Auslagen für Zeugen

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Aurora
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Auslagen für Zeugen

#1

Beitrag von Aurora »

Ein älterer Herr (Grusi) beschwerte sich über seine Nachbarin, die Eigentum von ihm beschädigte.
Die Dame reagierte uncharmant mit einer Anzeige.
Das Amtsgericht lud den im Ausland lebenden Zeugen, der damals vor Ort war vor.
Aus dem RFB geht klar hervor: Kommst Du nicht, wirst Du belangt.
Da es sich so schlecht in einer Nußschale über den großen Deich rudern läßt, er noch dazu Nichtschwimmer ist, kaufte der geladene Zeuge zeitnah Flugtickets und was sonst noch so zur Teilnahme an der Verhandlung nötig ist.
Die Rechnungskopien wurden dem Antrag auf Kostenübernahme beigefügt.
Das Amtsgericht hat darauf mit einer Ausladung reagiert.

Gibt es Möglichkeiten die Ausgaben vom Gericht erstattet zu bekommen?
Wenn ja welche und wie.

Die Einladung mussten Sie ja auch über den großen Teich zum Empfänger schicken.
D. h. Sie wußten der lebt im Ausland, der kann nicht so einfach über die große Pfütze zischen den Kontinenten springen.
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Koelsch
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Re: Auslagen für Zeugen

#2

Beitrag von Koelsch »

Es muss nachgewiesen werden, welche Kosten entstanden sind, nur dann kann ersetzt werden. Und dann alles was nur denkbar und nachweisbar ist gektend machen - und dann schaun mer mal.

Nur wenn's geltend gemacht wurde wirds ggf. erstattet - oder, nur dann kann man sich deswegen mit dem Gericht streiten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Aurora
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Re: Auslagen für Zeugen

#3

Beitrag von Aurora »

Das Hotel für die Übernachtung wurde storniert. Da fallen also keine Kosten an.
Eine Rechnungskopie für Flugtickets bereits eingereicht.
Das einzige was als Antwort kam war die Aussage, Sie können bleiben wo der Pfeffer wächst.
Mehr nicht.
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marsupilami
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Re: Auslagen für Zeugen

#4

Beitrag von marsupilami »

Der §5 JVEG gibt leider nichts her, wie das mit der Kostenerstattung ist, wenn ausgeladen wird.

Ich vermute aber mal, dass der Guddste auf seinen Kosten sitzen bleibt, denn er hätte erst das ausgefüllte Formular, in dem das Gericht quasi über die (Fahrt-)Kosten informiert wird, wegschicken und die Rückantwort abwarten müssen.

Einschlägige Urteile, dass eben doch gezahlt werden muss, habe ich nicht gefunden.

http://justiz.hamburg.de/zeugen/

https://www.verivox.de/themen/zeugengeld/

https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugengeld

https://openjur.de/u/761601.html


http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/ ... G000500000


Andererseits kann er evtl. argumentieren: ihr habt mich angeschrieben mit ausländischer Adresse, euch muss klar gewesen sein, dass das erhebliche Reisekosten werden.
Mir wiederum war nicht klar, dass ich erst nachfragen soll: soll ich wirklich anreisen? bei den Fahrtkosten? Ist euch meine Aussage so wichtig?
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Koelsch
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Re: Auslagen für Zeugen

#5

Beitrag von Koelsch »

Gute Argumentation
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marsupilami
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Re: Auslagen für Zeugen

#6

Beitrag von marsupilami »

Ach so, ja, das "wie"!

Nun ja, wie üblich!
Also schriftlich mit nachweisbarem Zugang erstmal die Erstattung der Kosten anfordern.
Wenn Gericht mit dem Kopp schüttelt und meint: wir haben ausgeladen! dann mit der Argumentation auffahren.
Die angeführten Kosten latürnich "belegen" also Kopien von Buchungen, Rechnungen, ....
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Aurora
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Re: Auslagen für Zeugen

#7

Beitrag von Aurora »

Die Argumentation enspricht meiner ersten Reaktion, als ich davon berichtet bekam.
..die wussten doch wo er wohnte und ...

Bleibt dem Zeugen nur zu überlegen ob er mit der deutschen Justiz vortrefflich streiten will.
Ob sich dies evtl. für ihn lohnt. Austragungsort wäre dann ja wieder hier in Deutschland.
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marsupilami
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Re: Auslagen für Zeugen

#8

Beitrag von marsupilami »

Jep.
Aber spätestens ab 3-stelligem Betrag würde ich schon ein paar Stationen durchfechten.
Zumindest wenn Gericht ablehnt, dann müssen sie ja begründen.
Wäre interessant, diese Begründung zu erfahren.
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Koelsch
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Re: Auslagen für Zeugen

#9

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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