Moin moin,
ich frage mich gerade in einem Fall:
- Rente unterhalb PG
- P-Konto
- keine Aussicht auf Reichtum
- Gläubiger wurden mit Vergleichsvorschlag angefragt
- ein Gläubiger wäre einverstanden, hört sich OK an die Schulden so gering zu bedienen
- andere Gläubiger scheinen nicht bereit zu sein, sich zu vergleichen
- Kein Insolvenzverfahren
Jetzt frage ich mich gerade, kann man den einen Gläubiger bedienen, sich mit ihm vergleichen, oder können da die anderen Gläubiger, die nun leer ausgehen irgendwas zu meckern haben (sprich Haftung)?
Wie gesagt, Insolvenz macht aufgrund des hohen Alters (eigentlich genausowenig wie ein Vergleich, bringt aber etwas Ruhe ein) keinen Sinn.
Schuldenregulierung bei P-Konto
Re: Schuldenregulierung bei P-Konto
Mit ohne Inso kann er durchaus sagen: Gläubiger A, Du bist ein Netter, Dir stotter ich was ab. Der Rest guckt dann eben in dieses berühmte lange Hohlteil.
Nur - warum?
Wenn ich ohnehin nix Pfändbares habe, warum will ich dann, gerade auch im hohen Alter, trotzdem abstottern? Das ist zwar sehr ehrenwert und ich weiß, gerade alte Leute tocken noch in Richtung ehrenwert - aber Sinn macht das für mich leider nicht.
Nur - warum?
Wenn ich ohnehin nix Pfändbares habe, warum will ich dann, gerade auch im hohen Alter, trotzdem abstottern? Das ist zwar sehr ehrenwert und ich weiß, gerade alte Leute tocken noch in Richtung ehrenwert - aber Sinn macht das für mich leider nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Schuldenregulierung bei P-Konto
Dann lieber ab und an den Enkeln was zukommen lassen.
Oder noch besser: sich selber was Gutes tun!
Oder noch besser: sich selber was Gutes tun!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Schuldenregulierung bei P-Konto
Wobei da fällt mir gerade ein: Rente liegt doch ein wenig (20-30 €) über dem Pfändungsschutz. Also rein theoretisch könnten die Gläubiger hier eine Pfändung auf dem Weg geben. In einem Jahr wären das ja auch ca. 360 €, der Vergleich würde unter dem Wert liegen, also ein kleiner Gewinn ...). Wenn man dann einen schon weg hat ... vielleicht klappts ja doch mit den anderen doch noch.