschalen, jedoch sollte man kein größeres als das eigene ansetzen bei den Kosten, eher ein wenig kleiner. Wenn sich die gegnerische Versicherung so lange Zeit lässt, dann muss sie eben auch länger die Nutzungsausfallentschädigung zahlen. Dein Anwalt sollte der Versicherung mal bissel Beine machen. 4 Wochen ist eindeutig zu lange
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