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Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 20:17
von Turtle39
... sollen wir mitwirken.

Mitte November 2017 hat uns mein Schwiegervater 3000,00 Euro überwiesen.
Zum Verwendungszweck hat er uns einen Brief zukommen lassen.

Inhalt des Briefes:
Ich hab euch 3000,00 Euro überwiesen. Bitte kauft dafür ein paar vernünftige Sommerreifen mit Felgen, lasst auch mal die Elektrik vom Auto überprüfen.
Kauft dem Hund eine passende Box für den Kofferraum und dann möchte ich, das ihr uns für 2018 einen Urlaub an der Nord- oder Ostsee bucht.
Und sollte dann noch Geld übrig sein, kauft euch bitte eine neue Couch.

2000,00 Euro haben wir vom Konto abgehoben.

Am Wochenende kam vom GruSi Amt (für meinen Mann) und vom Jobcenter für mich je ein Schreiben:

Das GruSi Amt bittet bis 23.02.2018 um:

- vollständige und angeschwärzte Belege über den Kauf bzw. die Buchung der o.g. Schachverhalte
- vollständige und angeschwärzte Abbuchungsbelege auf unserem Konto der o.g. Schachverhalte bzw. der Barabhebungen (Kontoauszüge)

Das Jobcenter hat mir einen neuen Bescheid für den restlichen BWZ (März bis Mai 2018) zukommen lassen und monatlich 250,00 Euro Schenkung meines Vaters abgezogen.
Begründung:
Bei der Vorlage der abschließenden Angaben für den Zeitraum 01.60.2017 bis 30.11.2017 wurde festgestellt, das Ihnen am 17.11.2017 von Ihrem Vater 3000,00 Euro geschenkt wurde. Schenkungen sind im Sinne von § 11 SGB II als einmalige Einnahme Ihrem Bedarf zu Grunde zu legen. Wir haben daher hälftig 1500,00 Euro auf 6 Monate ab 12/2017 in Höhe von 250,00 Euro angerechnet. Für den Zeitraum 01.12.2017 bis 28.02.2018 ist derzeit eine Rückforderung in Höhe von insgesamt 750,00 Euro entstanden. Darüber erhalten Sie einen Bescheid, wenn die Unterlagen Ihrer Einkommen wieder vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie auch, das Herr ... Leistungen nach dem SGB XII erhält. Auch dort muss die Schenkung bekannt gegeben werden, da es sich um Einkommen handelt.

Zwischenzeitlich ist es so, das mein Schwiegervater und seine Lebensgefährtin (beide an bzw. über 80 Jahre alt) voraussichtlich aus gesundheitlichen Gründen NICHT in Urlaub fahren können und ich (Reisevermittlerin) soll bitte noch nichts buchen.
Eine Hundebox habe ich gebraucht geschenkt bekommen. Die Reifen-/Felgen haben wir noch nicht gekauft.



- Wie kommt das Jobcenter dazu mir zu Schreiben das MEIN Vater (der bekanntlich am 20.09.2016 verstorben ist) mir 3000,00 Euro geschenkt hat ?
- Darf das Jobcenter überhaupt die komplette Summe anrechnen, wenn es doch mehrere Verwendungszwecke gibt ?

Was können wir jetzt tun ?

:frieden1: danke für eure hilfreichen Tips und Ratschläge
:turtle:

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 20:35
von Koelsch
Erst mal natürlich Widerspruch gegen die Anrechnung, Begründung. Das ist kein Geschenk, das sind zweckgebundene Mittel, wie sich aus dem Schreiben eindeutig ergibt.
Wir müssen dafür Leistungen erbringen bzw. in Auftrag geben.

Trotzdem böd - viel einfach und besser wäre es, wenn der Schwiegervater Euch die entsprechenden Aufträge (Reifen Elektrik, Buchung) erteilt hätte und er hätte dann die Rechnungen dirtekt an Reifenhändler etc. überwiesen. Dann hätte JC nie Wind davon bekommen.

Aber das ist hätte, hätte Fahrradkette.

Maßgeblich ist § 11a Abs. 5 SGB II - durch die Zweckbindung werdet ihr nicht "dramatisch" besser gestellt.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 20:41
von Olivia
Eine Schenkung kann man doch auch ablehnen, wenn sie unter Auflagen erfolgt ist, oder? Eventuell könnte man den ganzen Vorgang "stornieren", indem man das Geld an den Empfänger zurückgibt. Die 2.000 € in bar retournieren gegen Quittung und den Rest als Überweisung.

Ich befürchte, dass ansonsten alles angerechnet wird. 1.500 € wurden ja bereits angerechnet, 750 € sollen demnächst folgen und es werden dann bestimmt nochmal 750 € angerechnet.

Viel einfacher wäre es, wenn der Schwiegervater die Reifen, die Felgen, die Hundebox, die Couch, die Reise und die Elektriküberprüfung selbst beauftragen würde und dann als Sachwert schenkt. Dies wäre definitiv anrechnungsfrei.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 20:47
von Olivia
Könnte die Schenkung eventuell eine Zuwendung in Form eines Sachbezuges darstellen? Der Beschenkte ist ja durch die Auflagen nicht frei in seiner Entscheidung, was von dem Geld gekauft wird.

In den FH zum § 11b SGB II steht unter Rz. 11.1:
Einnahmen in Geldeswert (Sachbezüge) sind grundsätzlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Was die Reise angeht, so könnte zumindest dieser Teil der Schenkung zurückgewiesen werden, da aus gesundheitlichen Gründen eine Reiseteilnahme der Schenker nicht mehr möglich ist.

Ich befürchte, der Fall wird am Sozialgericht enden. Widerspruch abgelehnt --> Vollanrechnung --> Geld futsch --> Schwiegereltern entsetzt. :angst:

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 20:53
von Günter
Es war keine Schenkung, es ist keine Schenkung, es wird auch nie eine Schenkung sein. Es sind zweckgebundene Mittel, den Rest meines Kommentares schenk ich mir ....

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 21:06
von Turtle39
Wie geschrieben, der Schwiegervater wird dieses Jahr 88 Jahre alt.
Er wohnt knapp 600 km weg von uns.
Außer bei ATU und sonstige "bundesweit agierende" Firmen bei wem soll er da was in Auftrag geben ? Er kennt hier ja keinen.
Die Hundebox hätte ich online bestellt, den Urlaub hätte ich in meiner Augentur gebucht, damit ich mal wieder Provision bekomme.
Ich erkläre ihm seid Jahren, er soll kein Geld überweisen ... egal für was.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 21:11
von Koelsch
Und von daher war der Buchungsgedanke ja ein ausgesprochen sinnvoller Gedanke

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 21:38
von Olivia
Dann bleibt nur der Widerspruch beim Jobcenter und Grusiamt und dann sehen, was folgt. Oder?

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 21:39
von Koelsch
Richtig

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 17:58
von Turtle39
Schneller als gedacht, die Antwort vom GruSi-Amt ist da.

Vorweg, die abgehobenen 2000,00 € wurden im Weiterbewilligungsantrag nicht mit angegeben da diese ja nicht uns gehören.
Sie sind auch nach wie vor noch da, aber das haben wir denen in unserer Antwort am 13.02 ja nicht mitgeteilt.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 18:03
von Koelsch
Noch mal wiederholen, das Geld ist zweckgebunden, daher wurde das auch im Antrag nicht als verfügbares Bargeld angegeben.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 18:12
von Günter
Auch das Alter erwähnen, die Eltern sind ... und ... Jahre alt und daher nicht mehr in der Lage bestimmte (Geschäfte?) zu erledigen. Es besteht für uns auch eine sittliche und moralische Verpflichtung den Eltern zu helfen, daher haben sie uns das Geld für die Beschaffung von .... überwiesen, in der Erwartung das nicht verbrauchte Geld zurückzugeben. Es handelt sich um zweckgebundene Beträge, die keineswegs wie von Ihnen zu Unrecht behauptet zur Deckung unseres Bedarfs ausgegeben werden können.

Ich hoffe ihnen ist klar, wie Familien funktionieren, sonst müssen wir das vor dem Sozialgericht klären. Es täte uns allerdings sehr leid, wenn die Eltern miterleben müssten, wie der Staat versucht ihnen das Geld wegzunehmen.



Wenn ich das Ganze lese, dann kommt mir wirklich nur noch die Wut hoch.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 18:21
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 18:27
von Günter
Wenn ich dran denke als die GruSi eingeführt wurde, wurde das als soziale Wohltat gefeiert und jetzt behandeln die die Bürger wie Verbrecher und Sozialbetrüger.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 18:49
von marsupilami
Ich versuch mal, Günter's Vorschlag - der mir ganz gut gefällt - ein wenig aufzubohren:
Auch das Alter erwähnen, die Eltern sind ... und ... Jahre alt und daher nicht mehr in der Lage verschiedene Geschäfte selbst zu erledigen. Es besteht für uns auch eine sittliche und moralische Verpflichtung den Eltern zu helfen, daher haben sie uns das Geld für die Beschaffung von .... überwiesen, im Vertrauen darauf, dass nicht verbrauchtes Geld zurückzugeben wird. Es handelt sich definitiv um zweckgebundene Beträge, die keineswegs wie von Ihnen zu Unrecht behauptet, zur Deckung unseres Bedarfs ausgegeben werden können.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen klar ist, wie "Familie" funktioniert - funktionieren sollte.
Gerade unter Berücksichtung von Alter und anderen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Anderweitig bin ich gewillt, Ihnen den Begriff "Familie" anderen Ortes von anderen Personen erklären zu lassen.
Ich persönlich würde es außerordentlich bedauern, wenn die Eltern miterleben müssten, wie der Staat versucht ihnen ihr Geld wegzunehmen.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 19:05
von Turtle39
Wenn ich meinem Schwiegervater und seiner Lebensgefährtin das alles erzähle bekommen die einen Herzinfarkt.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 19:14
von Koelsch
Genau das sollte aus den Schreiben klar werden, also Marsu's letzten Satz durchaus noch ergänzen mit

....wegzunehmen, ich befürchte sehr ernsthaft, die Erfahrung würden sie nicht überleben.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 19:17
von Turtle39
Fällt mir gerade ein, die schreiben davon das wir (bzw. nur GöGa) am 05.01 über liquide Mittel in Höhe von insgesamt 837,42 € verfügt haben.
In dem Betrag sind aber auch 316 € Pflegegeld der Krankenkasse. Dürfen die überhaupt mit angerechnet werden ?

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 19:22
von Turtle39
Also schreiben wir,

Sehr geehrte GruSi-SB,

ich nehme Bezug auf die Anhörung zur beabsichtigten Aufhebung und Rückforderung vom 14.02.2018 und nehme wie folgt Stellung:
Das Geld ist zweckgebunden, daher wurde das auch im Antrag nicht als verfügbares Bargeld angegeben.
Mein Vater ist 87 Jahre und seine Lebensgefährtin 80 Jahre alt und daher nicht mehr in der Lage verschiedene Geschäfte selbst zu erledigen. Es besteht für uns auch eine sittliche und moralische Verpflichtung den Eltern zu helfen, daher haben sie uns das Geld für die Beschaffung von .... überwiesen, im Vertrauen darauf, dass nicht verbrauchtes Geld zurückzugeben wird. Es handelt sich definitiv um zweckgebundene Beträge, die keineswegs wie von Ihnen zu Unrecht behauptet, zur Deckung unseres Bedarfs ausgegeben werden können.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen klar ist, wie "Familie" funktioniert - funktionieren sollte.
Gerade unter Berücksichtung von Alter und anderen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Anderweitig bin ich gewillt, Ihnen den Begriff "Familie" anderen Ortes von anderen Personen erklären zu lassen.
Ich persönlich würde es außerordentlich bedauern, wenn die Eltern miterleben müssten, wie der Staat versucht ihnen ihr Geld wegzunehmen, ich befürchte sehr ernsthaft, die Erfahrung würden sie nicht überleben.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 20:06
von marsupilami
Turtle39 hat geschrieben: Sa 17. Feb 2018, 19:22 Also schreiben wir,

Sehr geehrte GruSi-SB,

ich nehme Bezug auf die Anhörung zur beabsichtigten Aufhebung und Rückforderung vom 14.02.2018 und nehme ich wie folgt Stellung:
Das Geld ist zweckgebunden, daher wurde das auch im Antrag nicht als verfügbares Bargeld angegeben.
Mein Vater ist 87 Jahre und seine Lebensgefährtin 80 Jahre alt und daher nicht mehr in der Lage verschiedene Geschäfte selbst zu erledigen. Es besteht für uns auch eine sittliche und moralische Verpflichtung den Eltern zu helfen, daher haben sie uns das Geld für die Beschaffung von .... überwiesen, im Vertrauen darauf, dass nicht verbrauchtes Geld zurückzugeben wird. Es handelt sich definitiv um zweckgebundene Beträge, die keineswegs wie von Ihnen zu Unrecht behauptet, zur Deckung unseres Bedarfs ausgegeben werden können.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen klar ist, wie "Familie" funktioniert - funktionieren sollte.
Gerade unter Berücksichtung von Alter und anderen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Anderweitig bin ich gewillt, Ihnen den Begriff "Familie" anderen Ortes von anderen Personen erklären zu lassen.
Ich persönlich würde es außerordentlich bedauern, Wenn diese Eltern tatsächlich miterleben müssten, wie der Staat versucht ihnen ihr bischen Geld wegzunehmen, ich befürchte sehr ernsthaft, diese Erfahrung würden sie nicht überleben fügt ihnen schweren gesundheitlichen Schaden zu.
Sonst wird's zu dramatisch und womöglich unglaubwürdig

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 20:28
von Günter
Ich bin für Klartext

Anderweitig bin ich gewillt,den Richtern am Sozialgericht die Gelegenheit zu geben, Ihnen den Begriff "Familie" zu erklären.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Fr 23. Feb 2018, 14:16
von Turtle39
Heute hatten wir die Antwort auf unsere Stellungnahme im Briefkasten.

Ab Mitte April ist er (Schwiegervater) bei uns in der Nähe in REHA, da werden wir hinfahren um ihm das restliche Geld gegen Quittung zurückzugeben.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Fr 23. Feb 2018, 14:23
von Olivia
Das hört sich doch schon mal ganz gut an. Die Leistungen werden vorerst weiter gezahlt und es wird eine Frist eingeräumt, bis zu der ein Nachweis erbracht werden muss, was mit dem Geld nun ist.

Eine Idee hätte ich da noch. Könnte es ein Weg sein, dass der Schwiegervater einen schriftlichen Auftrag erteilt:
"Hiermit beauftrage ich xxxxxxxxxx mit dem Kauf folgender Dinge:

1 Satz Sommerreifen mit Felgen für Kfz yyyyyyy
1 x Elektriküberprüfung von Kfz mit Kennzeichen xxxxxxxxxx durch Fachwerkstätte xxxxxxxxx
1 x passende Box für Hundetransport Kofferraum
1 x Urlaubsbuchung zusammen mit uns an der Nord- oder Ostsee für 14 Tage
1 x Couch im Möbelhaus xxxxxxxxx

Die Sachen sollen durch xxxxxxxxxxxx für mich erworben werden. Sodann schenke ich diese Sachen Familie xxxxxxxxxxxxx.

xxxx, den xxxxxxxxxxx

(Unterschrift)"

Sachzuwendungen sind doch zumindest im SGB II anrechungsfrei seit 1.8.2016. Wie sieht das im SGB XII aus?

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Fr 23. Feb 2018, 14:26
von Günter
:Daumenhoch:

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Fr 23. Feb 2018, 15:22
von Koelsch
Schriftlicher Auftrag vom Schwiegerpapa reicht nicht, die wollen ja einen Nachweis "Geld ist weg".

Da das Geld aber ja vom Konto abgehoben wurde, könnte dieser Nachweis ja auch so aussehen, dass Schwiegerpapa bestätigt per Empfangsquittung - ich hab das Geld am .... bei einem Besuch "meiner Kinder" in bar zurück erhalten. :unschuld: