Verletzung durch Hundebiß

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Koelsch
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Verletzung durch Hundebiß

#1

Beitrag von Koelsch »

Eine von mir schon mal zum JC begleitete eLB arbeitet selbstständig als Tierhüterin = sie passt auf fremde Hunde auf, meistens nur tagsüber, aber auch z.B. wenn Herrchen/Frauchen in Urlaub ist.

Jetzt wurde sie von einem der Hunde ins Gesicht gebissen, dank der hervorragenden Ärzte in der Notaufnahme :ironiea: werden Narben bleiben (3 Stunden, stark blutend, Wartezeit, bis mal ein Arzt Zeit hatte). Die Gesichtchirurgen in der Uniklinik heute waren "not amused", bei sofortiger, fachkundiger Behandlung wär's nach deren Meinung ohne Narben abgegangen.

Meine Frage, vielleicht weiß das ja jemand:

Wenn der Tierhalter für den Hund eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hätte, hat dann der Tierhüter (also eLB) einen Anspruch gegen die Versicherung?

Wie sieht es aus, wenn Tierhalter die Tierhüterin nicht darüberinformiert hat, dass der Hund aggresiv ist.
Mein Kenntnisstand: Tierhalter wurde über den Biss heute telefonisch informiert (ist in Urlaub) und meinte erschrocken: Ja, mich hat der auch schon gebissen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#2

Beitrag von marsupilami »

Die Versicherung wird sich - wie alle Versicherungen - erst mal sträuben.

Ich würd' das schriftlich machen.
Vorgang an sich, Behandlung, Kosten, Schadenersatz an den Tierhalter mit Frist und der darf das mit seiner Versicherung klären.
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Koelsch
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#3

Beitrag von Koelsch »

Das wäre auch mein Vorgehen, aber viel Hoffnung hab ich da wenig. Nach dem, was ich bisher gelesen hab, zahlt Versicherung wenn das Hündchen jemanden anderes beißt als seinen jeweiligen "Aufpasser"
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Günter
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#4

Beitrag von Günter »

Ich bezweifel, dass das rechtens ist. Denn der Hundehalter haftet (schon wegen der fehlenden Warnung) gegenüber der Aufsichtsperson. Und eine Hundehaftpflicht zahlt Haftungsschäden. Wie die das im internen Verhältnis (Versicherung <=> Versicherter) regeln kann dem Geschädigten doch schnurz sein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#5

Beitrag von Koelsch »

Nur läuft das dann auf einen Prozeß gegen eine Versicherung raus, PKH bekommt eLB wohl nicht mehr. Also müsste eLB tragen und hätte das Kostenrisiko auch noch an der Backe und müsste mit Gerichts- und Anwaltskosten in Vorlage treten.
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Günter
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#6

Beitrag von Günter »

Nee, nicht gegen die Versicherung. Klage gegen den Hundehalter und der muss an seine Versicherung weiterleiten.

Die Hundesitterin wurde ja nicht durch die Versicherung sondern durch den Hund des Halters geschädigt.

Was sagt denn der Tiger zu dem Thema?
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tigerlaw
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#7

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Fr 16. Feb 2018, 08:42 Nee, nicht gegen die Versicherung. Klage gegen den Hundehalter und der muss an seine Versicherung weiterleiten.

Die Hundesitterin wurde ja nicht durch die Versicherung sondern durch den Hund des Halters geschädigt.

Was sagt denn der Tiger zu dem Thema?
Hmmmhh ... :kopfkratz: :kopfkratz: :kopfkratz:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#8

Beitrag von Günter »

Den Paragraphen hat der Gockel jetzt im BGB nicht gefunden.
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marsupilami
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#9

Beitrag von marsupilami »

Richtig.
Gegen den Hundehalter klagen.

Denn der hätte informieren müssen, dass da schon mal was war!

Das ist wie ein Unfall-Auto: Mängel verschweigen gilt nicht!
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Koelsch
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#10

Beitrag von Koelsch »

Ich werde mal sehn. Ohne eLB geht ja leider nix, und da muss ich erst mal klären - will sie, oder will sie nicht.

Klage gegen einen Kunden kann man sich ja auch nur erlauben, wenn der Kunde eben nicht gut mit anderen Kunden vernetzt ist.
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#11

Beitrag von marsupilami »

Jo.

Und aggressiven Hund zum nächsten Hunde-Sitter durchreichen, damit der dann auch was davon hat.
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Koelsch
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#12

Beitrag von Koelsch »

Nee, den Hundebesitzer dazu bringen, dass er den Hund mal professionell erziehen lässt. Das kann eLB nicht, aber es gibt Leute, die das können und machen.
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#13

Beitrag von marsupilami »

Das koschtet aber vermutlich.
Und für den Haufen Geld kann man viele Hunde-Sitting-Termine bei jeweils anderen Sittern buchen und dann kommt nicht raus, dass der Hund - vermutlich - falsch erzogen ist.
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#14

Beitrag von Koelsch »

Richtig, aber da Hundebesitzer ja selbst schon gebissen wurde, könnte Hundebesitzer da zugänglich sein.
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#15

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Do 15. Feb 2018, 21:13Meine Frage, vielleicht weiß das ja jemand:

Wenn der Tierhalter für den Hund eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hätte, hat dann der Tierhüter (also eLB) einen Anspruch gegen die Versicherung?
Ich als Hundehalterin habe bewußt eine Haftpflichversicherung abgeschlossen, die dieses Risiko mit absichert.

Soll heißen: es kommt auf die Versicherung an die der Tierhalter abgeschlossen hat.
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Günter
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#16

Beitrag von Günter »

Das ist doch die Frage, schließt die Versicherung den Angriff auf die professionelle Dog-Sitterin mit ein.
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#17

Beitrag von Koelsch »

Das muss geprüft werden, dazu kann ich nichts sagen.
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#18

Beitrag von marsupilami »

Nicht nur professionelle sondern auch gelegentliche, ungelernte.
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Günter
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#19

Beitrag von Günter »

Wenn bezahlt, dann isset kein Hobby sondern professionell.
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#20

Beitrag von kleinchaos »

Meine Meinung zu dem Fall: die Versicherung wird sich sträuben, da der Halterstatus für die Dauer der Unterbringung auf die eLB übergeht. Sie hätte eine Berufsunfallversicherung haben müssen.

Wenn der Halter aber von Beißattacken wusste, dann haftet er persönlich dafür, weil er es eben verschwiegen hat. Und die Kosten für eine korrigierende OP und Schmerzensgeld würde ich ihm auch aufdrücken
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#21

Beitrag von Günter »

Frohes drücken, der Halter ist eLB.


Edit: Nee, falsch gelesen, die Sitterin ist eLB. :verlegen:
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marsupilami
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#22

Beitrag von marsupilami »

Ich dachte, die gebissene Hüterin ist eLB.

Dass Hundehalter/-besitzer auch eLB ist, finde ich so nicht.
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Günter
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#23

Beitrag von Günter »

Hab doch schon korrigiert.
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#24

Beitrag von Tierheilpraxis »

Nein, die Versicherung wird das übernehmen, zumindest teilweise. Gerichte gehen nämlich davon aus, dass von einem Hund per se eine Gefährdung ausgeht und der Hundehalter dafür einzustehen hat. Manchmal gibt es dann auch noch, den Hinweis man hat eine Mitschuld, aber das die Versicherung gar nichts zahlt wird nicht passieren. Es gibt Urteile, da ist jemand über einen schlafenden Hund gestolpert, der mit seinem Frauchen beim Friseur war, und auch da musste die Versicherung zahlen, weil der Hundebesitzer eine Gefährdungshaftung hat, und der Hund durch sein bloßes Sein schon eine Gefährdung darstellt. Dazu gibt es unzählige Gerichtsurteile. Deshalb an alle Hundebesitzer hier, Versicherung abschließen, denn ihr haftet IMMER auch wenn euer Hund eigentlich nichts tut als nur zu existieren! Und an deine Bekannte Koelsch, Versicherung anschreiben, "Schaden" mitteilen, Ansprüche geltenden machen und dann gibt es sicherlich eine Leistung.
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Re: Verletzung durch Hundebiß

#25

Beitrag von Tierheilpraxis »

Turtle39 hat geschrieben: Sa 17. Feb 2018, 17:54
Koelsch hat geschrieben: Do 15. Feb 2018, 21:13Meine Frage, vielleicht weiß das ja jemand:

Wenn der Tierhalter für den Hund eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hätte, hat dann der Tierhüter (also eLB) einen Anspruch gegen die Versicherung?
Ich als Hundehalterin habe bewußt eine Haftpflichversicherung abgeschlossen, die dieses Risiko mit absichert.

Soll heißen: es kommt auf die Versicherung an die der Tierhalter abgeschlossen hat.
Ich hab es ja oben auch geschrieben, der Halter haftet immer. Auch dann, wenn das Tier nur passiv wäre. Verletzt ein Hund z.B. den Tierarzt bei der Behandlung, muss der Halter diesen Schaden bezahlen. Gut für den Tierbesitzer der eine Haftpflicht hat. Alle anderen haften mit ihrem kompleten Hab und Gut. Auch da gibt es Gerichtsurteile zu. Und ein Tierarzt ist ja auch ein Professioneller und macht das gegen Bezahlung. Aber auch hier greift die Gefährdungshaftung des Halters.
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