Hintergrund:
Stammtischmitglied betreut einen geistig behinderten Erwachsenen.
Basis ist ein Arbeitsvertrag:
Behinderter dort als AG aufgeführt, unterschrieben aber von seiner Schwester als amtlich bestellter Betreuerin.
Dieser Arbeitsvertrag wird von der Schwester gekündigt, der Kündigung wird von Stammtischmitglied widersprochen, diese sei nicht zum Wohle des Behinderten. Auf mein Anraten wird der Behinderte vom Stammtischmitglied befragt, ob er auch die Kündigung will. der schüttelt mittem Kopp und unterschreibt einen neuen Arbeitsvertrag ab 1.1.18
Es folge Kündigungsschutzklage - als Beklagte die Schwester/Betreuerin des Behinderten, da nur sie den strittigen ersten Vertrag unterschrieben hat. Klageantrag: Kündigung unwirksam, also Arbeitsvertrag unverändert gültig.
Gütetermin verlief ergebnislos, Betreuerin engagiert darauf Anwältin. Diese beantrag Klageabweisung, das nicht die Betreuerin Arbeitgeber sei, sonder der Behinderte.
Heute dann Hauptverhandlung - kurz und schmerzlos.
Richterin regt Klagerücknahme an, da keine Aussicht auf Erfolg. Arbeitgeber sei tatsächlich der Behinderte und da dieser ja ab 1.1.2018 nahtlos einen neuen Arbeitasvertrag abgeschlossen habe mit Stammtischmitglied, sei doch alles im "grünen Bereich" - Stammtischmitglied habe also einen gültigen, ungekündigten Arbeitsvertrag.
Ich sehe das als Erfolg auf ganzer Linie an - obwohl dem Antrag der Beklagten gefolgt wurde.
Gewonnen oder nicht gewonnen beim Arbeitsgericht?
Gewonnen oder nicht gewonnen beim Arbeitsgericht?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gewonnen oder nicht gewonnen beim Arbeitsgericht?
Sehe ich auch so. Die Betreuerin ist außen vor.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Gewonnen oder nicht gewonnen beim Arbeitsgericht?
Im Prinzip ein guter Ausgang.
Nur: rein juristisch ist doch die Kündigungsschutzklage in die Hose gegangen bzw. Klage zurückgenommen.
Wer zahlt jetzt welche Kosten?
Nur: rein juristisch ist doch die Kündigungsschutzklage in die Hose gegangen bzw. Klage zurückgenommen.
Wer zahlt jetzt welche Kosten?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Gewonnen oder nicht gewonnen beim Arbeitsgericht?
Jeder seine. Arbeitsgericht 1.Instanz.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Gewonnen oder nicht gewonnen beim Arbeitsgericht?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Gewonnen oder nicht gewonnen beim Arbeitsgericht?
Anwältin lag wohl richtig: Betreuerin ist nur Vertreterin des Betreuten.
Somit war sie nicht die richtige Partei.
Rechtsschutzbedürfnis gibt es auch nicht mehr, da neuer Vertrag besteht.
Und, ganz wichtig: BetreuerIn steht immer nur in Standby neben dem Betreuten, solange kein Einwilligungsvorbehalt vom Gericht angeordnet wurde.
Somit war sie nicht die richtige Partei.
Rechtsschutzbedürfnis gibt es auch nicht mehr, da neuer Vertrag besteht.
Und, ganz wichtig: BetreuerIn steht immer nur in Standby neben dem Betreuten, solange kein Einwilligungsvorbehalt vom Gericht angeordnet wurde.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Gewonnen oder nicht gewonnen beim Arbeitsgericht?
Ahh.
Jetzt wird das etwas durchsichtiger.
Danke tiger.
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Danke tiger.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?