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Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 10:14
von Günter
Eben nicht, das ist ein Schuss ins eigene Knie. Der Rechtspfleger wird nen Teufel tun und die Besitzverhältnisse des Kfz eben nicht dokumentieren.

Der nimmt das Kfz ins Vermögensverzeichnis auf. Denn wenn Turtel das Kfz als Vermögen angibt, dann hat es das so aufzunehmen. Wenn ich sage: Mein Auto und gebe das im Vermögensverzeichnis an, dann ist das kein Witz sondern eine Dummheit, die die ganze Reifen-Argumentation kaputt macht.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 10:21
von Koelsch
Richtig, das kann man allenfalls anbringen, wenn Schwiegerpapa tatsächlich im Kfz.-Brief stünde als "Eigentümer"

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 16:56
von Turtle39
Koelsch hat geschrieben: Mi 16. Mai 2018, 10:21Richtig, das kann man allenfalls anbringen, wenn Schwiegerpapa tatsächlich im Kfz.-Brief stünde als "Eigentümer"
steht er aber nicht, sondern GöGa

Also nehme ich mit:
- Mietvertrag
- letzten Lohnzettel
- Rentenbescheid
- Pflegegeldbescheid ?
- GruSi Bescheid
- ALG II Bescheid (der geht noch bis 31.05.18 - der neue ist noch nicht da)

Kontoauszüge auch ?

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 17:12
von Koelsch
Ja, bitte auch aktuelle Kontoauszüge

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 18:19
von schimmy
Kontoauszüge der letzten drei Monate?

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 18:36
von Koelsch
So lange denke ich nicht. Dürfte reichen ab vor der letzten ALG II/GruSi-Zahlung. Aber sicher ist sicher, wäre ja blöd, wenn man deswegen noch mal hin müsste.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 04:40
von Turtle39
Gestern erhielt ich ein Schreiben von meiner RA das am 15.4 Termin auf dem SG ist. Was schriftliches vom Gericht habe ich (haben wir) noch nicht.

Nach telefonischer Rücksprache bei ihr wird wohl auch GöGa und SchwiePa geladen.

Für GöGa (mittlerweile Pflegegrad 3) habe ich gestern schon einen 3 Zeiler beim behandelnden Arzt abgeholt das ihm "Auf Grund des schlechten Allgemeinzusndes und des deutlich reduzierten Sehvermögens nicht möglich bzw. nicht zuzumuten ist vor dem SG zu erscheinen. Es wird sich der Gesundheitszustand auch in absehbarer Zeit nicht mehr ändern."

Wie sieht es da bei SchwiePa (hat Pflegegrad 2) aus ?
Er ist 88 Jahre alt, hat die Lunge kaputt (ist auf ein Sauerstoffgerät angewiesen), steht kurz vor einer Augen OP und wohnt gut 600 km weit weg (eine Strecke).

Ich danke für eure Antworten.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 06:30
von Günter
Ich würde das, was SchwieVa aussagen würde schriftlich in Form einer eidesstattlichen Versicherung schriftlich formulieren und ihn unterschreiben lassen und zusammen mit einer Kopie des letzten Pflegestufengutachtens vor dem Termin bei Gericht vom Anwalt einreichen lassen.

Kurzes Anschreiben der RA dazu, aufgrund des Gesundheitszustandes des SchwieVas ist eine persönliche Zeugenaussage verbunden mit einer Anreise über 600 km im speziellen Krankentransportfahrzeug unzumutbar und auch wirtschaftlich unvertretbar.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 07:39
von Günter
Wenn möglich, könnte (sollte) der SchwiVa den vorformulierten Text per Hand abschreiben und einen Zeugen mitunterschreiben lassen.

Ich, Klaus-Dieter Mustermann (Beruf. Zeuge) geb.: ... wohnhaft ..... , bezeuge die eigenhändige Unterschrift des Unterzeichners.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 08:02
von Koelsch
Sehe ich wie Günter, und Anwalt soll auf die von Dir genannten gesundheitlichen Einschränkungen hinweisen und beantragen, dass vom Gericht entweder schriftliche Aussage an Eides statt anerkannt wird oder aber ein Krankentrabsport hin und zurück inkl. Übernachtung mit entsprechender Pflege vom Gericht angeordnet wird inkl. Kostenübernahme durch den Steuerzahler.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 10:43
von Turtle39
oha ... erst mal DANKE

Mal sehen ob er überhaupt eine Einladung bekommt und was er dazu sagt.

Was würde eigentlich passieren, wenn ich die Klage zurückziehe ? ich meine außer das die 1500 € ggf. futsch sind die sie mir eh schon abgezogen haben

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 10:55
von Günter
Ich sag mal so, je mehr Bürger sich durch staatliche Willkürhandlungen um ihr Recht betrügen lassen, umso mehr nutzen pervertierte Staatsdiener das aus. Statt dem Recht Geltung zu verschaffen, begehen die einen Rechtsbruch nach dem anderen und wenn Leute wie du einknicken, dann unterstützt ihr diese staatlich alimentierten Verbrecher noch.

Ich würde denen nicht einen Cent freiwillig überlassen.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 13:37
von Peterpanik
:jojo:

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 15:30
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Mi 3. Apr 2019, 08:02 Sehe ich wie Günter, und Anwalt soll auf die von Dir genannten gesundheitlichen Einschränkungen hinweisen und beantragen, dass vom Gericht entweder schriftliche Aussage an Eides statt anerkannt wird oder aber ein Krankentrabsport hin und zurück inkl. Übernachtung mit entsprechender Pflege vom Gericht angeordnet wird inkl. Kostenübernahme durch den Steuerzahler.
Ich denke, dass das anders ablaufen wird: Die Kammer wird das Sozialgericht, das für den Wohnort des SchwiePa zuständig ist, um Durchführung der Zeugenanhörung "ersuchen" (vgl. § 5 II SGG, § 103 III Nr. 4 SGG).

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 16:31
von Olivia
Turtle39 hat geschrieben: Mi 3. Apr 2019, 10:43 Was würde eigentlich passieren, wenn ich die Klage zurückziehe ? ich meine außer das die 1500 € ggf. futsch sind die sie mir eh schon abgezogen haben
Dann würde das Jobcenter die einbehaltenen 1500 € eben nicht mehr an den SchwiePa erstatten, bzw. an Turtle, damit diese das Geld dann an den SchwiePa zurückgibt.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 20:52
von Turtle39
Olivia hat geschrieben: Mi 3. Apr 2019, 16:31
Turtle39 hat geschrieben: Mi 3. Apr 2019, 10:43 Was würde eigentlich passieren, wenn ich die Klage zurückziehe ? ich meine außer das die 1500 € ggf. futsch sind die sie mir eh schon abgezogen haben
Dann würde das Jobcenter die einbehaltenen 1500 € eben nicht mehr an den SchwiePa erstatten, bzw. an Turtle, damit diese das Geld dann an den SchwiePa zurückgibt.
Olivia SchwiePa hat das restliche Geld schon letztes Jahr im April von uns zurück bekommen. Dem GruSi Amt vom GöGa hat es gereicht was er an Belegen vorgelegt hat, da wurden die 1500 € nicht zurück gefordert bzw. einbehalten.

Ich bezog meine Frage auch eher auf die entstandenen Kosten (Anwältin, Gericht) wenn ich jetzt die Klage zurückziehen würde.

Habe heute ein Schreiben (Kopie) vom JC ans SG erhalten, werde es morgen hier mal hochladen. Die Ladung zum Termin hatte ich auch heute im Briefkasten.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 21:05
von Koelsch
Gerichtskosten kommen da nicht, mit Anwältin musst Du sprechen. Aber ich würde es durchziehen

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Mi 3. Apr 2019, 23:54
von Olivia
Das sollte durchgezogen werden, denn der Schaden von 1500 € würde doch sonst bei Euch hängenbleiben? 1500 € sind wirklich sehr viel Geld.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Do 4. Apr 2019, 16:29
von Turtle39
Hier mal die 3 Seiten des Schreibens vom JC an das SG

Hier mal der Inhalt der Schreiben vom SchwiePa worauf sich das JC Schreiben ja mehr oder weniger bezieht
vom 21.11.2017

wir haben ja bei unserem letzten Telefonat darüber gesprochen, das mein Auto zwar auf Winterreifen unterwegs ist, aber keine Sommerreifen und auch keine Felgen dafür vorhanden sind.
Ich hab euch 3000,00 Euro überwiesen. Bitte kauft dafür ein paar vernünftige Sommerreifen mit Felgen, lasst auch mal die Elektrik vom Auto überprüfen.
Kauft dem Hund eine passende Box für den Kofferraum und dann möchte ich, das ihr uns für 2018 einen Urlaub an der Nord- oder Ostsee bucht.
vom 10.04.2018
ich möchte mich noch mal bei Birgit bedanken das sie im März so schnell reagiert und in Chemnitz den Laptop für mich gekauft hat.
Und Dir Joachim danke ich, das Du mir den Laptop mit allem nötigen eingerichtet hast.
Mit unserem Urlaub hat es ja nun aus gesundheitlichen Gründen nicht geklappt. Vielleicht lässt es sich ja einrichten das ihr uns dieses Jahr mit dem Hund im Rheinland mal besucht.
Ich freue mich sehr, das ihr mich am 22.04 in Falkenstein in der REHA besuchen kommt.



Im Anschreiben (Ladung ?) des SG an meine RA steht übrigens "Es erscheint sachdienlich den Schwiegervater der Klägerin als präsenten Zeugen mitzubringen"
In meiner Ladung steht davon nichts. Was wäre, wenn er (falls SchwiePa vom Gericht nicht geladen wird) nicht beim Termin anwesend ist ?

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Do 4. Apr 2019, 17:00
von Koelsch
Fü mich ist die Argumentation des JC an Arroganz kaum noch zu überbieten. Wenn SchwiePa sagt und schreibt, ich hab das Geld für ...... geschickt, dann ist das so. Da kann JC nicht dran zweifeln.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Do 4. Apr 2019, 18:15
von Günter
Ich würde wie folgt erwidern.

Die Argumentation des JC löst Verwunderung aus. Man muss weder Germanistik studiert haben, noch ein Genie sein, um zu erkennen, dass der Absender die Überweisung nicht zur freien Verwendung der Empfänger geschickt hat, sondern einen eindeutigen Auftrag für die Verwendung des Geldes, der nichts mit dem Zweck des SGB II zu tun hat, erteilt hat. Das JC möge doch bitte nachweisen, wo und wie der Gesetzgeber eine Vollmacht erteilt hat, Gelder Dritter entgegen deren Willen für die Zwecke des Lebensunterhalts von ALG II Empfängern zu verwenden. Es handelt sich nach Einschätzung der Kläger um grundgesetzwidrige Enteignung.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Do 4. Apr 2019, 18:53
von Koelsch
Hört sich gut an

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Do 4. Apr 2019, 19:02
von marsupilami
Der "zeitliche kausale" Zusammenhang: man prüft sorgfältig vor einem Kauf sorgfältig, was man da kauft für wen.

Und dann kann das schon mal sein, dass der Läppi nicht zu Weihnachten gekauft wird, sondern erst im Frühjahr, wenn die Weihnachtsschnäppchen deutlich billiger sind!!

Das gilt auch für die Reifen: wer Winterreifen im November kauft, muss sich nicht wundern, wenn er nix mehr bekommt, weil ausverkauft.
Und umgekehrt.
Sommerreifen im Herbst kaufen macht Sinn: Preisnachlaß, damit der Händler die ollen Ladenhüter wegbekommt, sein Lager leer bekommt.


Und dann den Schwieger als im Grunde als Lügner darzustellen nach dem Motto es kann nicht sein was nicht sein darf, ist schon das hinterletzte.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Do 4. Apr 2019, 19:15
von Günter
Es ist nicht Aufgabe des JC die Motive des Geldgebers zu überprüfen. Fakt ist, er hat einen klaren Auftragf für die Verwendung des Geldes erteilt. Das JC will den Eigentümer enteign
Ich würde da nicht diskutieren,wer wann warum. Das ist nicht die Kompetenz des JC die Motivation eines NICHTLEISTUNGSEMPFÄNGERS zu prüfen. Jeder Erklärungsversuch räumt denen eine Kompetenz ein, die denen nicht zusteht.

Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...

Verfasst: Do 4. Apr 2019, 21:26
von Turtle39
Günter hat geschrieben: Do 4. Apr 2019, 18:15Ich würde wie folgt erwidern.

Die Argumentation des JC löst Verwunderung aus. Man muss weder Germanistik studiert haben, noch ein Genie sein, um zu erkennen, dass der Absender die Überweisung nicht zur freien Verwendung der Empfänger geschickt hat, sondern einen eindeutigen Auftrag für die Verwendung des Geldes, der nichts mit dem Zweck des SGB II zu tun hat, erteilt hat. Das JC möge doch bitte nachweisen, wo und wie der Gesetzgeber eine Vollmacht erteilt hat, Gelder Dritter entgegen deren Willen für die Zwecke des Lebensunterhalts von ALG II Empfängern zu verwenden. Es handelt sich nach Einschätzung der Kläger um grundgesetzwidrige Enteignung.
Soll ich das dem Gericht oder der Anwältin senden ?