Das ist es ja, geändert hat sich nichts, außer das die Arbeitgeberin die Stunden erhöht hat in Absprache mit meiner Frau und einer Lohnerhöhung,dieses alles ist der SB Tussi und dem Jobcenter bekannt.marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 23. Nov 2018, 17:42 3 Termine im Jahr - geht eigentlich.
Aber doch nicht bei dem Job so kurz vor Weihnachten, dass muss doch auch SB schnallen, dass das ein Unding ist.
Vor allem wenn sich sonst nichts geändert hat.
Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
.... deswegen schrieb ich Situation bekannt, kein Rede- oder Handlungsbedarf.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Ich würde ja die Nummer mit der Vollmacht durchziehen. Erkennen sie das nicht an und bestehen auf dem Erscheinen deiner Holden, dann bitte nur außerhalb ihrer Arbeitszeit. Es sei denn sie zahlen den entgangenen Gewinn und ihren Lohn
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Dann wird der Termin auf den Tag für Werktätige bis 18 Uhr gelegt
- marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Diese Variante bringt vielleicht ein wenig Farbe in das "Spiel".
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Bitte erklären Sie mir, wieso drei Vorladungen im Jahr nötig sind, denn an der Lage hat sich nichts geändert und es gibt auch nichts neues zu besprechen.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Liebreizende Oli, das Pferd ist bereits zu Tode geritten.
Kann nicht kommen, muss arbeiten. Situation ist bekannt, kannst zu Hause deine Schränke volllabern.
Reicht.
Kann nicht kommen, muss arbeiten. Situation ist bekannt, kannst zu Hause deine Schränke volllabern.
Reicht.
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Guten Morgen zusammen,
Ich möchte mich noch bei euch allen bedanken für die tolle Unterstützung und wünsche euch ein schönes Wochenende und melde mich sofern es was neues gibt.
Ich möchte mich noch bei euch allen bedanken für die tolle Unterstützung und wünsche euch ein schönes Wochenende und melde mich sofern es was neues gibt.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Wünsche Dir auch ein schönes Wochenende. Lasst euch nicht ärgern!
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Ich war heute morgen noch im Jobcenter und habe die Rückmeldung für den Vorladungstermin gegen Empfangsbestätigung abgegeben.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Auf den Rücksendebogen hat meine Frau unterschrieben und ihre Chefin ebenfalls mit Stempel, das dürfte ja kein Problem sein oder geben, das dieses nur auf einem Blatt (Rücksendebogen) passiert ist, oder wie seht ihr das ganze???
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Die Unterschrift der Ehefrau hätte mM nach genügt.
Die Unterschrift der Chefin sit Gürtel und Hosenträger, oder der Wunsch der Forenkassandra.
Die Unterschrift der Chefin sit Gürtel und Hosenträger, oder der Wunsch der Forenkassandra.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Frei nach Friedrich Merz geht's auch ohne viel Aufhebens auf der Rückseite eines Bierdeckels.
Hier F. Merz’ erster Tweet bei twitter.com: ein Foto eines handbeschriebenen Bierdeckel. Text: „CDU, Aufbruch und Erneuerung jetzt auch auf Twitter“. Unterschrift: Friedrich Merz.
Quelle: 15.11.2018 twitter.com/_FriedrichMerz
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Hallo zusammen,
Es gibt Neuigkeiten von der Quoten SB, der bisherige Termin am Donnerstag den 20.12.18 um 10 Uhr wurde ja auf Grund das meine Frau arbeiten muss abgesagt,in der Vorladung hieß es noch...
ich möchte mit ihnen über ihre aktuelle berufliche Situation sprechen
Nun erreichte uns heute ein neuer Vorladungstermin für Dienstag den 15.01.2019 um 9.00 Uhr,dort steht diesmal siehe da ein neuer Text...
ich möchte mit ihnen über die Möglichkeit des gemeinsamen Bewerberaccounts der Jobbörse sprechen.
Wäre es Pflicht für meine Frau einen Bewerberaccount der Jobbörse zu führen, oder kann sie das auch getrost verneinen???
Es gibt Neuigkeiten von der Quoten SB, der bisherige Termin am Donnerstag den 20.12.18 um 10 Uhr wurde ja auf Grund das meine Frau arbeiten muss abgesagt,in der Vorladung hieß es noch...
ich möchte mit ihnen über ihre aktuelle berufliche Situation sprechen
Nun erreichte uns heute ein neuer Vorladungstermin für Dienstag den 15.01.2019 um 9.00 Uhr,dort steht diesmal siehe da ein neuer Text...
ich möchte mit ihnen über die Möglichkeit des gemeinsamen Bewerberaccounts der Jobbörse sprechen.
Wäre es Pflicht für meine Frau einen Bewerberaccount der Jobbörse zu führen, oder kann sie das auch getrost verneinen???
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ein Bewerberaccount weder nötig noch gewünscht ist. Ich arbeite bereits in Teil-/Vollzeit und kümmere mich selbsttätig um ggf. nötige Bewerbungen auf ergänzende Tätigkeiten. Der Termin kann daher mangels Gesprächsthema entfallen. Bitte bestätigen Sie mir die Löschung des Termins.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Das Ziel des JC ist offensichtlich: wenn schon der Ehemann seit Jahren nicht vermittelt werden kann, dann soll eben die Ehefrau mehr verdienen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Sicher sind dem JC auch die Schuldzinsen im KdU-Rahmen ein Dorn im Auge.
- marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
So ungefähr hab ich mir das gedacht - wenn Ihr bzw. Deine Frau nicht zu dem ersten Termin kommt, gibt's einen zweiten.
Soweit ich weiß, gibt es keine Verpflichtung, einen solchen Bewerberaccount zu eröffnen und zu pflegen.
Der Textvorschlag von Olivia ist schon mal ganz gut.
Ich bin mir aber sicher, dass dann - wenn Ihr das so wegschickt - der nächste Brief kommt in dem man Euch mitteilt, dass Deine Frau doch bitte, bitte, bitte mal im JC erscheint, der SB ist ja sooooo langweilig.
Welche Ausrede die sich dann einfallen lassen -
Soweit ich weiß, gibt es keine Verpflichtung, einen solchen Bewerberaccount zu eröffnen und zu pflegen.
Der Textvorschlag von Olivia ist schon mal ganz gut.
Ich bin mir aber sicher, dass dann - wenn Ihr das so wegschickt - der nächste Brief kommt in dem man Euch mitteilt, dass Deine Frau doch bitte, bitte, bitte mal im JC erscheint, der SB ist ja sooooo langweilig.
Welche Ausrede die sich dann einfallen lassen -
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Ist bei der neuen Einladung eine Rechtsfolgenbelehrung bei?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Wäre es Pflicht für meine Frau einen Bewerberaccount der Jobbörse zu führen, oder kann sie das auch getrost verneinen???
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Der operative Ansatz des Bewerberscouts ist wohl die Umsetzung des Prinzips "aktiver Kunde" mit dem Ziel einer höheren Wirksamkeit des Vermittlungsprozesses. Besser als die aufgezwungene anonyme Veröffentlichung des eigenen Bewerberprofil in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit ist das ein Stellengesuch allemal, denn im Benutzerkonto kann im engen Eingabekorsett selbst entschieden werden, welche Daten (außer die wenigen als Pflichtfeld mit * erforderlichen Angaben) eingestellt werden.
Im Feld "Anzeigentext" kann innerhalb weniger 100 Zeichen ein individueller Text erstellt werden, der sich dann wohltuend vom Rest der Inserate abhebt. Hinzu kommt, dass der potenzielle Arbeitgeber sich Arbeitnehmer über die sog. "Jobbörse für Arbeitgeber" selbst suchen kann und sich nicht mit Arbeitsagentur oder Jobcenter auseinander setzen muss. Ob die Arbeitergeber da rein gucken ...?
Im Feld "Anzeigentext" kann innerhalb weniger 100 Zeichen ein individueller Text erstellt werden, der sich dann wohltuend vom Rest der Inserate abhebt. Hinzu kommt, dass der potenzielle Arbeitgeber sich Arbeitnehmer über die sog. "Jobbörse für Arbeitgeber" selbst suchen kann und sich nicht mit Arbeitsagentur oder Jobcenter auseinander setzen muss. Ob die Arbeitergeber da rein gucken ...?
- marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Dann könnte man evtl. Olivia's Textvorschlag noch ergänzen mit:
Sollten Sie auf dem Termin und dem Gesprächsthema "Bewerberaccount" bestehen, bitte ich Sie, mir die Rechtsgrundlage für die Eröffnung und Betreibung eines solchen Accounts zu nennen."
Sollten Sie auf dem Termin und dem Gesprächsthema "Bewerberaccount" bestehen, bitte ich Sie, mir die Rechtsgrundlage für die Eröffnung und Betreibung eines solchen Accounts zu nennen."
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Muss das sein?
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Meines Wissens ist es nicht Pflicht, seine Daten in dieser JC Datenbank zu veröffentlichen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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